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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur „Umsetzung von Marketing Maßnahmen im Technologiefeld Medizintechnik“ in den Zielländern USA, Kanada, Japan, Israel, Brasilien und Indien im Rahmen der Initiative „Werbung für den Innovationsstandort Deutschland“

Vom 01.03.2011

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland hat in Europa und im weltweiten Vergleich eine herausragende Position in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung. Deutsche Unternehmen sind Vorreiter bei innovativen Produkten und „Made in Germany“ bürgt international für Qualität.

Dennoch entstehen neunzig Prozent des weltweiten Wissens außerhalb Deutschlands. Für Innovationen und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland ist es erforderlich, dieses weltweit vorhandene Wissen besser für den Standort Deutschland verfügbar zu machen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss Deutschland zu einem Knotenpunkt in der weltweiten Wissensproduktion und deren Umsetzung werden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine Strategie zur Internationalisierung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts Deutschland gestartet.

Als ein Handlungsfeld dieser Internationalisierungsinitiative sollen durch gezielte Marketingaktivitäten gemeinsam mit Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, FuE-Netzen und forschungsintensiven Unternehmen die Stärken Deutschlands in Forschung und Entwicklung sowie Aus- und Weiterbildung international vermarktet werden. Dabei kommt den in der Hightech Strategie der Bundesregierung definierten Bedarfsfeldern eine besondere Bedeutung zu.

Für die vierte Themenkampagne wurde das Technologiefeld Medizintechnik ausgewählt. Medizintechnik ist eine Zukunftsbranche, die auf hoher Wissensintensität beruht und ausgeprägte Innovationskraft besitzt.

Medizintechnik konzentriert sich im Rahmen dieser Kampagne auf die folgenden 6 zentralen Innovationsfelder:

  • Bildgebende Verfahren
  • Prothesen und Implantate
  • Telemedizin
  • Operative und interventionelle Systeme
  • In-Vitro-Diagnostik sowie
  • Zell- und Gewebetechnik.

Eingeschlossen sind hierbei die klinische Anwendung und die Umsetzung innovativer Medizintechnik in den Versorgungsprozess.

Als langfristiges Ziel soll der Bekanntheitsgrad sowie die Attraktivität des FuE Standorts Deutschland gesteigert werden, um zu einer ersten Adresse für die besten Forscher und für FuE-Investitionen aus aller Welt zu werden und Deutschland zu einem führenden internationalen FuE-Dienstleistungszentrum auszubauen.

Mittelfristig sollen mit dieser Bekanntmachung folgende operationelle Ziele erreicht werden:

  • Initiierung von Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Gewinnung internationaler Experten für die deutsche Forschung in prioritären Forschungs- und Technologiegebieten
  • Erschließung neuer Märkte für innovative Produkte und wissensintensive Dienstleistungen in den o.g. Innovationsfeldern

Diese Bekanntmachung richtet sich an Verbünde/ Konsortien aus dem Bereich Medizintechnik, die mit gezielten Marketingmaßnahmen im Ausland einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der oben genannten Ziele der Themenkampagne Medizintechnik leisten können.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Zur Erreichung der oben genannten Ziele sollen innovative, zielgruppen- und themenspezifische Marketingmaßnahmen gefördert werden, die in ein gemeinschaftliches Konzept des jeweiligen Verbundes/Konsortiums zur Verbesserung der internationalen Sichtbarkeit im Bereich der Medizintechnik eingebettet sind.

In dem Verbund/ Konsortium sollen Partner aus deutschen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, FuE orientierten Unternehmen sowie Universitätskliniken vertreten sein, die gemeinsam ihre Forschungsaktivitäten international vermarkten. Verbünde/ Konsortien müssen aus mindestens 3 Partnern bestehen; dabei muss mindestens ein Partner aus einer Forschungseinrichtung und ein Partner aus der Industrie beteiligt sein. Verbünde mit weiteren, assoziierten Partnern (Ärzte aus klinischer Forschung und Praxis und andere) werden bevorzugt. Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im Verbund, den jeweiligen besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten sowie der Wirtschaftskooperation kommt besondere Bedeutung zu.

In Abhängigkeit von dem jeweiligen Zielland sollen die Marketingmaßnahmen entweder auf Kooperationen im Bereich der medizinischen Spitzentechnologien oder auf Kooperationen bei der Entwicklung kostengünstiger Medizintechnik mit Kernfunktionen ausgerichtet sein. Dabei sollen auch Systemlösungen berücksichtigt werden.

Zur Steigerung der Erfolge deutscher Einrichtungen können folgende zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert werden:

  • Marketingmaßnahmen zur Präsentation des Verbundes/ Konsortiums bei der Zielgruppe im Ausland (z.B. Beteiligung an Fachmessen und Kongressen, Roadshows)
  • Maßnahmen zur Identifizierung und gezielten Ansprache geeigneter ausländischer Netzwerke sowie Kooperationspartner im Themenfeld Medizintechnik (z.B. Delegationsreisen, Partnering - Events, Workshops, Durchführung von Direktmarketing-Maßnahmen wie Newsletter und ähnliches)
  • Marketingmaßnahmen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus eines eigenen strategischen internationalen Netzwerkes sowie Maßnahmen zur Akquisition von anwendungsbezogenen FuE-Projekten
  • Marketingmaßnahmen zur Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die Medizintechnik im Deutschland
  • Maßnahmen zur Vermarktung technischer und ingenieurwissenschaftlicher Bildungsangebote im Zielland (z.B. Aus- und Weiterbildungsmodule, Medizintechnikstudiengänge).

Schwerpunktländer für die Marketingaktivitäten sind:

  • USA
  • Kanada
  • Japan
  • Israel
  • Brasilien
  • Indien

In begründeten Ausnahmefällen und bei besonderer Qualität des vorgelegten Konzepts sind grundsätzlich auch Anträge/ Maßnahmen für andere Zielländer möglich.

Die Antragsteller sollen verschiedene geeignete Maßnahmen zu einem strategischen Marketinggesamtkonzept bündeln. Dieses wird im Rahmen der ausgewählten Projekte während der Kampagnendauer von 18 Monaten umgesetzt.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

Die Durchführung der Marketingaktivitäten soll im Zeitraum von November 2011 bis April 2013 erfolgen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitätskliniken, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*, sowie sonstige Organisationen (z.B. Vereine und Stiftungen), jeweils mit Sitz in Deutschland, die sich als Verbund zu einem thematischen Netzwerk zusammenschließen.
Forschungsorganisationen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Partner des Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF - Merkblatt Vordruck 0110- entnommen werden.

Die Aktivitäten im Rahmen der Themenkampagne Medizintechnik werden in die übergeordnete Kampagne „Research in Germany - Land of Ideas“ eingebunden, mit der für den Innovationsstandort Deutschland in seiner Gesamtheit geworben wird. Hierunter fallen u.a. die Beteiligung an BMBF-Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Medizintechnik-Leitmessen und Kongressen, die Begleitung diverser Einzelaktivitäten sowie die Erstellung übergreifender zielgruppenspezifischer Marketingmaterialien (Broschüren, Internetportal etc.). Sowohl bei öffentlichen Auftritten als auch bei den im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellten Marketingmaterialien muss erkennbar sein, dass es sich um ein Projekt der BMBF-Kampagne handelt (Verwendung der Wort-Bild Marke „Research in Germany - Land of Ideas“). Darüber hinaus ist die Teilnahme der geförderten Verbünde/ Konsortien an BMBF-Messegemeinschaftsständen auf ausgewählten Medizintechnik-Leitmessen (z.B. Medica 2011/12 in Düsseldorf, Hospitalar, Sao Paulo 2012) und Kongressen (z.B. World Congress Medical Physics & Biomedical Engineering, Peking, 25.-30.5.2012) verpflichtend.

Darüber hinaus wird die Teilnahme an einem abschließenden Evaluierungsworkshop vorrausichtlich im dritten Quartal 2013 vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Projekts – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und bei der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von in der Regel 18 Monaten bis maximal 100.000 Euro je Vorhaben für den Personal- und Sachaufwand gewährt werden.

Es wird erwartet, dass die Antragsteller ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie mindestens in gleicher Höhe der beantragten Förderung zusätzliche Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.

Der Beginn der Vorhabenlaufzeit liegt voraussichtlich im November 2011. Die Vorhabenergebnisse sind voraussichtlich im dritten Quartal 2013 im Rahmen eines Evaluierungs-Workshops vorzustellen.

5 Verfahren

5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft– und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Verena Müller
E-Mail: verena.mueller@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-462

Fachlicher Ansprechpartner beim Projektträger Gesundheit:
Dr. Richard Mitreiter
E-Mail: richard.mitreiter@dlr.de
Tel.: 02 28- 38 21-177

Administrativer Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Karlheinz Pohl
E-Mail: Karlheinz.pohl@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-463

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 6. Juni 2011.

Das Förderverfahren ist einstufig. Die Anträge sollen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator möglichst unter Nutzung von „easy (AZA oder AZK)“ https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabenbeschreibung von max. 10 Seiten DIN A4 (“Arial”, 11 Pkt, 1,5-zeilig) in deutscher Sprache.

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 6. Juni 2011 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Verena Müller
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internetbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach@dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-734

Der Antrag muss folgende Gliederungspunkte aufweisen:

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller und zu Verbund/ Konsortium
  2. Formulierung der zu erreichenden Ziele in dem Zielland/ in den Zielregionen
  3. Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen im Zielland/ in den Zielregionen
  4. Marketing-Gesamtkonzeption sowie geplante Einzelmaßnahmen und Beteiligung an Leitmessen und Kongressen
  5. Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
  6. Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit Partnern
  7. Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben eigener Mittel und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert entsprechend den zulässigen Ausgabenarten
  8. Letter of Intent (LOI) über die Zusammenarbeit aller Partner im Verbund

Des Weiteren sind im Antrag folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Kurze Potentialanalyse und Festlegung von Alleinstellungsmerkmalen des eigenen Verbundes/ Konsortiums
  • Aussagen zum Forschungs- und Marktpotential des Zielgebietes bezüglich des Nutzens für den eigenen Verbund/ Konsortium
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR
  • Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/ Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Plausibilität, Originalität und Professionalität des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
  • Erwartete Wirkung des Marketingkonzeptes und der Marketing Einzelmaßnahmen
  • Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten der Zielerreichung in Bezug auf den Arbeits- und Zeitplan

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats August 2011 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das Internationale Büro des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

6 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 1. März 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Andrea Noske

*

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

und

http://ec.europa.eu/growth/smes/