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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für den Übergang von der beruflichen in die hochschulische Bildung

Vom 18.04.2011

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszeck

Es ist das Ziel des BMBF, die Durchlässigkeit zwischen und innerhalb der Bildungssysteme zu verbessern. Dazu gehört auch, die Übergänge aus der beruflichen in die hochschulische Bildung zu erleichtern. Der Beschluss der KMK vom 06.03.2009 zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber und hochschulische Zugangsberechtigung hat weitere Impulse für den Übergang von Absolventen der beruflichen Bildung in ein Hochschulstudium gegeben. Ein wesentliches Element der Durchlässigkeit ist die Anrechnung bereits vorliegender, in der beruflichen Bildung erworbener Kompetenzen für ein Hochschulstudium. Es müssen aber auch förderliche Rahmenbedingungen gegeben sein, bei denen sowohl die besonderen Voraussetzungen und Gegebenheiten dieser Zielgruppe als auch deren Bedürfnisse berücksichtigt werden, um ihnen das erfolgreiche Studieren besser zu ermöglichen.

1.2 Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis sowie der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 34, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Zuwendungen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen die Etablierung von unterstützenden Maßnahmen, durch die ein erfolgreiches Studieren unter Berücksichtigung der Lebenssituation Berufstätiger begünstigt wird. Solche flankierenden und unterstützenden Maßnahmen können sich auf inhaltliche, strukturelle organisatorische und personelle Vorkehrungen erstrecken.
Gefördert werden

  1. Projekte, die förderliche Maßnahmen, die sich auf einen oder mehrere Studiengänge beziehen, bereitstellen und
  2. die wissenschaftliche Begleitung.

2.1 Zuwendungsvoraussetzungen für Projekte

Für den jeweiligen Studiengang müssen Anrechnungsverfahren, nach denen eine Anrechnung bereits vorliegender Kompetenzen aus der beruflichen Bildung insbesondere aus der beruflichen Fortbildung in einem signifikanten Umfang möglich ist, etabliert sein. Es muss gewährleistet sein, dass Anrechnung und die Maßnahmen, die Gegenstand der Förderung sind, in einem engen Verhältnis stehen und die Studierbarkeit für Berufstätige erleichtert wird. Die Zielgruppen, deren Kompetenzen angerechnet und für die zugleich förderliche Angebote bereitgestellt werden, sollen auch quantitativ bedeutungsvoll sein.

Eine Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Unternehmen und Institutionen der beruflichen Bildung, die mit den Qualifikationsinhalten der beruflichen Bildung vertraut sind, sollte gewährleistet sein. Werden die Maßnahmen von Institutionen außerhalb der Hochschulen angeboten, so müssen sie sich in die Anforderungen des Studiengangs einfügen und dort mit den Verantwortlichen abgestimmt sein.
Die Maßnahmen müssen sich auf einen bestehenden akkreditierten Studiengang mit akademischem Abschluss Bachelor oder Master beziehen.

Antragsteller müssen über vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der geregelten beruflichen Bildung und der Hochschulstudiengänge sowie über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den auf diesem Gebiet tätigen Verbänden und Institutionen und mit Hochschulen verfügen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Förderinteressenten sollen bereits Erfahrungen auf dem Gebiet der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge haben. Förderinteressenten sollen deutlich machen können, dass sie die Ergebnisse der Förderung eigenständig weiterführen können.

Kooperationsanforderungen an die Projekte

Die Träger der Projekte sind verpflichtet, mit der wissenschaftlichen Begleitung und dem Bundesinstitut für Berufsbildung zusammen zu arbeiten, u. a. mit ihnen relevante Fragestellungen zu diskutieren, alle Informationen insbesondere inhaltliche und methodische Materialien und Arbeitsergebnisse zur Verfügung zu stellen und sich an wissenschaftlichen öffentlichkeitsorientierten Diskurs koordiniert und aktiv zu beteiligen z. B. Teilnahme an einschlägigen Tagungen, Austausch mit anderen auf diesem Feld tätigen Wissenschaftlern.

2.2 Wissenschaftliche Begleitung

Die Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitung sind,

  • die Träger der einzelnen Projekte auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Feldern Anrechnung, Berufliche Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge sowie im Bereich des Übergangsmanagements von beruflich Qualifizierten (mit und ohne hochschulische Hochschulzugangsberechtigung) in die Hochschule zu beraten,
  • die Ergebnisse der Projekte zusammenzufassen und auszuwerten,
  • qualitative und quantitative Erhebungen,
  • die Ergebnisse wissenschaftlicher Begleitung zusammenzufassen und sie in einer zum Zwecke der Verwertbarkeit und Übertragbarkeit nutzbaren Form zu veröffentlichen,
  • die Pflege einer Informations- und Kommunikationsplattform,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Dissemination von Erkenntnissen insbesondere
    • durch die Durchführung von Workshops und die Fachöffentlichkeit (Auftakt und Abschlussveranstaltung)
    • sowie eine projektinterne Veranstaltung während der Laufzeit des Projekts
  • die wissenschaftliche Begleitung wird mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung als operativen Kooperationspartner zusammenarbeiten.

Anforderungen an die wissenschaftliche Begleitung

Projektskizzen für die wissenschaftliche Begleitung müssen Angaben zu folgenden Punkte enthalten:

  • Wissenschaftliche Expertise in den Bereichen „Lebenslanges Lernen an Hochschulen für die Zielgruppe Beruflich Qualifizierte“,
  • Wissenschaftliche Expertise der Bereiche „Übergangsmanagement und Studienverläufe von Studierenden mit beruflicher Qualifikation“
  • Expertise im Bereich der wissenschaftlichen Begleitung der Entwicklung von Verfahren der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Institutionen der beruflichen Bildung,
  • Vorstellung über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Projekten,
  • Konzeptionelle Vorstellungen zur Auswertung der Ergebnisse im Bereich des Übergangsmanagements wie im Bereich der Anrechnungsverfahren,
  • Darlegungen zur vorgesehenen Darstellung der Arbeitsergebnisse,
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan,
  • die Angaben sind zu belegen.

3. Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden den Vorhaben im Rahmen der Vollfinanzierung gewährt. Beginnen sollen die Vorhaben im Spätsommer 2011 und mit dem Sommersemester 2014 zu Ende gehen. Der Bewilligungszeitraum für die wissenschaftliche Begleitung endet am Jahresende 2014. Grundsätzlich ist beabsichtigt, zusätzlich für Projekte jeweils ca. 1,5 Stellen wissenschaftliches Personal und für die wissenschaftliche Begleitung ca. 2,5 derartiger Stellen zzgl. Sachkosten zu finanzieren (auch abhängig von der Zahl und der inhaltlichen Bandbreite der Entwicklungsprojekte).

Bemessungsgrundlage für Antragsteller sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

4. Verfahren

Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy“ zu nutzen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben. Es sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) (abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ) zu beachten.

5. Vorlage von Anträgen

Anträge für die BMBF Projekte und für die wissenschaftliche Begleitung sind dem BMBF bis zum 17. Juni 2011 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge sollen unter Nutzung von „easy“ in elektronischer Form vorgelegt werden. Zusätzlich ist eine Vorlage in Schriftform erforderlich. Staatliche Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen haben das Einverständnis des zuständigen Landesministeriums zu dem Antrag vorzulegen.

Anträge für die Projekte müssen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • welche förderlichen Maßnahmen zum Übergang an die Hochschule bzw. zum Erreichen des Studienabschlusses beabsichtigt sind
  • vorhandene Erfahrungen im Zusammenhang mit der Anrechnung von in der beruflichen Bildung erworbenen Kompetenzen auf Studienanforderungen,
  • Darlegungen darüber, wie die Anrechnung und Maßnahmen, die Gegenstand der Förderung sind, auf einander bezogen sein werden,
  • Aussagen über deren voraussichtliche quantitative und qualitative Bedeutung
  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Institutionen wie Sozialpartnern, Kammern usw.,
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan,
  • Darlegungen, Vereinbarungen o. Ä. der regionalen Entwicklungsprojekte mit den Hochschulen
  • Darlegungen zur vorgesehenen Darstellung der Arbeitsergebnisse, um eine Übertragbarkeit und Akzeptanz auch an anderen Fachbereichen und Hochschulen zu fördern
  • Anträge aus Hochschulen sollen die Zustimmung der Leitung beinhalten. Das gilt auch von Entwicklungsprojekten von externen Antragstellern.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten bis zum 31.Juli 2011 schriftlich mitgeteilt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 23,34,44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie ggf. weitere BMBF-interne Nebenbestimmungen sein.

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. April 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Lore Wieland