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Bekanntmachung : Datum:

einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von Energiespeichertechnologien (Förderinitiative Energiespeicher)

Vom 21.04.2011

Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung vorgelegt. Kernelemente dieses Energiekonzeptes sind zahlreiche quantitative Ziele, die bis zum Jahr 2050 reichen und die künftige Energieversorgung Deutschlands in ihren Grundzügen vorgeben.

Zu den wichtigsten Vorgaben zählen:

  • die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80% bis 95% gegenüber dem Wert von 1990 (2020: 40%),
  • der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 60% am Bruttoendenergieverbrauch bzw. 80% am Bruttostromverbrauch (2020: 18%, bzw. 35%, sowie
  • eine Verminderung des Primärenergieverbrauchs um 50% gegenüber 2008, (2020: 20%).

Diese ehrgeizigen Ziele sollen verbunden mit einem hohen Wohlstandsniveau und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. Konsequenterweise setzt der Übergang zu der von der Bundesregierung angestrebten hocheffizienten und überwiegend auf erneuerbaren Energieträgern basierenden Energieversorgung im 21. Jahrhundert grundlegende Innovationen und somit verstärkte Anstrengungen in Grundlagenforschung und angewandter Forschung für den Einsatz verbesserter bzw. neuer Energietechnologien voraus. Die Maßnahme ist Bestandteil der „Hightech-Strategie“ der Bundesregierung.

Von herausragender strategischer Bedeutung für die künftige Energieversorgung Deutschlands ist ein verbesserter Zugriff auf leistungsfähige, effiziente und wirtschaftlich zu betreibende Energiespeicher. Angesichts der deutlich zunehmenden fluktuierenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien brauchen wir neue Speichertechnologien und neue Ansätze des Lastmanagements bzw. neuer Netzstrukturen. Leider stehen den notwendigen Fortschritten auf dem Gebiet der Energiespeicher vielfältige und nach wie vor z. T. grundlegende technologische Hürden entgegen. Vor diesem politischen und fachlichen Hintergrund haben sich BMWi, BMU und BMBF darauf verständigt, den Forschungsarbeiten auf dem Gebiet von Energiespeichern in Deutschland durch eine gemeinsame Förderinitiative neue Impulse zu geben.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Zuwendungszweck

Ziel der „Förderinitiative Energiespeicher“ ist es, durch eine enge Zusammenarbeit der Ressorts die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft – entlang der gesamten Wertschöpfungskette - zu verbessern, internationale Forschungskooperationen zu erleichtern und dadurch insgesamt die Entwicklung von Energiespeichertechnologien in Deutschland zu beschleunigen.

Im Einzelnen sind folgende Punkte von Bedeutung:

  • Besseres Verständnis des systemischen Zusammenhangs von beschleunigtem Ausbau erneuerbarer Energien und der Verfügbarkeit von Netzkapazitäten sowie der damit verbundenen Notwendigkeit der Schaffung von Speicherkapazitäten mit unterschiedlichen Anforderungen, vom Ausgleich kurzfristiger Fluktuationen bis hin zur Langzeitspeicherung.
  • Für eine langfristig erfolgreiche Entwicklung von Speichertechnologien ist eine Erweiterung und Verbesserung der grundlegenden Verständnisse zur thermischen, elektrischen und stofflichen Speicherung von Energie notwendig.
  • Die Ansätze und Ergebnisse der Grundlagenforschung müssen möglichst nahtlos in Projekte zur angewandten Forschung und technologischen Entwicklung überführt werden.
  • Bei vielen Technologien wird die Umsetzung in marktfähige Produkte durch zu niedrige Energiedichten, unzulängliche Stabilität und/oder zu hohe Kosten behindert. Gezielte Maßnahmen im Bereich der anwendungsnahen Forschung und der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sind zur Überwindung dieser Hemmnisse von großer Bedeutung.
  • Industriepolitische Ziele werden durch die Schaffung von Anreizen zur Herstellung von Komponenten und Systemen in Deutschland verfolgt. Mit der Förderinitiative sollen auch anwendungsorientierte Maßnahmen bei der Zulieferindustrie und bei Geräteherstellern zur Entwicklung von kostenoptimierten Herstellprozessen unterstützt werden.
  • Zur Qualifizierung von Prototypen und zum Sammeln erster Betriebserfahrungen sind in Begleitung von Maßnahmen zur Marktvorbereitung (Standardisierung, Normung, Aus- und Weiterbildung) gezielte Erprobungsphasen unter realistischen Betriebsbedingungen (Demonstrationsprojekte) notwendig.
  • Die Rückkopplung der Forschungs- und Versuchsergebnisse in die Grundlagenforschung und die technologische Entwicklung ist für einen erfolgreichen Innovationsprozess wichtig.

Die „Förderinitiative Energiespeicher“ trägt der Tatsache Rechnung, dass auch bei Forschung und Entwicklung die europäische bzw. internationale Arbeitsteilung an Bedeutung zunimmt. Deutschland kann sich bei vielen technologischen Entwicklungen immer weniger vollständig auf die national vorhandene Infrastruktur bzw. das eigene Know-how verlassen. Offensichtlich ist, dass die Zusammenarbeit mit Institutionen außerhalb Deutschlands immer wichtiger wird, um die technologischen und energiepolitischen Ziele zu erreichen. Dies trifft u.a. auf die Batterietechnologie zu, bei der es darum geht, der technologischen Vorherrschaft asiatischer oder amerikanischer Unternehmen zu begegnen. Ziel der Förderinitiative ist es daher, auch Forschungsprojekte zu unterstützen, die auf eine internationale Kooperation setzen. Dabei geht es in erster Linie darum, die europäische Zusammenarbeit durch die Verzahnung von nationalen Maßnahmen mit Programmen anderer Mitgliedsstaaten bzw. die Ausschreibungen in den EU Rahmenprogrammen zu intensiviert. Hier bieten sich insbesondere Kooperationsprojekte im Rahmen des „Strategic Energy Technology Plan“ der Europäischen Kommission an (SET-Plan). Im Rahmen der Programme der Internationalen Energieagentur (IEA) besteht ebenfalls eine Möglichkeit der internationalen Zusammenarbeit.

Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie sowie der Standardrichtlinien von BMWi, BMU und BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

2. Gegenstand der Förderung

Die „Strategische Förderinitiative Energiespeicher“ wählt bewusst einen breiten Ansatz und schließt im Grundsatz keine Technologieentwicklung aus. Die Förderung umfasst alle Formen der Energiespeicher, die man als aussichtsreich für den Einsatz in dem künftigen Energieversorgungssystem Deutschlands einstufen kann, vorrangig sollen stationäre Anwendungen thematisiert werden. Mobile Speicher können behandelt werden, wo sinnvolle Überschneidungen zu stationären Anwendungen bestehen. Gefördert werden können Projekte aus dem Bereich der Grundlagenforschung, der anwendungsnahen Forschung und Demonstrationsvorhaben. Auch systemanalytische Arbeiten, die für die Entwicklung strategischer Überlegungen sowie den praktischen Einsatz von Energiespeichern im Energiesystem wichtig sind, können gefördert werden.

Im Folgenden werden exemplarisch einige Themen genannt, die als vorrangig eingestuft werden:

Elektrische Speicher

  • Weiterentwicklung von Li-Batterien (Erhöhung der Speichereffizienz, Lebensdauer und Zyklenfestigkeit sowie Senkung der Kosten, Erhöhung des Eigenverbrauchs von PV-Strom und Netzentlastung)
  • Entwicklung von großen zentralen adiabaten Druckluftspeichern sowie dezentralen Druckluftspeichern mit unterschiedlichen Konzepten zur Nutzung der Kompressionswärme
  • Weiterentwicklung von RedoxFlow-Batterien u. a, für schnelle und häufige Lastwechsel aufgrund der fluktuierenden Einspeisung
  • Koordinierung und Verknüpfung einer großen Zahl von kleinen dezentralen Speichern und/oder Anwendungen (z. B. Wärmepumpen) zu virtuellen Großspeichern
  • Weiterentwicklung von Doppelschichtkondensatoren
  • Weiterentwicklung von Schwungradspeichern mit innovativen Ansätzen zur Verringerung der Reibungsverluste
  • Neuartige Konzepte für Pumpspeicherwerke (z.B. unterirdische Pumpspeicherwerke)

Stoffliche Speicher

  • Wasserstofferzeugung durch flexible Elektrolyseure, die für schnelle und häufige Lastschwankungen ausgelegt sind
  • Umwandlung und Speicherung von fluktuierender Einspeisung in Wasserstoff und Methan
  • Erprobung der geologischer Wasserstoffspeicherung im Pilotmaßstab (incl. Ermittlung der Anforderungen an geologische Speicher für Wasserstoff) und Untersuchung der Wechselwirkungen mit dem Strom- und Gasnetz
  • Ermittlung der Anforderungen an geologische Speicher für Wasserstoff
  • Entwicklung und Erprobung flexibler, schnell regelbarer Verfahren zur Verstromung stofflicher Speicher

Thermische Speicher

  • Identifizierung und Einsatz neuer kostengünstiger Materialien, Dämmstoffe und Konstruktionsprinzipien für Speicher zur weiteren Senkung der spezifischen Baukosten und Reduzierung der Verluste
  • Erhöhung der Speicherdichte mit neuen Materialien (z. B. PCM/PCS)
  • Thermische Speicher für solarthermische Kraftwerke
  • Verbesserte Speicherkonzepte für die Wärmeversorgung von Gebäuden (insbesondere auch saisonale Speicherung)
  • Einbindung von Wärmenetzen zur Energiespeicherung
  • Integration innovativer Latentwärme-Speicher als Gebäudeelemente und zum Lastmanagement bei Gebäuden, Prozessen oder Wärmenetzen
  • Thermische Speicher zur Verbesserung der Energieeffizienz von stromgeführten KWK- Systemen
  • Weiterentwicklung und Optimierung von Sorptionsspeichern

Übergeordnete Themen

  • Management- und Kommunikationssysteme für verteilte Stromspeicher oder verteilte Stromabnehmer mit Potenzial zum Lastausgleich (z.B. Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen)
  • Nutzung von Speichern in Privathaushalten und im industriellen Umfeld
  • Ausgleich von Fluktuationen durch die Nutzung von verschiebbaren Lasten (beeinflussbarer Strom verbrauchender Anlagen und Geräte)
  • Entwicklung, Erprobung und Erbringung von Systemdienstleistungen durch Speicher in Verbindung mit erneuerbaren Energien, z. B. Regelleistung und Spannungsqualität
  • Entwicklung von Konzepten und Prozessen für eine industrialisierte Herstellung von Speichern
  • Systemanalytische Untersuchungen zu den Wechselwirkungen der Strom- und Gasnetze unter Berücksichtigung von Speichern mit Umwandlung der Energieform (z. B. Wasserstoff zur Stromspeicherung)
  • Systemische Studien zum Umbau des Energiesystems mit Bezug zur Speicherproblematik
  • Entwicklung von Simulations- und Planungstools für verteilte Systeme
  • Kostensenkungen und Wirkungsgradverbesserungen
  • Umwelt- und Naturverträglichkeit
  • Akzeptanz und Transparenz von Technologieentwicklung und -anwendung

3. Förderung von Nachwuchsgruppen

Es besteht die Möglichkeit der Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten. Das Angebot richtet sich an Post-Doktoranden mit zwei bis vier Jahren Post-Doc-Tätigkeit nach Abschluss der Promotion und substantieller internationaler Forschungserfahrung. Entscheidendes Auswahlkriterium ist die herausragende wissenschaftliche Qualität der Bewerber(innen).

Die Nachwuchsgruppe soll vorrangig an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angebunden sein. Die Einrichtung übernimmt die Arbeitgeberfunktion und stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Daneben können auch Gruppen gefördert werden, die in vertraglich geregelten Netzwerken organisiert sind. Teilnehmer eines solchen Netzwerks können auch industriellen Forschungsabteilungen angehören. In diesem Fall liegt die Leitung der Nachwuchsgruppe bei Angehörigen einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.

Die Antragsteller können im Rahmen der Fördermaßnahme Mittel für die eigene Stelle als Gruppenleiter/in (TVÖD 14) und maximal drei weitere Stellen (Post-Doc: TVÖD 13; Doktoranden: TVÖD 13/2; Technische Mitarbeiter) sowie Sach-, Reise- und Investitionskosten beantragen. Es gelten die Bemessungsgrundlagen, wie unter Pkt. 5 beschrieben. Der Förderzeitraum beträgt drei, maximal fünf Jahre. Nach drei Jahren ist ein Zwischenbericht vorzulegen, der Entscheidungsgrundlage für eine mögliche weitere zweijährige Förderphase ist. Für die Antragstellung gelten im Weiteren die nachfolgenden Punkte dieser Bekanntmachung.

4. Zuwendungsempfänger

Die Förderung zielt vorwiegend auf industriegeführte Verbundprojekte und auf Vorhaben ab, die überwiegend oder ausschließlich von Forschungseinrichtungen und Universitäten durchgeführt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung gewährt werden.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110, entnommen werden. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, nach der Unternehmen für die Nutzung der FuE-Ergebnisse von Forschungseinrichtungen ein marktübliches Entgelt zahlen. Für jedes Verbundprojekt ist ein Koordinator zu bestellen, der in der Regel von einem industriellen Partner zu stellen ist.

Antragsteller sollen sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit ein gemeinsames Vorgehen mit Institutionen aus anderen Mitgliedsstaaten bzw. der EU sinnvoll ist und angestrebt wird. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden.

6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden auf dem Weg der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Je nach Anwendungsnähe der geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten beträgt die Förderquote bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten). Die Förderquote kann je nach Anwendungsnähe der geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und Struktur der Zusammenarbeit bis zu 100% betragen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen industrieller Verbundprojekte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, ausgenommen sind die Verbünde der Grundlagenforschung, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen auf Kostenbasis des BMWi, des BMU und des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMWi, des BMU und des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

8. Verfahren

Struktur der Förderinitiative

Die Förderinitiative wird von den beteiligten Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltstitel bzw. Fördermittel durchgeführt. Die praktische Umsetzung, insbesondere die Auswahl der geförderten Projekte und die Zuordnung der Projekte zu den einzelnen Fachprogrammen von BMWi, BMU und BMBF, erfolgt auf Vorschlag des Projektträgers durch Einvernehmen der beteiligten Ressorts. Über die beim BMWi eingerichtete Koordinierungsplattform „Energieforschung“ wird eine Abstimmung mit anderen Programmen der Bundesregierung, in denen direkt oder indirekt auch Fragen der Energiespeicherentwicklung angesprochen werden, sichergestellt.

Unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeit in der Energieforschung haben sich die Ressorts darauf verständigt, die Fördermaßnahme durch ein gemeinsames Programmmanagement umzusetzen

Darüber hinaus wurde vereinbart, Mittel in Höhe von bis zu 200 Mio. Euro für die „Förderinitiative Energiespeicher“ bereitzustellen.

Einschaltung des Projektträgers und Anforderungen von Unterlagen

Zuständig für die gesamte Abwicklung der Bekanntmachung ist der vom BMWi, BMU sowie BMBF beauftragte Projektträger Jülich:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
„PTJ-Energiespeicher“
52425 Jülich

Für erste fördertechnische Anfragen und die Zusendung aller Projektideen (siehe 8.1) steht Ihnen folgender Ansprechpartner des Projektträgers zur Verfügung:

Projektträger Jülich
Dr. Jochen Seier
Tel.: 02461 61 8959
Mail: ptj-energiespeicher@fz-juelich.de

Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig bestehend aus Projektskizze und förmlichem Förderantrag. Vordrucke für Projektskizzen, Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird für beide Stufen dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

8.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind zunächst bei der genannten Stelle des Projektträgers bis spätestens 8. Juli 2011 versehen mit dem Kennwort „Energiespeicher“ Projektskizzen, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabensbeschreibung, in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen. Für 2012 ist ggf. eine zweite Auswahlrunde vorgesehen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Bei Verbundpartner reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) ein.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  • Ziele
  • Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik
  • Arbeitsplan
  • Verwertungsplan
  • Notwendigkeit der Förderung

Darüber hinaus sind für Verbundvorhaben folgende Angaben erforderlich:

  • Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator
  • Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“
  • Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner“

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Bei Verbundvorhaben ist eine förmliche Kooperationsvereinbarung für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Wissenschaftliche Exzellenz bzw. Verwertungskonzept, inkl. nachfolgenden Investitionen
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Eigenbeteiligung der Unternehmen
  • Qualität des Projektkonsortiums
  • Einbeziehung von KMU

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Projekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Antragsteller bzw. dem Verbundkoordinator durch den Projektträger mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

8.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bonn, 21. April 2011
Im Auftrag

Dr. Karsten Hess

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bonn, 21. April 2011 Im Auftrag

Dr. Knut Kübler

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Berlin, 21. April 2011
Im Auftrag

Kerstin Deller