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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Vom 17.06.2011

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die im internationalen Vergleich führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept nach Russel und Burch (1959) sind Testverfahren zu verstehen, die entweder Tierversuche vollständig ersetzen (Replacement) oder - falls dieses nicht möglich ist - zumindest eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere (Reduction) bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere (Refinement) erlauben. Bereits im Dezember 1984, im Mai 1989, im Juni 1998 und zuletzt im April 2001 wurden Richtlinien über die Förderung von FuE-Vorhaben auf dem Gebiet "Ersatzmethoden zum Tierversuch" veröffentlicht. Die im Rahmen dieser Förderaktivitäten entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden konnten erfolgreich zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzeptes beitragen.

Um diese positive Entwicklung1 weiter voranzutreiben, bedarf es nicht nur weiterer kontinuierlicher Anstrengungen, um geeignete alternative Test- und Untersuchungsmethoden (z. B. an schmerzfreien Systemen oder z. B. weniger belastende Versuchsansätze) zu entwickeln und diese hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Aussagekraft und Sicherheit bis hin zur Praxisreife zu optimieren und wissenschaftlich abzusichern, sondern auch effizienter Projektmonitoring- und Verwertungsstrategien um die neuen Ansätze in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Dies ist deshalb erforderlich, da ungeachtet dieser Erfolge gegenwärtig und wohl auch in absehbarer Zukunft noch nicht auf Tierversuche und für andere wissenschaftliche Zwecke genutzte Versuchstiere verzichtet werden kann.

Das BMBF wird daher auch zukünftig Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) mit dem Ziel fördern, die Verwendung von Tieren durch Alternativmethoden zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. deren Belastung auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Dabei wird der Umsetzung erzielter Resultate in die Praxis ein verstärktes Gewicht beigemessen werden, um mögliche 3R-Potentiale so rasch und so umfassend wie möglich ausschöpfen zu können.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. auf Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

In grundsätzlicher Fortführung der bisherigen Förderung werden auch in Zukunft Vorhaben zur Forschung, Entwicklung und Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes insbesondere zur Reduktion der Versuchstierzahlen oder zur Minderung des Belastungsgrades von Versuchstieren erwarten lassen, bei denen die Eingriffe oder Behandlungen mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sind. Dies gilt sinngemäß auch für den Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie für die Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen.

Auch ergänzende Begleitstudien, Workshops und ggf. andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzeptes sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie der Bewertung der bestehenden Einsparpotentiale in speziellen Arbeitsbereichen oder der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine den aktuellen Erfordernissen gerecht werdende Fortentwicklung des Förderschwerpunktes dienen oder im Einzelfall speziellen Umsetzungserfordernissen Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang können - in Ergänzung dieser Bekanntmachung - zielgerichtete Aufrufe zu bestimmten, identifizierten Themenbereichen erfolgen.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben eindeutig definierbar und abgrenzbar sind bis hin zu ergänzenden Finanzierungsbeiträgen bei notwendigen (inter-)nationalen methodenspezifischen Behördenkooperationen (nur nationale Finanzierungskomponente).

2.1 Projektstruktur

Es können Einzelprojekte (A) und Verbundprojekte (B) vorgelegt werden. Die Auswahl der Projektstruktur ist dabei auf die bestmögliche Bearbeitung der Aufgabenstellung auszurichten. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraumes möglich ist.

2.2 Projektmanagement

In Einzelvorhaben (A) wird von der/dem Projektleiter/in neben der Leitung und Steuerung des Projektes erwartet, dass er/sie die Verantwortung für die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PtJ übernimmt sowie an wissenschaftlichen Veranstaltungen des BMBF zur 3R-Thematik teilnimmt.

In Verbundprojekten (B) erfordert die erfolgreiche Bearbeitung komplexer, multidisziplinärer Fragestellungen eine besonders intensive und effiziente Zusammenarbeit aller beteiligten Arbeitseinheiten. Um diese zu gewährleisten ist rechtzeitig eine geeignete Koordinationsstruktur (Projektmanagement) einzurichten.

Die/Der Koordinator/in übernimmt die Steuerung des jeweiligen Verbundprojekts, vertritt das Projekt nach außen und sorgt im Rahmen von Kooperationstreffen für den Informationsaustausch und eine abgestimmte Arbeitsplanung innerhalb des Vorhabens. Die/Der Koordinator/in sorgt für die Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber BMBF/PtJ.

Es wird erwartet, dass die Zuwendungsempfänger eine eigene wissenschaftliche Plattform zur internen und externen Kommunikation schaffen (z. B. Kooperationstreffen, Know-how-Transfer).

2.3 Ergebnisverwertung

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien wird dem zeitnahen und zielgerichteten Ergebnistransfer in die Praxis eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Angestrebt wird eine möglichst rasche und umfassende Verwertung der Resultate, um die Ausschöpfung von erarbeiteten 3R-Potentialen zu erreichen. In jeder Projektskizze bzw. jedem Antrag ist daher darzulegen, wie innerhalb des Einzel- (A) bzw. Verbundprojektes (B) diese Ziele projektbezogen realisiert werden sollen. Ein kontinuierliches Projektmonitoring (vgl. 7.4) soll diesen Prozess schon während der Projektlaufzeit unterstützen. Weitere geeignete Maßnahmen zur Förderung des Ergebnistransfers, wie z. B. eine verlängerte Laufzeit für den Koordinator großer Verbundprojekte sollten in Betracht gezogen werden. Ferner sollte dargelegt werden, wie die gewonnenen Ergebnisse in die Praxis umgesetzt werden können und welche weiteren Schritte erforderlich sind, damit diese Ergebnisse zu einem Ersatz von Tierversuchen, zur Reduzierung der Zahl der Versuche bzw. der Zahl der Tiere pro Versuch sowie zur Verminderung der Belastung der Versuchstiere führen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland (zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe:
http://ec.europa.eu/growth/smes/ bzw. https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzung

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts (B) haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte, die durch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) beantragt werden, eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FEuI-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 0 24 61/61 8786
Telefax:0 24 61/61 9070
Internet: http://www.ptj.de

beauftragt.

Ansprechpartner sind:
Herr Dr. Manfred Hansper
Telefon: 0 24 61 / 61 55 66
E-Mail: m.hansper@fz-juelich.de

Frau Dipl.-Biotech. Vera Schulte
Telefon:0 24 61 / 61 39 26
E-Mail: v.schulte@fz-juelich.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internet-Portal ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/alternativ ) vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

Thema der Projektskizze
Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in Deutsch und Englisch
Inhaltsverzeichnis (Seitenzahlenangaben)

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens
    • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen (konkrete Angaben zu erwartbaren 3R-Beiträgen (Replace, Reduce, Refine))
    • Positionierung der angestrebten Alternativmethode innerhalb einer Prüfstrategie
    • Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik; bisherige Arbeiten
    • Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternative Lösungen, der Ergebnisverwertung entgegenstehende Rechte)
    • Bisherige Arbeiten des Antragstellers
  3. Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten (Arbeitsplan)
    • Vorhabenbezogene Ressourcenplanung
    • Meilensteinplanung
  4. Verwertungsplan mit Zeithorizont
    • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    • Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten
    • Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit
  5. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
  7. Planungshilfen
  8. Finanzierungsplan

Es steht den Einsendern frei, weitere Punkte (innerhalb des o. g. Rahmens) anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Die Eingaben im Internet-Portal können bis zur jeweiligen Ausschlussfrist, dem 15.03. eines jeden Kalenderjahres beginnend ab dem Jahr 2012 eingereicht werden. Danach eingehende Projektskizzen werden automatisch zur nächsten Ausschlussfrist berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bezug zur Fördermaßnahme,
  • Beitrag zum 3R-Konzept
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes
  • wissenschaftlich-technisches und ggf. wirtschaftliches Risiko
  • wirtschaftliche und technische Bedeutung
  • Qualität und Funktionalität der gewählten Forschungsstruktur bezüglich der geplanten Zielsetzung (Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Qualität und Stringenz der Zeit- und Arbeitsplanung, Qualität der Integration, Interdisziplinarität und arbeitsteiligen Vernetzung der Partnern)
  • Durchführbarkeit des Projektes: angemessenes Budget, Nachweis aller notwendigen Expertisen und Ressourcen, Zugang zu Daten bzw. Nutzungsrechte bei bestehenden Schutzrechtsansprüchen
  • Angemessenheit der verbundinternen Strukturen für Koordination und Kommunikation
  • Verwertungskonzept mit Zeithorizont

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator) einen - ggf. entsprechend des Gutachtervotums modifizierten - förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur umfassenderen Information sowie zur breiteren Wahrnehmung des Förderschwerpunktes ist mit dem förmlichen Förderantrag für Veröffentlichungszwecke jeweils eine spezifische Kurzbeschreibung des Vorhabens (inklusive Projekttitel und Kontaktinformationen der/s Projektleiterin/s bzw. der/s Projektkoordinatorin/s) in deutscher und englischer Sprache vorzulegen, die nach der Förderentscheidung als Bestandteil einer Informationsplattform zum BMBF-Förderschwerpunkt „Alternativmethoden zum Tierversuch“ im Internet zugänglich gemacht wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderline „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, "Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

7.4 Projektmonitoring

Als Kernelement des Projektmonitorings ist eine obligatorische wissenschaftliche Abschlussbegutachtung gegen Ende des Förderzeitraumes mit dem Ergebnis eines „Soll-Ist-Vergleich“ auf Grundlage der im Antrag zu formulierenden projektspezifischen Erfolgskriterien durchzuführen. Das unabhängige Gutachtergremium kann hieraus Empfehlungen an die Geförderten bzw. Dritte (z. B. Nutzer, Förderer) erstellen, eine Bewertung des Nutzungspotenzials der Methode vornehmen und Hinweise zur Überführung in die Nutzung geben.

Die Grundlage für die Abschlussbegutachtung wird ein kontinuierliches Projektmonitoring sein. Dafür werden jährliche Statusseminare durchgeführt werden, die u. a. auch dazu dienen sollen, den Austausch zwischen den verschiedenen Forschungsprojekten zu fördern. Die Teilnahme der Projektleiter/innen an den Statusseminaren ist verpflichtend und muss in der Reisekostenplanung berücksichtigt werden.

Diese projektbegleitenden Maßnahmen dienen u. a. auch der Sicherstellung einer möglichst effizienten Ergebnisverwertung (vgl. auch unter 2.3) und verfolgen darüber hinaus auch das Ziel, potentielle Anwender anzusprechen bzw. ggf. notwendige weitere Maßnahmen zur Ergebnisnutzung zu identifizieren.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ersetzen die Förderrichtlinien „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ vom 17.04.2001.
Berlin, den 17.06.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace

1

Evaluation des Förderschwerpunktes Ersatzmethoden zum Tierversuch (Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI), 24.02.2011