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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "Grundlegende FuE-Arbeiten in der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zum Kompetenzerhalt" im Rahmen des Förderkonzeptes "Grundlagenforschung Energie 2020+" und des 5. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. ZUWENDUNGSZWECK

Die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung ist eine der zentralen globalen Herausforderungen unserer Zeit. Auf der Suche nach möglichen Lösungen nimmt die Wissenschaft eine zentrale Rolle ein.

Die Bundesregierung will mit der Förderung der Energieforschung zu einer dauerhaft sicheren, preiswerten, klima- und umweltverträglichen Energieversorgung beitragen. Durch die Entwicklung innovativer Energietechnologien soll auch die deutsche Wirtschaft gestärkt werden. Dabei ist es wichtig, das gesamte Spektrum möglicher Energietechnologien zu betrachten und im Kontext der europäischen bzw. globalen Entwicklung zu bewerten. Vor diesem Hintergrund ist die laufende Projektförderung zur nuklearen Sicherheit ein wichtiger Schwerpunkt im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung und ergänzt die institutionellen Aktivitäten der Helmholtz-Gemeinschaft. Die aktuellen Ereignisse in Japan sind Beleg für den außerordentlich hohen Stellenwert der Nuklearen Sicherheitsforschung.

Grundlage der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Bereich der Energieforschung ist das Förderkonzept „Grundlagenforschung Energie 2020+“. Anliegen dieser Förderinitiative ist die Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, um auch zukünftig hervorragend ausgebildete Experten in ausreichender Zahl und für alle relevanten Bereiche der nuklearen Sicherheit – auch im europäischen Maßstab – zur Verfügung zu stellen. Die Nachwuchsförderung zu den Förderschwerpunkten „Reaktorsicherheitsforschung“ und „Entsorgungsforschung“ erfolgt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), zu dem Förderschwerpunkt „Strahlenforschung“ mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Im Bereich Reaktorsicherheitsforschung unterstützt die BMBF-Nachwuchsförderung die nach wie vor zwingend erforderliche Gewährleistung der Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke auf dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Dementsprechend stehen Werkstoffe, deren zerstörungsfreie Prüfung sowie Reaktorphysik, Thermohydraulik im Kühlkreislauf, Verhalten des Kerns und die Vorgänge im Sicherheitsbehälter bei einem Unfall im Blickfeld.

Im Bereich Entsorgungsforschung werden Vorhaben gefördert, die zur sicheren Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoffen und anderen radioaktiven Materialien beitragen. In den geförderten Arbeiten sollen wissenschaftliche Grundlagen erschlossen und vertieft und somit neue Erkenntnisse über Phänomene und Prozesse, die relevant für die Sicherheit von Endlagersystemen sind, gewonnen werden. Inter- und multidisziplinären Forschungsansätzen kommt ein besonders hoher Stellenwert zu.

Im Bereich der Strahlenforschung werden Vorhaben zu strahlenbiologischen, strahlenmedizinischen und radioökologischen Fragestellungen gefördert. Im Rahmen der Bekanntmachung zur Nuklearen Sicherheitsforschung und zur Strahlenforschung aus dem Jahre 2008 wurden bereits vielversprechende Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und zum Kompetenzerhalt auf diesen Gebieten ausgelöst. Auch der in diesem Zusammenhang im Jahr 2007 gegründete „Kompetenzverbund Strahlenforschung - KVSF“ arbeitet erfolgreich und engagiert sich bei der Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz in der Strahlenforschung. Um diese Maßnahmen nachhaltig zu gestalten, ermöglicht die Bundesregierung mit dieser Bekanntmachung die Nachwuchsförderung und die Möglichkeit zur Etablierung im wissenschaftlichen Umfeld der Strahlenforschung.
Mit dieser Bekanntmachung wird zur Einreichung von Vorschlägen aufgerufen.

1.2. RECHTSGRUNDLAGE

Das BMBF gewährt Zuwendungen nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1. ALLGEMEINE AUFFASSUNG DER FÖRDERUNG

Gegenstand der Förderung sind grundlegende Forschungsarbeiten auf den Feldern der Reaktorsicherheits-, Entsorgungs- und Strahlenforschung mit dem Ziel der gezielten Nachwuchsförderung und des Kompetenzerhalts. Die Förderung erfolgt in der Strahlenforschung ergänzend zu und in der Reaktorsicherheits- und Entsorgungsforschung grundsätzlich im Verbund mit wissenschaftlichen Schwerpunktsetzungen der Förderprogramme des BMWi bzw. BMU. Die enge thematische und organisatorische Beziehung zu laufenden oder geplanten Forschungsprojekten in der Reaktorsicherheits- und Entsorgungsforschung dient dem Kompetenzerhalt in Deutschland und soll Nachwuchswissenschaftler bestmöglich an erfahrene Wissenschaftler in der Befassung mit den aktuellsten Forschungsthemen heranführen. Die etablierten Institutionen und deren Forscher werden motiviert, den wissenschaftlichen Nachwuchs an ihren Kenntnissen und Erfahrungen zu beteiligen und zu höchster Leistungsfähigkeit zu führen. Ergänzend zu geeigneten und bereits bearbeiteten Projekten können ausnahmsweise auch Einzelvorhaben von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel der Aus- und Weiterbildung gefördert werden.

Um die internationale Vernetzung junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu gewährleisten, sollen die FuE-Vorhaben insbesondere die internationale Kooperation aber auch die Mobilität (Forschungsaufenthalte) junger Wissenschaftler/innen innerhalb einer solchen Kooperation ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit zur Beantragung spezifischer Maßnahmen, wie z.B. Sommerschulen, Graduiertenkollegs und Doktorandentreffen, die die internationale Mobilität junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen fördern und einem effizienten Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch dienen.

2.2. FÖRDERUNG DER FORSCHUNG ZUR REAKTORSICHERHEIT

Im Bereich der Reaktorsicherheit soll die Nachwuchsförderung im Rahmen dieser Bekanntmachung dazu beitragen, die wissenschaftlichen Grundlagen für den sicheren Betrieb von Kernreaktoren zu vertiefen. Dabei sind vor allem physikalisch-mathematische Modelle zu entwickeln, die die bisherigen zum Teil empirischen Modelle ergänzen oder ersetzen und die auf der Grundlage von Experimenten im Labor- und Technikum-Maßstab überprüft werden. Insbesondere durch diesen Ansatz soll auch die Kooperation zwischen Hochschulen und institutionell geförderten Instituten im Rahmen des „Kompetenzverbunds Kerntechnik“ weiter intensiviert werden, um möglichst vielen Studentinnen/Studenten bzw. Doktorandinnen/Doktoranden eine optimale Ausbildung zu ermöglichen. Über die erwünschte und soweit möglich zu realisierende Mitarbeit im Rahmen von internationalen Forschungsprojekten bzw. bei ausländischen Forschungsinstitutionen soll eine möglichst breit abgesicherte Daten- und Wissensbasis geschaffen werden.

Aktuelle wissenschaftliche Fragen und Herausforderungen in diesem Zusammenhang sind u.a.:

  • Entwicklung von theoretischen Modellen zur dreidimensionalen Beschreibung der Prozesse und Abläufe in einem Reaktor und deren Simulation.
  • Validierung der Modelle zur Beschreibung instationärer, turbulenter und anisotroper Strömungen in komplexen 3D-Geometrien (u. a. Behandlung der Wasserphase für Containmentsimulationen) anhand von Experimenten im Labor- und Technikums-Maßstab.
  • Entwicklung innovativer Prüfverfahren zur Charakterisierung des Materialzustandes von Komponenten und Untersuchungen zum Verhalten von Werkstoffen hinsichtlich der Alterung, ihres Langzeitverhaltens und eventuell ablaufender Versprödungsvorgänge.
  • Entwicklung neuartiger Diagnoseverfahren für die Bestimmung von Reaktorzustandsgrößen und Prozessen.
  • Fragestellungen im direkten Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen in Japan.

2.3. FÖRDERUNG DER ENTSORGUNGSFORSCHUNG

Durch den Betrieb von Kernkraftwerken und durch anderweitige Verwendung von Radionukliden entstehen radioaktive Abfälle unterschiedlichster Art, die in geeigneter Weise zu behandeln und zu entsorgen sind. Behandlung und Entsorgung der Abfälle erfordert umfassende naturwissenschaftliche Kenntnisse sowie Technologien und Konzepte, die dem Gefährdungspotential der Abfälle angemessen sein müssen. Durch die in Deutschland favorisierte Option der Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist sicherzustellen, dass eine Mobilisierung dieser Stoffe und ein Eintrag in die Biosphäre selbst für sehr lange Zeiträume auszuschließen ist. Für hochradioaktive Abfälle mit hoher Radiotoxizität, Wärmeentwicklung und z.T. langen Halbwertszeiten ist dies von besonderer Relevanz und eine große wissenschaftlich-technische Herausforderung.

Die Nachwuchsförderung im Rahmen dieser Bekanntmachung soll dem Erhalt und der Erweiterung von radiochemischer und kerntechnischer Kompetenz in Deutschland dienen. Aufgrund des internationalen/europäischen Forschungsbezugs soll hier über internationale/europäische Kooperationen eine möglichst breit abgesicherte Daten- und Wissensbasis geschaffen werden. Zudem sollte nationale Expertise auf den genannten Gebieten eine fundierte Befassung, Teilhabe und Mitgestaltung an internationalen Vorgehensweisen zur nuklearen Entsorgung erlauben, bis hin zur wissenschaftlichen Befassung mit Fragen der Wiederaufarbeitung von Brennelementen unter dem Aspekt der Sicherheit und der Umweltauswirkungen.

Unter anderem zu folgenden Themenbereichen sollen Forschungsvorhaben gefördert werden:

  • Untersuchungen zu Verfahren für die effektive Abtrennung langlebiger Radionuklide aus hochradioaktivem Abfall (Partitionierung) und Komponenten für die Transmutation langlebiger Nuklide sowie zur optimierten Konditionierung (Conditioning) partitionierter radioaktiver Abfälle.
  • Die Entwicklung innovativer Mess- und Diagnosetechniken zur besseren Charakterisierung radioaktiver Abfälle.
  • Untersuchung und quantenchemische Modellierung radiochemischer und radiogeochemischer Prozesse, soweit sie für die Sicherheit der Entsorgung bzw. Endlagerung relevant sind.

2.4. FÖRDERUNG DER STRAHLENFORSCHUNG

Im Rahmen dieser Förderinitiative sollen auch spezifische Untersuchungen auf dem Gebiet der Strahlenforschung gefördert werden. Neben hilfreichen Wirkungen ionisierender Strahlen (etwa im Bereich der Tumortherapie und –Diagnose) ist mit ionisierender Strahlung ein Gefährdungspotential verbunden. Dies gilt für natürliche Strahlung ebenso wie für künstliche Strahlungsquellen in Technik, Medizin und Forschung. Forschungsschwerpunkte stellen die Disziplinen Strahlenbiologie (hier: Wirkung der Strahlung auf den Menschen) sowie der medizinische Strahlenschutz und die Radioökologie (hier: Verteilung und Wirkung radioaktiver Stoffe in der Natur und der Übergang auf den Menschen) dar.

Bezogen auf diese drei Disziplinen können nachfolgende Aspekte Gegenstand der Forschungsarbeiten sein:

  • Strahlenqualität: Unterschiedliche Strahlenqualitäten spielen eine wesentliche Rolle für die Strahlenwirkung. Die Unterschiede in der biologischen Wirksamkeit, deren Mechanismen und Konsequenzen sind für einzelne Strahlenqualitäten aber insbesondere auch für Kombinationen unterschiedlicher Strahlenqualitäten nur unzureichend bekannt. Daher wäre es wichtig, die biologische Strahlenwirkung in Abhängigkeit der Ionisationsdichte systematisch zu erfassen.
  • Individuelle Strahlenempfindlichkeit: Bei der Bewertung von Strahlenrisiken ist unbedingt zu beachten, dass die Menschen nicht gleich strahlenempfindlich sind. Benötigt werden daher Testverfahren, die eine quantitative Erfassung der individuellen Strahlenempfindlichkeit erlauben.
  • Dosis-Wirkungsbeziehung: Bezüglich der Dosis-Wirkungsbeziehung von ionisierenden Strahlen gibt es eine große Zahl relevanter offener Fragen. Unter Verwendung rein epidemiologischer Verfahren ist nicht zu erwarten, dass sich an diesem Kenntnisstand in absehbarer Zeit wesentliches verbessern wird. Daher geht es insbesondere um die Aufklärung der biologischen Mechanismen im niedrigen Dosisbereich und um eine enge Kooperation zwischen Strahlenbiologen, Strahlenrisikoforschern und Epidemiologen. Daneben sind auch im Hochdosisbereich, wie er bei Unfällen und bei therapeutischer Anwendung in der Medizin auftreten kann, die Dosiseffektbeziehungen nicht ausreichend untersucht und stellen ein gesellschaftlich dringliches Forschungsfeld dar.
  • Biologische Targets: Zentrales biologisches Target der Strahlenwirkung ist die DNA. In der Vergangenheit hat man sich in erster Linie auf strukturelle Veränderungen (Strangbrüche, Chromosomen-Aberrationen) und Änderungen des Informationsgehaltes (Punktmutationen, kleine Deletionen) konzentriert. Diese Forschungen sind nach wie vor wichtig, aber es werden auch Aktivitäten benötigt, welche die Regulation der Gen-Aktivität (Stichwort: epigenetische Effekte) und mögliche Targets außerhalb der DNA berücksichtigen (z.B. Membranschäden), sowie Schäden auf der Ebene der Gewebe und Organe (Stichwort beispielsweise Zell-Zell-Kommunikation). Ebenso spielt die Aufklärung der Wirkmechanismen potenziell anwendbarer strahlensensibilisierender und –protektiver Substanzen eine wichtige Rolle (z.B. small molecule Inhibitoren für bestimmte molekulare Vorgänge).
  • Charakterisierung einer Strahlenexposition: Das Ausmaß einer Strahlenexposition ist nicht immer bekannt und dosimetrisch einfach zu erfassen. Bei einer unvorhergesehenen Strahlenexposition müssen oftmals Verbreitungspfade der Strahler geklärt und dosimetrische Ansätze zur Erfassung der Strahlenbelastung entwickelt werden. Ebenso bestehen bei medizinischen Strahlenexpositionen häufig Unklarheiten, wie sich die primäre Strahleneinwirkung in eine Energiedeposition übersetzt (z.B. kann Kontrastmittel zur Dosiserhöhung einer Computertomographie beitragen). Auch können Strahlenbelastungen sowohl durch unterschiedliche Strahlenqualitäten (alleine und in Kombination) als auch durch Unterschiede in der Dosis-Zeit- und der räumlichen Verteilung zu erheblichen Unterschieden bei den Effekten führen. Zur Klärung dieser Unsicherheiten können sowohl (bio)dosimetrische als auch radioökologische Forschungsprojekte beitragen.
  • Strahlenrisikoanalyse: Die Strahlenrisikoanalyse verbindet Strahlenbiologie und Epidemiologie zur quantitativen Abschätzung von Strahlenrisiken. Die Erkenntnisse, die mit der Untersuchung japanischer Atombombenüberlebender (aber auch an anderen Kohorten) erarbeitet wurden, sind auf deutsche Verhältnisse zu übertragen. Dabei sind die aktuellen Diskussionen über Strahlenspätschäden wie Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen von besonderem Interesse. Hinzu kommt die Berücksichtigung individueller Risikofaktoren wie familiäre Prädisposition, Lebensgewohnheiten und Indikatoren für den Gesundheitszustand (Bluthochdruck, Übergewicht, etc.), dies könnte durch die personalisierte Analyse von Spätschäden von Strahlenanwendungen in der Medizin erfolgen mit dem Ziel, einen wichtigen Beitrag zur Optimierung von Strahlenanwendungen in der Medizin zu leisten, z. B. durch die Abwägung unterschiedlicher Strahlentherapieverfahren für Brustkrebs mit guter Diagnose.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf )

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die beantragten Forschungsarbeiten sollen in enger Kooperation zwischen den beteiligten Forschungsstellen durchgeführt werden und möglichst effizient zum Kompetenzerhalt und zur Nachwuchsförderung beitragen. Die Antragsteller müssen organisatorisch-planerische Expertise besitzen, die durch einschlägige Vorarbeiten nachzuweisen ist. Es ist sicher zu stellen, dass die Ergebnisse der Förderprojekte einer Nutzung und Verwertung wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art zugeführt werden.

Die Forschungsarbeiten sollen sich in der Regel auf Schwerpunkte beziehen, die durch die Bundesregierung im Rahmen aktueller BMWi- bzw. BMU-Förderprogramme unterstützt werden. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben mit besonderem wissenschaftlichen Interesse bzw. Arbeiten, für die eine Einbindung mit erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden wäre. Eine aktuelle Übersicht über Forschungsvorhaben findet sich auf der Förderdatenbank des Bundes beim BMWi ().

Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck Nr. 0110 (siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), entnommen werden.

Antragsteller(innen) sollen sich - auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, in wie weit ergänzend ein Förderantrag bei der EU-Kommission gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung darzustellen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden, die über eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren konzipiert sind und die in der Regel in Form von Verbundvorhaben durchgeführt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft -FhG- die zuwendungsfähigen projektbedingten Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

In begründeten Ausnahmefällen können Forschungsvorhaben auch als Aufträge auf der Basis der BEBF 98 gefördert werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden Bestandteil der Zuwendungsbescheide. Für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind dies die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).

Für Zuwendungen auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) relevant.

7. Verfahren

7.1. EINSCHALTUNG EINES PROJEKTTRÄGERS

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt. Die Antragsberatung und Projektbetreuung wird von

Projektträger Karlsruhe
Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE)
Herrmann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
wahrgenommen. Ansprechpartner ist:
Herr Dr. Horst Pitterich
Tel.: +49 (0)721-60825790
Fax: +49 (0)721-60827790
E-Mail: horst.pitterich@kit.edu
Internet: http://www.kit.edu/

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien und Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen sind unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abrufbar. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen (s. unter Nr. 7.2.2) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2. VORLAGE VON PROJEKTSKIZZEN

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, wobei in der ersten Verfahrensstufe eine fachliche Begutachtung der Projektskizzen durch externe Sachverständige realisiert wird.

7.2.1. VORLAGE UND AUSWAHL VON PROJEKTSKIZZEN

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger eine aussagekräftige und begutachtungsfähige Projektskizze (bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen (s. https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Bei Verbundprojekten legt der Koordinator eine mit den Verbundpartnern abgestimmte Verbundskizze vor.

Aus der Vorlage einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens abgeleitet werden.

Die etwa 15 Seiten umfassende Skizze soll ein Vorhaben beschreiben, das auf eine Bearbeitungszeit von drei bis maximal 5 Jahren ausgerichtet ist. Die Arbeitspakete sind unter Angabe von Meilensteinen zu strukturieren. Die Aufgabenstellung, Lösungswege und wesentliche Projektziele sind darzustellen. Die Aufwendungen für die Bearbeitung des geplanten Vorhabens und die beantragten Fördermittel sind anzugeben.

Die Skizze muss eine Bewertung nach folgenden Auswahl- und Entscheidungskriterien erlauben:

Programmbezug:

Das Arbeitsprogramm und die Ziele des Vorhabens müssen in klarem Bezug zur Fördermaßnahme stehen. Es ist darzulegen, welchen Beitrag das Vorhaben zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit bzw. der sicheren Entsorgung nuklearer Abfallstoffe liefert. Das Thema des Vorhabens und die wissenschaftlichen Ziele sind klar und eindeutig zu formulieren. Thematische und organisatorische Bezüge zu Projekten, die durch die Bundesregierung auf den genannten Gebieten gefördert werden, sind aufzuzeigen.

Beitrag zur Fördermaßnahme (allgemeiner, übergeordneter Nutzen):

Das Vorhaben leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung in Deutschland. Die Komponente Nachwuchsförderung ist darzulegen und hinsichtlich einer nachhaltigen Auswirkung zu konzipieren.

Problembeschreibung:

Aufgabenstellung und Ziele des Vorhabens sind sowohl aus Nutzersicht als auch aus der Sicht der Wissenschaft beschrieben. Die ausgewählte Vorgehensweise und die einzusetzenden Methoden sind der Aufgabenstellung angemessen gewählt.

Arbeitsprogramm:

Das Arbeitsprogramm ist klar gegliedert und zeigt an kritischen Stellen (Meilensteine) alternative Lösungsansätze auf. Die Planung lässt erwarten, dass innerhalb des Förderzeitraums die Aufgabenstellung bewältigt und das Vorhaben insgesamt erfolgreich abgeschlossen sein wird.

Koordinierung und Ressourcen:

Die Koordinatoren und Projektleiter geplanter Verbünde oder Vorhaben besitzen die zur Bearbeitung der jeweiligen Aufgaben erforderlichen, durch Publikationen oder Patente belegten Kompetenzen. Die beantragten Fördermittel sind für die Durchführung des Vorhabens über die Eigenbeiträge der Projektpartner hinaus zwingend erforderlich.

Stand von Forschung und Technik:

Der internationale Stand von Wissenschaft und Technik zur Durchführung des Vorhabens ist in der Skizze angegeben und durch wenige relevante und möglichst aktuelle Zitate belegt.

Ergebnisverwertung, Nutzen:

Die Verwertung der erwarteten Ergebnisse und der daraus resultierende Nutzen sind in einem Verwertungsplan zu dokumentieren, der insbesondere Angaben zum erwarteten Nutzen in den Bereichen Wissenschaft, Technik und Gesellschaft, zum Kompetenzerhalt und zum Erfolg der Nachwuchsförderung in Deutschland enthält.

Die Skizze wird auf der Grundlage dieser und der unter Ziffer 4 genannten Zuwendungsvoraussetzungen unter Hinzuziehung von externen Gutachtern bewertet. Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungsgrundlage werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge ausgewählt. Das Ergebnis wird dem Projektleiter oder Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Auf die Rückgabe einer eingereichten Projektskizze besteht kein Rechtsanspruch.

7.2.2. VORLAGE FÖRMLICHER FÖRDERANTRÄGE UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch BMBF und Projektträger entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3. BESONDERE HINWEISE FÜR FACHHOCHSCHULEN

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe" in der BMBF-Förderlinie "Profil - Neue Technologien (ProfilNT)" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.

Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten.

Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie "ProfilNT" erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren.

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung "ProfilNT" hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Projektträger Forschung an Fachhochschulen
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln

Ansprechpartner ist:
Michael Grünberg
Telefon: 0221 37680-28
Telefax: 0221 37680-27
E-Mail: ProfilNT@aif.de

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF ( http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html ) oder auf der Homepage des BMBF unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 14. Juli 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Karsten Hess