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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Energieautarke Mobilität - Zuverlässige energieautarke Systeme für den mobilen Menschen“

Vom 05.12.2011

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung, deren Ziel es ist, Deutschlands Innovationskraft zu stärken, um zukunftssichere Arbeitsplätze in Wachstumsbranchen zu schaffen und wichtige Leitmärkte auszubauen. In dem Zukunftsfeld „Mensch-Technik-Interaktion“ sollen durch das Zusammenspiel von naturwissenschaftlich-technischen, geistes- und sozialwissenschaftlichen Ansätzen neue Forschungsimpulse gegeben und die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zielorientiert und anwendungsbezogen intensiviert werden. Innerhalb dieses Innovationsfeldes geht es unter anderem um die Frage, wie der Mensch sein Bedürfnis nach Mobilität wahren und gleichzeitig zum nachhaltigen Umgang mit Energie, Klima und Ressourcen beitragen kann.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Energie- und Klimaschutz sind von größter Bedeutung, da die vorhandenen Ressourcen begrenzt sind. Demgegenüber existiert ein anhaltender Trend zu mehr Mobilität in Verbindung mit einer erweiterten Funktionalität elektronischer Geräte. Daraus ergibt sich der Bedarf an innovativen technischen Lösungen, die einen nachhaltig effizienten Umgang mit Energie, Klima und Ressourcen ermöglichen.
Energieautarke Systeme, die elektrische Energie aus dem Umfeld gewinnen und für den eigenen Betrieb nutzen oder die gewonnene Energie anderen Geräten oder Komponenten zur Verfügung stellen, haben das Potenzial, den bisherigen Widerspruch von mehr Mobilität und Funktionalität bei gleichzeitiger Ressourcen- und Energieeinsparung aufzuheben. Derartige Energieautarke Systeme stellen daher einen signifikanten Fortschritt in der Entwicklung innovativer Energieversorgungskonzepte für verschiedene Anwendungen in den fünf Bedarfsfeldern der Hightech Strategie - Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation - dar.
Mit der Forderung nach mehr Mobilität und Funktionalität ist ein Zusammenrücken von Mensch und Technik verbunden. Dies führt mit der zunehmenden Autonomie und Komplexität technischer Systeme auch zu höheren Ansprüchen an das Vertrauen des Nutzers in die Technik. Deshalb besteht neben dem technischen Forschungs- und Entwicklungsbedarf auch die Notwendigkeit der permanenten Auseinandersetzung mit der Rolle, die der Mensch in einer zunehmenden Interaktion mit der Technik einnehmen wird bzw. soll.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Forschungsprogramms IKT 2020 die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit hohem Innovationspotenzial zur Lösung der gesellschaftlich wichtigsten Herausforderungen. Die Förderung zielt auf die Meisterung von Herausforderungen im Bereich der „Mensch-Technik-Interaktion“, die vom Bedarf des Menschen nach Mobilität, Gesundheit, Sicherheit und Ressourcenschutz geprägt sind. Im Speziellen sollen anwendungsorientierte Projekte gefördert werden, die durch innovative und neuartige Lösungen zur Ressourcen- und Energieeinsparung beitragen und dem anhaltenden Trend zu mehr Mobilität und mehr Funktionalität gerecht werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für zuverlässige Systeme zur Ressourcen- und Energieeinsparung durch die Nutzung von Energie aus dem Umfeld für den mobilen Menschen. Ziel ist es, durch die von der Industrie koordinierten Verbundprojekte Lösungen im Bereich der Mensch-Technik-Interaktion zu erarbeiten, die den Menschen als Nutzer und Nutznießer der Innovationen in den Mittelpunkt stellen. Über die Förderwürdigkeit entscheiden dabei folgende Aspekte, die bei der Planung der Verbundprojekte beachtet werden müssen:

  • autark: Mobile, aber auch statische Systeme, die sich aufgrund ihrer Lage, Menge, Größe oder Erreichbarkeit an unzugänglichen Orten der Wartung entziehen, müssen lange Zeit energieautark sein, um ihre jeweilige Funktion auszuüben. Ein optimiertes Energiemanagement, die Berücksichtigung der Skalierbarkeit sowie die Kombination unterschiedlicher Speicherprinzipien sollen ermöglichen, dass elektronische Komponenten zuverlässig mit Energie versorgt werden können.
  • mobil: Mit zunehmendem Bedarf des Menschen an Mobilität – sowohl für sich selbst als auch für Güter – müssen technische Systeme diese Mobilität unterstützen bzw. selber mobil sein. Dies erfordert zum Beispiel tragbare und langlebige Lösungen.
  • miniaturisiert: Die Miniaturisierung ist in vielen Fällen die Voraussetzung, um die Systeme und die damit verbundenen Funktionen „dicht“ an den Menschen zu bringen, Systeme mobil einzusetzen zu können oder an bisher nicht erreichbaren Orten zu integrieren. Die Modulintegration sowie die Herstellungsprozesse sollen weiter verbessert werden, sodass die Fertigungskosten, der Energieverbrauch und Ressourcenbedarf signifikant gesenkt und vielfältige Anwendungen adressiert werden können.
  • vernetzt: Im Rahmen der Mensch-Technik-Interaktion sind vor allem Methoden und Lösungen relevant, um mikrosystemtechnische Komponenten zu vernetzen und um vernetzte Systeme kognitiv und intelligent zu gestalten.
  • ergonomisch: Im Kontext der Mensch-Technik-Interaktion bedeutet Ergonomie, dass die Technik möglichst intuitiv zu bedienen ist. Die Technik soll sich situativ und individuell auf den Benutzer und seinen Handlungsspielraum einstellen.
  • wirtschaftlich: Ziel ist die effiziente Ausschöpfung sämtlicher Potenziale im Bereich der Ressourcen- und Energieeinsparung – zum Beispiel durch die Einsparung von Rohstoffen aufgrund der nicht benötigten Verkabelung oder einer kostenoptimierten Fertigung.
  • zuverlässig: Die Zuverlässigkeit der geplanten Lösungen soll so weit vorangetrieben werden, dass eine breite Markteinführung möglich wird. Robustheit, Langlebigkeit und Ausfallsicherheit stellen hierbei zentrale Ziele dar. Um dies zu erreichen, können zum Beispiel Lösungen für leistungsfähige Energiegeneratoren oder Speicherprinzipien entwickelt werden, welche flexibel mit verschiedenen Umgebungssituationen im Alltag umgehen können und breit einsetzbar sind.

Die vollständige Wertschöpfungskette bis hin zum Anwender muss in jedem Fall abgedeckt sein. Ziel ist eine schnelle Umsetzung in marktfähige Produkte nach Projektabschluss. Ferner werden Verbundprojekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten kleinen und mittelständischen Unternehmen (Definition von KMU siehe http://www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm ) führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Arbeiten zur Normung und Standardisierung sind ausdrücklich erwünscht und förderfähig.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte).
An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist in jedem Fall ein Unternehmen (Systemanbieter) zu benennen. In begrenztem Umfang sind auch rein wissenschaftliche Projekte zugelassen.
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur Projekt übergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbundprojekten erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, die die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Darüber hinaus erhalten Hochschulen gegebenenfalls einen weiteren Bonus.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) beauftragt. Ansprechpartner ist:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Demographischer Wandel; Mensch-Technik-Kooperation“
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Ansprechpartner: Herr Johannes Rittner
https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php
Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
bis spätestens zum 31.03.2012
Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10 Pkt. Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie erläutert werden. Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.
Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze steht unter Internet . Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.
Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in die thematischen Schwerpunkte der Bekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes
  • Vollständigkeit der Wertschöpfungskette
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner
  • Einbindung von Anwendern und KMU
  • Qualität des Verwertungskonzeptes
  • Einbeziehung des Menschen als Nutzer und Nutznießer der geplanten Lösung
  • Auseinandersetzung mit der Rolle von Mensch und Technik in einer zunehmenden Interaktion
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten über den Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung vom BMBF entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie „ProfilNT“ hat das BMBF die „AiF Forschung • Technik • Kommunikation GmbH“ (AiF F•T•K GmbH) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, Hinweise zur Antragstellung, Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter www.bmbf.de/de/1956.php.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 5.12.2011

Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag

Annette Eickmeyer-Hehn