
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinien zur Förderung von „Forschungspartnerschaften für die Bewertung komplexer Prozesse im System Erde in der Region Südliches Afrika - SPACES“ im BMBF-Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA)
Vom 3. Januar 2012
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Programms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ Forschungsvorhaben in Schlüsselregionen, die voraussichtlich besonders starke Veränderungen durch den Klimawandel erfahren werden. Das südliche Afrika ist eine dieser Schlüsselregionen; Afrika wurde im letzten IPCC-Report als der Kontinent mit der größten Gefährdung im Hinblick auf ein sich veränderndes Erdklima bezeichnet. Diese Gefährdung wird durch die Wechselwirkung einer Reihe von belastenden Faktoren hervorgerufen, die sich bereits deutlich in den lokalen Ökosystemen abbilden. Die klimabedingten Auswirkungen sind im südlichen Afrika im Vergleich zu anderen Regionen der Welt z.T. früher und intensiver zu beobachten, da hier die Wechselwirkungen zwischen Klimaänderungen und anthropogen bedingten Umwelteinflüssen wie Brandrodung und Überfischung besonders stark sind.
Bodenerosion, Trockenheit, das Zusammenwirken von klimabedingten und anthropogenen Einflüs-sen wie Landnutzung, Umweltverschmutzung durch Industrie und Aquakultur sowie die Veränderungen von ozeanischen Strömungen sind wichtige Themen, die in diesem Zusammenhang untersucht werden müssen.
Die Wechselwirkungen zwischen Geosphäre, Atmosphäre und Ozean sowie die Interaktionen zwi-schen Land und Meer sowie Biosphäre und Atmosphäre stehen im Mittelpunkt des systemischen Forschungsprogramms SPACES (Science Partnerships for the Assessment of Complex Earth System Processes).
Das SPACES-Programm zielt auf die Durchführung von wissenschaftlichen Kooperationsprojekten in der Region Südliches Afrika, die zur Formulierung wissenschaftsbasierter Empfehlungen für das Erdsystem-Management an die Politik beitragen und die nachhaltige Nutzung sowie den Erhalt der verschiedenen Ökosystemdienstleistungen der Region sichern. Die Umsetzung des Programms erfolgt im Erd-Ozean-System Südliches Afrika unter Berücksichtigung seiner räumlichen und zeitlichen Variabilität.
Im SPACES-Programm werden Kooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit entsprechenden Partnereinrichtungen in Namibia und Südafrika angestrebt.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weiterhin erfolgt die Förderung der Projekte gemäß den Erklärungen zur Zusammenarbeit zwischen dem BMBF und dem namibischen Bildungsministerium vom 28.10.2010 sowie zwischen dem BMBF und dem ACCESS-Programm (Applied Center for Climate and Earth System Science) des südafrikanischen Ministeriums für Forschung und Technologie vom 06.12.2011.
Die Forschungsthemen sollen zur Erweiterung unseres Wissens über die Funktionsweise des Systems Erde und seine Reaktion auf natürliche Veränderungen und anthropogene Einflüsse beitragen und dadurch die notwendige wissenschaftliche Datengrundlage für die Formulierung wissenschaftsbasierter Konzepte und Empfehlungen für Strategien im Erdsystem-Management an die Politik liefern. Durch die Beteiligung an Projekten im SPACES-Programm wird erwartet, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen -wissenschaftlern sowie Studierenden Möglichkeiten zur akademischen Weiterbildung geboten werden. Das SPACES-Programm wird durch ein Stipendienprogramm begleitet, das vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in enger Abstimmung mit den im SPACES-Programm involvierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern koordiniert werden soll. Eine separate Ausschreibung des Doktoranten-Programmes wird in Kürze erfolgen.
Relevante Themen im Rahmen von SPACES sind:
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein/eine Koordinator/in zu benennen.
Die Projektanträge müssen partnerschaftlich zwischen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland, Namibia bzw. Südafrika vorbereitet und formuliert werden; eingereicht werden die Projektanträge sodann von den deutschen Partnern.
Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen legt die Bearbeitung der aufge-worfenen Fragen in Verbundprojekten nahe. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der unter Abschnitt 2 skizzierten Fragestellungen erwartet. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur übergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Projekten im SPACES-Programm erwartet.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html). Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen pro-jektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbe-stimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Neben¬bestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich beauftragt.
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
System Erde
Seestraße 15
18119 Rostock
Ansprechpartner: Frau Susanne Korich
Tel.: +49 (0)381 5197 424
E-Mail: s.korich@fz-juelich.de
Homepage: http://www.ptj.de/wtz
Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.kp.dlr.de/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen als ein pdf-Dokument per Email
bis zum 27. März 2012
beim Projektträger durch den deutschen Partner in englischer Sprache mit einer deutschen Zusam-menfassung (max. 1 Seite) einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sollen folgende Gliederung und Form vorsehen:
In jedem Antrag ist der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die betreffenden Länder anzugeben.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Jülich Kontakt aufzunehmen. Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die vorgelegten Projektskizzen werden durch einen internationalen Gutachterkreis bewertet. Be-wertungskriterien für eine Förderung sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen vor allem:
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung vom BMBF entschieden wird. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (www.kp.dlr.de/profi/easy).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 3. Januar 2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Karl Wollin