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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien der Fördermaßnahme "Role Of the MIddle atmosphere in Climate (ROMIC)"

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Erdatmosphäre ist ein System, in dem die verschiedenen atmosphärischen Schichten mit teilweise komplexen Kopplungsmechanismen verbunden sind. Wetter und Klima spielen sich zwar in den bodennahen Atmosphärenschichten (Troposphäre) ab, bleiben letztlich aber nicht unbeeinflusst von Prozessen in der mittleren Atmosphäre. Das Ausmaß und die Wirkungsmechanismen der physikalischen und chemischen Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen atmosphärischen Schichten sind jedoch bis heute noch nicht im Ganzen verstanden. Insbesondere ist unklar, in welcher Weise

  • die natürliche Variabilität in der mittleren Atmosphäre einerseits Klima und Wetter bestimmt und andererseits selbst durch Klimaänderungen verändert wird.
  • die Sonnen-Variabilität , die Veränderungen in der Zirkulation, physikalischen Prozessen, und der chemischen Zusammensetzung in der mittleren Atmosphäre mit steuert, hierdurch auch Veränderungen in der Troposphäre induziert.

Die Wissenschaft hat verschiedene Aspekte dieser Wechselwirkungen diagnostiziert und untersucht, aber ein konsistentes Bild der meist nicht-linearen Kopplungsmechanismen fehlt.
Zudem gibt es Indizien für weitere, noch nicht verstandene Kopplungsmechanismen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, diese Kopplungsmechanismen und Ihre zugrunde liegenden Prozesse zu untersuchen, um mögliche Auswirkungen von Veränderungen in diesen Prozessen (z. B. durch anthropogene Einflüsse) und die Relevanz dieser Veränderungen für das Klima ab- bzw. einschätzen zu können.

Der vorliegende Ansatz erweitert das Spektrum der Forschungsaktivitäten und Maßnahmen zum Umgang mit Klimawandel im Rahmen der Hightech-Strategie (HTS) zum Klimaschutz im Bereich „Wissen – Grundlage für Klimaschutz und Anpassung“. Die Maßnahme soll mit dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten im Klimaverständnis zu reduzieren und einen wichtigen Schritt in Richtung auf verbesserte Vorhersagbarkeit von Klimaänderungen zu erlauben.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Übergeordnetes Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Untersuchung der Rolle der mittleren Atmosphäre für das Klima. Hierzu sollen wichtige Prozesse in der mittleren Atmosphäre in Hinblick auf ihre Bedeutung für das Klima untersucht werden. Für die als relevant bewerteten Prozesse sollen Module zu deren adäquaten Berücksichtigung in Globalen Zirkulations- und Klimamodellen entwickelt und getestet werden. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit Klimaänderungen Trends in der mittleren Atmosphäre hervorrufen können. Alle geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen zumindest einem der genannten übergeordneten Ziele zuzuordnen sein.
Mögliche Teilthemen bzw. Untersuchungsschwerpunkte der Fördermaßnahme sind z.B.

  1. Langzeitvariationen in der mittleren Atmosphäre
    • Vergleichende Untersuchungen, um die Diskrepanz zwischen modellierten und gemessenen Trends in der Strato- und Mesosphäre erklären zu können
  2. Rolle von Schwerewellen im atmosphärischen Gesamtsystem
    • Untersuchung der Quantität und Verteilung von Schwerewellen in der Stratosphäre und ihr Einfluss auf den Transport von Spurengasen
    • Durchführung von Modellstudien um die Auswirkungen von Schwerewellen auf das gesamte atmosphärische System zu verstehen
  3. Solare Variabilität
    • Verbesserung und Erweiterung von Strahlungsmodellen
    • Quantifizierung der solaren Variabilität seit dem Maunder Minimum
    • Quantifizierung der Auswirkungen von solarer Variabilität auf die Atmosphäre insbesondere im Hinblick auf indirekte Auswirkungen auf die Troposphäre
  4. Auswirkungen von Klimawandel auf die mittlere Atmosphäre (Frühwarnsysteme)
    • Untersuchung von klimatologischen Parametern und Wetterphänomenen, die sich einerseits potentiell aufgrund des Klimawandels in Ihrer Häufigkeit oder Form verändern können, und andererseits Signaturen in den darüberliegenden Atmosphärenschichten hinterlassen
    • Untersuchungen zu Veränderungen der mittleren globalen Zirkulation aufgrund des Klimawandels, speziell der Antrieb und die Ausbreitung von atmosphärischen Wellen . Dazu gehört unter anderem die Untersuchungen
      zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Brewer-Dobson Zirkulation, der Transport von anthropogenen Treibhausgasen oder potentiell chemisch aktiver Substanzen in die mittlere Atmosphäre und die Bestimmung über die Verweildauer der dieser Substanzen unter Berücksichtigung des Klimawandels
  5. Verbesserung und Weiterentwicklung existierender Klimamodelle bzw. Klima- Chemie-Modelle
    • unter Berücksichtigung von verbessertem oder neu erlangtem Prozess-Verständnis insbesondere in Bezug auf Schwerewellen.
    • Abschätzungen, wie diese Mechanismen im Vergleich zu natürlichen Steuerungsfaktoren wie Vulkanaktivitäten oder solare Variabilität einzuordnen sind
    • Modellstudien, welche in der Lage sind, Trends von/in Temperatur, Zirkulationsmustern und Spurengasen auf verursachende, natürliche und/oder anthropogene Einflussfaktoren zurückzuführen

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter http://ec.europa.eu/growth/smes/ nachzulesen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert
werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Es ist vorgesehen, die Ziele der Fördermaßnahme mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu erreichen.
Kooperationspartner im Ausland sollten eigene Fördermittel einbringen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen bereit sein, die Problemlösungen im Rahmen des durch die Entwicklung des Modellsystems entstehenden Netzwerkes arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem
BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – unter https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 entnommen werden.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.
Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse
gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis
(BNBest-BMBF98). Bei Gebietskörperschaften werden entsprechend die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
– Projektträger im DLR
Geschäftsbereich Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fax 0228 / 3821-1540
E-Mail: Umweltforschung@dlr.de
Internet:
Ansprechpartner sind:
Frau Andrea Groß,
Tel.: 0228 / 3821-1596
Herr Dr. Andreas Baumgärtner,
Tel.: 0228 / 3821-1566
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es stützt sich auf ein unabhängiges Begutachtungsverfahren.
In der ersten Stufe sollen ausführliche Projektskizzen vorgelegt werden. Auf deren
Basis, Bewertung und Auswahl sind in der zweiten Stufe dann - aufbauend auf dem Ergebnis
hieraus - Vollanträge einzureichen.

7.2.1 Einreichung, Vorlage und Bewertung von Skizzen

Es können fachliche Beiträge eingereicht werden. Gleichzeitig wird ein fachlicher Koordinator
der Fördermaßnahme gesucht:

  1. Skizzen für fachliche Beiträge sollen max. 10 Seiten (Easy Skizze und Vorhabensbeschreibung) für Einzelbewerber und max. 20 Seiten (Easy Skizze und Vorhabensbeschreibung) für Verbünde umfassen. Sie sind dabei folgendermaßen zu gliedern:
    1. Ziel- und Problemstellung, ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens, Neuheit des Lösungsansatzes
    2. Darstellung des Anwendungspotenzials mit Bewertung der erreichbaren Beiträge zum Ziel der Fördermaßnahme
    3. bei Verbundbeiträgen: Managementkonzept, Kooperationspartner und Arbeitsteilung
    4. Expertise der Projektbeteiligten
    5. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel)

      Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte
      anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung
      sind.
  2. Skizzen für die Bewerbung als fachlicher Koordinator dieser Fördermaßnahme. Der Umfang diese Skizze (Easy Skizze und Vorhabensbeschreibung) soll max. 10 Seiten betragen.
    Die Skizze ist dabei folgendermaßen zu gliedern:
    1. Konzept zur fachlichen Koordination aller Forschungsaktivitäten dieser Fördermaßnahme, inklusive der Organisation von gemeinsamen Bewertungs- und Syntheseaktivitäten im Sinne der übergeordneten Programmziele
    2. Konzept für eine geeignete Außendarstellung der Fördermaßnahme
    3. Skizzierung von eventuell bereits bestehenden Vernetzungen mit anderen Akteuren und mögliche Einbeziehung dieser in die Fördermaßnahme
    4. Darstellung der eigenen Expertise
    5. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel) zur Leitung des Vorhabens

Projektskizzen sollen möglichst unter Nutzung von "easy" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) elektronisch erstellt werden, ergänzt durch eine Vorhabensbeschreibung. Zusätzlich zur elektronischen Version auf CD-Rom ist eine Vorlage in Schriftform (5-fach) erforderlich.

Die Begutachtung der Skizzen wird voraussichtlich unter Zuhilfenahme internationaler Experten durchgeführt. Daher sind die Vorhabensbeschreibungen grundsätzlich in englischer Sprache einzureichen.
Die Frist für die Einreichung von Skizzen zu a) und b) endet am 15.04.2012

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen
können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Bewertung der Skizzen zu fachlichen Einzelbeiträgen werden folgende Kriterien
zugrunde gelegt:

  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Beitrags und ggf. der Vorarbeiten
  • Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren
  • Bei Verbundbeiträgen: Qualität des Managementkonzepts (Struktur, Zuständigkeiten, Schnittstellen)

Bei der Bewertung der Skizzen zur Bewerbung auf eine Koordinatorenposition werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • Forschungskonzept, Beitrag zum Gesamtkonzept und Berücksichtigung der Endnutzerperspektive
  • Qualität der Vorarbeiten
  • Expertise in Bezug auf das Forschungsthema
  • Vernetzung innerhalb der für die Fördermaßnahme relevanten Expertise
  • Koordinierungskompetenz

Es ist beabsichtigt, zunächst die Skizzen zu a) und b) innerhalb von 2 Monaten nach dem
Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl lassen sich BMBF und Projektträger
von internationalen Gutachtern beraten. Dabei werden die o. g. Kriterien zugrunde gelegt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Skizzen-Begutachtung erfolgt seitens des Förderers eine Aufforderung zur Einreichung von formalen Anträgen.
Die Antragsteller der ausgewählten Projektskizzen werden in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Dabei wird angestrebt, die Förderentscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass die Vorhaben innerhalb von 5 Monaten nach Einreichung des vollständigen
förmlichen Antrags und aller weiteren erforderlichen Unterlagen beginnen können.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 30.01.2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Helbig