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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte für eine energieeffiziente und ressourcenschonende Wasserwirtschaft“ (ERWAS) des Förderschwerpunktes „Nachhaltiges Wassermanagement – NaWaM“ im Rahmen des Förderprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen - FONA“

Wasser ist für den Menschen eine nicht zu ersetzende Ressource. Die Versorgung mit Wasser in ausreichender Menge und Qualität sowie eine sichere Abwasserentsorgung zählen zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Die Bewirtschaftung dieser Ressource – von der Trinkwasserversorgung bis zur Abwasserbehandlung – erfordert jedoch erhebliche Mengen an Energie: Die in Deutschland vorhandenen Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbehandlung verbrauchen zusammen 6,6 TWh pro Jahr elektrische Energie, das entspricht dem jährlichen Strombedarf von etwa 1.600.000 Vier-Personen-Haushalten. Hinzu kommt noch der Bedarf der industriellen Wasseraufbereitung und Abwasserbehandlung.

Aufgrund der steigenden Preise und der Herausforderungen bei der Umgestaltung der Energieversorgung wird Energie auch für die Wasserwirtschaft ein immer wichtigeres Thema. Effizientere technologische Ansätze, Systemlösungen und Konzepte sind daher unverzichtbar. Die klassischen Prozessabläufe in Wasserwerken und Kläranlagen weisen dauerhaft aktivierbare Effizienzreserven von bis zu 20 % auf. Lösungsansätze können zum einen auf einen effizienteren und sparsameren Umgang mit Energie abzielen; zum anderen können sie aber auch auf einer nachhaltigen Energiegewinnung durch eine bessere Nutzung vorhandener Ressourcen aufbauen (z. B. Nutzung der im Abwasser enthaltenen Energie). Die Einbeziehung wasserwirtschaftlicher Anlagen in regionale Energiekonzepte hat durch die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende eine noch größere Bedeutung erlangt. Unter Nutzung aller vorhandenen Potenziale kann die deutsche Wasserwirtschaft einen Anteil von ca. 7% an der Stromerzeugung erzielen und damit einen erheblichen Beitrag zur nationalen Klimaschutzstrategie leisten.

Veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. steigende Anforderungen an die Eliminierung anthropogener Spurenstoffe mit Hilfe weitergehender Verfahren, werden künftig den Einsatz zusätzlicher Energie für die Wasserver- und Abwasserentsorgung erfordern. Das verstärkt die Notwendigkeit, durch innovative Konzepte den Energieverbrauch für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu senken, den Anteil der Eigennutzung von in den Anlagen erzeugter Energie zu erhöhen und dadurch die regional noch weiter auszubauenden Kapazitäten erneuerbarer Energien zu ergänzen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden Verbundvorhaben im Bereich der angewandten Forschung gefördert mit dem Ziel, anhand praxisorientierter Konzepte und Technologien einen Beitrag zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu leisten. Als Ergebnis der Forschungsarbeiten werden Technologieentwicklungen sowie innovative Verfahren, Konzepte und Managementstrategien erwartet, die die Energiebilanz im Bereich der Wasserwirtschaft verbessern, beziehungsweise eine ressourcenschonende Energiegewinnung ermöglichen. Innovative Dienstleistungskonzepte können einen wichtigen Bestandteil der Vorhaben bilden.

In den Forschungsvorhaben sind Fragestellungen der regionalen Ver- und Entsorgung bis hin zu umfassenden und Sektor übergreifenden Systemlösungen zu bearbeiten. Dafür ist eine disziplinübergreifende Bündelung von Kompetenzen und Kapazitäten in Form integrierter Projekte notwendig. Gegebenenfalls erfordert dies eine Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, z. B. zur Analyse der Wirtschaftlichkeit, von Bedarfsstrukturen, Akzeptanzbarrieren oder von rechtlichen Aspekten. Neue und auf die Forschungsfragen abgestimmte Bildungs- und Kommunikationsmaßnahmen zur besseren Vermittlung der Vorhabeninhalte sind in diesem Zusammenhang ebenfalls förderfähig.

Die Umsetzung soll einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Regionen leisten. Unter Regionen werden hier aus wasserwirtschaftlicher Sicht sinnvolle Einheiten verstanden, beispielsweise (Teil-)Einzugsgebiete von Flüssen, urbane Räume bzw. Kommunen oder ländliche Gebiete. Dabei stehen Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Mittelpunkt. Im Sinne eines Sektor übergreifenden Ansatzes ist auch die Einbindung industrieller Anlagen möglich. Außerdem können die Vorhaben auch auf innovative technologische Lösungen und Konzepte auf kleineren Skalen fokussieren, beispielsweise auf der Ebene von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Wohn-, Betriebs- oder öffentlichen Gebäuden.

Relevante Akteure aus der Wirtschaft und von Einrichtungen der Kommunen und Länder (einschließlich Betreibergesellschaften) sind von Anfang an als Verbundpartner in die Vorhaben einzubinden. Dabei hat die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere KMU, einen besonders hohen Stellenwert. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gemäß den Bedürfnissen der Anwender auszurichten, marktrelevante Faktoren frühzeitig zu erkennen, zu entwickeln und die Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis zu beschleunigen. Die Treiber für eine Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Wasserwirtschaft sind global wirksam (Prozesse des globalen Wandels, Verknappung von Primärenergie). Daher tragen eine deutsche Technologieführerschaft und in Deutschland exemplarisch umgesetzte Lösungskonzepte auch zu einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition der deutschen Wasserwirtschaft bei.

Die Förderrichtlinien sind Teil des BMBF-Förderschwerpunktes "Nachhaltiges Wassermanagement - NaWaM" im Aktionsfeld "Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen" des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen - FONA“.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Angestrebt wird die Entwicklung innovativer Technologien bzw. Verfahren, Konzepte und Strategien und deren pilothafte Umsetzung für einen effizienten und ressourcenschonenden Umgang mit Energie in der Wasserwirtschaft. Dies schließt Verfahren zur Erhöhung der Energieeffizienz in wasserwirtschaftlichen Systemen, zur Energiegewinnung – ggf. auch Ressourcenrückgewinnung – sowie den Ausgleich von Interessenskonflikten mit dem Schutz der Wasserressourcen und der aquatischen Ökosysteme ein.
Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in folgenden Themenbereichen:

  1. Energieeffizienz und Energiegewinnung in der Wasserversorgung
  2. Energieeffizienz und Energiegewinnung in der Abwasserentsorgung

Dabei kann es sich sowohl um die innovative Optimierung bestehender Anlagen als auch um Neuentwicklungen handeln.

Die Wasserwirtschaft spielt in mehrfacher Hinsicht eine wichtige Rolle bei der Erschließung erneuerbarer Energiequellen und ist damit Teil eines zukunftsfähigen, regionalen Energie- und Stoffstrommanagements. Ein wichtiges Ziel ist es daher, mögliche Funktionen der Wasserwirtschaft innerhalb innovativer Energieversorgungskonzepte zu identifizieren und zu entwickeln. Gefragt sind unter anderem intelligente Bewirtschaftungsstrategien und Steuerungskonzepte, die den Aspekt der Speicherung und bedarfsgerechten Bereitstellung von Energie berücksichtigen (z. B. virtuelle Kraftwerke, intelligente Netze in Analogie zu Smart Grids).
Förderfähig sind in diesem Zusammenhang auch regulatorische sowie organisatorische Innovationen, die eine Umsetzung der Forschungsergebnisse fördern. Darüber hinaus kann die Entwicklung bzw. Anwendung von Analyse- und Bewertungsmethoden (Wirtschaftlichkeitsanalysen, gesamtökologische Betrachtungen) einen wichtigen Bestandteil der Vorhaben bilden.

Projektvorschläge können gegebenenfalls beide der oben genannten Themenbereiche adressieren, wenn Aspekte der Wasserversorgung und des Abwassermanagements übergreifend betrachtet werden.

Neben der Förderung der Themenfelder ist auch ein wissenschaftliches Begleitprojekt vorgesehen, das verbundprojektübergreifende, inhaltliche und organisatorische Aufgaben wahrnehmen wird (siehe 2.3).

2.1 Energieeffizienz und Energiegewinnung in der Wasserversorgung

Im Bereich der Wasserversorgung bzw. der Verteilungsnetze sind neuartige technologische Lösungen zu entwickeln, mit deren Hilfe Energieeinsparpotenziale genutzt werden können. Hierbei kann auch der innovative Einsatz vorhandener Technologien eine Rolle spielen. Wesentliche Bestandteile energieeffizienter Gesamtkonzepte können auch Innovationen in Prozesstechnik und Betriebsführung sein.

In folgenden Bereichen existiert Forschungsbedarf:

  • Erhöhung des Wirkungsgrades und Einführung innovativer, energieeffizienter Technologien und Verfahren im Bereich der gesamten Prozesskette der Wasserversorgung von der Wassergewinnung über die Aufbereitung bis hin zu Transport und Verteilung
  • Verbesserte Steuerungs- und Betriebsführungskonzepte; Optimierung des Energiemanagements von Wasserversorgungsbetrieben zur Steuerung und zur Deckung des Energiebedarfes
  • Identifikation und mögliche Nutzung von Potenzialen zur Energiegewinnung bzw.-rückgewinnung in Wasserversorgungssystemen (z. B. durch Nutzung von hydraulischer Energie - u. a. potenzieller Energie, Abwärmenutzung, Nutzung thermischer Energie aus Roh- und Trinkwasser) einschließlich der Analyse, der Bewertung und des Managements von Risiken (z. B. Temperaturveränderungen, Verunreinigungen)

2.2 Energieeffizienz und Energiegewinnung in der Abwasserentsorgung

Kläranlagen gelten in Deutschland als die größten kommunalen Stromverbraucher. Erhebliche Einsparpotenziale ergeben sich einerseits durch eine Optimierung der Verfahrenstechnik und der Betriebsführung, andererseits durch eine Steigerung der Eigenenergieerzeugung. Unter Nutzung externer Energiequellen (z.B. Co-Vergärung) können Kläranlagen nach dem Stand der Technik bereits heute ohne zusätzliche Stromzufuhr gefahren werden.

Das bisher nur zum Teil genutzte, stofflich-energetische Potenzial von Abwasser, Klärschlamm und Klärgas bietet darüber hinaus die Möglichkeit eines energiepositiven Betriebes. Ein mögliches Zukunftskonzept stellt die Kläranlage als „Fabrik“ (energy factory) dar, die Energie und zusätzlich Wertstoffe, wie z. B. Düngemittel aus der Rückgewinnung von Nährstoffen bereitstellt.

Hieraus ergeben sich folgende thematische Prioritäten für F&E-Arbeiten:

  • Steigerung der Energieeffizienz durch innovative Verfahren der Abwasserbehandlung, insbesondere durch verbesserte Nutzung vor Ort vorhandener Energiepotenziale, intelligente Verfahren zur Überwachung und Prozesssteuerung usw.
  • Kopplung von Abwasserentsorgung über die Kanalnetze und Abwasserbehandlung mit Verfahren zur Energiegewinnung und -nutzung (z. B. in Form von Wärme, Elektrizität, Wasserstoff, potenzieller Energie) bzw. Bereitstellung von Energieträgern. Dabei werden innovative Lösungen u. a. im Bereich der Verfahrenstechnik gesucht, die auch noch grundlegende Fragen berühren können
  • Entwicklung neuartiger Systemlösungen unter Nutzung der im Abwasser enthaltenen Energie- und ggf. stofflichen Ressourcen, in Verbindung mit einem regionalen Energie - und Stoffstrommanagement, welches weitere Energiequellen einschließen kann.
  • Neue Methoden und Konzepte zur Energiespeicherung mit Hilfe von Abwasserbehandlungsanlagen

2.3 Wissenschaftliches Koordinierungsvorhaben

Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges wissenschaftliches Koordinierungsvorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliches Ziel dabei ist die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse aus den regional orientierten Vorhaben sowie die themenübergreifende Koordination und öffentlichkeitswirksame Darstellung der Fördermaßnahme. Die Durchführung des Koordinierungsvorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger.
Zu den Aufgaben zählen im Einzelnen:

  • Analyse und Synthese der Erkenntnisse aus den verschiedenen Forschungsverbünden und inhaltliche Abstimmungen innerhalb der Fördermaßnahme.
  • Aufbereitung der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen (Wissenschaft, Öffentlichkeit, Wirtschaft, Politik und andere Entscheidungsträger).
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren zu projektübergreifenden Fragestellungen.
  • Sicherstellung der Koordinierung mit den regelsetzenden Verbänden der Wasserwirtschaft, um die Verwertung der Ergebnisse der Forschungsvorhaben in den technischen Regelwerken zu ermöglichen.
  • Etablierung eines übergreifenden professionellen Wissensmanagements zur verbesserten Verwertung der in der Fördermaßnahme erzielten Ergebnisse.
  • Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme (Presse- und Werbematerialien, Homepage, etc.).
  • Vernetzung mit entsprechenden nationalen bzw. internationalen Aktivitäten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen.

Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Hierbei sind besonders die im Wassersektor aktiven Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros aufgefordert, sich an den Forschungsprojekten zu beteiligen. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung: ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Von den Partnern ist ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist in den beiden Themenfeldern nicht möglich.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es muss sich um innovative Forschungsansätze, Technologien oder Konzepte handeln, die neuartige Lösungen für eine Steigerung der Energieeffizienz bzw. für eine ressourcenschonende Energieerzeugung im Kontext der Wasserwirtschaft ermöglichen, zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen, eine Umsetzung erwarten lassen und Anknüpfungspunkte zu relevanten nationalen/internationalen Aktivitäten bieten. Reine Grundlagenforschung oder Produktentwicklungen werden nicht gefördert.

Vorausgesetzt werden einschlägige Vorarbeiten, umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand des Wissens bzw. dem Stand der Technik in Deutschland und eine gesicherte Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden sowie Akteuren in Kommunen bzw. Verbänden. Um Doppelungen zu vermeiden, wird weiterhin vorausgesetzt, dass Antragsteller mit Forschungsaktivitäten vertraut sind, die aus anderen Förderprogrammen, beispielsweise der EU, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder Programmen der Länder resultieren.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Einrichtungen der Kommunen und Länder gefördert. Die Anträge müssen eine eindeutige inhaltliche und organisatorische Struktur aufweisen. Das Verwertungsinteresse der einzelnen Partner muss klar erkennbar sein und anhand spezifischer Verwertungspläne dokumentiert werden. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die dem "Merkblatt für Antragsteller auf Projektförderung zur Gestaltung von Kooperationsvereinbarungen bei Verbundprojekten" zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Koordinierungsvorhaben zur Integration, zu Öffentlichkeitsarbeit und Transfer voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Einrichtungen der Kommunen und Länder sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragssteller kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Die Verbundvorhaben in den Themenfeldern sind in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden.

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den nachfolgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE), Außenstelle Dresden
Hallwachsstraße 3
01169 Dresden
Ansprechpartner: Dr. Thomas Deppe
Telefonnummer: +49 351 463-31443
Faxnummer: +49 351 463-31444
E-Mail-Adresse: Thomas.Deppe@kit.edu

Dort sind weitere Informationen erhältlich.

7.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind spätestens bis zum 15.06.2012 Projektskizzen in deutscher Sprache online im Internet-Portal PT-Outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/erwas2012 ) zu erstellen.

Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Gültigkeit erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu den o.g. Terminen rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal zehn Seiten exkl. Deckblatt, DIN-A4-Format, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Rand jeweils 2 cm, Anlagen sind nicht zugelassen):

  1. Deckblatt mit Thema und Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers (Verbundkoordinators) sowie einer Kurzzusammenfassung des Vorhabens
  2. Zielsetzungen: Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Verbundprojektidee), inkl. Problemrelevanz bzw. nachweisbarem Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung).
  3. Lösungsweg: Beschreibung der notwendigen Forschungsarbeiten, Arbeits- und Zeitgrobplanung
  4. Struktur des Projektes, Projektmanagement / Koordination, Art und Intensität der Zusammenarbeit der beteiligten Partner inkl. Kurzdarstellung der beteiligten Partner aus Praxis, Wissenschaft und Wirtschaft
  5. Kostenabschätzung (für jeden Partner): Angabe der voraussichtlichen Kosten, Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln, Ressourcengrobplanung (d.h. Personal, Material, Geräte)
  6. Ergebnisverwertung: wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Verwertungsabsichten, Marktpotenzial, Wirtschaftlichkeit und ggf. gesellschaftliche Bedeutung, Anwendungspotenziale

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Bewertungskriterien sind u.a.:

  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinien und des zugrundeliegenden Rahmenprogramms
  • Innovationsgrad/-höhe (Kombination von technischen und nicht-technischen Elementen) des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Problemrelevanz bzw. nachweisbarer Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung)
  • Wissenschaftlich-technische Qualität, Neuartigkeit und Originalität des Lösungsansatzes
  • Qualifikation des Konsortiums (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner), Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation) und Projektstruktur (Angemessenheit der Forschungsverbundstrukturen und Finanzplanung)
  • Verwertungsperspektiven und Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie europäische bzw. internationale Vernetzungspotenziale (Umsetzungsorientierung und Übertragbarkeit des FuE-Ansatzes)
  • Inter- bzw. Transdisziplinarität (fach-, branchen- bzw. sektorübergreifender Ansatz und Qualität der Beteiligung von Entscheidungsträgern)

Für das wissenschaftliche Koordinierungsvorhaben:

  • Qualität des Konzeptes für die wissenschaftliche Begleitung bzw. Koordinierung der Fördermaßnahme
  • Profil, wissenschaftlich/technische Exzellenz und Erfahrung der Antragsteller unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen und Leistungsfähigkeit eingebundener Partner
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des wissenschaftlichen Koordinierungsvorhabens

Das Votum der Experten dient als Entscheidungsgrundlage für das BMBF und hat empfehlenden Charakter. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt und zur Abgabe eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Partner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen. Über diese Anträge entscheidet das BMBF unter Beteiligung der externen Experten, wie beim Verfahren zu den Projektskizzen beschrieben.

Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ wird hingewiesen. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy .

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21.02.2012
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. H. Löwe