Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Themenfeld Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung (LES) Teil 2: Elektronik für die Energie der Zukunft

Die Erzeugung und Nutzung von elektrischer Energie befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Die Notwendigkeit, das Klima zu schützen und mit begrenzten Ressourcen verantwortungsvoll und effizient umzugehen, erfordert neue Lösungen.
Bei der Erzeugung, Verteilung und Nutzung von elektrischer Energie spielen leistungselektronische Bauelemente und Systeme eine immer größere Rolle. Sie ermöglichen das Wandeln und Schalten elektrischer Spannungen über viele Leistungsklassen hinweg. Effizienzsteigerungen bestehender Module sowie die Erforschung neuer Materialien und Techniken bis hin zur Entwicklung neuer Systeme können bisher nicht genutzte Einsparpotenziale und neue Anwendungen erschließen.

Die von BMBF im Jahr 2008 erstmals veröffentlichte Förderrichtlinie „Leistungselektronik zur Energieeffizienz-Steigerung (LES)“ hat neue Entwicklungen in verschiedenen Anwendungsbereichen ausgelöst. Besonders im Bereich der Energiewirtschaft ist diese Förderrichtlinie auf große Resonanz gestoßen.
Hier wird auch in Zukunft noch erheblicher Forschungs- und Handlungsbedarf bestehen. Dies hängt nicht nur mit Möglichkeiten weiterer Energieeinsparungen zusammen. Vielmehr werden im nächsten Jahrzehnt auch die Stabilität und Qualität der Energieversorgung an Bedeutung gewinnen, da diese in zunehmendem Maße sowohl von den Erzeugern als auch von den Verbrauchern beeinflusst werden. Deshalb sind Forschungsprojekte auf den Gebieten netzkompatibler Einspeise- und Verbraucherelektronik sowie leistungselektronischer Stromnetzmanagementsysteme notwendig. Ein systemischer Ansatz muss dabei alle relevanten Fragestellungen einbeziehen, auch aus anderen Forschungsbereichen (z.B. Mikrosystemtechnik).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt deshalb, im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung und auf der Grundlage des Programms IKT2020 weiterhin Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Leistungselektronik zu fördern. Dabei sollen folgende Bereiche im Mittelpunkt stehen:

  • Energiewirtschaft (Schwerpunkt dezentrale Energieerzeugung): Energiewandler, Systeme zur Netzeinspeisung, Energiemanagement (inkl. Verteilung und Speicherung),
  • effizientes und netzkompatibles Energiemanagement bei großen Verbrauchern (wie Maschinen und Industrieanlagen),
  • intelligentes Energiemanagement bei Kleinverbrauchern (z.B. Haushaltsgeräte, Beleuchtung).

Die Förderung zielt dabei sowohl auf eine direkte Umsetzung der Ergebnisse in Demonstratoren als auch auf Forschungen zu neuen Materialien, Technologien und Systemen, die die Grundlage für Anwendungen der Zukunft sein werden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Die Förderung beabsichtigt

  • die Unterstützung einer engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit dem Ziel des Aufbaus entsprechender Kompetenznetzwerke,
  • eine intensive Einbindung von KMU in die Forschungsprojekte,
  • die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten im Rahmen der Forschungsprojekte, um einen Beitrag zur Verfügbarkeit hoch qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechts-anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschung und Entwicklung an Elektronik- und Mikrosystemen in den Schwerpunktbereichen:

  • effiziente leistungselektronische Umrichter für eine exzellente Netzqualität und alle relevanten Leistungsklassen (u.a. mit neuartigen Topologien und innovativen Aufbautechniken sowie für hohe Betriebsfrequenzen)
  • neuartige integrierbare Bauelemente (aktiv und passiv) für hohe Temperaturen und Taktfrequenzen
  • intelligente Energiemanagementsysteme
  • Elektroniksysteme für Energiezwischenspeicher mit hoher Dynamik und skalierbare Speicherkonzepte
  • auf Effizienz und Netzkompatibilität optimierte Elektronik für Verbraucher
  • elektronische Sensor- und Datensysteme für die Zustandsüberwachung und -übermittlung bei Erzeugern und Verbrauchern
  • elektronische Analyse- und Kontrollsysteme zur Netzüberwachung

für eine direkte Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit in Demonstratorsystemen.

Ein weiterer Schwerpunkt zielt auf Forschung zu Materialien, Anlagen, Prozessen, Technologien und Systemen, die die Grundlage für künftige Anwendungen sind:

  • innovative Materialien (z.B. Halbleiter mit großer Bandlücke, Silizium-Hybdridmaterialien, AVT-Materialien)
  • innovative Bauelemente, Schaltungen, Topologien sowie neue Aufbau- und Verbindungstechniken
  • Anlagen- und Prozesstechnik (z.B. Epitaxie, Analytik und Handling von neuen Materialien und Systemen)

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte sowie grundlegendere Forschungsprojekte mit langfristig industrieller Relevanz, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erfordern. Eine möglichst hohe industrielle Beteiligung an den Verbundprojekten ist erwünscht, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Die Ergebnisse sind entsprechend der Anwendungsnähe an Demonstratoren zu validieren. Aspekte der Normung und Standardisierung sind – wenn möglich – einzubeziehen. Bei allen Anwendungen kommt neuen, innovativen Lösungsansätzen sowie den Aspekten Kosteneffizienz, Zuverlässigkeit und Robustheit eine Querschnittsbedeutung zu. Dies sollte daher – soweit möglich – in den FuE-Projekten angemessen berücksichtigt werden.
Zusätzlich können vor dem Hintergrund der REACH Verordnung der Europäischen Kommission ( http://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/ ) in begrenztem Umfang Untersuchungen zu den Risiken der verwendeten Materialien und Technologien vorgenommen werden. Hier ist medizinische bzw. toxikologische Kompetenz einzubeziehen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/growth/smes/ ), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.3).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Forschungsaufgaben und –ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen. In den Verbundprojekten muss mindestens einer der unter 2. genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage legen für weiter führende Innovationsprozesse. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, deren Ergebnisse in Deutschland verwertet werden und die so zu einer Stärkung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes beitragen. Gefördert werden sollen vor allem interdisziplinäre Forschungsansätze, die auf neue ganzheitliche Konzepte zielen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten können auch international zusammengesetzte Projektkonsortien gebildet werden. Auch bei dieser Zusammenarbeit muss ein deutlicher Mehrwert für den Standort Deutschland erreicht werden. Die Unterstützung der Projektpartner erfolgt dabei über die jeweiligen nationalen Programme. Als Rahmen kommen europäische Kooperationen, die in das EUREKA-Cluster CATRENE oder in die Joint Technology Initiative ENIAC eingebunden werden können, in Betracht (siehe http://www.bmbf.de/de/6247.php).
Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt -Vordruck 0110- ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI (Forschung, Entwicklung und Innovation)-Beihilfen berück-sichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger VDI TZ Düsseldorf, Abteilung EINS/Bereich Elektronik, beauftragt.
Ansprechpartner ist:
Dr. Jan Bornemeier
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger des BMBF
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 62 14-423
Telefax: +49 (0) 211 62 14-484
bornemeier@vdi.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens zum 15. September 2012

zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Pro Verbundprojekt ist eine Projektskizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen müssen folgende Informationen enthalten:

  1. Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Verbundkoordinators, Tabelle "Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner", Tabelle "Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern"
  2. Zusammenfassung des Projektvorschlags (maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  4. Stand von Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
  5. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  6. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation, Mehrwert für den Standort Deutschland
  7. Kurzdarstellung der beantragenden Einrichtungen und Unternehmen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  8. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  9. Finanzierungsplan: Grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten, Eigenmitteln/Drittmitteln und Personenmonaten)
  10. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung am Standort Deutschland durch die beteiligten Partner)

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, s. unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (s. Ziffer 4) abschließen zu können.
Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf etwa 10-15 Seiten ausgeführt werden.
Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden vor allem nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit des Konzeptes
  • Wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Verwertungskonzept und Verwertungspotenzial in Deutschland; Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Einrichtungen und Unternehmen am Standort Deutschland
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
  • Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration
  • Einbindung von KMU
  • Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten
  • Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei dem Einsatz der anvisierten Materialien, Technologien, Verfahren und Produkte, insbesondere in Bezug auf die REACH Verordnung

Das BMBF wird sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen und bei seiner Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten lassen. Das Votum des Gutachtergremiums trägt empfehlenden Charakter. Die Förderentscheidung des BMBF wird dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt, die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen über den vorgesehenen Verbundkoordinator aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Hierüber wird nach abschließender Prüfung entschieden.
Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Hierfür kann ein Antrag für ein weiteres Forschungsprojekt in der BMBF-Förderlinie „Forschungsprofil in den Neuen Technologien“ (ProfilNT) gestellt werden. Der zweite separate Förderantrag muss mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen, jedoch weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen betreffen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen in beiden Anträgen dürfen sich nicht überschneiden.
Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie „ProfilNT“ erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Administration der Förderlinie „ProfilNT“ hat das BMBF die Fachhochschulgruppe der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) als Projektträger beauftragt. Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, „Hinweise zur Antragstellung", Ansprechpartner etc.) erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/de/forschung-an-fachhochschulen-543.html .

8. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 04. Mai 2012

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Dr. Ulrich Katenkamp