
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiativen zum Sicheren Cloud Computing
Vom 23. Mai 2012
Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gehören zu den bedeutendsten Innovationsfeldern der Hightech-Strategie für Deutschland. Sie sind im Rahmen des Forschungsprogramms IKT 2020 ein Schwerpunkt der Innovationspolitik der Bundesregierung. Im Zentrum der Förderung stehen Technologieentwicklungen und Prozesse, die eine besondere volkswirtschaftliche Hebelwirkung entfalten, Technologieführerschaften erhalten und ausbauen sowie neue Dienstleistungen ermöglichen. Dabei müssen gesellschaftliche und rechtliche Fragestellungen bei der Konzeption der Forschungsaktivitäten mit berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung das Themenfeld „Forschung für Sicheres Cloud Computing“ als einen Schwerpunkt der Forschungsförderung im Bereich der IKT ausgewählt, um das Innovationspotenzial im Bereich der Spitzenforschung auszubauen.
Vom sicheren und zuverlässigen Funktionieren der IKT-Systeme und dem Vertrauen in die Sicherheit dieser Systeme hängen weite Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ab. Dabei unterliegt die IKT einer rasanten Entwicklung, die besonders deutlich in den Diensten und Angeboten im Internet sichtbar wird. Das volle Potenzial des Internets soll für Bürgerinnen und Bürger, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland langfristig sinnvoll nutzbar gemacht werden. Dazu müssen gesellschaftliche und technische Rahmenbedingungen und Anforderungen identifiziert und umgesetzt werden, damit IT-Unternehmen im internationalen Wettbewerb einen Standortvorteil realisieren können.
Cloud Computing hat sich als überall und jederzeit verfügbare sowie flexibel einsetz- und erweiterbare Methode zur Bereitstellung von IT-Diensten weltweit etabliert. Cloud Computing birgt ein enormes Marktpotenzial, allein für den deutschen Markt wird für das Jahr 2012 ein Volumen von über 5 Mrd. € erwartet. Neben großen Chancen gibt es aber auch neue Herausforderungen. Etablierte Sicherheitstechnologien lassen sich oft nur eingeschränkt oder gar nicht auf Cloud-Applikationen anwenden, und die verteilte Struktur von Cloud-Infrastrukturen schafft neue Verwundbarkeiten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, die Forschung zu IT-Sicherheit in Cloud-Umgebungen gezielt zu unterstützen und auszubauen. Durch die vorliegende Bekanntmachung sollen industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben in Deutschland gefördert werden.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Auf dem Gebiet der Forschung zum Sicheren Cloud Computing werden folgende Themenkomplexe verfolgt:
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Gefördert werden Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko und deren erfolgreicher Abschluss zwingend die Verifikation und den Betrieb in einem Testbed, d. h. einer realitätsnahen, mit innovativen Sicherheitsmechanismen ausgestatteten Cloud-Umgebung voraussetzt. Als Regelfall ist die Förderung von Verbundprojekten unter Beteiligung mehrerer Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen vorgesehen, vorzugsweise mit Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette. In begründeten Fällen ist aber auch die Förderung von Vorhaben einzelner Antragsteller mit entsprechender Kompetenz auf dem Gebiet der IT-Sicherheit im Bereich Cloud Computing möglich.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) – entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Sicheres Cloud Computing“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Ansprechpartner:
Dominik Neubauer
Telefon: 0 22 03/6 01-39 46
Telefax: 0 22 03/6 01-28 66
E-Mail: dominik.neubauer@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Skizzeneinreichern wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Partnering-Veranstaltung Kontakte zu anderen Forschergruppen sowie zu Anbietern von Cloud Computing-Diensten aufzubauen. Weitere Informationen zu diesem Angebot können unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF
bis zum 30. September 2012
Projektskizzen eingereicht werden.
Gilt nur für Verbundprojekte: Für Verbundprojekte ist eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Der genannte Stichtag gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 10 Seiten umfassen und über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/SCC1 online erstellt werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu dem oben genannten Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Die Projektskizzen sind nach folgender Gliederung zu erstellen:
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen soll durch die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ erfolgen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/download.html).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23. Mai 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Lange