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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Klausurwochen auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften

Vom 23.10.2012

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Förderschwerpunkt „Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften“ die Durchführung von Klausurwochen zu fördern. Die Förderung soll dazu beitragen, die Nachwuchsförderung an dafür geeigneten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu stärken. Mit der Durchführung der Klausurwochen soll besonders qualifizierten, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit geboten werden, in einer interdisziplinär zusammengesetzten Gruppe intensiv und themenbezogen zu arbeiten. Durch Aneignung und Anwendung disziplinspezifischer sowie transdisziplinärer Arbeitsmethoden und durch den interdisziplinären Dialog soll eine Annäherung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen gefördert werden. Hierdurch soll eine zusätzliche Qualifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften erreicht werden. Auch der Dialog zwischen Wissenschaftlern relevanter Disziplinen aus verschiedenen Ländern der EU kann durch diese Maßnahme unterstützt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von fünf- bis zehntägigen, interdisziplinären Klausurwochen zu einem konkreten, aktuellen Thema. Ziel einer Klausurwoche soll die disziplinübergreifende Erarbeitung von Werturteilen zu einer definierten, wissenschaftlichen Fragestellung sein. Dabei soll auch auf die Einführung und die Anwendung disziplinübergreifender Denkansätze und Arbeitsmethoden, sowie auf die Förderung der interdisziplinären Kommunikation zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Wert gelegt werden. Das Thema der Klausurwoche kann aus dem breiten Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften gewählt werden, muss jedoch klar umrissen und in sich geschlossen sein. Die Klausurwoche soll durch ein zusammenhängendes Programm mit aufeinander aufbauenden Anteilen strukturiert sein. Abschließend sollen die Ergebnisse der Klausurwoche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Nicht gefördert werden Ansätze, die auf die reine Entwicklung von Arbeits- und Lehrmethoden abzielen. Auch Veranstaltungen mit Tagungs-, bzw. Kongresscharakter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bei Fragen zur Thematik und Ausrichtung wird empfohlen, mit dem hier zuständigen Projektträger im DLR Kontakt aufzunehmen (siehe unter Nummer 7.1).

Klausurwochen sollen von Einrichtungen durchgeführt werden, die gute Voraussetzungen für die fachliche und organisatorische Durchführung der angestrebten Klausurwochen besitzen. Der Teilnehmerkreis kann bis zu 15 hochqualifizierte, junge, am interdisziplinären Dialog interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen. Im Teilnehmerkreis sollen diejenigen Disziplinen und Berufsgruppen vertreten sein, die zur Bearbeitung der gewählten Forschungsfrage relevant sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich für die Klausurwoche aus ihrem täglichen Arbeitsumfeld zurückziehen können, um die intensive, fokussierte Bearbeitung und interdisziplinäre Diskussion der Themenstellung zu ermöglichen. Neben Teilnehmern aus Deutschland ist die Teilnahme von Personen aus dem Ausland, bevorzugt aus der EU, erwünscht.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen, die bereits über interdisziplinäre Forschungserfahrung auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte (ELSA) der modernen Lebens­wissenschaften verfügen. Die Einrichtungen sollen den deutschen und europaweiten Nachwuchs sowie die inter­disziplinäre Kommunikation in ELSA aktiv unterstützen wollen. Die Einrichtungen müssen die für die Durchführung der Klausurwochen notwendige Infrastruktur bereitstellen können.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Qualifikationsnachweis

Die aufnehmende Einrichtung muss nachweisen, dass sie

  • in dem interdisziplinären Forschungsgebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften ausgewiesen ist,
  • Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/Veranstaltungen hat,
  • eine Organisatorin/einen Organisator für die Klausurwochen abstellen kann,
  • die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der Klausurwochen (z. B. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek, Internetzugang etc.) bereitstellen kann.

4.2 Planung, Durchführung und Nachbereitung der Klausurwochen durch die ausgewählte Einrichtung

Die geförderten Einrichtungen haben die Verantwortung für die Durchführung der Klausurwochen gemäß den nachstehenden Rahmenbedingungen und dem darauf basierenden Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplan zu übernehmen. Die Durchführung der Klausurwochenveranstaltungen sollte möglichst innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen.

Die geförderten Einrichtungen haben im Rahmen der Zuwendung die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Der thematische Rahmen der Klausurwochen ist unter Nummer 2 dieser Bekanntmachung skizziert. Das spezifische Thema und die entsprechende, über das Programm der Veranstaltung zu bearbeitende wissenschaftliche Fragestellung soll durch die Einrichtung definiert, und in der Projektskizze (vergleiche Nummer 7.2) erläutert werden.
  • Die Klausurwochen sollen auch auf Einführung und Anwendung inter- oder transdisziplinärer Arbeitsmethoden abzielen. Die Fähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur interdisziplinären Kommunikation soll aktiv geschult werden. Die hierzu vorgesehene Schulungsmethodik ist in der Projektskizze detailliert darzustellen.
  • Nach Abstimmung mit dem Projektträger des BMBF ist ein Gremium für die Teilnehmerauswahl (bis zu vier Personen, davon höchstens die Hälfte aus der ausführenden Einrichtung) einzuberufen.
  • Die Teilnehmerauswahl soll auf der Basis von aktuellen, kurzen Abstracts zum thematischen Rahmen der Klausurwochen erfolgen, die im Vorfeld von interessierten Wissenschaftlern verfasst und eingereicht werden. Interessierte, junge Wissenschaftler und ggf. junge Angehörige anderer relevanter Berufsgruppen sind über geeignete Mechanismen zur Einreichung der Abstracts aufzurufen. Eine Frist zur Einreichung der Abstracts ist zu bestimmen.
  • Nach Ablauf der Frist werden durch das Auswahlgremium die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt. Die Teilnehmerzahl ist auf rd. 15 begrenzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen möglichst alle für das gewählte Thema relevanten wissenschaftlichen Fachdisziplinen (z. B. Naturwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften, Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaften, Ingenieurwesen, Ökonomie, Versorgungsforschung) und ggf. weitere relevante Berufsgruppen (z. B. Kranken- oder Altenpflege u. a.) abdecken. Junge Akademiker sollten möglichst ihre Dissertation abgeschlossen haben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Berufsgruppen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Höchstens zwei der Teilnehmer dürfen aus der ausführenden Einrichtung stammen. Mindestens die Hälfte der Teilnehmer sollte aus Deutschland stammen, die übrigen Teilnehmer können auch aus anderen europäischen Staaten bzw. im Einzelfall auch aus dem nichteuropäischen Ausland kommen.
  • Die ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Vorfeld der Klausurwochen dazu aufzufordern, auf der Basis ihres Abstracts ein ausführliches, der jeweiligen Berufsgruppe angemessenes Thesenpapier zu der Thematik der Klausurwochen zu verfassen.
  • Während der Klausurwochen sind zunächst die Thesenpapiere der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu präsentieren und zu diskutieren. Danach sollten die ausgewählten, wissenschaftlichen Fragestellungen durch Studium und interdisziplinären Diskurs vertieft werden.
  • Für notwendige Hintergrundinformation können zu den Klausurwochen ausgewiesene Expertinnen und Experten für Vorträge geladen werden. Auch Exkursionen zu nahe gelegenen, für die Thematik relevanten Einrichtungen (z. B. Laboren, Kliniken) sind möglich. Der Anteil dieser Expertenvorträge und Exkursionen im Ablaufplan darf aber keinesfalls Möglichkeiten und Zeiträume für Gruppenarbeiten und den Dialog zwischen den Teilnehmern zu stark einschränken.
  • Am Ende der Klausurwochen sollen Themen und Ergebnisse der Diskussion in einem Sammelband gebündelt und veröffentlicht werden. Auch eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse, z. B. durch Podiumsdiskussionen, öffentliche Vorträge o. Ä., kann erfolgen.
  • Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im späteren Antrag auf Forschungsförderung kurz dargestellt werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % finanziert werden können.

Hochschulen kann die sogenannte „Projektpauschale“ gewährt werden. Weitere Hinweise dazu unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt „Zuwendungen auf Ausgabenbasis“).

Zuwendungsfähig ist in der Regel der Aufwand für

  • Personal zur Organisation und Durchführung der Klausurwochen (insgesamt bis zu einem Äquivalent von höchstens drei Monaten E13 nach TVöD, bzw. BAT IIa),
  • die Reise und Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu insgesamt 25 000 €,
  • Reise, Unterbringung und Aufwandsentschädigung von international ausgewiesenen Expertinnen und Experten, bis zu insgesamt 10 000 €,
  • die pauschale Entschädigung der endgültigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihren Aufwand im Vorfeld der Veranstaltung, bis zu 300 € pro Person,
  • Sachmittel und für die Publikation des Sammelbandes notwendige Mittel (z. B. Druckkostenzuschuss, Lektorat) bis zu einer Höhe von insgesamt 6 000 €,
  • eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der Ergebnisse nach Ende der Klausurwoche bis zu 2 500 €.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgaben (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen

Projektträger im DLR
– Gesundheitsforschung –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 02 28-38 21-12 10 (Sekretariat)
Telefax: 02 28-38 21-12 57
Internet: http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/

beauftragt.

Es wird dringend empfohlen zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger im DLR zunächst bis spätestens 29. Januar 2013 formlose Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Eine alleinige Vorlage per Telefax oder E-Mail ist nicht möglich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet oder unvollständig eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen im Umfang 15 Seiten (incl. Anlagen, Schriftgrad 12, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten, und sind in schriftlicher Form im Original mit vier Kopien und in elektronischer Form als pdf auf Datenträger oder E-Mail-Anhang vorzulegen. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

Die Projektskizzen sollen das Vorhaben möglichst detailliert darstellen. Sie müssen zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:

  • spezifisches Thema der Klausurwochen, wissenschaftliche Fragestellung, relevante Disziplinen und/oder Berufsgruppen,
  • Arbeits- und Zeitplan, der ein zusammenhängendes Programm für die Klausurwoche mit aufeinander aufbauenden Anteilen darstellt,
  • Finanzierungsplan unter Berücksichtigung der Vorgaben von Nummer 5,
  • detaillierte Darstellung und Begründung des für die Klausurwoche entworfenen Konzeptes/Curriculums zur Schulung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in interdisziplinären Arbeitsmethoden und transdisziplinärem Diskurs,
  • Beschreibung des Wertes der Veranstaltung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften,
  • Benennung und Beschreibung der Person, die für Organisation und Durchführung der Klausurwochen verantwortlich sein soll (Curriculum Vitae, abgeschlossene Promotion, fünf ausgewählte Publikationen als Nachweis der wissenschaftlichen Exzellenz, Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Seminaren/Veranstaltungen),
  • Nachweis der Kompetenz der Einrichtung für die Bearbeitung der ausgewählten inter- bzw. transdisziplinären Thematik (internationaler Wissensstand, Vorarbeiten an der Einrichtung etc.),
  • Nachweis der Möglichkeit zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur für die Klausurwochen (z. B. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeiten, Bibliothek, Internetzugang etc.).

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • die Relevanz des gewählten Themas und der wissenschaftlichen Fragestellung,
  • der vorgelegte Arbeits- und Zeitplan (Programm, Interdisziplinarität),
  • Finanzierungsplan,
  • die Qualität des vorgelegten Konzeptes/Curriculums für die Schulung in interdisziplinären Arbeitsmethoden und transdisziplinärem Diskurs,
  • der Nutzen der geplanten Veranstaltung und der geplanten Ergebnisverwertung für die weitere Qualifizierung und Profilbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
  • die Durchführbarkeit der Klausurwochen an der antragstellenden Einrichtung (verantwortliche Person, wissenschaftliche Qualität der bisherigen Arbeiten, Infrastruktur).

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antrags­systems „easy“ dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 23. Oktober 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Roesler

Der Text dieser Bekanntmachung ist im Internet unter http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/4638.php zu finden.