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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des „Betrieblichen Kompetenzmanagements im demografischen Wandel“

Vom 22. November 2012

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsprogramms (FuE) „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“, mit dem die Bundesregierung das übergeordnete Ziel verfolgt, die Innovationsfähigkeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltung mit Kompetenz-, Personal- und Organisationsentwicklung zu stärken. Es ist beabsichtigt, Vorhaben zu fördern, die neue Konzepte, Strategien und Modelle initiieren für ein demografiesensibles, unternehmensbezogenes und berufsbegleitendes Kompetenzmanagement, um eine nachhaltige und bedarfsgerechte Qualifizierung für die Anforderungen von morgen sicherzustellen.

In enger Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Sicherung einer zukunftsfähigen Innovationsstrategie aufgegriffen, weiterentwickelt und verbreitert werden. Damit trägt die Bekanntmachung bei zur Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“ und zur Hightech-Strategie 2020 für Deutschland.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der demografischen Entwicklung wandelt sich die Altersstruktur in Deutschland grundlegend und damit verändert sich auch die zur Verfügung stehende erwerbsfähige Bevölkerung in den kommenden Jahren gravierend. Die Zahl der jungen und Ersteinsteiger in die Erwerbsarbeit sinkt in Relation zu den älteren Beschäftigten. In Anbetracht der zu­nehmenden Alterung der Belegschaften reicht es nicht mehr aus, durch die Einstellung qualifizierter Berufseinsteiger die aktuell im Unternehmen benötigten Qualifikationen zu gewinnen, sondern es muss vielmehr eine systematische Weiterentwicklung und Höherqualifizierung der vorhandenen Beschäftigten erfolgen.

Gleichzeitig wird sich in der älter werdenden Gesellschaft und durch die weitere Wissensintensivierung der Wirtschaft die Struktur der Nachfrage nach Gütern und Leistungen ändern und damit wird der Bedarf an bestimmten Kompetenzen in wachstumsorientierten Feldern steigen.

Die Fachkräfte sind zudem neuen Anforderungen ausgesetzt durch immer komplexere Produktionssysteme und kurze Produktionszyklen, das hohe Tempo von Technologiewechseln, gravierende Umgestaltungen der Unternehmens­organisation und der Geschäftsmodelle sowie durch kundenspezifische Produkte und Dienstleistungen. Kompetente Fachkräfte bleiben in diesen Prozessen auch künftig die entscheidende Grundlage für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Neuere empirische Studien haben gezeigt, dass sich bis ins hohe Alter eine große Variabilität der Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben sowie eine hohe Lernfähigkeit und Weiterbildungsbereitschaft feststellen lässt. Wer Kompetenzen zum selbständigen Problemlösen, zur Zusammenarbeit in wechselnden Teamkonstellationen, zum Umgang mit neuen technologischen und organisatorischen Veränderungen und zum selbstorganisierten Lernen erworben hat, der kann diese im gesamten Arbeitsleben nutzbringend einsetzen. Um dies zu ermöglichen, sind kompetenzorientierte Anpassungen in der Arbeitsorganisation der Unternehmen, lern- und gesundheitsförderliche Arbeitsplätze sowie eine innovationsförderliche Unternehmenskultur erforderlich.

Aus den Wechselwirkungen von demografischem Wandel und moderner Arbeitswelt entstehen bereits jetzt anspruchsvolle Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft, die sich mittelfristig verschärfen werden. Diese tiefgreifenden Veränderungsprozesse müssen von den Unternehmen aktiv mitgestaltet werden. In jedem Unternehmen treten die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des technologischen und strukturellen Wandels in speziellen Konstellationen auf.

Ein entscheidender Lösungsansatz dafür wird in betrieblichen Maßnahmen zur Entwicklung und besseren Nutzung von Kompetenzen der gesamten Belegschaft und Aktivierung bisher nicht erkannter Kompetenzpotenziale durch neue Modelle der Arbeitsorganisation, neue Konzepte lebenslagenorientierter Personalpolitik und neue Strategien unter­nehmensspezifischen Kompetenzmanagements gesehen. Mit der gezielten berufsbegleitenden, in den Arbeitsprozess integrierten und professionell unterstützten Kompetenzentwicklung können Beschäftigte vom Einstieg ins Erwerbs­leben bis zum Erreichen des Rentenalters leistungsfähig sein und ihre Erwerbsarbeit in hoher Qualität ausüben. Unternehmen werden „demografiefest“ und können ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit ausbauen, womit insgesamt zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Standortes Deutschland und zum gesellschaftlichen Wohlstand beigetragen wird.

Wichtig ist die optimale Passung zwischen demografischer Struktur der Beschäftigten, Kompetenzentwicklung und betrieblicher Organisation.

Lösungsansätze sollen durch entsprechende Forschungsaktivitäten erarbeitet, in realen Situationen in Unternehmen erprobt und auf ihre Bedeutsamkeit und Eignung in der Praxis geprüft werden. Die Lösungen können in allen Bereichen der Wirtschaft – Produktion, Dienstleistungen und hybriden Wertschöpfungssystemen – erprobt werden. Die neuen Lösungs- und Gestaltungsansätze beziehen sich auf die Ebenen Beschäftigte und Führungskräfte, Teamarbeit sowie Unternehmensorganisation und Wertschöpfungssysteme.

Mit dieser Bekanntmachung soll die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt, das Engagement der Unternehmen und ihrer Verbände zur Förderung der Kompetenzentwicklung aktiviert und über Allianzen mit den Sozialpartnern die erprobten Konzepte breitenwirksam und nachhaltig zur Sicherung der Innovationsfähigkeit umgesetzt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF*-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können – nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen – aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGFVO), ABl. (EU) L 214 vom 9.8.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGFVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind.

Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGFVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.

2 Gegenstand der Forschung

Für die Förderung wurden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche bestimmt:

2.1 Arbeitsprozessintegrierte Kompetenzentwicklung für die Wirtschaft der Zukunft

2.2 Kompetenzmanagement für längere Beschäftigungsfähigkeit

2.3 Konzepte betriebsspezifischen Kompetenzmanagements.

Projekte, die in diesen Feldern gefördert werden, müssen folgende Teilbereiche umfassen:

  • (mindestens) ein integriertes Konzept für Maßnahmen zur Förderung der Kompetenzentwicklung im Unternehmen erarbeiten, das die Besonderheiten des demografischen Wandels berücksichtigt,
  • eine Analyse und Beschreibung der Treiber und Hemmnisse im jeweiligen Anwendungsfall liefern,
  • Lösungen entwickeln, die zu einem arbeitsplatznahen Wissens- und Kompetenzerwerb in der betrieblichen Praxis beitragen und
  • Ansätze unterstützen, die die Beschäftigungsfähigkeit und ein gesundes und längeres Arbeitsleben fördern.

In den thematischen Feldern bestehen weitere Forschungsaufgaben in der Realisierung des gesellschaftlichen Anspruchs der Chancengleichheit und in der Erarbeitung von Kriterien für den Nachweis des Nutzens der Projekte.

2.1 Arbeitsprozessintegrierte Kompetenzentwicklung für die Wirtschaft der Zukunft

Der Anspruch an die individuellen Kompetenzen der Beschäftigten in den Unternehmen verändert sich mit dem demografischen, technologischen und strukturellen Wandel. Auf der Grundlage guten schulischen und fachspezifischen Wissens und Könnens werden nun verstärkt Kompetenzen gefordert, die den souveränen Umgang mit den technologischen und arbeitsorganisatorischen Erfordernissen in den Unternehmen ermöglichen. Beschäftigte müssen z. B. zum Umgang mit Automatisierung, CPS-Technologien, Cloud Computing oder Open Innovations-Prozessen fähig sein. Forschungsbedarf besteht daher hinsichtlich der Entwicklung flexibler, modularer und auf den Arbeitsplatz bezogener Modelle und Konzepte, die gezielt die in der Wirtschaft erforderlichen, innovationsförderlichen Kompetenzen aktivieren. Die Beschäftigten werden in der Wirtschaft der Zukunft gerade im Zusammenhang mit komplexen organisatorischen und technologischen Veränderungen zum entscheidenden Faktor. Der Mensch steht auch in der Arbeitswelt der Zukunft im Mittelpunkt.

Mit neuartigen Konzepten soll die individuelle Entwicklung arbeitsrelevanter Kompetenzen gefördert und professionell begleitet werden. Bei dieser Förderung und Begleitung sollen Führungskräfte, Personalentwickler und Weiterbildner einbezogen werden.

Eine Schlüsselfunktion wird gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Dokumentation der im Arbeitsleben erworbenen Kompetenzen einnehmen. Auch hier sind nicht nur die Unternehmen gefragt, sondern ebenso die Fachverbände, denn gerade die kleinen Unternehmen können Kompetenzentwicklung nicht allein fördern.

Für die intermediären Organisationen (wie Kammern, Verbände, Gewerkschaften und Netzwerke) werden Konzepte benötigt, die diese bei ihren Unterstützungs- und Beratungsaufgaben im komplexen Umfeld von Personalrekrutierung, Personalpflege, Kompetenzerkennung und -entwicklung anwenden können.

Folgende Fragen sind u. a. zu bearbeiten:

  • Welche auf die Arbeitssituation bezogenen Modelle eines strategieorientierten und demografiesensiblen Kompetenzmanagements existieren bereits und wie lassen sich diese in der Praxis nutzbringend umsetzen?
  • Welche beruflichen Kompetenzen erhalten in welchen Arbeitssituationen, -tätigkeiten, -funktionen, in neuen Arbeitsformen (wie in Arbeitgeberzusammenschlüssen, Fachkräftepools, virtuellen Unternehmen,) und Sektoren (z. B. personenbezogenen Dienstleistungen, Entwicklungsabteilungen, Hightechbereichen) besondere Relevanz?
  • Welche Kompetenzprofile zeichnen sich für künftig verbreitet anzutreffende Arbeitstätigkeiten ab?
  • Welche Instrumente fördern selbstorganisiertes Lernen in konkreten Arbeitssituationen stationärer und mobiler Arbeitsplätze? Wie kann die Motivation zum selbstorganisierten Lernen verbessert werden?
  • Welche Erwartungen an das Kompetenzportfolio von Führungskräften und Beschäftigten haben Unternehmen und wie kann zur gezielten Entwicklung dieser Kompetenzen beigetragen werden? Welche Erwartungen haben Erwerbstätige an die Arbeitsbedingungen und die Unternehmenskultur?
  • Welche neue Rolle erhalten Führungskräfte und Personalentwickler bei der Begleitung arbeitsintegrierter Kompetenzentwicklung und wie können diese Kompetenzen entwickelt werden?
  • Wie können Kompetenzen zum Erkennen eigener Lernnotwendigkeiten und zum Erhalt der Handlungs-, Beschäftigungs-, Leistungsfähigkeit gefördert werden?
  • Wie können intermediäre Organisationen bei ihrer Kompetenzentwicklung unterstützt werden?
  • Welche Konzepte und Instrumente sind zur systematischen Anerkennung der im Arbeitsleben erworbenen Kompetenzen in der Unternehmenspraxis geeignet?

2.2 Kompetenzmanagement für längere Beschäftigungsfähigkeit

Für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und den Ausbau innovationsförderlicher Kompetenzen gilt es, gruppen- und besonders altersspezifische Rahmenbedingungen zu entwickeln. Beschäftigungsfähigkeit ist dabei für Berufsgruppen differenziert zu betrachten. Um arbeitsintegriert zur Beschäftigungsfähigkeit beizutragen, werden die Möglichkeiten digitaler Technologien, moderner Lernformate und nachhaltiger Kompetenzentwicklungsprozesse erschlossen. Das dafür erforderliche inhaltliche Know-how wird entwickelt, Ressourcen bereitgestellt und die notwendige Infrastruktur aufgebaut. Damit bleiben den Unternehmen die Erfahrungen und Kompetenzen aller, insbesondere der älteren Beschäftigten, in hoher Qualität erhalten.

Das größte Potenzial zur regional und sektoral differenzierten Fachkräftesicherung wird für Unternehmen in den erfahrenen Beschäftigten, den qualifizierten Frauen und den Migranten gesehen. Um eine höhere und längere Erwerbsbeteiligung dieser Gruppen zu unterstützen, sind unter Kompetenzgesichtspunkten lebensphasenorientierte, alterns- und altersgerechte Arbeitsformen zu entwickeln, eine vorausschauende Personalentwicklung zu etablieren sowie gruppen- und altersspezifische Lernformen zu erproben.

Konzepte gezielter und nachhaltiger Personalpolitik unterstützen leistungs- und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und eine Reorganisation der Arbeitsabläufe, die zu einer längeren Betriebsbindung und zu einer Unternehmenskultur beitragen, die veränderte Berufs- und Erwerbsarbeitsbiographien anerkennt.

Eine weitere Möglichkeit für die nachhaltige Ausschöpfung wertvoller Kompetenzen besonders älterer, berufserfahrener Beschäftigter bietet sich in Unternehmen durch „zweite Karrieren“ und berufsbegleitende Entwicklung der dafür fehlenden Kompetenzen. Eine Schlüsselfunktion wird die systematische Dokumentation und Anerkennung der im Arbeitsleben erworbenen Kompetenzen einnehmen.

Die Konzepte sollen für eine breite Anwendung geeignet sein. Sie sollen Beschäftigte aller Alters- und Qualifikationsstufen einbeziehen, die Lebensphase und Lebenssituation (wie Familie, Pflege, Migrationserfahrung) beachten und unternehmerischen wie gesellschaftlichen Leitlinien Rechnung tragen. Ein wichtiges Argument für die Nutzung solcher Konzepte ist der auf entsprechende Kriterien gestützte Nachweis des nachhaltigen Erfolgs der entwickelten Lösungen.

Forschungsbedarf wird beispielsweise bei folgenden Fragen gesehen:

  • Welche gruppen- und altersspezifischen Stimuli, Rahmenbedingungen und Lernformate fördern die Entwicklung innovationsförderlicher Kompetenzen?
  • Fördern die neuen Arbeits- und Lernprozesse neue Karrieremöglichkeiten, Berufswege und Professionalisierungspfade?
  • Welche lebensphasenorientierten Arbeitsformen fördern die Erwerbsbeteiligung gruppendifferenziert (z. B. von Frauen, Älteren, Jüngeren, Migranten)?
  • Welche Ansätze nachhaltiger Personalpolitik tragen zu einer wertschätzenden Unternehmenskultur und längeren Betriebsbindung bei?
  • Wie können wertvolle Kompetenzen berufserfahrener Beschäftigter durch die Identifizierung alternativer Beschäftigungsfelder („zweite Karrieren“) im Unternehmen gehalten werden?
  • Welche Kriterien und Konzepte sind zum Nachweis des Erfolgs innovationsförderlichen Kompetenzmanagements in Unternehmen geeignet?

2.3 Konzepte betriebsspezifischen Kompetenzmanagements

In Anbetracht der Herausforderungen des demografischen, technologischen und strukturellen Wandels sind entsprechende Anforderungen an das gesamte Unternehmen gerichtet und beziehen die innovationsförderliche Unternehmenskultur, Leitbildentwicklung sowie Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmensteile und Hierarchieebenen ebenso ein wie die Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg. Dazu sind neue Konzepte des betriebsspezifischen Kompetenzmanagements zu entwickeln, die eine optimale Passung zwischen demografischer Struktur der Beschäftigten, technologischen und organisatorischen Anforderungen und Kompetenznutzung fördern. Organisations- und Personalentwicklung, Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation sind hierfür zentrale Elemente.

Generell ist die Zunahme wissensintensiver Arbeit zu konstatieren. Für die Bewältigung der weitreichenden und komplexen Änderungen bietet die gezielte Erschließung informeller Lernprozesse einzelner Beschäftigter und Teams ein bedeutsames Potenzial, das Konzepte formalisierter Bildungsangebote sinnvoll ergänzen kann.

Um die Kompetenzen und das Erfahrungswissen aller Beteiligten für Innovationsprozesse zu nutzen, entwickeln sich Unternehmen zunehmend zu lernenden und offenen Organisationen. Die Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg in Open Innovation-Prozessen findet mit unterschiedlichen Partnern statt, die vom internen Beschäftigten über externe Berater bis zum Kunden und Konsumenten reichen. Zum Erschließen dieses Erfahrungswissens sind Konzepte zu entwickeln. Dies schließt insbesondere eine demografisch ausgewogene, lebenslagenorientierte Personalpolitik ein, die Kompetenzentwicklung auch unter Berücksichtigung gruppendynamischer Prozesse in Übereinklang bringt und heterogene Belegschaften, Kunden und externe Unternehmenspartner für einen Kompetenz- und Innovationsgewinn nutzen kann.

Über soziale Webcommunities und interaktives Arbeiten können Nutzer oder Kunden Wissen in den Innovationsprozess von Unternehmen einbringen und in die Arbeitsorganisation einbezogen werden. Dabei sind Wege zum Umgang mit der Flut des externen Wissens und seiner effizienten Erschließung aufzuzeigen. Die bisher fehlenden Methoden und Instrumente für die organisationale Einbettung dieses Wissensmanagements in das Unternehmen sind zu entwickeln.

Forschungsbedarf wird beispielsweise zu folgenden Fragen gesehen:

  • Welche Modelle unternehmensspezifischen Kompetenzmanagements sind bisher in der betrieblichen Praxis vorhanden und wie erfolgt ihre Umsetzung?
  • Welche kompetenzorientierten Kriterien sind für die Charakterisierung der Unternehmensspezifik entscheidend?
  • Welche Anforderungen stellen moderne Organisationsformen, flexible Arbeitszeitregelungen und innovative Arbeitsgestaltung an Inhalte und Struktur der beruflichen Kompetenzentwicklung?
  • Welche Wechselwirkungen gibt es zwischen Arbeitsgestaltung bzw. Arbeitsorganisation und Entwicklung innovationsförderlicher Kompetenzen? Wie können diese systematisiert und für eine Weiterentwicklung betrieblichen Kompetenzmanagements genutzt werden?
  • Wie lassen sich kompetenzförderliche Arbeits- und Rahmenbedingung nachhaltig etablieren?
  • Mit welchen Konzepten kann inner- und außerbetriebliches Erfahrungswissen für Innovationsprozesse erschlossen werden?
  • Welche Ansatzpunkte für die individuelle und organisationale Kompetenzentwicklung bieten Erkenntnisse aus anderen Zusammenhängen (soziales Umfeld, informelles Lernen, etc.)?
  • Wie kann gesichert werden, dass bei schnellen Veränderungen die notwendigen Kompetenzen im Unternehmen kurzfristig zur Verfügung stehen?
  • Welche digitalen Technologien bieten neue Möglichkeiten dialogisch-interaktiver Erwerbsarbeit und Kompetenzentwicklung? Welche technischen Assistenzsysteme unterstützen individuelle und organisationale Kompetenzentwicklung?

2.4 Wissenschaftliches Begleitvorhaben

Es soll ein Metaprojekt gefördert werden, das die Entwicklungen im Förderschwerpunkt „Konzepte betriebsspezifischen Kompetenzmanagements als Lösung im demografischen Wandel“ wissenschaftlich begleitet und die interne und externe Vernetzung sichert. Auf der Grundlage eigener Untersuchungen sowie der Verknüpfung der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die einzelnen Themenfelder der Förderrichtlinie analysiert und mit ihren Bezügen zueinander sowie zum nationalen und internationalen Stand der Forschung dargestellt werden.

Ein weiteres Ziel besteht darin, verallgemeinerungsfähige Anforderungen aus den Maßnahmen und Piloten des Kompetenzmanagements abzuleiten. Damit sollen Akteure in Politik, Forschung, Wirtschaft sowie der Sozialpartner Empfehlungen bezüglich wichtiger Trends und Entwicklungen erhalten.

Das Vorhaben soll besonders die Kooperation mit europäischen Partnern unterstützen.

Für die breite Verwertung der im Förderschwerpunkt von den Vorhaben erzielten Ergebnisse sind Konzepte zu erarbeiten und Strukturen auf- und auszubauen, die Nachhaltigkeit sichern.

Im Begleitvorhaben sind folgende Aufgaben auszuführen:

  • Entwicklungen und Trends im Förderschwerpunkt „Konzepte betriebsspezifischen Kompetenzmanagements als Lösung im demografischen Wandel“ begleitend analysieren und ihre Auswirkungen auf die Projekte überprüfen;
  • Zwischenergebnisse der Projekte analysieren und den Informationsaustausch zwischen den Projekten und gegebenenfalls auch mit anderen wichtigen Akteuren sicherstellen
  • Auswirkungen für den politischen Entscheidungsprozess aufzeigen
  • Verwertung der Verbundergebnisse fördern und
  • offene Forschungsfragen identifizieren.

Das Projekt kann in drei Phasen unterteilt werden:

  1. Phase: Monitoring und Identifizierung:
    Kontinuierliches Screening und Auswertungen der Arbeiten aus den einzelnen Projekten innerhalb des Förderschwerpunktes sowie der Entwicklung in der nationalen und internationalen Arbeitsorganisation und -forschung.
  2. Phase: Bewertung und Auswirkungen:
    Bewertung und publizistische Aufbereitung des Förderschwerpunktes und der eingesetzten Förderinstrumente hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Wirkung und Wirtschaftlichkeit; Erarbeitung von auf das Monitoring aufbauenden möglichen forschungspolitischen Auswirkungen sowie von projektübergreifenden Schlussfolgerungen insbesondere hinsichtlich der Innovationspotenziale und der möglichen Entscheidungs- und Handlungsbedarfe aus wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Sicht.
  3. Transfer und Vernetzung:
    Sicherstellung des Transfers zwischen den Akteuren des Förderschwerpunktes und Förderung der gruppenübergreifenden Zusammenarbeit der relevanten Akteure durch regelmäßige Treffen, Workshops und Tagungen; Verbreitung der innerhalb des Begleitvorhabens erarbeiteten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen durch regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse sowie Durchführung einer Abschlussveranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse des Begleitvorhabens.
    Förderhinweis: Das Einreichen einer Skizze für ein Begleitvorhaben schließt die Förderung eines Einzelvorhabens im Rahmen derselben Bekanntmachung aus.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ).

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen mit Demonstrations- und Pilotlösungen nachgewiesen werden. Es sollen auch Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen werden. Eine signifikante Breitenwirkung für KMU wird erwartet.

Multidisziplinäre Forschungsansätze und „ganzheitliche“ Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fach­disziplinen werden erwartet. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie bereit sind, im Rahmen der anlaufenden europäischen Joint Programming Initiative zum demografischen Wandel mit gleichgerichteten Aktivitäten in anderen Ländern in einen Austausch einzutreten und sich mit ihnen abzustimmen.

Zudem wird die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Veranstaltungen und begleitenden Studien) erwartet.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische euro­päische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne des Artikels 8 AGVO vorliegt.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Vorgaben der AGFVO berücksichtigen. Die AGFVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Darüber hinaus kommen auch Aufschläge für Verbundprojekte sowie bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen im Rahmen der industriellen Forschung in Betracht (vgl. Artikel 31 Absatz 4 AGFVO).

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die einschlägigen Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten der AGFVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Gebietskörperschaften werden auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR e.V. (PT-DLR) beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistung
Frau Dr. Gudrun Aulerich
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin

Telefon: +49 0 30 67 05 54 89 (oder 0 30 67 05 54 82)
Telefax: +49 0 30 67 05 54 99
E-Mail: gudrun.aulerich@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://pt-ad.pt-dlr.de/ (Bereich Service) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal ( https://www.pt-it.de/ptoutline/application/kompmanage1 ).

7.2. Förderverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

1. Verfahrensrunde:

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger DLR bis spätestens zum 15. März 2013 Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Runde 2:

Projektskizzen der Runde 2 können bis zum 30. Juni 2013 in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es werden Skizzen erwartet, die eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen vorsehen.

7.2.2 Art und Umfang der Projektskizzen

Projektskizzen sollen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten (mindestens 11-Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail, usw. des Skizzenein­reichers;
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, Berufsbildung, Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird.
    Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PT-DLR Kontakt aufzunehmen.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in die Themenfelder unter Nummer 2,
  • Innovationspotenzial, Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z. B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Relevanz),
  • Wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze,
  • Qualität und Konstanz der projektbegleitenden Evaluierung der Nutzerperspektive,
  • Interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Zusammensetzung des Verbundes, Einbindung von Anwendern und KMU und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement),
  • Breitenwirksamkeit: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Projektende (Qualität des Verwertungskonzeptes); Einsatzmöglichkeiten für KMU aus verschiedenen Branchen, Verknüpfung mit Qualifizierungs­strategien,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ erforderlich https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf . Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a es Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.5 Form der Skizzeneinreichung

Die Skizzen in elektronischer Form können beim Projektträger über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/kompmanage1 eingereicht werden.

Im Portal kann die Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochgeladen werden.

Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 22. November 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Rudolf Leisen

*

BMBF

= Bundesministerium für Bildung und Forschung