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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“ innerhalb des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

Vom 14. Dezember 2012

Menschen brauchen ein Dach über dem Kopf.

So trivial diese Aussage auf den ersten Blick erscheint, so komplex ist die Umsetzung unter dem Einfluss von sich verstärkt zeigenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren wie dem demografischen Wandel, der Rohstoffverknappung sowie der fortschreitenden Urbanisierung.

Bauwerke wie Häuser und Wolkenkratzer bedürfen bisher ebenso wie die Infrastruktur in Form von Straßen und Brücken zur Herstellung eines immensen Materialaufwandes. Durch Verbesserungen der benötigten Materialien können Bauwerke aber um einiges komfortabler, energiesparender und langlebiger gestaltet werden.

Neue Werkstoffe sind im besten Wortsinne zentraler Baustein zur Lösung von Fragen der Energieeffizienz, des Klimaschutzes, aber auch für eine nachhaltige Mobilität und Versorgungssicherheit. Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen wesentliche Ziele im Rahmen der Hightech-Strategie/HTS der Bundesregierung erreicht werden. Es gilt, mit neuen Werkstoffen unsere Städte auch in und für die Zukunft lebenswert und komfortabel zu gestalten und zugleich Innovationen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft zu unterstützen.

Dem Energieaspekt kommt bei der Erforschung neuer Materialien eine besondere Bedeutung zu. Er bildet den Schwerpunkt in der in Kürze zu veröffentlichenden BMBF-Förderbekanntmachung „Materialforschung für die Energiewende“. Anträge, die zu dieser neuen Bekanntmachung „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen“ eingereicht werden und sich mit Energiethemen beschäftigen, werden mit der anderen Bekanntmachung abgeglichen (siehe Nummer 4 „Zuwendungsvoraussetzungen“).

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“ Forschungsprojekte zum Thema „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“ zu fördern.

Das Baugewerbe ist mit etwa 1,8 Mio. Beschäftigen1 einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland. Im Jahr 2010 betrug das Bauvolumen, das die Summe aller Leistungen zur Herstellung und Erhaltung von Bauwerken beinhaltet, rd. 290 Mrd. Euro1. Die Baunachfrage sowohl im Hoch- wie im Tiefbau ist ansteigend, womit verbesserten Baustoffen und Materialien, z. B. Fassaden mit neuen funktionellen Eigenschaften, Brandschutzbeschichtungen, Dämmstoffen, Beschichtungen auf Betondachsteinen und Ziegeln eine besondere Bedeutung zukommt. Hinzu kommt, dass seit Jahren eine Verschiebung vom Neubau zur Bestandsanierung im Wohnungsbau zu beobachten ist. Das Bauen im Bestand hat seit einigen Jahren deutlich zugenommen. Seit einiger Zeit wird auch im Wirtschaftsbau (z. B. Bürogebäude, Fabrikhallen, Werkstätten) die Sanierung stärker berücksichtigt.

Neue Werkstoffe und Materialien können ein enormes Energieeinsparpotenzial durch eine effiziente Wärmedämmung erschließen, da der Gebäudebestand, der vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) errichtet wurde, immer noch den überwiegenden Anteil der vorhandenen Bausubstanz darstellt und weit überproportional am Gesamtheizwärme­bedarf beteiligt ist. Energieeffiziente Wärmedämmungen können hier in besonderem Maße fossile Energieträger einsparen helfen und damit diese wertvolle Ressource und zugleich die Umwelt schonen.

Beton ist der bedeutendste Werkstoff für das Bauwesen. Die Herstellung von Beton erfolgt unter Verwendung des anorganischen Bindemittels Zement. Zement ist das weltweit in größter Menge und unter hohem Energieaufwand industriell hergestellte Produkt. Da durch neue Werkstoffe, Füllstoffe und Bindemittel neben den mechanischen Eigenschaften auch die Lebensdauer von Betonen verbessert wird, können der Energiebedarf und die Emissionen bei der Zementherstellung und -verarbeitung verringert werden. Dies würde ein enormes ökologisches und ökonomisches Potenzial erschließen.

Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland umfasst 231 000 km überörtliche Straßen und 38 000 km Schienennetz. Sowohl für den Personen- wie den Güterverkehr ist mit deutlicher Zunahme der Verkehrsbelastung ein funktionierendes Verkehrssystem mit immer höherer durchschnittlicher Nutzungsdauer erforderlich, wozu neue Werkstoffe mit höherer Lebensdauer und Frostbeständigkeit wesentlich beitragen können. Wichtig hierbei sind multifunktionale Werkstoffe mit Lärm mindernden Eigenschaften.

Durch die Witterungsbelastung wie Frost oder heiße Sommertemperaturen sind die Fahrbahnen sehr hohen Temperaturunterschieden ausgesetzt. Hinzu kommen die immens hohen Belastungen durch das ständig steigende Verkehrsaufkommen. Neue Lärm mindernde, selbst heilende Fahrbahnbeläge mit deutlich höherer Lebensdauer können mit ihren multifunktionalen Eigenschaften dazu beitragen, dass die Instandsetzungsintervalle verlängert und damit die Zahl und Zeitdauer von Baustellen sowie Reparaturkosten deutlich verringert werden.

Auf Grund der komplexen Marktstruktur ist die Kooperation aller Akteure der Baubranche, von den Grundlagen­forschern über die Zulieferer, z. B. Rohstoffhersteller, Bauchemieproduzenten, Bindemittelhersteller, Beschichtungsunternehmen, Maschinenbauer bis zum Kunden (Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Zulassungsstellen) erforderlich. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll die Unternehmen bei der Erschließung innovativer Ansätze unterstützen. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Technologie übergreifende Vorhaben entlang der Wertschöpfungskette unterstützt werden, die ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzen, und die mit optimaler Hebelwirkung Wachstum und Beschäftigung fördern.

Ziel der Bekanntmachung ist es, mit neuen Werkstoffen Innovationspotenziale für multifunktionale Verkehrswege, eine intelligente Gebäudetechnik und neue Instandhaltungs-/Instandsetzungskonzepte zu erschließen.

Die Bekanntmachung „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“ ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie 2020 (HTS) verfolgt das Ziel, mit Hilfe der Schlüsseltechnologien Lösungsbeiträge zu den globalen Herausforderungen zu leisten sowie Innovation für zukünftige Märkte zu fördern.

Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollten dabei möglichst die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffherstellung über -verarbeitung, Komponenten- und Systementwicklung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten anwendungsübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Der Aufbau und der Funktionsnachweis anwendungsorientierter Demon­stratorsysteme soll Gegenstand der Vorschläge sein. Eine möglichst hohe Beteiligung von KMU an den Verbund­projekten ist gewünscht.

Im Zentrum der Bekanntmachung stehen die Erforschung und Erarbeitung neuer Werkstoffe für den Einsatz in urbanen Infrastrukturen wie intelligente Gebäudetechnik, nachhaltige Verkehrswege und intelligente Instandhaltungskonzepte. Dies schließt nanotechnologische Aspekte der Arbeiten mit ein, beschränkt sich jedoch nicht darauf. Thematische Schwerpunkte der Forschungsarbeiten sollten auf folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen:

  • Intelligente Gebäudetechnik
    Beispiele: neuartige, schaltbare, Wärme dämmende, Schadstoff reduzierende Materialien, Verglasungen und Lacke, Materialien zur Regelung des Raumklimas und zur Reduzierung von Lärm, neuartige Brandschutzmaterialien, filigrane Fassaden aus Hochleistungsbetonen
  • Nachhaltige Verkehrswege
    Beispiele: Langlebige Straßenbeläge (gute Temperaturwechselbeanspruchbarkeit, selbst heilend, Riss hemmend, Frost- und Taumittel beständig), transportable Fahrbahnen, neue Funktionalitäten von Straßen- und Schienenwegen (photokatalytische Schadstoffzersetzung, solarthermische Energiegewinnung), neue Materialien für Unterklebungen bei Brücken
  • Intelligente Instandhaltungskonzepte (Beständigkeit, Korrosion, Recycling)
    Beispiele: Reduktion von Massen- und Energieströmen, funktionale Bindemittel, Füllstoffe und Zuschläge, neuartige Betone (ultrahochduktil, winterbaufähig, geeignet für Unterwasserbau), Betone für technische Anwendungen, verbesserte Kleb- und Dichtstoffe, Stahlverbundbau, Recyclingfähigkeit von Baustoffen

Übergreifende Aspekte der geplanten Arbeiten und demzufolge Bestandteil der Projektvorschläge können ganzheit­liche Betrachtungen, Simulation/Lebensdauervorhersagen hinsichtlich der Optimierung von Wartungs- und Instandsetzungsintervallen, Verfahren zur zerstörungsfreien Materialprüfung, der kontinuierlichen Baudiagnose sowie die Beachtung zulassungsrechtlicher Aspekte sein.

Die Vorhabenbeschreibungen sind grundsätzlich von einem industriellen Federführer einzureichen.

Wissenschaftliche Begleitmaßnahme zum Technologietransfer

Die Förderbekanntmachung soll durch eine wissenschaftliche Begleitmaßnahme unterstützt werden.

Ein wesentliches Ziel dabei ist die Aufbereitung der Projektergebnisse für unterschiedliche Zielgruppen2 sowie das Einbringen der Projektergebnisse in Bauvorschriften, Musterbauordnungen, Zulassungen, Normen, Standards u. Ä. Diese Tätigkeit umfasst auch die in der früheren Förderbekanntmachung „Nanotechnologie im Bauwesen – NanoTecture“ (http://www.bmbf.de/foerderungen/10471.php) erreichten Ergebnisse. Wichtig ist hierbei der Zugang zu Multiplikatoren wie Bundes-/Landesstellen und kommunale Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen. Zu den Aufgaben des Begleitvorhabens, die in Absprache mit dem Projektträger erfolgen, gehören u. a. die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, die Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien zum Themenbereich und spezifische Aktivitäten, um Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben diese Projektergebnisse zugänglich zu machen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

Für die wissenschaftliche Begleitmaßnahme zum Technologietransfer sind zusätzlich auch Verbände, Vereinigungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen antragsberechtigt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung gefördert. Sie sollen gekennzeichnet sein durch

  • Innovationshöhe und Anwendungsbreite,
  • hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko,
  • ein der komplexen Themenstellung angemessenes arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen und Forschungseinrichtungen,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren,
  • Kompetenz der Partner sowohl zur erfolgreichen Durchführung des FuE3-Projektes als auch zur späteren Umsetzung in die Praxis,
  • hohes Verwertungspotenzial in Deutschland.

Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Die Verwertungsinteressen der verschiedenen Partner müssen klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Die Koordination der Verbundvorhaben soll durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen.

Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Die Zuwendungsempfänger der FuE-Projekte sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (siehe Merkblatt Vordruck 0110 ), entnommen werden.

Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die hiesige Bekanntmachung „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“ verfolgt schwerpunktmäßig Materialforschung ausgerichtet auf den Aspekt Bauwerke in urbanen Infrastrukturen, Antragsteller werden auf die weitere Förderbekanntmachung des BMBF „Materialforschung für die Energiewende“ hingewiesen. Diese Bekanntmachung verfolgt schwerpunktmäßig Materialforschung ausgerichtet auf den Energieaspekt. Antragsteller, deren beabsichtigte Arbeiten thematisch schwerpunktmäßig dem Energieaspekt zuzuordnen sind, sollten prüfen, inwieweit die Einreichung der Projektskizze mit Bezug zu der Bekanntmachung „Materialforschung für die Energiewende“ passfähiger wäre. Das BMBF wird die eingehenden Projektskizzen ebenfalls auf die jeweils geeignetere Zuordnung zu den beiden Bekanntmachungen überprüfen und sie gegebenenfalls im Nachhinein entsprechend zuordnen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren angelegt.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird – über die angemessene Beteiligung an den Kosten des eigenen Vorhabens hinaus – abhängig vom Grad der Anwendungsnähe eine finanzielle Beteiligung an den verbundspezifischen Aufwendungen der Partner außerhalb der gewerblichen Wirtschaft erwartet.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Wegen der Umsetzungsorientierung der geplanten FuE-Förderung wird eine durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben eines Verbundprojekts angestrebt, wozu gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich ist. Gegebenenfalls zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das BMBF hat nachfolgenden Projektträger mit der Beratung und der Umsetzung dieser Förderrichtlinien beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner: Dr. Ralf Fellenberg

(Telefon 02 11/62 14-5 59; E-Mail: fellenberg@vdi.de)

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger VDI TZ angefordert werden.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 30. April 2013 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

Die Verbundpartner, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, reichen jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) über das Internet-Portal http://www.projekt-portal-vditz.de/calls/view/HighTechMatBau ein. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich zu den oben genannten Terminen ausgedruckt und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Diese Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

Deckblatt mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Emailadresse) des Verbundkoordinators

Tabelle „Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner“

Tabelle „Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartnern“

0 Zusammenfassung des Projektvorschlags
(maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse)

1 Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Verbunds,
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Bekanntmachung,
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas,
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbunds, angestrebte Innovationen.

2 Aktueller Stand der Wissenschaft und Technik

  • Problembeschreibung, Stand der Wissenschaft und Technik (auch international),
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
  • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter),
  • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes, Vorstellung des Konsor­tiums, Rolle der Partner im Verbund,
  • Abgrenzung zu bereits öffentlich geförderten FuE-Vorhaben (sowohl unter Beteiligung des Antragstellers als auch ohne Beteiligung) u. a. des BMBF, BMWi, BMVBS, BMU, der DFG, der Bundesländer und der EU (Nennung von Titel und Förderkennzeichen, Entwicklungsstand, Neuheitswert des hier beantragten FuE-Vorhabens).

3 Arbeitsplan

  • ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze,
  • Netzplan: Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit,
  • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm),
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.

4 Verwertungsplan

  • wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Investitionsentscheidungen, Verwertungsstrategie mit Zeithorizont, Darstellung des Marktpotenzials,
  • positive Hebelwirkung für den Standort Deutschland,
  • geplante Öffentlichkeitsarbeit.

5 Notwendigkeit der Förderung

  • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung,
  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln),
  • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (2. Phase, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe Nummer 4) abschließen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
  • Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes,
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung,
  • Verwertungskonzept (hohes Verwertungspotenzial in Deutschland); Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen,
  • Hebelwirkung der jeweiligen Entwicklung für die industrielle Anwendung,
  • Exzellenz des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette und mögliche Ergebnisdemonstration,
  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle positiv bewerteten Vorhaben zu fördern, stehen die Förderanträge im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der oben genannten Kriterien erfolgt eine Prioritätensetzung. Bereits laufende Fördermaßnahmen und in anderen Forschungsbereichen geplante Forschungsprojekte werden im Sinne der Vermeidung von Parallelförderung bei den Förderentscheidungen berücksichtigt.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 14. Dezember 2012
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Liane Horst

1

Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin 2010

2

u. a. Bauunternehmen, Baustoffhersteller, Architekten, Ingenieure, Forschungseinrichtungen, Handwerker

3

FuE = Forschung und Entwicklung