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Änderung der Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Funktionale Einwegsysteme für die Medizin und Bioproduktion – BioMatVital: BioDisposables“ innerhalb des Förderprogramms „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“

Vom 21.03.2013

Die vorgenannte Bekanntmachung vom 15. Dezember 2009 (BAnz. S. 4498) wird geändert:

Die in Nummer 1.1 genannte Internetadresse ändert sich wie folgt:
https://www.bmbf.de/foerderungen/

Nummer 3 ändert sich wie folgt:
Ergänzung:
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220 ).

Die besondere Aufforderung an Fachhochschulen sich an den Verbundprojekten zu beteiligen entfällt.

Nummer 4 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.

Die in Nummer 4 genannten Internetadressen ändern sich wie folgt:

BMBF-Merkblatt-Vordruck 0110: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219

EU-Rahmenforschungsprogramm: EU-Forschungsrahmenprogramm

Nummer 7 ändert sich wie folgt:

7.1  Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Herr Dr. Marc Awenius

Telefon: 02 11/62 14-4 73
E-Mail: awenius@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy" dringend empfohlen ( easy ).

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen

bis spätestens 15. Juni 2013

vorzulegen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Projektskizzen (bestehend aus der easy-Skizze je Verbundprojekt – siehe easy - und der Vorhabenbeschreibung) sind in schriftlicher Form und in 5-facher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. per E-Mail vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Nur per E-Mail eingegangene Vorschläge werden nicht akzeptiert.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen (Vorhabenbeschreibung):

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort
  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator
  3. Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie, (ggf. dem entsprechenden Schwerpunkt zu Nummer 2)
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
    • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte [eigene und Dritter])
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojekts; Qualifikation der Verbundpartner
  5. Arbeitsplan
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont)
  7. Finanzierungsplan
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Technologie- und Wertschöpfungskette
  • Ökonomische Bedeutung des Vorhabens
  • Einbeziehung von KMU, inkl. Darstellung eines geeigneten Schutzrechtskonzepts
  • geplante Investitionsentscheidungen, insbesondere bei KMU.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Interessent hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Nummer 7.4 entfällt.

8 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. März 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst