
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsprojekten im Themenfeld „Boden als nachhaltige Ressource für die Bioökonomie – BonaRes“ im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030
Vom 17. Juli 2013
Aktuell leben etwa sieben Milliarden Menschen auf der Erde. Diese Zahl wird sich in den nächsten 30 bis 40 Jahren wahrscheinlich um mindestens zwei Milliarden Menschen erhöhen. Eine signifikante Trendwende der prognostizierten Bevölkerungszunahme ist gegenwärtig nicht erkennbar. Weltweit stehen zur Erzeugung von Nahrungsmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs derzeit etwa 5 Milliarden Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche zur Verfügung. Da diese Nutzflächenanteile an der gesamten Landfläche nur sehr begrenzt erweiterbar sein werden, ist die zukünftige Erhöhung der Flächenproduktivität zur globalen Sicherung der Ernährung unabdingbar. Verschärft wird das Problem durch die erwartete Zunahme extremer Wetterereignisse im Zuge des Klimawandels und eine zunehmende Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Nutzungsformen pflanzlicher Biomasse (u.a. Nahrung, Futter, Rohstoffe und Energie).
Die zentrale Ressource für die Erzeugung von pflanzlicher Biomasse und damit von Nahrungsmitteln sind produktive („fruchtbare“) Böden. Böden bilden sich in langdauernden Prozessen (Pedogenese) und lassen sich daher nicht kurzfristig erneuern oder ersetzen. Gleichzeitig ist der landwirtschaftlich genutzte Boden ein bioökonomischer Produktionsfaktor, dessen langfristige ökonomische Leistungsfähigkeit sichergestellt werden muss. Nur so kann nachhaltig die Versorgungssicherheit hinsichtlich aller Nutzungsformen pflanzlicher Biomasse gewährleistet werden. Bewirtschaftete Böden bringen nicht nur marktfähige Erträge an Biomasse hervor, sondern auch sogenannte Ökosystemdienstleistungen, die bislang kaum monetär bewertet werden können. Dazu zählen beispielsweise das Speichervermögen für Wasser und die Funktion von Böden als Kohlenstoffspeicher, welche direkte Auswirkungen auf klimatische Veränderungen haben. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Leistungsfähigkeit agrarisch genutzter Böden dauerhaft zu erhalten und zu verbessern. Dazu müssen die dafür erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet bzw. erweitert und validiert werden, damit für den jeweiligen Standort angepasste und nachhaltig wirkende Maßnahmen entwickelt werden können.
Die Fördermaßnahme „Boden als nachhaltige Ressource für die Bioökonomie - BonaRes“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“. In der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030, die im Jahr 2010 von der Bundesregierung veröffentlicht wurde, ist das Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden in vielfacher Weise verankert worden. Dabei wurde besonderer Wert auf eine integrierte Vorgehensweise gelegt, indem die unterschiedlichen Kompartimente der Umwelt (Gewässer, Atmosphäre, Boden und Ausgangsgestein sowie ober- und unterirdische Biozönose) als Gesamtsystem verstanden werden. Dieser systemische Ansatz soll in zukünftigen Forschungsaktivitäten stärker als bisher in den Vordergrund gestellt werden. Dabei wird der Schwerpunkt von BonaRes vorwiegend auf nationaler Forschung liegen verbunden mit der Erwartung, dass vielversprechende neue Lösungsansätze in Zukunft zunehmend auch an die Bedürfnisse anderer Regionen der Erde angepasst werden können.
Im Hinblick auf eine nachhaltige Bereitstellung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von Rohstoffen für energetische und industrielle Zwecke soll die Forschungsförderung im Rahmen von BonaRes dazu beitragen, das Wissen über die Funktionalität von jenen Böden entscheidend zu erweitern, die für die Agrarproduktion genutzt werden. Dabei soll ein deutlicher Schwerpunkt bei der Aufklärung der Bedeutung biotischer Bodenfaktoren gesetzt werden, da in diesem Bereich ein erheblicher Nachholbedarf gesehen wird. Das Ziel besteht darin, durch interdisziplinäre Forschungsansätze und Anwendung bzw. Entwicklung moderner Methodik zu validen Aussagen über die komplexe Funktionalität von Böden zu kommen. Die gewonnenen Ergebnisse sollen es erlauben, zuverlässige Handlungsoptionen für eine nachhaltige Bodennutzung zu formulieren. Diese müssen standortspezifisch klare Vorgaben für das Bodenmanagement beinhalten, bei deren Umsetzung eine Verbesserung, zumindest jedoch ein langfristiger Erhalt der Bodenfruchtbarkeit zu erwarten ist.
Bei der Betrachtung des Bodens als System ist jedoch auch dessen Interaktion zum sozialen und ökonomischen Umfeld zu berücksichtigen. Die Nutzung von Böden wird einerseits von den natürlichen Rahmenbedingungen determiniert. Andererseits wirkt die Bewirtschaftung in sozialen und wirtschaftlichen Kontexten auf die natürliche Umwelt zurück. Aufgrund dieser Kopplung biologischer, sozialer und ökonomischer Systeme erfordern Forschungsansätze im Zuge von BonaRes die Berücksichtigung sowohl naturwissenschaftlich-technischer als auch sozioökonomischer Aspekte.
Besonderes Augenmerk liegt daher auf einem systemischen Ansatz der Forschung, in dem verschiedene Perspektiven der Bodenwissenschaften unter ausdrücklicher Beteiligung der Sozialwissenschaften zu einem das System beschreibenden Gesamtbild zusammengeführt werden. Wirtschaftliche Aktivitäten, die auf die Nutzung natürlicher Böden abzielen, sollen in ihrer Komplementarität und ihren möglichen Konflikten betrachtet und diese Erkenntnisse in einen Innovationsprozess eingebracht werden. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Interessensausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie erwartet. Nur wenn national und global ein möglichst breiter Konsens aller beteiligten Gruppen über das Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden und über die Verfahren bioökonomischen Wirtschaftens erzielt wird, lässt sich die Versorgungssicherheit mit pflanzlicher Biomasse hinsichtlich aller Nutzungsformen dauerhaft gewährleisten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 Bundeshaus¬haltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zuwendungen an wirtschaftlich tätige Antragsteller sind in der Regel staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie werden in diesem Fall als Einzelbeihilfen nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag gewährt (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO; ABl. L 214 vom 09.08.2008, S. 3) und unterliegen den Beschränkungen nach Artikel 31 AGVO. Dadurch sind sie im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" (siehe www.bmbf.de/de/1024.php) und den dort verknüpften Dokumenten.
Die durch BonaRes zu fördernden Forschungsarbeiten sollen das Ziel verfolgen, die Leistungs- und Ertragsfähigkeit der Ressource Boden langfristig zu sichern und wenn möglich zu steigern. Hierfür sollen Projekte zur Forschung an Böden initiiert werden, die intensiv oder extensiv agrarisch oder gartenbaulich genutzt werden. Böden unter Dauergrünlandnutzung können ebenfalls Berücksichtigung finden. Forstlich genutzte Böden, Moore und übrige Flächen sind nicht angesprochen.
Die Vorschläge für Forschungsprojekte sollen auf den nachhaltigen Erhalt bzw. die Steigerung der bioökonomischen Produktivität abzielen, d.h. auf die fruchtspezifische Standortqualität von genutzten Böden unter Berücksichtigung zukünftiger Herausforderungen, die in Zusammenhang mit globalen Veränderungen stehen. Um dies zu erreichen ist die Bündelung bzw. Vernetzung interdisziplinärer Kompetenzen erforderlich. Mittelfristig wird angestrebt, durch Modellierungsansätze ein System bereitzustellen, das unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsanforderungen Handlungsoptionen für Landwirte und andere Bodennutzer anbieten kann. Diesem übergeordneten Ziel werden im Rahmen dieser Förderbekanntmachung die folgenden Teilziele zugeordnet:
Die Fördermaßnahme BonaRes ist in die Module A und B untergliedert.
Im Modul A sollen im Rahmen von interdisziplinären Forschungsverbünden zielführende Beiträge zu den aufgezeigten Themenfeldern erarbeitet werden. Es werden Verbundforschungsvorhaben (keine Einzelvorhaben) gefördert, die substanzielle Beiträge zu den genannten wissenschaftlichen Zielen erwarten lassen. Bei der Entwicklung von Lösungsansätzen kommt dabei der Berücksichtigung und Neubewertung von Ergebnissen aus langjährigen pflanzenbaulichen Freilandexperimenten (sog. Dauerfeldversuchen) eine besondere Bedeutung zu. Daher ist es erwünscht, dass Einrichtungen, die Dauerfeldversuche betreiben, in Forschungsverbünde integriert werden. Die Versuchsflächen sollen in die Forschungsaktivität eingebunden und die Dauerbeobachtung methodisch weiterentwickelt werden.
Die Entwicklung von Modellen und Expertensystemen erfordert die Etablierung einer zentralen Einrichtung für BonaRes („BonaRes-Zentrum“). Dies erfolgt im Rahmen von Modul B. Die Hauptaufgabe ist dabei die Implementierung einer zentralen Datenbank für Bodenwissenschaften, in der Daten aus der Bodenforschung zusammengeführt werden. Weiterhin sollen im Rahmen von Modul B koordinierende Aufgaben für BonaRes übernommen werden. Vorschläge für Modul B sind sowohl von Einzeleinrichtungen als auch von Verbünden zugelassen.
BonaRes zielt auf eine mittel- bis langfristige Förderung ab. In Modul A kann der Gesamtprojektplan eine Zeitdauer von bis zu neun Jahren umfassen. Im Falle einer Förderung wird zunächst eine Zuwendung für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Bei längerfristiger Projektierung kann dieser bis zu zweimal jeweils um bis zu drei Jahre erneuert werden. Daher müssen die Meilensteine klar definiert werden. Die Erneuerung der Zuwendung erfolgt u. a. unter der Voraussetzung eines positiven Gutachtervotums nach jeweiligen Evaluierungen. Nach drei bzw. sechs Jahren wird geprüft, ob in Modul A gegebenenfalls weitere Forschungsverbünde aufgefordert werden, Projektvorschläge zu machen. Deren Gesamtlaufzeit kann dann jedoch sechs bzw. drei Jahre nicht überschreiten.
Für das Modul B muss der Gesamtprojektplan neun Jahre umfassen. Analog zu Modul A wird zunächst eine Zuwendung für den Zeitraum von drei Jahren gewährt. Die Zuwendung kann bis zu zweimal jeweils um drei Jahre erneuert werden. Die Erneuerung der Zuwendung erfolgt ebenfalls u.a. unter der Voraussetzung eines positiven Gutachtervotums nach der jeweiligen Zwischenevaluierung.
Weitere Einzelheiten folgen in Abschnitt 2.2.
Zur Erreichung der o.g. Ziele von BonaRes sollen computergestützte Modelle entwickelt werden, um auf Grundlage dieser Modelle wissensbasierte Handlungsoptionen für das Bodenmanagement zu formulieren. Diese Modellierung zielt schwerpunktmäßig auf die Beschreibung und Prognose funktioneller Prozesse in Böden. Aufgabe der sozioökonomischen Forschung ist es insbesondere, die aus den Modellen abgeleiteten Handlungsoptionen im sozioökonomischen Umfeld standortspezifisch zu bewerten. Dadurch sollen die modellierbaren sozialen Prozesse und Wechselwirkungen zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Systemen integriert sowie die Realisierbarkeit der Handlungsoptionen im jeweiligen Kontext geprüft werden. Am Ende der Förderung zu BonaRes soll ein webbasiertes Portal zur Unterstützung eines nachhaltigen Bodenmanagements zur Verfügung stehen.
Aus diesen Zielvorgaben sind im Wesentlichen drei Handlungsebenen abzuleiten:
Modul A - Interdisziplinäre Forschungsverbünde
Im Modul A sollen integrativ und arbeitsteilig organisierte Verbundprojekte gefördert werden, die einen wichtigen Beitrag zu den in 2.1 genannten Zielen leisten: Bodenfunktionen optimieren, Wasser- und Nährstoffnutzung effizient gestalten und Bewirtschaftungsstrategien und Nutzungsmanagement optimieren. Ein Partner des jeweiligen Verbundes muss als Koordinator fungieren. Im Rahmen der übergeordneten Zielsetzung können Projekte im Zusammenhang mit folgenden Themenfeldern beantragt werden:
Weitere Themen können vorgeschlagen werden, sofern diese sich an den übergeordneten wissenschaftlichen Förderzielen orientieren.
Eine Auswahl angesprochener naturwissenschaftlicher Fachbereiche umfasst die Bodenkunde bzw. die allgemeinen Bodenwissenschaften, die Bodenbiologie, den Pflanzenbau, die Pflanzenernährung, die Technik der Bodenbearbeitung einschließlich der Bodendiagnose und die Biometrie. Wie bereits ausgeführt, will BonaRes die Sozioökonomie ausdrücklich einbeziehen. Die Aufzählung ist nicht vollständig und kann themenbezogen erweitert werden.
In Deutschland bestehen und bestanden an verschiedenen Standorten sehr langfristig angelegte Freilandversuchsflächen, auf denen Auswirkungen unterschiedlicher landwirtschaftlicher Behandlungen im Zeitverlauf untersucht und dokumentiert werden bzw. wurden. Diesen sogenannten Dauerfeldversuchen kommt im Zusammenhang mit BonaRes eine besondere Rolle zu. Veränderungen im Boden - auch anthropogen bedingte - erfolgen nur in längeren Zeiträumen. Gegenwärtig angelegte Experimente zum Einfluss unterschiedlicher Behandlungen auf den Boden lassen erst mittel- bis langfristig valide Aussagen zu. Aus den - bereits vorhandenen - Daten der Dauerfeldversuche lassen sich solche langfristigen Veränderungen bereits ablesen. Allerdings waren die wissenschaftlichen Fragestellungen und damit auch die Datenstrukturen der Vergangenheit vielfach andere als heute. Hier gilt es innovative Vorschläge zu entwickeln, die diese Diskrepanz überwinden helfen. Betreiber von Dauerfeldversuchen sind ausdrücklich aufgefordert, sich mit ihrer Expertise an Verbünden des Moduls A zu beteiligen.
Es wird erwartet, dass die im Modul A geförderten Forschungsverbünde interdisziplinär und fächerübergreifend zusammengesetzt sind. Aus den Projektvorschlägen soll eine Perspektive ersichtlich werden, welche Relevanz die Forschungsergebnisse für spätere praktische Anwendungen aufweisen. Der Beteiligung von sozioökonomischen Einrichtungen sowie von Betreibern von Dauerfeldversuchen in Forschungsverbünden wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Auch die Einbindung der gewerblichen Wirtschaft insbesondere landwirtschaftlicher Betriebe wird positiv gesehen. Im Rahmen der Antragstellung müssen sich alle Verbundpartner bereit erklären, anfallende Daten dem BonaRes-Zentrum bei Wahrung der Erstverwertungsrechte zur Verfügung zu stellen (vgl. Modul B). Dies hat in standardisierter Form zu erfolgen. Die Federführung bei der Entwicklung von Standards liegt beim BonaRes-Zentrum. Weiterhin werden im Modul A geförderte Verbünde verpflichtet sein, mit dem am BonaRes-Zentrum angesiedelten zentralen Sekretariat zu kooperieren.
Modul B - BonaRes-Zentrum
Das BonaRes-Zentrum soll schwerpunktmäßig zwei Aufgabenbereiche erfüllen:
Koordinierung und Kommunikation
Das BonaRes-Zentrum soll koordinierende Aufgaben für eine deutliche Außenwirkung im wissenschaftlichen und öffentlichen Raum wahrnehmen mit dem Ziel, das Verständnis des Bodens als essentielle Ressource für die Bioökonomie zu fördern. Zudem sind auch interne Koordinierungsaufgaben für BonaRes zu erfüllen. In der Projektskizze ist daher zu berücksichtigen:
Für die Erbringung spezialisierter Leistungen wie Erstellung und Betrieb von Webseiten können fachkundige Partner (auch Unternehmen) im Unterauftrag vorgesehen werden.
Zentrale Datenbank und Modellierung
In diesem Aufgabenbereich sind folgende Teilaufgaben angesiedelt:
Aufgabe der Datenbank im BonaRes-Zentrum soll es sein, Daten, die im Zuge von BonaRes in Modul A und B anfallen, zentral langfristig abzulegen und den Zugriff darauf zu gewährleisten. Dabei sind die Erstverwertungsrechte der Autoren über entsprechende Zugriffshierarchien sicherzustellen. Alle Verbundpartner, die im Zuge von BonaRes gefördert werden, erhalten die Auflage, erarbeitete Daten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollen möglichst auch Daten aus vielfältigen, nationalen und internationalen Quellen in die Datenbank integriert werden. Das Modul B beinhaltet ebenso die Federführung bei der Abstimmung und Festlegung von Standards für die Datenerhebung und für die Ablage in der Datenbank, die möglichst breit international akzeptiert werden.
Wie bereits erläutert, wird dem Datenbestand der Dauerfeldversuche besondere Bedeutung beigemessen. Aufgabe des BonaRes-Zentrums wird es daher sein, die Aufbereitung des vorhandenen historischen Datenmaterials und - soweit noch nicht geschehen - die Überführung in eine zeitgerechte, elektronische Form vorzunehmen. Die Bestände sollen in die Datenbank eingepflegt werden. Auch hier ist die Situation der Rechteinhaber angemessen zu berücksichtigen. Sofern erforderlich, können bei Betreibern von Dauerfeldversuchen anfallende Aufwendungen über Unteraufträge abgewickelt werden.
Antragsskizzen für das Modul B können sowohl von einzelnen Forschungseinrichtungen als auch von Verbünden vorgelegt werden. Es ist in einem Gesamtkonzept darzustellen, wie die angesprochenen Anforderungen im Verlaufe von neun Jahren zu realisieren sind. Auch im Modul B ist zunächst eine dreijährige Förderphase vorgesehen, die nach Zwischenevaluationen zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden kann. Die Zwischenevaluationen dienen dazu, eventuellen Anpassungsbedarf zu identifizieren. Das Gesamtkonzept muss allerdings bereits von Anfang an eine überzeugende langfristige Perspektive für die Umsetzung der dargestellten Aufgaben aufzeigen. Der Bedarf einer langandauernden öffentlichen Sichtbarkeit von BonaRes und besonders die kontinuierliche Verfügbarkeit der zentralen Datenbank ist im Vorfeld vielfach formuliert worden. Sich bewerbende Einrichtungen müssen daher im Rahmen des Konzeptes plausibel darstellen, wie ein Betrieb der Datenbank über die Förderphase hinaus verstetigt werden kann. Idealerweise geschieht dies in Form eines business-Plans, in dem erläutert wird, wie die Existenz des BonaRes-Zentrums über die Förderphase hinaus gewährleistet werden soll.
Ein Ziel von BonaRes besteht darin, völlig neuartige Formen der Zusammenarbeit von unterschiedlichsten Akteuren anzustoßen. Um das Kennenlernen und die Zusammenarbeit von potenziellen Verbundpartnern und damit die Neuformierung von interdisziplinären Forschungsverbünden zu unterstützen, werden eine Internetplattform eingerichtet und eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Diese Instrumente sollen dazu beitragen, im Vorfeld der Antragstellung eine inhaltliche Abstimmung herbeizuführen, um bei der Breite der aufgezeigten Themenfelder im Sinne der optimalen Verwendung finanzieller Mittel eine möglichst effektive Bündelung von Forschungsaktivitäten zu gewährleisten.
Mit Erscheinen dieser Bekanntmachung wird eine Internetplattform eingerichtet, auf der Interessierte ihren eigenen Kompetenzen darstellen sowie Suchanfragen für Kooperationspartner veröffentlichen können (www.bonares.de).
In der Vorphase zur Projektskizzenstellung wird das BMBF am 06.09.2013 einen Informations- und Partnerfindungstag durchführen. Als Inhalte der Veranstaltung sind einleitende Fachvorträge, Hinweise zur Bekanntmachung, die Möglichkeit zur Darstellung der eigenen Kompetenz (Kurzpräsentationen und Poster) sowie eine Kooperationsbörse für das mögliche "Partnering" vorgesehen.
Der Veranstaltungsort wird in Berlin sein. Agenda und weitere Informationen zur Veranstaltung werden im Internet rechtzeitig veröffentlicht (www.ptj.de/bonares) oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden.
Im Modul A sind antragsberechtigt: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU - entsprechend der KMU-Definition der EU ). Um den Bezug zur praktischen Anwendung von Beginn an zu dokumentieren, sind ausdrücklich Betriebe der Agrarwirtschaft aufgefordert, sich an Forschungsverbünden zu beteiligen, auch als Unterauftragnehmer.
Im Modul B sind die unter Modul A aufgeführten Forschungsinstitutionen antragsberechtigt, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind jedoch ausgeschlossen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Verbünde mit Beteiligung ausländischer akademischer Einrichtungen und Unternehmen sind möglich. Projektpartner, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, können nur unter folgenden Voraussetzungen in FuE-Vorhaben einbezogen werden:
Die Vergabe von Unteraufträgen ins Ausland ist möglich; jedoch ist nachzuweisen, dass keine geeigneten deutschen Partner verfügbar sind und der überwiegende Teil der FuE-Arbeiten vom deutschen Zuwendungsempfänger durchgeführt wird.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines "Verbundprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Es ist anzustreben, die Kooperationsvereinbarung vor Beginn der Projektlaufzeit von allen Partnern zu unterzeichnen. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt entnommen werden.
Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne öffentliche Förderung nicht oder nicht im gleichen Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO vorliegt.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Für KMU erlaubt die AGVO ggf. höhere Förderquoten.
Bei Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist zu beachten, dass die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und f AGVO genannten Schwellenwerte und die in den Artikeln 31, 32 und 33 AGVO genannten Förderquoten nicht überschritten werden.
Für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrarsektor müssen die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 bzw. 7 des Artikels 34 der AGVO erfüllt sein.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98) sein.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sein.
Mit der Abwicklung der Förderaktivität hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Biologische Innovation und Ökonomie (BIO)
Fachbereich Agrarforschung & Ernährung (BIO 6)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
www.ptj.de
beauftragt.
Ansprechpartner sind:
Dr. Thomas Assheuer
Tel.: 02461 - 61 3169
Fax: 02461 - 61 8666
E-mail: t.assheuer@fz-juelich.de
Dr. Claudia Carduck
Tel.: 02461 - 61 3364
Fax: 02461 - 61 8666
E-mail: c.carduck@fz-juelich.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/ bzw. unter http://www.ptj.de/bonares abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Stufe 1 - Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Elektronische Formular-System für Anträge und Angebote „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) in englischer Sprache zuzuleiten.
Einreichungsfrist zur Vorlage der Projektskizzen ist der 31.01.2014. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Projektskizzen für das Modul A werden vom jeweiligen Verbundkoordinator für den gesamten Verbund eingereicht. Sie sind mit Font „Arial“, Schriftgrad 10pt. und Zeilenabstand 1,5 sowie mit folgender Gliederung anzufertigen, soweit keine Eingabemasken vorliegen:
Projektskizzen für das Modul B sollen sich ebenfalls an dieser Gliederung orientieren und darüber hinaus auf die unter 2.2 dargestellten besonderen Anforderungen angemessen eingehen. Ein Gesamtumfang von 60 DIN-A4 Seiten ist dabei nicht zu überschreiten.
Die Darstellungen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen bzw. Recherchen zulassen.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:
Stufe 2 - Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Bei positiv bewerteten Projektskizzen werden in der zweiten Verfahrensstufe alle Verbundpartner eines Verbundes über den Verbundkoordinator aufgefordert, jeweils einen formalen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Diesem Antrag ist eine gemeinsame, auf der Projektskizze basierende Vorhabenbeschreibung des gesamten Verbundes in englischer Sprache mit Darstellung des Gesamtarbeitsplans beizufügen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Die Erstellung der förmlichen Förderanträge erfolgt über das elektronischen Antragssystem „EASY-AZA" bzw. „EASY-AZK” (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software) oder ebenfalls über das Elektronisches Formular-System für Anträge und Angebote „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 17.07.2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Henk van Liempt