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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet „Regionales Wasserressourcen-Management für den nachhaltigen Gewässerschutz in Deutschland“ des Förderschwerpunktes „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) im Rahmen des Förderprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA)

Vom 18.07.2013

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer1 unter Berücksichtigung der demografischen, ökonomischen und klimatischen Veränderungen ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft in Deutschland. Derzeit erreichen ca. 90% der deutschen und über 50% der europäischen Oberflächengewässer nicht den guten Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Gewässerausbau und -unterhaltung, Extremwetterereignisse, Stoffeinträge und verschiedene Nutzungen mit Auswirkungen auf den aquatischen Bereich erschweren in Deutschland die nachhaltige Bewirtschaftung der Oberflächen- und Grundwasserressourcen. In vielen Regionen ist hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben, um die Qualität, die Verfügbarkeit und den langfristigen Schutz dieser Ressourcen sicherzustellen.
Innovative Systemlösungen für die wasserwirtschaftliche Praxis sind die Grundlage für ein nachhaltiges Management der Gewässer auf regionaler Ebene. Die Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes haben einen erhöhten Bedarf an Planungsinstrumenten zum Umgang mit Extremwetterereignissen in unterschiedlichen Natur- und Siedlungsräumen, zur Aufstellung sektor- und regionen-übergreifender Bewirtschaftungskonzepte und an effizienten Managementmethoden. Die Lösungen sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben, den in Planung oder Umsetzung befindlichen einzugsgebietsbezogenen Maßnahmenprogrammen, Bewirtschaftungs- und Risikomanagementplänen zu gestalten. Dringend benötigt werden neue Wissensgrundlagen und als Ergebnis wissenschaftlicher Begleitforschung aktuelle Analysen von Hinderungs-, Belastungs- und Erfolgsfaktoren sowie Prognoseregeln für die Maßnahmeneffizienz eines nachhaltigen Wassermanagements im regionalen Kontext. Eine verbesserte Koordination und Integration der Managementphasen (Planung, Umsetzung und Kontrolle), der Managementinstrumente und verschiedener Bewirtschaftungsbereiche auf regionaler Ebene sind dabei unbedingt erforderlich.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Fördermaßnahme ist es, innovative Informations-, Wissens- und Entscheidungsgrundlagen für ein regionales Wasserressourcen-Management in Deutschland zu entwickeln. Die zentralen Akteure der Wasserbewirtschaftung benötigen anwendungsorientierte und langfristige Lösungen, um Prioritäten richtig zu setzen. Die Entwicklung, Erprobung und Etablierung von entscheidungsrelevantem Prozesswissen, innovativen Instrumenten und neuartigen Konzepten sind Forschungsgegenstand in den Verbundvorhaben. Auch eine wissenschaftliche Begleitung aktueller oder geplanter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ist in den Verbundvorhaben möglich. Wichtige Randbedingungen sind dabei die Berücksichtigung der Wechselwirkungen zu anderen Umweltressourcen bzw. -sektoren sowie die Beteiligung der Maßnahmenträger und der Bevölkerung in der Untersuchungsregion.
Für eine erfolgreiche Umsetzung sind die spezifischen Herausforderungen, Fragestellungen und Rahmenbedingungen in der Untersuchungsregion zu berücksichtigen. Die in den Verbundvorhaben zu erarbeitenden Lösungen müssen dabei Beispielcharakter haben und so aufgearbeitet werden, dass sie in vergleichbaren Regionen in Deutschland anwendbar sind.
Diese Richtlinien sind Teil des Förderschwerpunktes "Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) im Aktionsfeld „Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen“ des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinien werden Verbundvorhaben im Bereich der anwendungsorientierten Forschung gefördert, die auf den Bedarf der Akteure ausgerichtet sind und einen Beitrag zum nachhaltigen Management der Wasserressourcen auf regionaler Ebene bzw. dem Gewässerschutz in Deutschland leisten.
Gefördert werden ausgewählte Verbundvorhaben in folgenden Themenfeldern:

  1. Prozesse in Gewässerökosystemen
  2. Instrumente der Gewässerbewirtschaftung
  3. Konzepte im Wasserressourcen-Management

Es werden nur Verbundvorhaben gefördert, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen und innovativ sind. Ein erfolgreicher Transfer der Forschungsergebnisse im Sinne der Nachhaltigkeit setzt die Berücksichtigung ökologischer, sozio-ökonomischer, rechtlicher und institutioneller Randbedingungen voraus. Die ausschließliche Entwicklung von Technologien ist nicht Gegenstand der Förderung. Die Verbundvorhaben können sich auf alle drei Themenfelder beziehen, können aber auch auf ein oder zwei Themenfelder fokussiert sein.
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen macht eine regionale Abstimmung und integrative Koordination verschiedener Einrichtungen und Entscheidungsträger notwendig. In diesem Zusammenhang ist eine Kooperation mit Institutionen in Nachbarstaaten Deutschlands zu grenzüberschreitenden Handlungsfeldern möglich. Eine Finanzierung der ausländischen Partner kann aber nicht im Rahmen dieser Förderrichtlinien erfolgen.
Relevante Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft sollen von Anfang an eingebunden werden, so dass die Vorhaben gemeinsam konzipiert werden und eine modellhafte Umsetzung in den Regionen ermöglicht wird. Die langfristige Verfügbarkeit und Verwertung der Forschungsergebnisse muss durch die Gestaltung der Verbundvorhaben gewährleistet sein, um einen überregionalen Vergleich von Lösungen zu ermöglichen.
Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten zu den thematischen Schwerpunkten der vorliegenden Förderrichtlinien ist möglich.
Neben den Forschungsvorhaben ist ein Vernetzungs- und Transfervorhaben für die Fördermaßnahme vorgesehen.

2.1 Prozesse in Gewässerökosystemen

Das Verständnis der Gewässerökosysteme und ihrer Einzugsgebiete ist die grundlegende Voraussetzung für alle wasserwirtschaftlichen Entscheidungen in der regionalen Bewirtschaftung. Die Analyse von Prozessen und die integrierende Beschreibung bzw. Bewertung von komplex vernetzten Gewässersystemen ist derzeit aufgrund von Daten-, Methoden- und Wissenslücken nur bedingt möglich. Dabei sollten die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Gewässerökosysteme als Voraussetzung für Regeneration und Nutzung erforscht und in regionale Planungsansätze übertragen werden. Für die Entscheidungsträger in der Wasserverwaltung und -wirtschaft sollen entsprechend präzise Zustandsbeschreibungen, mechanistische Modellzusammenhänge und prozessbasierte Indikatoren entwickelt, erprobt und implementiert werden. Mit den geplanten Vorhaben soll ein wichtiger Beitrag zu verbesserter Planung und integriertem Management der Gewässer und ihrer Einzugsgebiete erreicht werden.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder konzentriert werden:

  • Entwicklung, Erprobung und Evaluierung innovativer Gewässerprozess- und Gewässerzustandsbeschreibungen
  • Analyse der Auswirkungen von morphologischen Veränderungen, Durchgängigkeitshindernissen, Nähr- und Schadstoffen sowie Neobiota auf die aquatische Umwelt, besonders auf Organismen und Prozesse
  • funktions- und leistungsbasierte Bewertung von naturraumtypischen aquatischen Ökosystemen für das Wasserressourcen-Management
  • Weiterentwicklung von Prozessverständnis und Methoden zur Bilanzierung von Strömen (z. B. Stoffe und Wärme) in Gewässersystemen inkl. deren Einzugsgebieten und an den Grenzen zu Boden, Luft und technischen Systemen

2.2 Instrumente der Gewässerbewirtschaftung

In Anbetracht der vielfältigen Anforderungen an die Gestaltung verschiedener Maßnahmenprogramme und Umsetzungspläne besteht ein hoher Bedarf an innovativen Instrumenten in der Gewässerbewirtschaftung. Besonders die Koordination verschiedener sektoraler Planungen und die Beurteilung der Kosteneffizienz von Maßnahmen mittels dieser Instrumente sind hervorzuheben. In Kooperation mit den Entscheidungsträgern in den Verwaltungen und Unternehmen sollen entsprechende Instrumente (z. B. Monitoringsysteme, Lehrmodule, Regelwerke und Modelle) entwickelt, implementiert und evaluiert werden. Mit den geplanten Vorhaben soll ein wichtiger Beitrag zur Planungs- und Kontrollphase erreicht werden.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder konzentriert werden:

  • Entwicklung und Einsatz von Methoden und Instrumenten zur Fernwirkungsanalyse von Gewässerbelastungen
  • Analyse und Aufbereitung gewässerrelevanter Daten als Basis kontextspezifischer Managementinstrumente (z. B. Geodatenmanagement)
  • Integrierte Planungsinstrumente und Monitoringkonzepte zur Verbindung von Küsten-, Hochwasserrisiko- und Flusseinzugsgebietsmanagement
  • Innovative Methoden für ein situationsangepasstes Monitoring- und Evaluationssystem (z. B. Beschreibung und Bewertung der Grundwasserökosysteme)

2.3 Konzepte im Wasserressourcen-Management

Die Entwicklung des regionalen Wasserressourcen-Managements vor dem Hintergrund der Veränderungen im anthropogen beeinflussten Wasser- und Stoffhaushalt der Landschaft ist eine permanente Herausforderung für den Gewässerschutz. Bei der Koordinierung und Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind besonders die Sektorintegration, die Raumplanung, die Bürgerbeteiligung und die Bewertung der Ökosystemleistungen von Bedeutung. Die detaillierte Kenntnis der Gewässer-, Wetter- und Bodenverhältnisse einerseits und der Nutzungsanforderungen an die natürlichen Ressourcen andererseits ist erforderlich, um regional nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln und die verschiedenartigen Nutzungen soweit wie möglich untereinander und mit dem Gewässerschutz zu vereinbaren. Gemeinsam mit den Entscheidungsträgern sollen entsprechende Konzepte entwickelt, implementiert und evaluiert werden, um wasserwirtschaftliche Maßnahmen vorzubereiten und zu begleiten. Mit den geplanten Vorhaben soll ein wichtiger Beitrag für die Planungs- und Umsetzungsphase erreicht werden.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen bevorzugt auf die nachfolgend genannten Handlungsfelder konzentriert werden:

  • Berücksichtigung neuer Technologien (z. B. Speicher- oder Steuertechnologien) zur Gestaltung des regionalen Wasserhaushalts
  • Analyse regionaler Organisationsstrukturen und von sektoralen Nutzungskonkurrenzen mit Auswirkungen auf den Gewässerschutz
  • Weiterentwicklung der integralen Planung im Wasserressourcen-Management in unterschiedlichen regionalen Siedlungs- und Naturräumen
  • Wiederherstellung der typgemäßen ökologischen Funktionsfähigkeit regionaler Gewässersysteme auf Flussgebietsebene mittels neuartiger Maßnahmen

2.4 Vernetzungs- und Transfervorhaben

Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben betreut werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele dabei sind die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse aus den regional orientierten Verbundvorhaben sowie die themenübergreifende Vernetzung und der Transfer in die Praxis. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Analyse und Synthese der Erkenntnisse aus den verschiedenen Verbundvorhaben und inhaltliche Abstimmungen innerhalb der Fördermaßnahme
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren sowie Arbeitstreffen, Diskussionsforen zu verbundübergreifenden Fragestellungen
  • Koordinierung mit Behörden und regelsetzenden Verbänden der Wasserwirtschaft, um eine Verwertung der Forschungsergebnisse in der Bewirtschaftungspraxis und in Regelwerken zu ermöglichen
  • Unterstützung bei dem Transfer der in den Verbundvorhaben entwickelten Lösungen, insbesondere in die zuständigen Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes
  • Etablierung eines professionellen Wissensmanagements zur Unterstützung der Verwertung der in der Fördermaßnahme erzielten Ergebnisse
  • Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien zur Fördermaßnahme und zu den Verbundvorhaben
  • Vernetzung der Fördermaßnahme mit vergleichbar europäischen und internationalen Forschungsaktivitäten
  • Erstellung einer vorbereitenden Analyse zum Datenmanagement in der Wasserwirtschaft

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Praxis (z. B. Stiftungen, Verbände und Vereine), Kommunen, Länder und des Bundes.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten verwertungsbezogene Einschränkungen.
Die Antragstellung durch kommunale Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird begrüßt. Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros sind ebenfalls besonders aufgefordert, sich an den Verbundvorhaben zu beteiligen. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm
Von den Partnern eines Verbundvorhabens ist ein Koordinator zu benennen, der für das Verbundvorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem BMBF und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist in den drei Themenfeldern nicht möglich.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Es muss sich um innovative Forschungsansätze handeln, die neuartige Lösungen ermöglichen und zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen. Reine Grundlagenforschung oder Produktentwicklungen werden nicht gefördert.
Weitere Voraussetzungen für eine Förderung in den drei Themenfeldern sind:

  • die Zusammenarbeit von Einrichtungen aus der Praxis, Kommunen, Länder oder des Bundes, Wissenschaft und Wirtschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
  • eine maßgebliche Eigenbeteiligung von Wirtschaftsunternehmen, Einrichtungen der Kommunen, Länder oder des Bundes, sonstiger Praxispartner und der Forschungseinrichtungen
  • die Einbeziehung mehrerer, mindestens aber einer Einrichtung der Kommunen, Länder oder des Bundes aus der Untersuchungsregion mit eigenständigen Forschungs- oder Entwicklungsbeiträgen
  • das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein, Instrumente müssen beschrieben und eine konkrete Implementierung der Ergebnisse muss dargestellt werden

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung von Hinweisen, soweit sie die Koordination und den Transfer in die Praxis betreffen. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen und die Einrichtung einer zentralen Forschungsdatenplattform geplant. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z. B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 im Formularschrank entnommen werden ( hier ).

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Einrichtungen der Kommunen, Länder und des Bundes sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Antragsteller von kleinen und mittleren Unternehmen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Verbundvorhaben sind in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden.

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den nachfolgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit und Klima
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
Ansprechpartner: Johannes Schade
Telefonnummer: 030-20199-594
E-Mail-Adresse: j.schade@fz-juelich.de
Zur Beratung im Rahmen der Erstellung von Projektskizzen ist eine Informationsveranstaltung geplant. Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite: www.ptj.de/rewam

7.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind spätestens bis zum 30. November 2013 Projektskizzen in deutscher Sprache online über das Internet-Portal pt-outline ( https://www.pt-it.de/ptoutline/rewam2013 ) einzureichen.
Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss das über pt-outline generierte Projektblatt zusätzlich fristgerecht zu dem o. g. Termin rechtsverbindlich unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizze ist so zu gestalten, dass sie selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Gliederung aufweist (Umfang auf Deutsch maximal zehn Seiten exkl. Deckblatt, DIN-A4-Format, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Rand jeweils 2 cm, Anlagen sind nicht zugelassen):

  1. Deckblatt: Thema und Angaben zu Gesamtkosten bzw. -förderung und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers (Verbundkoordinators) sowie einer Kurzzusammenfassung der Projektidee
  2. Zielsetzungen: Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Verbundprojektidee), inkl. Problemrelevanz bzw. nachweisbarem Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung)
  3. Lösungsweg: Beschreibung der notwendigen Forschungsarbeiten, Arbeits-, Meilenstein- und Zeitgrobplanung
  4. Struktur des Projektes: Projektmanagement, Koordination, Zusammenarbeit der beteiligten Partner inkl. Kurzdarstellung der beteiligten Partner sowie Darstellung der Operationalisierung des trans- bzw. interdisziplinären Austauschs
  5. Ressourcenplanung: Angabe der voraussichtlichen Kosten bzw. Ausgaben und Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln für jeden Partner
  6. Ergebnisverwertung: wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Verwertungsabsichten, Marktpotenzial, Wirtschaftlichkeit und ggf. gesellschaftliche Bedeutung, Anwendungspotenziale, Übertragbarkeit auf andere Regionen
  7. Implementierung: Darstellung der konkreten Umsetzung der Forschungsergebnisse in der Region und bei den einzelnen Partnern als Basis für später zu erarbeitende Implementierungskonzepte

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist von unabhängigen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet. Bewertungskriterien sind u. a.:

  • Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinien und des zugrundeliegenden FONA-Rahmenprogramms
  • Problemrelevanz bzw. nachweisbarer Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung)
  • Innovationsgrad bzw. -höhe (Kombination von technischen und nicht-technischen Elementen) des Projektkonzeptes
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes als nachhaltiger Beitrag zum regionalen Wasserressourcen-Management
  • Verwertungsperspektiven und Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie Vernetzungspotenziale (ggf. auf europäischer Ebene)
  • Umsetzungsorientierung und Übertragbarkeit des Ansatzes in der Modellregion und im überregionalen Maßstab
  • Inter- bzw. Transdisziplinarität (fach-, branchen- bzw. sektorübergreifender Ansatz und Qualität der Beteiligung von Entscheidungsträgern)
  • Qualifikation des Konsortiums (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner), Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation) und Projektstruktur (Zuständigkeiten, Schnittstellen und Angemessenheit der Ressourcenplanung)

Für das Vernetzungs- und Transfervorhaben:

  • Qualität des Konzeptes für die Vernetzung in der Fördermaßnahme und den Transfer der Ergebnisse
  • Profil, wissenschaftliche Exzellenz, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Skizzeneinreicher
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Vernetzungs- und Transfervorhabens

Das Votum der Experten dient als Entscheidungsgrundlage für das BMBF und hat empfehlenden Charakter. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen vom BMBF ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur Abgabe eines förmlichen Förderantrages aufgefordert. Die Einreicher der Projektskizzen werden vom Projektträger über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eingereichter Unterlagen.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Die Partner zu den ausgewählten Projektskizzen werden vom Projektträger in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, innerhalb von zehn Wochen einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen. Über diese Förderanträge entscheidet das BMBF unter Beteiligung der unabhängigen Experten, wie beim Verfahren zu den Projektskizzen beschrieben.

Grundsätzlich sind bei Einreichung eines Verbundvorhabens die Bestimmungen des BMBF im Rahmen der Projektförderung zu beachten. Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easy . Für die Förderanträge wird auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" bzw. „easy-online“ verwiesen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18. Juli 2013
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Löwe

1Gewässer im Sinne dieser Förderrichtlinien umfassen die Binnengewässer und das Grundwasser.