
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von „Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft – MatRessource“
Vom 25. April 2014
Die Förderrichtlinien „Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft – MatRessource“ (BAnz. S. 3802) traten bereits am 13. November 2010 in Kraft. Diese erneute Bekanntmachung beinhaltet neben geringfügigen thematischen und formalen Änderungen einen weiteren Stichtag, zu dem Projektskizzen eingereicht werden können.
Die Weltbevölkerung wächst, Energie- und Materialverbrauch steigen, die Rohstoffvorkommen aber sind begrenzt – Gründe, um mit den vorhandenen Ressourcen weitsichtiger umzugehen. Die verfügbaren Ressourcen effizient zu nutzen ist aber nicht nur aus Nachhaltigkeits-, sondern auch aus Kosten- und Wettbewerbsgründen eine Zukunftsaufgabe, der sich die Bundesregierung gestellt hat. Wenn es gelingt, das Wirtschaftswachstum vom steigenden Ressourcenverbrauch und zunehmenden CO2-Ausstoß zu entkoppeln, dann können die globalen Herausforderungen gemeistert und der Wohlstand auch für die zukünftigen Generationen gesichert werden. Mit weniger mehr erreichen: Diese Faustregel unterstützt den Weg hin zu einer ressourceneffizienten, umweltfreundlichen Industrie und Gesellschaft.
Die Rohstoffknappheit zwingt eine Industriegesellschaft dazu, Innovationen für mehr Ressourceneffizienz voranzutreiben. Während viele Bau- und Massenrohstoffe wie Kiese und Sande aus heimischen Lagerstätten gewonnen werden können, müssen energetische und metallische Rohstoffe in großem Umfang aus dem Ausland importiert werden. Vor diesem Hintergrund ist sowohl die effiziente Nutzung von Rohstoffen als auch die Substitution und die Schließung von Stoffkreisläufen durch Recycling eine Herausforderung der Zukunft, deren Bedeutung dem Klimaschutz entspricht. Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz können in allen Bedarfsfeldern ansetzen. Ob bei der Mobilität, bei der Energieerzeugung oder der Kommunikation – überall sind Potenziale vorhanden.
Rund 70 % aller technischen Innovationen hängen direkt oder indirekt von den Eigenschaften der verwendeten Materialien ab. Dabei kann es sich um neue oder auch herkömmliche Materialien handeln. Innovationen im Materialbereich können gezielt stoffliche und energetische Ressourcen schonen und Umweltbelastungen reduzieren. Im gezielten Einsatz neuer oder verbesserter Materialien liegen erhebliche Effizienzpotenziale, die es zu nutzen gilt. Materialinnovationen bieten ein hohes Potenzial, industrielle Prozesse auf allen Wertschöpfungsebenen mit erheblich höherer Leistung bei gleichzeitig reduziertem Ressourceneinsatz zu führen. Die Ressourceneffizienz ist deshalb ein zentrales Handlungsfeld im Rahmenprogramm „Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft – WING“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms WING Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft – MatRessource“ zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung anwendungs- und wirtschaftsnaher Forschung, die besonders innovationsträchtig ist. Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht.
Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen wirkungsvolle Impulse geben, um einen Beitrag zur Erhöhung der Ressourceneffizienz zu leisten. Dies kann zum Beispiel über eine intelligente und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, eine Erhöhung der Materialeffizienz oder über eine Lebensdauerverlängerung von Bauteilen und Anlagen erreicht werden. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so weitreichend und bedeutend sein, dass eine starke Hebelwirkung erzielt wird.
Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Erhöhung der Ressourceneffizienz durch Materialinnovationen trägt dazu bei, die Abhängigkeit von Rohstoffimporten dauerhaft zu verringern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Energie- und Materialkosten zu verbessern und die Umwelt zu entlasten. Zur Erhöhung der Ressourceneffizienz steht ein breites Spektrum von Einzeltechnologien zur Verfügung, die sich verschiedenen Basisstrategien zuordnen lassen: Substitution, Steigerung der Energie- und Materialeffizienz, Kreislaufführung (Recycling), Verlängerung der Lebensdauer und Optimierung von chemischen Prozessen. Prinzipiell betreffen die strategischen Ansätze zur Erhöhung der Ressourceneffizienz den Produktlebenszyklus in allen seinen Phasen.
Die Förderrichtlinie adressiert die drei folgenden Schwerpunkte:
In Abgrenzung zu anderen BMBF-Fördermaßnahmen werden Projekte nicht gefördert, deren Fokus auf einem der folgenden Schwerpunkte liegt:
Da es in Deutschland nur begrenzte Vorkommen an Bodenschätzen gibt, ist die deutsche Wirtschaft auf Importe und einen nachhaltigen sowie effizienten Umgang mit Rohstoffen angewiesen. Durch die weltweit gestiegene Nachfrage nach Rohstoffen und die Globalisierung der Märkte haben sich die Preise für wichtige Industrierohstoffe in den letzten Jahren zum Teil mehr als verdoppelt. Eine direkte Folge ist der deutliche Anstieg der Materialkosten, die im verarbeitenden Gewerbe mittlerweile fast 50 % der Gesamtkosten eines Bauteils betragen. Dazu kommt seit einigen Jahren eine erhöhte Nachfrage an neuen Werkstoffen für Zukunftstechnologien wie Elektromobilität oder Photovoltaik durch eine steigende Komplexität der Bauteile und durch den notwendigen Einsatz immer „exotischerer“ Elemente. Neben ökonomischen und quantitativen Aspekten stehen für viele Rohstoffe auch geopolitische Abhängigkeiten immer mehr im Vordergrund. Für alle Wirtschaftszweige ist es angezeigt, Materialflüsse zu untersuchen, das Recycling zu verstärken, stoffliche Alternativen zu suchen sowie Ressourcen sparsam und effizient zu nutzen. Dies gilt vor allem für Rohstoffe der High-Tech-Metalle, die für Zukunftstechnologien nicht zu ersetzen sind. Um ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zu gewährleisten, müssen daher Strategien zu einer echten Kreislaufführung sowie zu Substitutionsmöglichkeiten und zur Effizienzsteigerung von Materialien entwickelt und gefördert werden.
Die Projekte sollen die Wertschöpfungskette möglichst schließen; es werden keine reinen Designstudien gefördert.
Unterstützt werden können die Forschungsprojekte in allen zwei beschriebenen Themenfeldern durch Life-Cycle-Analysen (Ökobilanzen), die in den Prozess der technologischen Entwicklung integriert sein müssen. Im Rahmen der Life-Cycle-Analysen soll die Ressourceneffizienz qualitativ definiert werden (Auswahl von Indikatoren) und ihr Potenzial für Zukunftstechnologien beurteilt werden.
Bei hochwertigen Maschinen und Anlagen aus deutscher Produktion entwickelt sich der Trend hin zu immer größeren Leistungsdichten, verbesserten Wirkungsgraden, höherer Qualität, längerer Lebensdauer und schärferen Sicherheits- und Umweltauflagen, was fortlaufend zu höheren Beanspruchungen der beteiligten Werkstoffe führt. Dabei stellt besonders die Materialschädigung durch Korrosion für viele Zukunftstechnologien eine große Herausforderung dar. Beispielsweise sind im Bereich der Energieerzeugung nachhaltige Anti-Korrosions-Strategien ein wichtiges Thema für Windenergie- und Geothermieanlagen, für Biomassekraftwerke und für die CO2-Sequestrierung. Aber auch in den konventionellen Industriebereichen stellt der Korrosionsschutz nach wie vor eine große Herausforderung dar, da eine weitere Erhöhung der Anlageneffizienz und damit eine nachhaltige Ressourcenschonung nur durch eine Steigerung der Betriebsdrücke und -temperaturen möglich ist. In diesen Bereichen hat besonders die Hochtemperaturkorrosion einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensdauer und die Betriebssicherheit von Bauteilen und Anlagen, die in der chemischen und petrochemischen Industrie, in stationären Gas- und Dampfturbinen sowie in Feuerungskesseln (Heizkraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Zementöfen) eingesetzt werden. Zu den gestiegenen Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe kommen gesetzliche Randbedingungen (Umweltschutz), die dazu führen, dass etablierte Korrosionsschutzsysteme durch solche mit anderem chemischen Aufbau aber gleichem Leistungsprofil ersetzt werden müssen. Die Verhinderung von Korrosion bietet branchenübergreifend ein erhebliches Potenzial, Kosten einzusparen, die Energieeffizienz, die Betriebssicherheit und die Lebensdauer von Systemen zu erhöhen. Optimaler Korrosionsschutz spart Material, Geld und Zeit und schont die Umwelt.
Folgende thematische Schwerpunkte stehen im Fokus der Förderung:
Die Entwicklung von verbesserten Oberflächenschutzsystemen und neuen Materialien mit deutlich erhöhter Korrosionsbeständigkeit soll nach ihrem Ressourceneffizienzpotenzial (Ökologie und Ökonomie) beurteilt werden. Unterstützt werden können die Materialentwicklungen durch Überwachungsfunktionen der Schutzwirkung (Monitoring) und durch Korrosionsmodelle zur Standzeitvorhersage.
Projekte im Themenfeld (Bau)Infrastruktur und Architektur werden nicht gefördert.
Über 80 % aller Produkte unseres täglichen Lebens werden mit Hilfe von katalytischen Prozessen hergestellt. Nicht nur in der chemischen Industrie, auch bei der Rohstoffverarbeitung in Raffinerien, der Energieerzeugung sowie im Umwelt- und Klimaschutz spielen katalytische Prozesse heute eine zentrale Rolle. Gerade für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland kommt es darauf an, die Potenziale der Katalyse zur Steigerung der ökonomischen und ökologischen Effizienz stofflicher Umwandlungen konsequent zu nutzen. Innovationen in dieser wichtigen Querschnittstechnologie sind unverzichtbar für ein nachhaltiges und zukunftssicheres Wirtschaftswachstum in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen. Sie besitzen einen wesentlichen Hebel zur Ressourcenschonung und sind dadurch charakterisiert, dass die erzielten Ergebnisse immer mit großen volkswirtschaftlichen Potenzialen verbunden sind. Katalyse erschließt Wege, chemische Reaktionen so zu steuern, dass sie ressourcenschonend unter Erhöhung der Ausbeute, Vermeidung von Nebenprodukten und Senkung des spezifischen Energieeinsatzes ablaufen. Beispielhaft zu erwähnen ist hier die großtechnische Herstellung von Ammoniak zur Düngererzeugung. Ohne diesen katalytisch initiierten Prozess wäre die Ernährung der heutigen Weltbevölkerung nicht mehr möglich.
Um die globalen Herausforderungen zu bewältigen, sind weitere wesentliche Fortschritte in der Katalyseforschung unabdingbar. Es gilt, neue Substanzklassen für katalytische Anwendungen zu erschließen, neue Methoden zur Aufklärung der Wirkungsweise von Katalysatoren bereitzustellen, die Effizienz der Katalysatorentwicklung deutlich zu steigern und neuartige Reaktorkonzepte einzuführen. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Ressourceneffizienz sind die Bereiche Rohstoffversorgung, Erhöhung der Materialeffizienz und Prozessoptimierung, die in der Förderrichtlinie adressiert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf).
Verbünde ausschließlich zwischen Forschungsinstituten sind nicht zugelassen.
Es werden nur Verbundprojekte von übergeordneter Bedeutung gefördert. Sie sollen gekennzeichnet sein durch
Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Die Verwertungsinteressen der verschiedenen Partner müssen klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Die Koordination der Verbundvorhaben soll durch ein Wirtschaftsunternehmen erfolgen.
Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, das übergreifende Begleitprojekt des Förderschwerpunktes zu unterstützen, um so zu einer effektiven Zusammenarbeit der Verbundprojekte beizutragen. Weitere Informationen dazu können unter www.matressource.de abgerufen werden.
Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf), entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/-ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist ggf. eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, sodass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich ggf. zu gewährender Boni für KMU sowie ggf. in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird. Falls im Einzelfall die Arbeiten nur mit einer geringeren Industriebeteiligung durchgeführt werden können, ist die daraus resultierende höhere Verbundförderquote gesondert zu begründen.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Fachbereich Werkstofftechnologien für Umwelt und Ressourcen (NMT2)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
beauftragt.
Ansprechpartner sind
Dr.-Ing. Karen Otten
Tel.: 0 24 61/61 27 07
E-Mail: k.otten@fz-juelich.de und
Dipl.-Ing. Madeleine Dietrich
Tel.: 0 24 61/61 26 22
E-Mail: m.dietrich@fz-juelich.de
Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform easy-Online zu benutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen bis zu folgendem Stichtag vorzulegen:
31.07.2014
Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.
Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:
Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördermaßnahme: MatRessource – Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft
Förderbereich: MatRessource 2014
Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 20 DIN A4-Seiten umfassen:
Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. April 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Liane Horst