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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für „Dienstleistungsinnovation durch Digitalisierung“ im Rahmen des „Aktionsplans Dienstleistung 2010“

Vom 26.02.2014

Berichtigung der Bekanntmachung

Digitalisierung prägt bereits heute Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen und dringt immer mehr in das Alltagsleben ein. Sie ist ein zentraler Innovationstreiber und beeinflusst und verändert Geschäftsmodelle, Unternehmenskonzepte und –strategien sowie das Verhalten der Konsumenten und Nutzer. Digitalisierung hat nicht nur das Potenzial, den industriellen Kern Deutschlands zu transformieren, sondern sie kann auch den gesamten Bereich der Dienstleistung komplett verändern und gänzlich neue Wertschöpfungszusammenhänge und –muster ermöglichen.

Digitalisierung als Innovationsmotor verändert die Wertschöpfung, die Rolle der Kunden, erlaubt den Aufbau von neuartigen, eigenständigen und umfassenden Servicesystemen und fördert die Internationalisierung von Dienstleistungen. Digitalisierung vernetzt gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilsysteme raum- und zeitunabhängig und fördert so die Entstehung von globalen, integrierten Lösungen. Die Digitalisierung erschließt erstens neue Ressourcen für neue Dienstleistungen, zum Beispiel betriebliche Prozessdaten, Informationen durch Vernetzung sowie Daten von Konsumenten. Sie verändert zweitens Interaktion in Dienstleistungsprozessen. Die allgegenwärtigen Brüche zwischen E-Services und traditionellen Dienstleistungen weichen Konzepten von Dienstleistungssystemen und Diensteplattformen, die zum Beispiel Technologien der Augmented Reality, semantische Technologien oder mobile Endgeräte nahtlos integrieren. Schließlich entstehen drittens Dienstleistungsinnovationen zunehmend durch die Verknüpfung und Vernetzung bislang getrennter Dienstleistungssysteme. Durch Digitalisierung können also komplementäre Dienstleistungen unterschiedlicher Anbieter zu Wertschöpfungsnetzwerken zusammengeführt werden. Dies erfordert jedoch die Entwicklung von Schnittstellen, modularer Architekturen, Standards und mehrseitiger, serviceorientierter Geschäftsmodelle. Digitalisierung ermöglicht zudem neue Formen und Wege der Kundenintegration, so dass die Grenzen zwischen Produzieren und Konsumieren verschwimmen. Digitalisierung erschließt zudem neue Potenziale für das integrierte Dienstleistungsengineering, so dass Individualisierung einerseits und Automatisierung andererseits, schließlich zu „Smart Services“ führen. 

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Forschung zur Dienstleistungsinnovation durch Digitalisierung gezielt auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um die Entwicklung, Erbringung und den Vertrieb von Dienstleistung nachhaltig zu verändern und zu verbessern. Im Rahmen der hier vorgestellten Fördermaßnahme sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, Dienstleistung effizient zu erstellen, ihren Entwicklungsprozess zu optimieren, Dienstleistungserbringungsprozesse zu modularisieren und zu standardisieren oder die Skalierung des Leistungsangebotes zu ermöglichen.

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des „Aktionsplans Dienstleistung 2010“, mit dem die Bundesregierung das übergeordnete Ziel verfolgt, die Wertschöpfung durch Produktion und Dienstleistung zu stärken. Hierin liegen neue Innovationspotenziale für Wachstum und zusätzliche qualifizierte Beschäftigung. Damit stärkt die Bekanntmachung die Anstrengungen der Bundesregierung für die Arbeit von morgen als ein zentrales Ziel im Rahmen der Hightech-Strategie.

In Anlehnung an die bisherige wissenschaftliche und praktische Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Umfeld der Themen „Produktion und Dienstleistung“ sowie „Technologie und Dienstleistungen“ wurde bereits in der Vergangenheit der Servicebereich bis hin zum Aufbau hybrider Wertschöpfungsstrukturen unter Berücksichtigung der Methoden des Service Engineering und der Sicherstellung des Kundennutzens und der Dienstleistungsqualität erkennbar gestärkt. Ausgehend von diesen Ergebnissen und Erkenntnissen ist eine Weiterentwicklung und Abstraktion notwendig, die eine Konzentration auf den gesamten Dienstleistungslebenszyklus und darauf gerichtete digitale Unterstützung einschließt.

Besonderer Forschungs- und Entwicklungsbedarf liegt in den Bereichen der Integration der Kunden, Digitalisierung der Prozesse und Systeme, der Technisierung und der Systematisierung der Entwicklung. Ebenfalls sind die wirtschaftlichen und sozialen Potenziale, die in der Nutzung von Synergieeffekten liegen, kaum erschlossen. Je komplexer Dienstleistungen werden, desto wichtiger werden auch entsprechende Methoden zum Engineering und zur Qualitätssicherung sowohl der Prozesse als auch der Dienstleistungsprodukte. Um mit digitalisierten Dienstleistungen professionell umgehen zu können, bedarf es außerdem besonderer Qualifikationen aufseiten der Kunden und der Beschäftigten sowie der Führungskräfte in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen.

Einreicher von Skizzen sollen zukünftige Herausforderungen mit hoher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Relevanz identifizieren und hierfür innovative, dienstleistungsorientierte Lösungen anbieten. Durch entsprechende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen Lösungen erarbeitet werden, die in realen Situationen in der Wirtschaft erprobt und auf ihre Bedeutsamkeit und Eignung in der unternehmerischen Anwendung geprüft werden. Die Ergebnisse sollen sichtbar und nachhaltig in die wirtschaftliche Anwendung überführt werden. Weitere Ziele sind die Stärkung der Wertschöpfungsprozesse durch digital gestützte Dienstleistung und der Ausbau strategischer Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Deutschland.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Für die Förderung sind drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche (2.1, 2.2 und 2.3) und ein wissenschaftliches Begleitvorhaben (2.4) vorgesehen. Vorhaben, die in diesen Bereichen gefördert werden, müssen mit Bezug auf den jeweiligen Anwendungsfall Herausforderungen, Chancen und Folgewirkungen der Digitalisierung von Dienstleistung analysieren und in die weitere Ausarbeitung einbeziehen. Um eine möglichst breite Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft für die angestrebten Lösungen zu erzeugen, ist ein rechtskonformer und verantwortlicher Umgang mit Prozess-, Kunden- und Beschäftigtendaten unabdingbar. Persönlichkeits- und Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben und ethische Aspekte in auszuarbeitende Konzepte angemessen einbezogen werden.

2.1 Prozessinnovation durch Digitalisierung

Digitalisierung wird zum Treiber, der die Bedeutung der Dienstleistung in Wertschöpfungsprozessen verändert. Vergleichbar dem Eindringen von internetbasierten Technologien in die industrielle Produktion wird auch die digitale Dienstleistung ein Schlüssel für den Wandel von Wertschöpfungsprozessen. Während klassische Wertschöpfungssysteme stark am Produkt und Massenmarkt ausgerichtet sind, eröffnet die Digitalisierung von Dienstleistung den Weg, Wertschöpfungsprozesse neu auszurichten: orientiert am individuellen Kundennutzen, an offenen Innovationsprozessen sowie am Potenzial der Skalierbarkeit der Lösungen.

Gerade die Digitalisierung wird zum Treiber für die prozessorientierte Gestaltung von Dienstleistungssystemen. Dabei werden Plattformstrategien, Modularisierung und Standardisierung zu einer wichtigen Grundlage. Diese Vorgehensweisen orientieren sich an Prinzipien der industriellen Produktion, so dass gleichzeitig der Weg zur Dienstleistungsindustrialisierung vorgezeichnet ist. Auf dieser Basis wird Dienstleistung anschlussfähig an Entwicklungen, die unter dem Begriff „Industrie 4.0“ firmieren.

Auf der anderen Seite wird die Dienstleistung auch zum Treiber für die weitere Informatisierung und Kundenorientierung der industriellen Produktion. Zur Ausschöpfung der damit verknüpften wirtschaftlichen Potenziale sind entsprechende Geschäftsmodelle zu entwickeln. Sie müssen sehr viel stärker auf Netzwerkstrukturen, multiple Anspruchsgruppen und individualisierte Leistungen ausgerichtet werden und Fragen der Prozess- und Leistungsentwicklung, der Verlässlichkeit sowie rechtlicher Rahmenbedingungen wie z.B. des Datenschutzes und des Urheberrechts adressieren.

Folgende Aspekte sind vordringlich:

  • Erforschung und Entwicklung von technischen und organisatorischen Modularisierungskonzepten und Schnittstellen, Architekturen und Diensteplattformen. Das Ziel sind serviceorientierte Prozesse.
  • Erarbeitung von Modellen zur Nutzung von Big Data und Crowdsourcing als Ressource und Gestaltungselement in integrierten Dienstleistungsprozessen.
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Datendurchgängigkeit in Wertschöpfungsprozessen und Implementierung eines „digitalen Gedächtnis“.
  • Erforschung und Entwicklung von Ansätzen zur Automatisierung von Dienstleistungsprozessen durch Digitalisierung.
  • Konzeption und Anwendung semantischer Methoden zur Automatisierung von fehleranfälligen und kritischen Phasen der Dienstleistungsprozesse.
  • Erarbeitung von skalierbaren und automatisierten Verfahren zur Erstellung, Integration und Wiederverwendung von (Dienst-)Leistungen in Wertschöpfungssystemen.

2.2 Vernetzung der Dienstleistung und Integration ins Internet

Erfolgreiche Unternehmen stellen den Kunden in den Mittelpunkt ihres Geschäftsmodells. Die Rolle und Stellung des Kunden hat sich mittlerweile stark verändert, und Digitalisierung trägt in einer besonderen Weise dazu bei, dass Kunden zu einem wertvollen Faktor für Unternehmen werden. Gleichzeitig unterliegen Präferenzen, Lebensgewohnheiten und -situationen der Kunden einem ständigen Wandel. Digitalisierung macht es schon heute möglich, dass Kunden in betriebliche Innovationsprozesse einbezogen werden, sie ihre Produkte mitunter schon selbst designen und fertigen können. Empfehlungsmarketing, endkundennahe Angebote und individuelle Preise sowie die Personalisierung in Produkten dienen dem Aufbau von Alleinstellungsmerkmalen in Unternehmen. Kunden erwarten zunehmend individuelle Lösungen und den sofortigen Zugang zu diesen. Die Digitalisierung ermöglicht derart kundeninduzierte Entwicklungen und die Einbindung der Kunden in den gesamten Prozess.

Auch wenn Kunden Tag für Tag Datenspuren hinterlassen, sind sie in wachsendem Maße sensibel bezüglich der Sicherheit ihrer Daten und des vertrauensvollen Umgangs mit diesen. Konkrete Herausforderungen betreffen die Zuverlässigkeit der notwendigen technischen Infrastrukturen, insbesondere die Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation. Dies ist die gegenseitige Vertrauensbasis, damit strategische Partnerschaften zwischen Kunden und Unternehmen aufgebaut bzw. gefestigt werden können. Nur so können Geschäftsmodelle wie Nutzungs- und Betreibermodelle, Leasing in Kombination mit Leistungsgarantien und „pay as you use“-Modelle entwickelt und im Kontext neuer Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgreich genutzt werden. Damit liegt – insbesondere auch bei KMU – dringlicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf in den Bereichen der Neujustierung der Grenzen zwischen Produzent und Konsument und der Rolle des Kunden als „Prosumer“, der Nutzung der Digitalisierung für personalisierte Leistungen sowie in der Orchestrierung komplexer Dienstleistungen durch Kunden.

Folgende Aspekte sind vordringlich:

  • Identifizierung der Möglichkeiten und Grenzen der „Koproduktion“ mit Kunden sowie deren Auswirkungen auf Unternehmen.
  • Entwicklung und Anpassung von Geschäftsmodellen, um Kunden die Orchestrierung ihrer Dienstleistung zu ermöglichen.
  • Erarbeitung von Vorgehensweisen, Konzepten und Werkzeugen, damit Kunden bei der Entwicklung von Dienstleistungen mitwirken können.
  • Erforschung der Rahmenbedingungen für spezifische Plattformen und Geschäftsmodelle für die kundeninduzierte Dienstleistungserstellung.
  • Gestaltung von Geschäftskonzepten und Rahmenbedingungen, damit die Kontrolle über die Prozesse und die Nutzung der Daten für Kunden und Anbieter gewährleistet sind.

2.3 Engineering von Dienstleistungssystemen

Leistungserbringung erfolgt zunehmend in komplexen Dienstleistungssystemen. Das resultiert aus der zunehmenden Funktionalität sowie der fortschreitenden Vernetzung und Individualisierung der Dienstleistung, aber auch aus den sich dynamisch verändernden Arten der Zusammenarbeit und Interaktion zwischen verschiedenen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Kunden. Je komplexer Dienstleistungssysteme werden, desto größer ist die Fehleranfälligkeit und das Risiko des wirtschaftlichen Verlustes. Modellbildung, Simulation und Test einerseits sowie systematisches Prototyping und Pilotierung andererseits sind zentrale Ansätze, um diese hohe Komplexität beherrschen zu können. Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit oder Prozessstabilität bereits vor der Markteinführung systematisch zu entwickeln, gestalten und evaluieren zu können, hat einen hohen Nutzen für Unternehmen und Konsumenten.

Eine zentrale Voraussetzung dafür ist es, dass sich das Verständnis von Dienstleistung wandelt und die einzelne Dienstleistung im Kontext von Dienstleistungssystemen betrachtet wird. Mit dieser Sichtweise eröffnen sich neue Perspektiven, aber auch die Herausforderung, Dienstleistungssysteme einem umfassenden Engineering-Prozess zu unterziehen.

Ziel ist es daher, auf der Basis der bereits zur Verfügung stehenden technologischen Potenziale der Digitalisierung sowohl Modellbildungs-, Simulations- und Testverfahren als auch Prototypingmethoden und Pilotierungsansätze für Dienstleistungssysteme zu entwickeln und sie in die Praxis zu transferieren. Die Herausforderung besteht darin, Unternehmen und insbesondere KMU die Potenziale und den Nutzen eines systematischen Engineerings von Dienstleistungssystemen zu vermitteln und ihnen hierfür gezielt Verfahren und Konzepte an die Hand zu geben.

Folgende Aspekte sind vordringlich:

  • Erforschung und Entwicklung von Modellbildungs-, Simulations- und Testverfahren für das Engineering von Dienstleistungen.
  • Übertragung der Verfahren auf hybride Leistungsbündel, integrierte Dienstleistungsproduktion und auf Dienstleistungen in Wertschöpfungssystemen.
  • Erarbeitung von Prototypingmethoden und Pilotierungsansätzen für das Engineering von Dienstleistungen und Dienstleistungssystemen.
  • Entwicklung von Methoden zur domänenspezifischen Nutzung und Integration von Echtzeitdaten in Prototypingmethoden und Pilotierungsansätzen für Dienstleistungssysteme.
  • Erarbeitung einer Methodik zur Produktivitätsmessung und –management zur nachhaltigen Performancesteigerung des Gesamtsystems.
  • Systematische Einbeziehung der Übergänge in die Praxis und ihrer Rahmenbedingungen bei der Entwicklung von Dienstleistungssystemen.

2.4 Wissenschaftliches Begleitvorhaben

Es soll ein wissenschaftliches Begleitvorhaben gefördert werden, das die Entwicklungen im Förderschwerpunkt „Dienstleistungsinnovation durch Digitalisierung“ wissenschaftlich begleitet und die interne und externe Vernetzung sichert. Auf der Grundlage eigener Untersuchungen sowie der Verknüpfung der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die einzelnen Themenfelder der Förderrichtlinie analysiert und mit ihren Bezügen zueinander sowie zum nationalen und internationalen Stand der Forschung dargestellt werden.

Ein weiteres Ziel besteht darin, verallgemeinerungsfähige Rahmenbedingungen aus den Maßnahmen abzuleiten. Damit sollen Akteure in Politik, Forschung, Wirtschaft sowie die Sozialpartner Erkenntnisse bezüglich wichtiger Trends und Entwicklungen erhalten.

Eine breite Verwertung und nachhaltige Nutzung der im Förderschwerpunkt erzielten Ergebnisse sind durch Konzepte und Strategien zu unterstützen. Dabei sollen auch die Erfahrungen und Ergebnisse bereits abgeschlossener wie auch laufender wissenschaftlicher Begleitvorhaben genutzt werden.

Das wissenschaftliche Begleitvorhaben umfasst drei Aufgabenbereiche:

  1. Monitoring, Analyse und Auswirkung
    Kontinuierliches Screening der Arbeiten in den einzelnen Pro¬jekten des Förderschwerpunktes sowie der Entwicklung in der nationalen und internationalen Forschung zum Thema der Bekanntmachung und publizistische Aufbereitung des Förderschwerpunktes und der eingesetzten Förderinstrumente hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Wirkung und Wirtschaftlichkeit; Erarbeitung von forschungspolitischen Empfehlungen sowie von projektübergreifenden Schlussfolgerungen insbesondere hinsichtlich der Innovationspotenziale und der möglichen Entscheidungs- und Handlungsbedarfe aus wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Sicht.
  2. Forschung
    Verknüpfung der Handlungsbereiche der Förderrichtlinie und Zusammenführung zu einem integrierten Gesamtbild auf der Grundlage eigener konzeptionell, empirisch und international angelegter Expertise(n) sowie der Synthese der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben; Formulierung forschungsstrategischer Impulse zur Identifizierung zukünftiger Themen der Forschung für Dienstleistung.
  3. Transfer und Vernetzung
    Sicherstellung des Transfers zwischen den Akteuren des Förderschwerpunktes und Förderung der gruppenübergreifenden Zusammenarbeit der relevanten Akteure durch regelmäßige Treffen, Workshops und Tagungen; Verbreitung der innerhalb des Begleitvorhabens erarbeiteten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen durch regelmäßige Veröffentlichung der Ergebnisse, Teilnahme an einschlägigen Fachmessen sowie Durchführung einer Abschlussveranstaltung zur Präsentation der Ergebnisse des Förderschwerpunkts.

Förderhinweis: Das Einreichen einer Skizze für ein Begleitvorhaben schließt die Förderung eines Einzelvorhabens im Rahmen derselben Bekanntmachung aus.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Hochschulen kann die sogenannte "Projektpauschale" gewährt werden. Das BMBF gewährt staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen sowie Universitätskliniken, die auf Ausgabenbasis abrechnen, im Rahmen der Projektförderung eine Projektpauschale in Höhe von 20% der geplanten Zuwendung. Die Projektpauschale ist in der beantragten Fördersumme zu berücksichtigen. Weitere Hinweise dazu unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block (Menüpunkt "Zuwendungen auf Ausgabenbasis").

Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommis-sion in der aktuellen Version zur Anwendung ( http://europa.eu/legislation_summaries/enterprise/business_environment/n26026_de.htm ).

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu er-höhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojek¬ten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Präferiert werden Verbundprojekte. Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung der zuvor genannten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen mit Demonstrations- und Pilotlösungen nachgewiesen werden. Es sollen auch Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, die die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen werden. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere in Hinblick auf KMU erwartet. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet. Die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte, Veranstaltungen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens) wird vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden ( hier ).

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt i.S.v. Artikel 8 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Vorgaben der AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förder¬quote führen können. Darüber hinaus kommen auch Aufschläge für Verbundprojekte sowie bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen im Rahmen der industriellen Forschung in Be¬tracht (vgl. Art. 31 Abs. 4 AGVO).

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die einschlägigen Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten der AGVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allge-meinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Ne-benbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Gebietskörperschaften werden auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwen-dungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Ge-bietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im DLR e.V. (PT-DLR) beauftragt. Ansprechpartner ist:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen
Klaus Zühlke-Robinet
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: +49 228 3821-1311
Fax: +49 228 3821-1248
E-Mail: Klaus.Zuehlke-Robinet@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden ( hier ).

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Internetportal.

7.2 Förderverfahren

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

Dem Projektträger DLR sind
bis spätestens zum 30. November 2014
Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline (Fördermaßnahme „DL-Digitalisierung“ wählen).
Der direkte Link lautet:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=DL-DIGITALISIERUNG&bereich=DL-DIGITALISIERUNG&typ=SKI

Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

7.2.2 Art und Umfang der Projektskizzen

  • Projektskizzen dürfen einen Umfang von 15 DIN A4-Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten (Arial, mindestens 11-Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.
  • Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers.
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen.
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten.
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen).
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird.
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen).
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z.B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PT-DLR Kontakt aufzunehmen.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Zuordnung zu einem Themenfeld: 2.1, 2.2, 2.3 oder 2.4.
  • Innovationspotenzial und Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z. B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Relevanz).
  • wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze.
  • Qualität und Konstanz der projektbegleitenden Evaluierung der Nutzerperspektive.
  • interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung.
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure.
  • Zusammensetzung des Verbundes, Einbindung von Anwendern und KMU und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement).
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
  • Breitenwirksamkeit: überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Projektende (Qualität des Verwertungskonzeptes, Einsatzmöglichkeiten für KMU aus verschiedenen Branchen, etc.).

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine ggf. später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 26.02.2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Rudolf Leisen