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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Evaluation von Konzepten und Maßnahmen der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“

Zu dieser Bekanntmachung gibt es Erläuterungen:

  1. Evaluationskonzept der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ (https://www.bmbf.de/foerderungen/)
  2. Beschreibung der Verbünde und Verbundvorhaben zu BiSS-Evaluationen der ersten Runde (https://www.bmbf.de/foerderungen/)

1. ZUWENDUNGSZWECK;RECHTSGRUNDLAGE

1.1 Zuwendungszweck

Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist ein Schlüssel für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Für gelingende Bildung kommt daher der sprachlichen Bildung und der Leseförderung ein besonderer Stellenwert zu. Veränderungen der Sozialstruktur, insbesondere der zu erwartende Anstieg der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund machen es erforderlich, die Vielzahl von Aktivitäten in den Bildungseinrichtungen zur Steigerung sprachlicher Kompetenzen konzeptionell zu verbinden, zu fokussieren und zu intensivieren.
Eine zentrale Herausforderung auf dem Feld der sprachlichen Bildung ist die bislang sehr heterogene Praxis der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung. Viele der eingesetzten Maßnahmen zielen lediglich auf einzelne Facetten der Sprach- und Lesekompetenz, und die Güte der diagnostischen Verfahren sowie die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen sind bisher wissenschaftlich kaum nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund haben am 18. Oktober 2012 das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und die Jugend- und Familienkonferenz der Länder (JFMK) eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vereinbart. Die Bund-Länder-Initiative "Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)“ ist als fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm angelegt mit dem Ziel, deutschlandweit eine bessere und individuellere sprachliche Bildung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen (weitere Informationen zur Initiative BiSS unter http://www.bmbf.de/de/6880.php sowie unter http://www.biss-sprachbildung.de ).

Zentrale Aufgaben der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern bestehen darin,
a) die Sprachdiagnostik und Sprachförderung in der Kindertagesbetreuung wie auch im schulischen Kontext zu verbessern,
b) Maßnahmen der Sprach- und Leseförderung sowohl bei der Vorbereitung auf die Schule als auch in der Schule selbst besser miteinander zu verknüpfen und zu optimieren und
(c) die erforderliche Fortbildung und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte im Hinblick auf Maßnahmen der Sprach- und der Leseförderung weiterzuentwickeln.
Zu diesem Zweck sollen in den Ländern eingeführte Konzepte und Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz sowie auf die Qualität ihrer Umsetzung wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt werden. Das BMFSFJ und das BMBF unterstützen dieses Anliegen mit der Förderung von Forschungsvorhaben zur wissenschaftlichen Evaluation von Konzepten und Maßnahmen, die im Rahmen der an der Initiative BiSS beteiligten Verbünde von Bildungseinrichtungen umgesetzt werden.

1.2 RECHTSGRUNDLAGE

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grunde noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf eine künftige Förderung.

2. GEGENSTAND DER FÖRDERUNG

Das BMFSFJ und das BMBF beabsichtigen, Evaluationsvorhaben zu ausgewählten Konzepten der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Programm „Bildung durch Sprache und Schrift“ zu fördern. Die geplante Förderung bezieht sich dabei grundsätzlich auf die Evaluation von Konzepten im Elementar- und Primarbereich sowie in der Sekundarstufe I des Bildungswesens (im Folgenden: Bildungsetappen). Dabei fördert das BMFSFJ Evaluationen im Elementarbereich, das BMBF fördert Evaluationen im Primarbereich sowie im Sekundarbereich I des Bildungswesens. Gefördert werden sollen insbesondere umfangreiche Evaluationsvorhaben zu vergleichbaren Konzepten, die möglichst von drei bis acht Verbünden von Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen landesübergreifend umgesetzt werden. Diese Konzepte sind in der Regel einem der in der Programmskizze (https://www.bmbf.de/foerderungen/) beschriebenen Module zugeordnet. Inhaltliche Grundlage für die Förderung von Evaluationsvorhaben ist das vom Lenkungsausschuss der gemeinsamen Initiative am 25. Februar 2014 beschlossene Evaluationskonzept der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ (https://www.bmbf.de/foerderungen/).

Die Förderung der Evaluationsvorhaben erfolgt zunächst in zwei Runden. In einer ersten Runde werden formative Prozessevaluationen gefördert. Gegenstand dieser Evaluationen sind solche Konzepte der Sprachförderung, Sprachdiagnostik, Leseförderung sowie der damit verbundenen Professionalisierung, deren Eckpunkte bereits ausgearbeitet vorliegen, die auf der Grundlage eines konkreten Arbeitsplans in allen Verbundeinrichtungen in vergleichbarer Weise umgesetzt werden und von denen erwartet werden kann, dass die darauf bezogenen Prozessevaluationen zeitnah Erfolg versprechend sind. Nähere Angaben dazu enthält die diesen Richtlinien als Erläuterung beigefügte „Beschreibung der Verbünde und Verbundvorhaben zu BiSS-Evaluationen der ersten Runde“ (https://www.bmbf.de/foerderungen/).

In der zweiten Runde sollen weitere Konzepte vorrangig einer Wirksamkeitsevaluation oder nachrangig einer Prozessevaluation unterzogen werden. Diese Konzepte und darauf bezogene Maßnahmen werden derzeit von den Verbünden weiterentwickelt mit dem Ziel, ihre Evaluation zu ermöglichen. Das Trägerkonsortium unterstützt die Verbünde dabei durch Beratung und Fortbildung. Einzelheiten der geplanten zweiten Runde der externen Evaluation im Programm „Bildung durch Sprache und Schrift“ sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.

Das Ziel der formativen Prozessevaluationen soll insbesondere darin bestehen, die Qualität der Umsetzung der durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen (Implementationsqualität). Untersucht werden soll vor allem, inwieweit die Gesamtmaßnahme oder bestimmte Bestandteile der Maßnahme und damit verbundene Umsetzungsprozesse im Hinblick auf die Zielsetzung unter alltagspraktischen Bedingungen realisierbar sind. Probleme und Fehlentwicklungen, die bei der Durchführung unter Alltagsbedingungen auftreten und das Erreichen der Zielsetzung der Maßnahme gefährden könnten, sollen aufgedeckt und möglichst modifiziert werden. Eine Wirksamkeitsevaluation von Konzepten, für die bereits eine Prozessevaluation durchgeführt worden ist, ist grundsätzlich möglich.

Die in der ersten Runde zur Förderung vorgesehenen Prozessevaluationen müssen sich auf Ansätze zu den nachfolgend genannten Modulen einer Bildungsetappe beziehen.

Prozessevaluation im Elementarbereich:

Gegenstand der Prozessevaluation im Elementarbereich ist die Überprüfung der Implementationsqualität von Professionalisierungskonzepten der Verbünde zur Gestaltung von Ansätzen, die dem Modul 1 („Gezielte alltagsintegrierte Sprachbildung“) zugerechnet werden können. In die Evaluation sollen insgesamt acht Verbünde mit 37 Einrichtungen einbezogen werden. Das Ziel der Ansätze besteht darin, alle Kinder in der Altersgruppe von zwei bis sechs Jahren gezielt alltagsintegriert sprachlich zu bilden. Die Schwerpunkte der Professionalisierungskonzepte liegen auf der Reflexion und Steigerung des (Sprach-)Handelns der Fachkräfte sowie auf der Verbesserung der sprachanregenden Interaktionsqualität zwischen Erzieherinnen bzw. Erziehern und dem Kind. In allen Verbünden soll durch die Professionalisierungsmaßnahmen ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, den pädagogischen Alltag sprachanregend zu gestalten, indem geeignete Situationen für sprachliche Bildung im Alltag erkannt und genutzt bzw. herbeigeführt werden. Systematisch sollen verschiedene Kommunikationsstrategien – z.B. vertikale Dialogstruktur, themenbezogene offene Fragen, korrektives Feedback, Variation grammatischer Strukturen –angewendet werden. Auf diese Weise sollen die Kinder befähigt werden, komplexer werdende sprachliche Äußerungen zu verstehen, selbst zu produzieren und situationsadäquat anzuwenden. Langfristig wird eine Verbesserung des Wortschatzes und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit der Kinder angestrebt.

Prozessevaluation im Primarbereich

Die Prozessevaluation bezieht sich auf Ansätze im Modul 1 des Primarbereichs („Gezielte sprachliche Bildung in alltäglichen und fachlichen Kontexten“). Das Modul knüpft an die alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich an und ist darauf ausgerichtet, die Implementationsgüte der Förderansätze von fünf Verbünden aus insgesamt 23 Einrichtungen zu untersuchen. Diese Verbünde verfolgen das gemeinsame Ziel, die bildungssprachlichen Kompetenzen im Unterricht in unterschiedlichen Fächern und in außerunterrichtlichen Angeboten der Grundschule zu fördern, z. B. im Rahmen des Nachmittagsangebots von Ganztagsschulen. Dazu entwickeln die Verbünde verschiedene Maßnahmen für die Klassenstufen 1 bis 4, die mit dem Ziel verknüpft sind, den Kindern den Zugang zu fachlichen Lernzielen zu erleichtern, indem insbesondere der fachbezogene und fächerübergreifend relevante Bildungswortschatz sowie der sprachliche Ausdruck systematisch durch zunehmend komplexere sprachliche Aufgabenstellungen gefördert und eingeübt werden. Berücksichtigt werden auch spezifisch auf Zweitsprachlernende ausgerichtete Methoden, die es den Kindern ermöglichen sollen, die Inhalte aller Fächer besser zu verstehen und Kompetenzen in allen sprachlichen Bereichen (Lesen, Schreiben, Hörverstehen und Sprechen) zu verbessern.

Prozessevaluation in der Sekundarstufe I

Die Prozessevaluation ist in der Sekundarstufe I darauf ausgerichtet, die Implementationsqualität von Förderansätzen aus sechs Verbünden mit insgesamt 59 Einrichtungen zu untersuchen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, Materialien und Strategien für die Erstförderung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ohne oder mit sehr geringen Deutschkenntnissen zu entwickeln und zu erproben. Die Förderung findet größtenteils in Vorbereitungsklassen statt, ein Verbund arbeitet mit Schülerinnen und Schülern an berufsbildenden Schulen. Mit den Fördermaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler auf das Sprachniveau B1 vorbereitet werden. Angestrebt wird zum einen, die schriftsprachlichen Kompetenzen so weit zu entwickeln, dass eine möglichst gute Integration in den Regelunterricht an allgemein- und berufsbildenden Schulen gelingt. Zum anderen sollen die durch die Maßnahmen erworbenen Kompetenzen dazu dienen, fachspezifische Anforderungen wie beispielsweise die Aufnahme einer Ausbildung zu bewältigen.

Für die Prozessevaluation aller Bildungsetappen sind Vorhaben erwünscht, die

  1. Prozesse der Entwicklung, Implementation und Optimierung einer Maßnahme unter alltagspraktischen Bedingungen systematisch untersuchen und Qualitätsmerkmale von Konzepten herausarbeiten, die sich für die Anwendung unter alltäglichen Bedingungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen besonders eignen;
  2. die o. g. Fragestellungen disziplinübergreifend bearbeiten;
  3. die Qualität der Implementation multiperspektivisch untersuchen und ggf. Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern einbeziehen;
  4. untersuchen, welche Rolle das in den Bildungseinrichtungen der Verbünde verfolgte Konzept sprachlicher Bildung im Rahmen der allgemeinen Qualitätsentwicklung spielt;
  5. Fragestellungen zur Professionalisierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte bearbeiten.

Die Vorhaben sollen sich durch eine theoriegeleitete empirisch-analytische Vorgehensweise auszeichnen und mit qualitativen oder einer Kombination von quantitativen und qualitativen Erhebungsverfahren arbeiten.

Das Ziel der in der zweiten Runde vorgesehenen Wirksamkeitsevaluationen soll darin bestehen, die Effektivität (Transferweite und -breite) und Effizienz von ausgewählten Konzepten vornehmlich mit Hilfe quantitativer Erhebungsverfahren zu überprüfen. Die Befunde der Wirksamkeitsevaluationen sollen Auskunft darüber geben, inwieweit die Maßnahme direkte und nachhaltige Transfereffekte hat. Erwartet wird, dass die Befunde auch als Entscheidungs- oder Planungshilfe herangezogen werden können, etwa bei der Frage, ob evaluierte Maßnahmen fortgeführt oder in einem größeren Rahmen (z. B. landesweit) eingeführt werden sollen (siehe Evaluationskonzept, S. 7). Einzelheiten zur Förderung von Wirksamkeitsevaluationen und von weiteren Prozessevaluationen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

3. ZUWENDUNGSEMPFÄNGER

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Forschung zur sprachlichen Bildung und der Evaluation ausgewiesen sind mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Nicht antragsberechtigt sind die von den Mitgliedern des Trägerkonsortiums geleiteten Abteilungen. Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf andere Abteilungen der jeweiligen Institutionen. Einrichtungen, die sich als wissenschaftliche Partner an BiSS-Verbünden beteiligen, sind generell antragsberechtigt bei Prozessevaluationen, bei Wirksamkeitsevaluationen jedoch nur dann, wenn der eigene Verbund nicht in diese Evaluation einbezogen ist.

4. ZUWENDUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Antragsteller müssen durch einschlägige Expertise im Gegenstandsbereich dieser Förderrichtlinien ausgewiesen sein, insbesondere zu der jeweiligen Bildungsetappe, in der ein Evaluationsvorhaben durchgeführt werden soll. Vorhaben sollten sich in der Regel nur auf eine Bildungsetappe beziehen, das heißt sie sollten entweder im Elementar-, Primar- oder Sekundarbereich angesiedelt sein. Von den Antragstellern wird eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Durchführenden in den Verbünden und den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben sowie mit dem Trägerkonsortium erwartet.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert. Im Falle von Verbundvorhaben ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung vorzulegen. Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF- Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf , Menüpunkt „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“) entnommen werden.

Im Falle von geplanten Datenerhebungen, die für die Realisierung einer Kontrollgruppe notwendig sind, ist zu prüfen, ob auf vorhandene Datenbestände der empirischen Bildungsforschung zurückgegriffen werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

Die Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projektes in weitergabefähiger Form auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt entnommen werden (s. Checkliste zum Datenmanagement unter http://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de ). Die geplante Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen.

Um die Evaluationsergebnisse für die Weiterentwicklung von Maßnahmen im Bereich der Sprach- und Leseförderung nutzen zu können, verpflichten sich die Antragsteller zu einer allgemein verständlichen Ergebnisdarstellung, die sowohl von der Fachöffentlichkeit, der Bildungsadministration und -praxis als auch von einem bildungspolitisch interessierten Publikum rezipiert werden kann. Die entsprechenden Publikationen sollen u. a. in Fachzeitschriften und im Internet auf der BiSS-Homepage veröffentlicht werden.

Die Antragsteller verpflichten sich dazu, die im Evaluationskonzept der Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“ genannten Evaluationsstandards anzuwenden. Sie verpflichten sich ferner dazu, Rückmeldeformate zu entwickeln, die die Durchführenden in den Verbünden über (Zwischen-)Ergebnisse der Evaluation informieren und die ggf. auch konkrete Handlungsempfehlungen enthalten.

5. ART; UMFANG UND HÖHE DER ZUWENDUNG

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Beantragt werden können Mittel für Personal sowie für Sach- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden.

6. SONSTIGE ZUWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)“.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)“.

7. VERFAHREN

Im Rahmen des Verfahrens sind zunächst zwei Einreichtermine vorgesehen. Zum ersten Termin können Beschreibungen von Vorhaben zur Prozessevaluation nach den oben beschriebenen Maßgaben eingereicht werden. Geplanter Beginn der Förderung von Vorhaben ist das 1. Quartal 2015.

Spätere Einreichtermine werden gesondert bekanntgemacht.

7.1. Einschaltung einer Regiestelle bzw. eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Das BMFSFJ hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme zur Evaluation im Elementarbereich eine Regiestelle, das BMBF hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme zur Evaluation im Schulbereich einen Projektträger beauftragt.
Für die Abwicklung der Förderung von Evaluationsvorhaben im Elementarbereich ist folgende Regiestelle zuständig:

Büro gsub
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Telefon: 030-28409-593

Büro Stiftung SPI
Telefon: 030-443 1785 17

Ansprechpartner/in sind Herr Sven Raddatz (gsub) und Frau Dr. Sarah Meier (Stiftung SPI) (E-Mail: biss@schwerpunkt-kitas.de)

Für die Abwicklung der Förderung von Evaluationsvorhaben im Primar- und Sekundarbereich I ist folgender Projektträger zuständig:

Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung/Qualität in der Hochschullehre
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28 38 21-1615
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Claudia Hachul
(E-Mail: claudia.hachul@dlr.de).

Für inhaltliche Fragen zu den Konzepten der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung in BiSS sowie zum Evaluationskonzept steht das Trägerkonsortium unter folgender Anschrift zur Verfügung:

Humboldt-Universität zu Berlin
Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Telefon: 030 2093 46539
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Sofie Henschel
(E-Mail: sofie.henschel@hu-berlin.de)

Zur Beratung im Rahmen der ersten Antragsfrist ist am 13. Juni 2014 eine Informationsveranstaltung in Berlin vorgesehen. Eine Anmeldung beim Projektträger im DLR (Fr. Dr. Hachul, Telefon: 02 28 38 21-1615; E-Mail: claudia.hachul@dlr.de) ist erforderlich. Dort sind auch nähere Auskünfte zu dieser Veranstaltung erhältlich. Regiestelle und Projektträger stehen auch telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

7.2 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 15. Juli 2014

  • für Evaluationsvorhaben im Elementarbereich der Regiestelle (Büro gsub) und
  • für Evaluationsvorhaben im Primar- oder Sekundarbereich dem Projektträger im DLR

Vorhabenbeschreibungen in deutscher Sprache auf dem Postweg sowie in elektronischer Form vorzulegen. Das Original der Vorhabenbeschreibung ist von der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter sowie bei Verbünden von den Leiterinnen und Leitern der Teilprojekte sowie von der Verbundkoordinatorin bzw. dem Verbundkoordinator zu unterschreiben. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bestandteil des Verfahrens ist eine Prüfung nach den unten aufgeführten Kriterien unter Einbezug externer Gutachterinnen und Gutachter. Die Vorhabenbeschreibungen müssen daher alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Über die Vorhabenbeschreibung hinausgehende Dokumente werden nicht in die Begutachtung einbezogen. Die ausführlichen und aussagekräftigen Vorhabenbeschreibungen im Umfang von maximal 15 Seiten (ohne Anlagen) sind in 10 Exemplaren (DIN-A4, doppelseitig, 11 pt und ein Exemplar einseitig und ungebunden als Kopiervorlage) sowie als PDF-Dokument per E-Mail oder auf CD-ROM vorzulegen.

Die Vorhabenbeschreibungen sind entsprechend der nachfolgenden Gliederung anzulegen und müssen Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben
    • Deckblatt mit Titel/Thema des Projektes,
    • Angabe zu Bildungsetappe und Modul, auf die sich das Vorhaben bezieht und zur Art der Evaluation (Prozessevaluation, Wirksamkeitsevaluation),
    • Art des Vorhabens: Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben mehrerer wissenschaftlicher Einrichtungen,
    • Hauptansprechpartnerin oder Hauptansprechpartner (nur eine Person), vollständige Dienstadresse,
    • ggf. (z. B. bei Verbünden) weitere Projektleiterinnen oder Projektleiter, vollständige Dienstadressen,
    • beantragte Laufzeit (maximal 3 Jahre), geplanter Beginn des Vorhabens,
    • Unterschrift aller Projektleiterinnen und Projektleiter, bei Verbundvorhaben einschließlich der Unterschrift der Verbundkoordinatorin bzw. des Verbundkoordinators.
  2. Beschreibung der Vorhabeninhalte
    • Kurze Zusammenfassung (maximal eine halbe Seite),
    • Darlegung der Fragestellung(en) und Ziel(e),
    • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstandes,
    • Arbeitsprogramm: Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/Verfahren der Datenerhebung bzw. der Nutzung vorhandener Forschungsdaten sowie der Datenauswertung und Durchführung der Untersuchung (Arbeits- und Zeitplan),
    • Datenschutzkonzept sowie Konzept zum Management der selbst generierten Daten,
    • Angaben dazu, welche wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aussagen mit den Ergebnissen des Vorhabens getroffen werden können,
    • Aussagen zur Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse (Zielgruppen/potenzielle Nutzer, Rückmeldeformate der (Zwischen-)Ergebnisse der Evaluation an die Beteiligten, ggf. weitere Verwertungsstrategien),
    • bei Verbundvorhaben: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern.
  3. Gesamtfinanzierungsplan
    • Erläuterung der beantragten Finanzpositionen (jeweils Personalmittel, Stellengerüst, Sachmittel, ggf. Mittel für die Datenarchivierung und weitere Positionen), bei Verbundvorhaben gegliedert nach den beteiligten Einrichtungen; Angaben pro Jahr und Gesamtsumme.
  4. Anlagen
    • Literaturverzeichnis zur Vorhabenbeschreibung,
    • CV der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und ggf. weiterer Projektbeteiligter,
    • eigene Vorarbeiten der Projektleiterin bzw. des Projektleiters und ggf. weiterer Projektbetreuer (Liste maximal fünf einschlägiger Publikationen der letzten fünf Jahre, vorzugsweise aus peer-review Verfahren sowie laufender Drittmittelvorhaben mit Bezug zum geplanten Vorhaben (Titel, Förderer und Umfang)).

Vorhabenbeschreibungen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Vorhabenbeschreibung besteht nicht.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden nach Ablauf der Vorlagefrist unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • theoretische Fundierung und Berücksichtigung des Forschungsstandes,
  • Qualität und Reichweite des Evaluationsdesigns sowie Zweckmäßigkeit und Passgenauigkeit im Hinblick auf die zu untersuchenden Fragestellungen,
  • Relevanz der intendierten Ergebnisse für die Verbesserung der Praxis der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung,
  • wissenschaftliche Ausgewiesenheit der Antragstellenden im Gegenstandsbereich des Evaluationsvorhabens und Erfahrung in der Durchführung von Evaluationsstudien,
  • Angemessenheit des Finanzierungs- und Zeitplans sowie Qualität des Arbeitsplans.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessentinnen und Interessenten im Fall der positiv bewerteten Vorhabenbeschreibung aufgefordert einen förmlichen Förderantrag der Institution vorzulegen, an der das Vorhaben durchgeführt werden soll. Vordrucke für die einzureichenden Formanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de unter der Rubrik „Formularschrank“ abgerufen oder unmittelbar bei der Regiestelle bzw. beim Projektträger angefordert werden.

Die inhaltliche Detailprüfung der förmlichen Anträge und die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bundeshaushaltsordnung und der Antragsrichtlinien.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. INKRAFTTRETEN

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin/Bonn, den 26. Mai 2014

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag
Dr. Miriam Saati

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ursula Zahn-Elliott