
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Präventive Maßnahmen für die sichere und gesunde Arbeit von morgen“
Vom 16. Juni 2014
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsprogramms „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“, mit dem die Bundesregierung das übergeordnete Ziel verfolgt, die Innovationsfähigkeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltung mit Kompetenz-, Personal- und Organisationsentwicklung zu stärken. Es ist beabsichtigt, Vorhaben zu fördern, die die Voraussetzungen eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei fortschreitendem Einsatz neuer „smarter“ Technologien in der Arbeitswelt und daraus sich ergebenden neuen Qualifikationsanforderungen und gleichzeitigem Weiterbestehen einfacher Arbeitstätigkeiten erforschen und praxistaugliche Umsetzungswege erproben. In enger Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft, intermediären Institutionen und Sozialpartnern sollen dabei praktisch anwendbare und übertragbare Lösungen erarbeitet werden, die zum Erhalt und zur Steigerung der Vitalität, Kreativität und der Innovationsfähigkeit der Beschäftigten und damit zur Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beitragen. Damit verstärkt die Bekanntmachung die Forschungsagenda der Bundesregierung für den demografischen Wandel „Das Alter hat Zukunft“ im Nachgang des Wissenschaftsjahres 2013 „Die demografische Chance“ und die Hightech-Strategie 2020 für Deutschland.
Die Arbeit der Zukunft mit ihrer verstärkten Digitalisierung und Dynamisierung der Arbeitswelt – wie sie gegenwärtig unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ diskutiert wird – wird an die Mehrheit der Beschäftigten deutlich erhöhte Komplexitäts-, Abstraktions- und Problemlösungsanforderungen stellen. Vielen Beschäftigten wird ein sehr hohes Maß an selbstgesteuertem Handeln, kommunikativen Kompetenzen und Fähigkeiten zur Selbstorganisation abverlangt. Die subjektiven Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten werden noch stärker gefordert sein. Das bietet Chancen für qualitative Anreicherung, interessante Arbeitszusammenhänge, zunehmende Eigenverantwortung und Selbstentfaltung, mit dem Risiko der Selbstgefährdung durch Überforderung. Daneben wird es aber auch zukünftig in vielen Branchen weiterhin einfache Tätigkeiten geben, in denen die Gestaltungsspielräume wesentlich geringer sind. Viele Beschäftigte werden auch mit einem Verlust an Handlungskompetenz konfrontiert werden. Diese Entwicklungen werden durch den demografischen Wandel da beschleunigt, wo keine kontinuierliche Kompetenzentwicklung stattfindet. Der präventive Arbeits- und Gesundheitsschutz muss sämtliche Tätigkeitsfelder adressieren, um das für die Innovationsfähigkeit wesentliche Arbeitskräfte zu erhalten.
Die ambivalenten Anforderungen der Arbeitswelt in den kommenden Jahren – qualitative Anreicherung und Selbstentfaltung in vielen Bereichen auf der einen Seite, aber auch Verlust an Handlungskompetenz und geringere Gestaltungsspielräume in manchen Bereichen auf der anderen Seite – beinhalten spezifische Gefahren für Erhalt und Sicherheit des Arbeitsvermögens. Es ist davon auszugehen, dass sich der Arbeitsalltag weiter verdichtet und das technische Integrationsniveau in sich ständig ändernden Netzwerken ansteigt. Hierdurch werden Arbeitsintensivierung, ein Verlust an Zeitsouveränität und eine steigende Spannung zwischen Virtualität und eigener Erfahrungswelt zunehmen. Nicht auszuschließen ist, dass sich „alte“ und „neue“ Gefährdungen für das Arbeitsvermögen in neuer Qualität überlagern und neue Formen von Belastungen und Beanspruchungen befördern. Schon jetzt nehmen psychosoziale Belastungen in der Arbeitswelt zu und führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit.
Betriebliche Prävention umfasst eine den Menschen fördernde und schützende Arbeits- und Organisationsgestaltung sowie gesundheits- und präventionsbezogene Personal- und Kompetenzentwicklung. Sie schließt Arbeits- und Lebensräume des Menschen mit ein und zielt auf die Erhaltung der Vitalität, Kreativität und Arbeitsfähigkeit der Menschen in einer Arbeitswelt, die durch dynamische, vernetzte Arbeitsformen im demografischen Wandel geprägt und auf diese angewiesen ist. Es geht darum, Gesundheitsressourcen in der Arbeitswelt aufzubauen und zu erhalten, die auch bei einer längeren Lebensarbeitszeit die Arbeits- und Innovationsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen langfristig stärken. Neue Formen der Beteiligung sowohl der betrieblichen Interessenvertretungen als auch der Beschäftigten selbst als Expertinnen und Experten ihrer Gesundheit und Arbeit und Integration von gesundheitserhaltenden Präventionsmaßnahmen sowie neue, an der demografischen Entwicklung und Work-Life-Balance orientierte überbetriebliche Präventionskonzepte sind zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Unternehmen, die im Wettbewerb bestehen wollen, müssen deshalb Gesundheit und Gesundheitskompetenz, Beschäftigungsfähigkeit, Vitalität und Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und fördern sowie deren Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, stärken. Aber auch für einfache Tätigkeiten gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen, die unter demografischen Gesichtspunkten gesundheitserhaltende Prävention beinhalten. Gerade bei diesen Tätigkeiten sind stark repetitive und z. T. monotone Arbeiten zu erwarten, bei denen hohen Beanspruchungen vorgebeugt werden muss.
Vorhaben können nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGFVO), ABl. (EU) L 214 vom 9.8.2008, S. 3, und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe g AGFVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind. Gemäß Artikel 1 Absatz 6a AGFVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
Für die Förderung wurden zwei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche bestimmt:
Projekte, die in diesen Feldern gefördert werden, müssen
In den thematischen Feldern bestehen weitere Forschungsaufgaben in der Realisierung des gesellschaftlichen Anspruchs der Chancengleichheit und in der Erarbeitung von Kriterien für den Nachweis des Nutzens der Projekte.
Es sind in Zukunft Wege aufzuzeigen, wie ein kontinuierliches Management für Prävention, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit die Unternehmenskultur verbessert und gleichzeitig wirtschaftlich ist. Mit der Entwicklung und Umsetzung von flexiblen Modellen für ein verbessertes Gesundheitsmanagement und Maßnahmen für eine demografie- und präventionsorientierte Personal- und Kompetenzentwicklung können Unternehmen zudem den Anforderungen an neue Produktionssysteme, an neue und/oder verbesserte Dienstleistungen, an Marktanforderungen und Flexibilität gerecht werden. Die Gesundheit der Beschäftigten ist zudem ein wesentlicher Faktor für die Leistungsfähigkeit und damit für die Produktivität und den Erfolg von Unternehmen in der ambivalenten und weiter dynamisierten Arbeitswelt in den kommenden Jahren. Der längere Verbleib im Berufsleben, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Sicherung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen in einer älter und dynamischer werdenden Gesellschaft können daher nur durch eine präventive, gesundheitsförderliche, demografieorientierte, ressourcenorientierte Arbeitsgestaltung und Kompetenzentwicklung, verknüpft mit einem entsprechenden Personal- und Organisationsmanagement, bewältigt werden.
Durch das Zusammenwirken von Anbietern von Maßnahmen präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie z. B. Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Präventionsdienstleistern und anderen Akteuren können dauerhafte Präventionsallianzen geschaffen werden. Durch diese werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erreicht. In Allianzen dieser Art sollen prozessorientierte und ganzheitliche Dienstleistungsangebote in Bezug auf den präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz, die zu marktfähigen Transferstrategien führen, entstehen. Damit werden in der modernen Arbeitswelt Potenziale gefördert, deren Ausmaß gegenwärtig noch unzureichend erforscht ist.
Forschungsbedarf wird z. B. zu den folgenden Punkten gesehen:
Arbeitsformen wie Projektarbeit im industriellen Kontext, Care-Arbeit1 und einfache Dienstleistungsarbeit unter den Bedingungen umfassender Rationalisierungsmaßnahmen bergen die Gefahr einer Entgrenzung und Überforderung bis hin zur Zunahme psychischer Erkrankungen. Präventiver Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet hier die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen psychische Gesundheit zu erhalten. Es fehlen Beurteilungsmaßstäbe für neue Arbeitstypen wie Interaktionsarbeit, Wissens- und Innovationsarbeit und deren menschengerechte Gestaltung. Hier fehlen selbst elementare Lösungen des existierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Forschungsbedarf wird z. B. zu den folgenden Punkten gesehen:
Es soll ein wissenschaftliches Begleitvorhaben gefördert werden, das die Entwicklungen im Förderschwerpunkt „Präventive Maßnahmen für die sichere und gesunde Arbeit von morgen“ wissenschaftlich begleitet und die interne und externe Vernetzung sichert. Auf der Grundlage eigener Untersuchungen sowie der Verknüpfung der Ergebnisse aus den laufenden Vorhaben sollen die einzelnen Themenfelder der Förderrichtlinie analysiert und mit ihren Bezügen zueinander sowie zum nationalen und internationalen Stand der Forschung dargestellt werden.
Ein weiteres Ziel besteht darin, verallgemeinerungsfähige Anforderungen aus den Maßnahmen abzuleiten. Damit sollen Akteure in Politik, Forschung, Wirtschaft, Arbeitsschutzorganisationen sowie die Sozialpartner Empfehlungen bezüglich wichtiger Trends und Entwicklungen erhalten.
Das Vorhaben soll insbesondere die Kooperation mit europäischen Partnern unterstützen. Für die breite Verwertung der im Förderschwerpunkt von den Vorhaben erzielten Ergebnisse sind Konzepte zu erarbeiten und Strukturen auf- und auszubauen, die Nachhaltigkeit sichern. Dabei sollen die Erfahrungen und Ergebnisse bereits abgeschlossener und laufender wissenschaftlicher Begleitvorhaben genutzt werden.
Das wissenschaftliche Begleitvorhaben umfasst drei Aufgabenbereiche:
Förderhinweis: Das Einreichen einer Skizze für ein Begleitvorhaben schließt die Förderung eines Einzelvorhabens im Rahmen derselben Bekanntmachung aus.
Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Kammern, Verbände, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Weitere Hinweise dazu unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf (Menüpunkt „Zuwendungen auf Ausgabenbasis“).
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission in der aktuellen Version zur Anwendung (http://europa.eu/legislation_summaries/enterprise/business_environment/n26026_de.htm). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben. Im Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft miteinander und mit der Wissenschaft soll ein Beitrag zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (FuE) geleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen mit Demonstrations- und Pilotlösungen nachgewiesen werden. Es sollen auch Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen werden. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf KMU erwartet. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.
Zudem wird die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Veranstaltungen und begleitende Studien) erwartet.
Multidisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet. Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ (BMBF-Vordruck 0110/10.08, zu finden im „Formularschrank“ des BMBF https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf) entnommen werden.
Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben. Von den Vorhaben wird erwartet, dass sie bereit sind, im Rahmen der europäischen „Joint Programming“-Initiative zum demografischen Wandel mit gleichgerichteten Aktivitäten in anderen Ländern in einen Austausch einzutreten und sich mit ihnen abzustimmen. Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Geschlechterspezifische Aspekte, Aspekte der Nichtdiskriminierung und die nachhaltige Entwicklung und insbesondere die kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Lebensumstände sind bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Projekte in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Relevanz dieser Aspekte und ihre Berücksichtigung sind darzulegen. Falls diese Aspekte nicht berücksichtigt werden, ist dies zu begründen.
Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGFVO vorliegt.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Vorgaben der AGFVO berücksichtigen. Die AGFVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Darüber hinaus kommen auch Aufschläge für Verbundprojekte sowie bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen im Rahmen der industriellen Forschung in Betracht (vgl. Artikel 31 Absatz 4 AGFVO).
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die einschlägigen Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten der AGFVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.
Hochschulen kann die sogenannte „Projektpauschale“ gewährt werden. Das BMBF gewährt staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen sowie Universitätskliniken, die auf Ausgabenbasis abrechnen, im Rahmen der Projektförderung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der geplanten Zuwendung. Die Projektpauschale ist in der beantragten Fördersumme zu berücksichtigen.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Gebietskörperschaften werden auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit hat das BMBF den Projektträger im DLR e.V. (PT-DLR) mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme beauftragt.
Ansprechpartner ist:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen
Frau Dr. Ursula Bach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 2 28/38 21-11 34
Telefax: +49 2 28/38 21-12 48
E-Mail: Ursula.Bach@dlr.de
Internet: www.pt-dlr.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
Dem Projektträger DLR sind bis spätestens zum 1. Dezember 2014 Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Es werden Skizzen erwartet, die eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen vorsehen.
Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Internetportal „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/ [Fördermaßnahme „PM_ARBEIT“ auswählen]). Postalisch eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.
Die Skizzen müssen beim Projektträger DLR über das oben angegebene Portal in deutscher Sprache eingereicht werden. An das Fristende zum 1. Dezember 2014 schließt sich ein unabhängiges Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren an. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger im DLR Kontakt aufzunehmen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger im DLR vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine ggf. später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. Juni 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Rudolf Leisen
1Care-Arbeit gilt klassisch als „Pflegetätigkeit“, wird aber angesichts des demografischen Wandels zunehmend weiter gefasst. Care wird als Typ neuer Arbeitstätigkeit verstanden: als Gesamtheit der Tätigkeiten, die Lebenswelt erhalten. Care-Arbeit wird somit zum neuen Typus von Arbeit der Zukunft, die auf Nachhaltigkeit orientiert ist. (Arbeitsorganisatorische Leitbilder, hrsg. INQA – Initiativkreis Arbeitssysteme in der Produktion/Technische Universität Dortmund, o. J., S. 47)