
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Zivile Sicherheit – Erhöhung der Resilienz im Krisen- und Katastrophenfall“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017“ der Bundesregierung
Vom 3. Juli 2014
Resilienz beschreibt im Zusammenhang mit der zivilen Sicherheit die Fähigkeit, sich auf bekannte wie unbekannte Krisen- und Katastrophenszenarien vorzubereiten, diese möglichst im Vorfeld zu verhindern, sich von einem potenziell entstandenen Schaden schnell zu erholen und die gesammelten Erfahrungen wieder in die Vorbereitung einfließen zu lassen. Resilienz stellt somit eine der Schlüsselkompetenzen der zivilen Sicherheit dar.
Die Förderrichtlinien sollen einen Beitrag dazu leisten, die Vorsorge für und die Vermeidung von Krisen und Katastrophenlagen zu verbessern und zu deren Bewältigung und der Wiederherstellung des „Status-quo-ante“ beizutragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Resilienz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte. Die Bevölkerung soll nicht länger nur als Betroffene einer Krise betrachtet, sondern auch als Akteur in die Krisenvorsorge und –bewältigung mit einbezogen werden.
Das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2012 - 2017“ (http://www.sifo.de) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die z. B. durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.
Es werden Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern gefördert,
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die geplante Förderung erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (AGVO; ABl. (EU) L 187/1 vom 26.6.2014) und ist im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.
Die nach diesen Richtlinien förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO, soweit die Zuwendungsempfänger Unternehmen im Sinne des Artikels 107 AEUV sind. Gemäß Artikel 1 Absatz 4a AGVO werden einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet hat, keine Einzelbeihilfen gewährt.
Gefördert werden Projekte, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die Resilienz der Bevölkerung sowie der Einsatzkräfte gegenüber Krisenszenarien und langanhaltenden Katastrophenlagen durch ganzheitliche Lösungen zu erhöhen. Sie sollen einen Beitrag zur Vorsorge und Vermeidung von Katastrophen sowie zur Bewältigung und Wiederherstellung im Schadensfall leisten. Es müssen relevante zivile Szenarien zugrunde gelegt werden. Diese müssen unter den Aspekten der „Vorsorge und Vermeidung“ und der „Bewältigung und Wiederherstellung“ behandelt werden und so alle Phasen des Resilienzgedankens aufgreifen. Die Verbünde sollen alle zur Bewältigung notwendigen Institutionen berücksichtigen und die Bevölkerung einbinden.
Folgende Themen sind Gegenstand der Förderung, wobei aus jedem der beiden Themenblöcke mindestens ein Aspekt abgebildet sein muss:
Die Projektvorschläge müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen, um für die Zukunft eine entscheidende Verbesserung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Vorschläge müssen klare Vorteile gegenüber bereits vorhandenen Lösungen aufweisen.
Wesentliche Merkmale der Verbundprojektvorschläge müssen sein:
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch Normungsaktivitäten (bspw. DIN-spec) gefördert.
Um die Verbundstruktur möglichst schlank zu gestalten, kann es sich anbieten, bei einer großen Anzahl zu berücksichtigender Akteure auf das Instrument der assoziierten Partnerschaften zurückzugreifen.
Antragsberechtigt sind:
sowie Endnutzer im Sinne dieser Richtlinien:
Eine Forschungseinrichtung, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten (siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/) sind zu berücksichtigen.
Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten, deren Ziele produktspezifische Anwendungen und Entwicklungen darstellen, Ansätze, die nicht über den Stand der Technik hinausgehen, und ausschließlich literaturbasierte Studien.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner des Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr.0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6), entnommen werden.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Martin Bettenworth
Telefon: +49 2 11/62 14 – 3 99
Telefax: +49 2 11/62 14 – 4 84
E-Mail: bettenworth@vdi.de
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze ausgewählt. In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 3. Juli 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker