
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“
Vom 18. August 2014
Mit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Rolle der Kommunen als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation für eine nachhaltige, demografiefeste Entwicklung der Regionen in Deutschland zu stärken. Zentral hierbei ist, die räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Regionalentwicklung der Land- und Flächenressourcen in Deutschland zu gestalten. Durch die Kooperation von Kommunen mit Wissenschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen neue Impulse für die Zukunft der Regionen in Deutschland gesetzt werden. Die Fördermaßnahme ist Teil des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklungen“ und leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeits- und zur Demografiestrategie der Bundesregierung.
Ein wichtiges Ziel der Nachhaltigkeitsforschung ist die Praxisnähe und Umsetzbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten und Ergebnisse. Neue Ideen, innovative Lösungen und Konzepte können nur dann einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten, wenn sie bei den Entscheidungsträgern und Akteuren vor Ort ankommen und dort umgesetzt werden.
Viele relevante Entscheidungen für die nachhaltige Entwicklung Deutschlands werden auf kommunaler Ebene getroffen. Die Bewältigung von Schrumpfung und Wachstum, die Anpassung der sozialen und technischen Infrastrukturen, der Umbau zu nachhaltigen und demografieangepassten Siedlungsstrukturen, der verantwortungsvolle Umgang mit Land- und Flächenressourcen sowie die regionale Versorgung mit Energie und Lebensmitteln werden ganz wesentlich durch die Kommunen in Deutschland geprägt und gestaltet. Die Kommunen und kommunalen Einrichtungen sind damit erste Adressaten und Akteure für Nachhaltigkeitsforschung. Mit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ soll nun die Initiative und Beteiligung von Kommunen an Forschung und Innovation im Rahmen transdisziplinärer Forschungsansätze gestärkt werden.
Wenn neue Ideen und Lösungen durch Kommunen gemeinsam mit der Wissenschaft initiiert und entwickelt werden, steigen die Chancen für deren dauerhafte Umsetzung. Die Fördermaßnahme ist daher darauf gerichtet, dass Kommunen an der Forschungsinitiative teilnehmen, um im Schulterschluss mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen nachhaltige Lösungen zu entwickeln und in die Praxis umsetzen. Kreative und innovationsfreudige Akteure im öffentlichen Bereich sollen die Chance erhalten, neue Ideen partnerschaftlich zusammen mit der Wissenschaft zu verwirklichen.
Das BMBF unterstützt daher mit dieser Fördermaßnahme Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die von Kommunen in Kooperation mit Wissenschaft, Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden und zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der Gesellschaft beitragen. Gute Ideen für eine zukunftsfähige Gestaltung von Regionen sollen nicht an Sachzwängen, knappen Ressourcen und Zeitmangel scheitern. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, durch zielgerichtete Forschung und Entwicklung ihre Gestaltungspielräume zu nutzen und die Herausforderungen struktureller Veränderungen aktiv zu gestalten.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die zu einer nachhaltigen Entwicklung von Regionen in Deutschland beitragen und dabei auf die räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der Land- und Flächenressourcen fokussieren.
Die anwendungsorientierten FuE-Vorhaben dienen zum einen der Erforschung und Entwicklung neuer Lösungen und Konzepte für Kommunen. Zum anderen können FuE-Vorhaben beantragt werden, die auf eine testweise Umsetzung, Erprobung sowie Anpassung und Weiterentwicklung vorhandener Lösungen und Konzepte gerichtet sind. Hierbei kann auf Ergebnisse von Förderinitiativen der EU, des Bundes (z. B. BMBF-Fördermaßnahmen REFINA, Nachhaltiges Landmanagement) oder der Länder zurückgegriffen werden.
Neue, zu erprobende Konzeptionen müssen das Potenzial zur Anwendung auch in anderen Kommunen in Deutschland besitzen.
Die Einreichung von Projektvorschlägen erfolgt zu festgelegten Stichtagen (vgl. Nummer 7.2.1). Pro Stichtag steht ein Fördervolumen von bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung. Für die Förderung eines Verbundvorhabens können maximal eine Million Euro beantragt werden.
FuE-Vorhaben können in den folgenden zwei Schwerpunktbereichen (Nummer 2.1 und 2.2) gefördert werden.
Wesentliche Grundlage für das kommunale Handeln und für eine nachhaltige und demografiefeste Zukunftsgestaltung in den Regionen Deutschlands ist die Bereitstellung und Erprobung von zuverlässigen und praxistauglichen Instrumenten. Wichtige Hilfsmittel für die kommunalen Akteure sind z. B.
In den vergangenen Jahren wurden bereits verschiedene Instrumente (z. B. Demografie- und Nachhaltigkeitschecks, Regionalbudgets, Fondsmodelle) entwickelt, die ein vielversprechendes Potenzial besitzen, jedoch noch weitergehend entwickelt oder auf spezifische Bedingungen angepasst werden müssen. Darüber hinaus stellen Schrumpfungsprozesse die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen, denn bislang sind die meisten Instrumente unter Wachstumsbedingungen entstanden und optimiert worden. Unter Schrumpfungsbedingungen benötigen die Kommunen zum Teil völlig neue Instrumente und Konzepte, z. B. für den teilweisen Leerzug und Rückbau von Siedlungsgebieten.
Vorschläge für FuE-Vorhaben sollen auf die nachfolgend genannten Themen konzentriert werden:
2.2 Kommunikation, Motivation, Beteiligung und Flexibilisierung
Wichtigste Voraussetzung für Veränderung und Anpassung in den Kommunen und Regionen Deutschlands ist Offenheit, Akzeptanz sowie eine aktive und möglichst breite Beteiligung von Entscheidungsträgern, Bürgern und gesellschaftlichen Gruppen. Einschneidende Veränderungen durch den demografischen Wandel und ihre Konsequenzen müssen kommuniziert und verstanden werden, Antworten und Lösungen sollen auf möglichst breiter Basis gefunden werden. Dabei gilt es, auch neue Perspektiven zu gewinnen und Chancen, z. B. durch neue Formen regionaler Wertschöpfung oder Landnutzung, zu vermitteln. Nur in einem Klima der Offenheit kann es gelingen, neue Wege zu gehen, Bürger zu aktivieren und im Bedarfsfall auch unpopuläre Maßnahmen zu vermitteln und umzusetzen.
Kommunikation, Motivation und Beteiligung sind damit Schlüsselfaktoren für die Bewältigung zukünftiger Veränderungen in den Regionen. Ein Ziel der Förderung ist daher die Entwicklung und testweise Erprobung von Konzepten für Kommunikation, Motivation und Beteiligung in Kommunen und Regionen. Die Konzepte sollen von den Kommunen in Zusammenarbeit mit entsprechenden Experten bzw. ausgewiesenen Einrichtungen entwickelt und/oder erprobt werden.
Eine weitere Voraussetzung für Veränderung und Anpassung ist der Abbau regulativer Hürden bzw. die Flexibilisierung von Regelungen. Standards und Regelungen sind überwiegend unter den Bedingungen von Wachstum und zunehmendem Wohlstand entstanden. Diese stehen vor allem in schrumpfenden Regionen Anpassungsmaßnahmen im Wege oder sind mit unnötigen finanziellen Belastungen und Arbeitsaufwand verbunden. In den Kommunen besteht oft große Unsicherheit, inwieweit von Regelungen und Standards abgewichen werden kann und welche Risiken damit verbunden sind. Eine Flexibilisierung von Regelungen und Standards wird also nur dann gelingen, wenn mögliche Folgen und Risiken fundiert, d. h. wissensbasiert eingeschätzt werden können.
Vorschläge für FuE-Vorhaben sollen auf die nachfolgend genannten Themen konzentriert werden:
2.3 Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung, Transfer
Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges wissenschaftliches Vorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliches Ziel dabei ist die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse sowie die übergreifende Vernetzung der geförderten Vorhaben. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:
Die Fördermaßnahme richtet sich vornehmlich an Kommunen und ihre Einrichtungen, die in der vorliegenden Förderrichtlinie unter dem Begriff „Kommune“ zusammengefasst und adressiert werden. Antragsberechtigt sind insbesondere:
In Verbundprojekten sind außerdem antragsberechtigt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU –, Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen der Praxis wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Förderungswürdig sind Verbundprojekte von Kommunen in Kooperation mit Wissenschaft und/oder Unternehmen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Kompetenzen in dem vorgesehenen Themenbereich (vgl. Nummer 2). Die Förderung eines Einzelprojekts einer Kommune oder eines Verbundprojekts mehrerer Kommunen ist ebenso möglich, wenn Wissenschaft, Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftliche Organisationen über Auftragsvergaben in die Vorhaben eingebunden werden.
In einem Verbundprojekt müssen Kommunen mit mindestens einem von drei Verbundpartnern beteiligt sein. Die Verbundkoordination kann, muss aber nicht bei der Kommune liegen. Die Ergebnisse der Vorhaben müssen in erster Linie den Kommunen in Deutschland zu Gute kommen und übertragbar sein.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist ausdrücklich erwünscht. Der Zusammenschluss in einem Verbundprojekt kann innerhalb einer Region oder überregional erfolgen. Bei einer überregionalen Kooperation sollten Kommunen zusammenarbeiten, die vor ähnlichen Problemen stehen und hierfür gemeinsame und übertragbare Lösungen entwickeln wollen.
Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, begleitende Aktivitäten des BMBF insbesondere der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ zu unterstützen und zu einer Vernetzung sowie Zusammenarbeit der geförderten Projekte und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.
Von jedem Projekt wird erwartet, dass das Vorhaben während der Laufzeit in Bezug auf seine Zielsetzung, Durchführung und erwarteten Ergebnisse bzw. Lösungen in einem Kurzvideo von drei bis fünf Minuten sowie in einem leicht verständlichen 4-seitigen Informationsblatt im DIN A5-Format dargestellt wird. Der hierfür erforderliche Aufwand wird gefördert (vgl. Nummer 5).
Die Projektteilnehmer sind weiterhin verpflichtet, sich an Maßnahmen einer wissenschaftlichen Begleitung und gegebenenfalls Evaluation zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/) entnommen werden.
Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.
Anträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. der Richtlinien für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK) zu erstellen.
Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das bedeutet für Kommunen, dass grundsätzlich zusätzliches Personal für das Vorhaben einzustellen ist bzw. wenn bestehendes Personal im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters eine Ersatzkraft einzustellen ist.
Zur Vereinfachung der Antragsstellung gelten grundsätzlich folgende Festlegungen:
Reiseaufwand:
Sachaufwand:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genannten Obergrenzen nur der Vereinfachung der Antragstellung dienen. Bei der Durchführung eines Vorhabens sind jeweils die tatsächlich entstandenen Kosten oder Ausgaben nachzuweisen.
Sollen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Aufträge an Dritte vergeben werden, ist auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften über die Vergabe von Aufträgen zu achten.
Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Förderung.
Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Helmholtz-Zentren müssen detailliert begründen, in welchem Umfang eine über die Programmorientierte Förderung (POF) hinaus gehende Projektförderung erforderlich ist.
Die Förderdauer für die FuE-Vorhaben beträgt im Normalfall zwei bis drei Jahre.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bei Zuwendungen an Kommunen bzw. Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ hat das BMBF seinen Projektträger
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich – PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Fachbereich Ressourcenmanagement (UMW2)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
beauftragt. Ansprechpartner sind
Herr Dr. Reiner Enders
Telefon: 0 30/2 01 99-4 24
Telefax: 0 30/2 01 99-4 30
E-Mail: r.enders@fz-juelich.de
Frau Maike Hauschild
Telefon: 0 30/2 01 99-4 54
Telefax: 0 30/2 01 99-4 30
E-Mail: m.hauschild@fz-juelich.de
Zur Förderbekanntmachung wird der Projektträger Jülich voraussichtlich im November/Dezember 2014 eine Informationsveranstaltung mit Partnerbörse durchführen.
Nähere Informationen zur Fördermaßnahme sowie über die Informationsveranstaltung mit Partnerbörse erhalten Sie über die Internetseite: http://www.ptj.de/kommunen_innovativ
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger PtJ zunächst für jeden Projektvorschlag (vgl. Nummer 2.1 und 2.2) aussagefähige Projektskizzen vorzulegen. Stichtage für die Einreichung sind der
17. Februar 2015 (13.00 Uhr) und der 16. Februar 2016 (13.00 Uhr).
Weitere Einreichungstermine werden ggf. durch eine Änderungsbekanntmachung veröffentlicht.
Der Einreichungstermin für Projektvorschläge für die wissenschaftliche Begleitung (vgl. Nummer 2.3) ist der 17. Februar 2015 (13.00 Uhr).
Im Fall eines Verbundprojektes ist eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektskizzen sind über das Internetportal easy online einzureichen. Der Zugang zu diesem Portal wird über die Internetseite http://www.ptj.de/kommunen_innovativ des Projektträgers veröffentlicht. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu den o. g. Terminen unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Den Formblättern ist eine detaillierte Projektskizze in einem Umfang von maximal zehn Seiten inklusive Deckblatt beizufügen, die einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweist, alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthält und folgende Struktur aufweist (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Seitenränder 2 cm):
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Folgende Kriterien gelten für die Bewertung von Projektskizzen für das wissenschaftliche Begleitvorhaben (vgl. Nummer 2.3):
Die eingegangenen und begutachtungsfähigen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen nach den oben genannten Kriterien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Die Nutzung des elektronischen Systems „easy online“ zur Vorlage eines förmlichen Antrages für FuE-Verbundvorhaben (nach Aufforderung durch den Projektträger) wird dringend empfohlen. Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de abgerufen werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen (https://foerderportal.bund.de/easy/).
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18. August 2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
R. Ollig