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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“

Vom 18.08.2014

Angesichts des weltweit steigenden Rohstoffbedarfs und der großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland weiterhin steht, müssen die für die deutsche Wirtschaft bestehenden Ressourceneffizienzpotenziale gehoben und neue Perspektiven eröffnet werden. Effizienztechnologien sind dabei wesentliche Treiber für Innovationen und die Grundlage für neue Produkte und Verfahren. Hierdurch kann sich die deutsche Wirtschaft Wettbewerbsvorteile verschaffen und das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffverbrauch und von Umweltauswirkungen entkoppeln. Signifikante Beiträge zu den Zielen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (2002) werden erwartet, ­insbesondere zur Verdopplung der Rohstoff- und Energieproduktivität bis zum Jahr 2020, zur Senkung der Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 % bis 2020 bzw. 80 bis 95 % bis 2050 und zur Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050. Mit ihrer Hightech-Strategie 2020 zielt die Bundesregierung auf eine übergreifende, zukunftsweisende Innovationspolitik ab.

Mit der Fördermaßnahme „r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ im Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Ziel, durch gezielte FuE1-Impulse bestehende Hemmnisse bei der Entwicklung und Verbreitung von industriellen Effizienztechnologien zu überwinden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Umgestaltung der Wirtschaft zu einer „Green Economy“ geleistet werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die deutsche Wirtschaft verarbeitet jährlich etwa 1,2 Milliarden Tonnen Rohstoffe, insbesondere Minerale und Metalle, sowie Energierohstoffe. Die Rohstoffentnahmen im In- und Ausland verursachen bei Gewinnung und Verarbeitung steigende Kosten und zum Teil gravierende Umweltbelastungen. Gleichzeitig ist eine sichere Rohstoffversorgung Grundlage für die produzierende Industrie am Standort Deutschland und letztlich für unseren Wohlstand. Durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Effizienztechnologien kann die deutsche Wirtschaft ihre Rohstoffproduktivität verbessern, d. h. eine höhere Wertschöpfung bezogen auf die eingesetzte Rohstoffmenge erzielen. Die daraus resultierenden Kosten- und Wettbewerbsvorteile stärken die deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich und sind Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, das vom Rohstoffbedarf und den damit verbundenen Umweltauswirkungen entkoppelt wird.

Im Rahmen der 2013 abgeschlossenen BMBF2-Fördermaßnahme „r2 – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Rohstoffintensive Produktionsprozesse“ wurden vielversprechende Potenziale für industrielle Effizienzsteigerungen im Rohstoff- und Recyclingsektor aufgezeigt. Bei deutschlandweiter Umsetzung der „r2“-Ergebnisse wäre es möglich, pro Jahr rund 80 Millionen Tonnen Rohstoffe einzusparen, die Rohstoffproduktivität um fünf bis sechs Prozent zu steigern, gleichzeitig die Treibhausgasemissionen um etwa 60 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren und für die gesamte Produktionskette den primären Energieverbrauch entsprechend dem Kohlebedarf von ungefähr sechs großen Kraftwerken zu senken. Die Produktionskosten könnten damit in Deutschland um ca. 3,4 Milliarden Euro jährlich verringert werden bei gleichzeitig positiven Effekten auf die Beschäftigung. Erste Einschätzungen der noch laufenden BMBF-Fördermaßnahme „Technologien für Nachhaltigkeit und Klimaschutz – Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2“ lassen weiteres erhebliches Einsparpotenzial in der chemischen Industrie erwarten. Bei Realisierung dieser Potenziale wären neben Verbesserungen im Nachhaltigkeitsindikator „Rohstoffproduktivität“ auch signifikante Verbesserungen in den weiteren Nachhaltigkeitsindikatoren „Energieproduktivität“, „Primärenergieverbrauch“ und „Treibhausgasemissionen“ möglich.

Um diese Potenziale zu realisieren, muss die Übertragung vielversprechender FuE-Ergebnisse in die industrielle Praxis verbessert werden, so dass sie rasch in Innovationen umgesetzt werden können. Die enge Verzahnung von Forschung und Entwicklung mit der späteren Anwendung, die Erprobung in Prototyp-, Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die Markteinführung neuer Technologien gewinnen dafür an Bedeutung. Eine Übertragung von Ergebnissen aus dem Labor- in den Industriemaßstab ist ohne begleitende Forschung und Entwicklung zur Maßstabsvergrößerung meistens nicht möglich und darüber hinaus – obwohl mit Umweltvorteilen und gleichzeitigen Gewinnerwartungen verbunden – mit hohen finanziellen und technischen Risiken verbunden, die einzelne Unternehmen nicht allein tragen können.

Die oben genannten Ergebnisse aus BMBF-Fördermaßnahmen sind nur beispielhaft zu nennen. Die Förderrichtlinie „r+Impuls“ adressiert generell die Übertragung vielversprechender FuE-Ergebnisse, die hohe Rohstoff- und Energieeffizienzpotentiale aufweisen, in die industrielle Praxis und ist nicht an eine vorausgehende BMBF-Förderung gebunden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF unterstützt mit „r+Impuls“ die Weiterentwicklung und Umsetzung von FuE-Ergebnissen über Pilotanlagen bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen oder produktreifen Prototypen, um aus dem Labor oder Technikum einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen und damit mehr und schneller erfolgversprechende FuE-Ergebnisse in nachhaltige Innovationen zu überführen. Mit der Fördermaßnahme „r + Impuls“ sollen insofern anwendungsorientierte und nachfragegetriebene Verbundvorhaben mit hoher Relevanz zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz unter industrieller Federführung in enger Partnerschaft mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen initiiert werden. Besonders berücksichtigt werden solche Vorschläge, die unternehmensübergreifende Ansätze aufzeigen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistaug­licher Lösungen in die breite industrielle Anwendung herausarbeiten und nach Möglichkeit die Übertragbarkeit auch auf andere Branchen anstreben.

Es wird von den Antragstellern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen avisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden. Die Herangehensweise soll integrativ und fachübergreifend sein, d. h. Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellen.

Voraussetzung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung, d. h. mindestens technologischer Reifegrad fünf (Technology Readiness Level, kurz TRL 5). Die Vorhaben müssen auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung innerhalb der TRL 6 bis 8 ausgerichtet sein. Somit sollen FuE-Ergebnisse weiterentwickelt und möglichst nah an die Markteinführung gebracht werden. Nähere Informationen zur Definition des technologischen Reifegrades in Anlehnung an die Definition aus dem EU-Rahmenprogramm „HORIZONT 2020“ werden auf der Internetseite www.ptj.de/r+impuls veröffentlicht.

Die Arbeiten sollen auf konkrete Anwendungen ausgerichtet sein und in einer Demonstrations-/Referenzanlage münden. Im Vorfeld der Antragstellung werden der Nachweis der prinzipiellen Machbarkeit und eine Potenzialabschätzung zu den erwarteten Ressourceneffizienzeffekten erwartet. Die Entwicklung einer Anlagenkonzeption soll so weit vorangetrieben werden, dass eine möglichst rasche und breite Markteinführung möglich wird.

2.1 Industrielle Entwicklungs- und Innovationsprojekte

Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Prioritäre Themen sind z. B.

  • Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metall­erzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie)
  • Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
  • Recycling und Substitution wirtschaftsstrategischer Rohstoffe ( http://www.fona.de/de/14738 )
  • Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung

Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen. Es können auch Projekte in anderen Anwendungs- und Technologiebereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze auf die Realisierung von deutlichen Ressourceneffizienzpotenzialen in der Wirtschaft abzielen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahmen werden gefördert:

Phase 1: Prototypvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung an Prototypanlagen inklusive Forschung und Entwicklung zur Maßstabsvergrößerung sowie technischer Vorarbeiten (Pre-Engineering). Phase 1 sollte im Regelfall eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten und mit einem Meilenstein mit Abbruchkriterium abschließen, der die technische und wirtschaftliche Machbarkeit im Projektverlauf belastbar nachweist. Nach Abschluss von Phase 1 muss die Technologie soweit entwickelt sein, dass der Übergang von TRL5 zu TRL6 erfolgt ist.

Phase 2: Demonstrationsvorhaben: Diese Phase beinhaltet die begleitende Forschung bei Errichtung und Betrieb von industrietauglichen Demonstrationsanlagen bzw. Referenzanlagen. Der erzielte technologische Reifegrad entspricht TRL 6 bis 8. Voraussetzung für Phase 2 ist ein Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit.

Antragsteller können sich sowohl auf Phase 2 als auch auf Phase 1 und 2 bewerben. Eine alleinige Beantragung von Phase 1 ist nicht förderfähig.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann eine Begleitung durch einen selbst beauftragten Innovationscoach im Rahmen des Vorhabens erfolgen. Der Coach soll im Sinn einer Patenschaft die Innovationsschritte zur industriellen Umsetzung begleiten und mit Fachwissen und Erfahrung das Unternehmen u.a. bei der Erstellung der Potenzialanalyse, bei der Einwerbung ergänzender Unternehmensfinanzierungen, beim gewerblichen Rechtsschutz und der Verwertungsplanung unterstützen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme werden nicht gefördert:

  • Grundlagenforschung und angewandte Forschung im Labormaßstab (d. h. Vorhaben, die auf eine Entwicklung innerhalb der TRL 1 bis 4 ausgerichtet sind)
  • Markteinführung und Marketingaktivitäten sowie Unternehmensberatung (ausgenommen hiervon sind die Innova­tionscoachs für KMU)
  • Vorhaben im Themenfeld biogene Rohstoffe (es wird auf die BMBF-Fördermaßnahmen im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ verwiesen)

Hinweise auf komplementäre Fördermöglichkeiten:

  • Umweltinnovationsprogramm (UIP): Innerhalb dieses Förderprogrammes des BMUB werden Vorhaben gefördert, bei denen Forschung und Entwicklung bereits abgeschlossen sind und die sich auf die erstmalige großtechnische Demonstration konzentrieren ( www.umweltinnovationsprogramm.de ).
  • Innovationsprogramme: Die KfW Mittelstandsbank bietet derzeitig Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. ERP-Innova­tionsprogramm) für die Markteinführung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen an ( www.kfw.de ).
  • High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung: Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen parallel bzw. im Anschluss an die Projekt-Förderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an ( http://www.high-tech-gruenderfonds.de ).

2.2 Technologietransfer

Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Technologietransferprojekt zu fördern. Hauptaufgaben sind die verbundübergreifende Unterstützung bei der Verbreitung der Ergebnisse zur Umsetzung innovativer Technologien und beim Ergebnistransfer (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Finanzierungsmodelle, Roadmaps etc.). Außerdem soll die Wirkungsanalyse auf Ebene der Fördermaßnahme durch systematische Ermittlung der angestrebten und realisierten Ressourceneffizienzpotenziale der geförderten Verbundprojekte durch das Technologietransferprojekt unterstützt werden. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und umfasst die projektübergreifende Erhebung von Daten und die Analyse der tatsächlich erzielten Nachhaltigkeitseffekte (Material-, Energie- und CO2-Einsparung, Versorgungssicherheit etc.), die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren/Anwender-Workshops/Messeauftritten, die Unterstützung bei Diskussionsforen sowie die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMBF.

2.3 Internationale Zusammenarbeit

Eine Förderung deutscher Partner in EUREKA-Verbundprojekten und KIC Raw Materials Aktivitäten ist zu den thematischen Schwerpunkten der Förderrichtlinie möglich.

Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wird begrüßt, wenn hierdurch ein Mehrwert für die Durchführung des Vorhabens und Verwertung der Ergebnisse in Deutschland entsteht. Die Kofinanzierung des entsprechenden Vor­habenteils muss über das Partnerland erfolgen.

Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als „lernendes Programm“. Das BMBF behält sich vor, weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme, wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu implementieren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe:

http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Einzelvorhaben von Unternehmen sowie Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und ggf. weiterer Partner. Voraussetzung ist bei Verbundvorhaben die Koordination durch ein Wirtschaftsunternehmen.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine erfolgreich beendete Vorlaufforschung bzw. ein nachweisbarer Pilotbetrieb, der z. B. im Rahmen einer ersten Förderphase erreicht wurde (mindestens TRL 5). Förderfähig sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur deutlichen Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Vorhaben müssen auf experimentelle Entwicklung innerhalb der TRL 6 bis 8 ausgerichtet sein, eine ausreichende Innovationshöhe erreichen und aufgrund erheblicher Entwicklungsrisiken ohne öffentliche Förderung nicht durchführbar sein.

Mit der Projektskizze sind eine Abschätzung der erreichbaren Effizienzpotenziale und eine systematische Betrachtung der weiteren erwarteten Nachhaltigkeitseffekte einzureichen, welche im Laufe des Projektes zu konkretisieren sind. Darüber hinaus wird die Vorlage eines Konzeptes für die technische und wirtschaftliche Umsetzung inklusive Angaben zur Zeitschiene, Finanzierung sowie zum Markteintritt erwartet.

Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. Die Vorhaben sollen auf eine rasche Markteinführung und breite Anwendung der FuE-Ergebnisse zielen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „HORIZONT 2020“ vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, aktiv mit dem übergreifenden Technologietransferprojekt (siehe Nummer 2.2) des Förderschwerpunktes zusammenzuarbeiten, um so die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit, den Ergebnistransfer und die Wirkungsanalyse für die Fördermaßnahme zu unterstützen.

Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren/Anwender-Workshops vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme – insbesondere zur Quantifizierung der erzielbaren ökologischen und sozioökonomischen Wirkungen – bereitzustellen.

Die Partner eines Verbundprojektes haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt Vordruck 0110 im Formularschrank entnommen werden ( hier ).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen für innovative Anlagenteile und FuE-Geräte verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen und sonstige Investitionen für Demo- bzw. Referenzanlagen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem FuE-Gegenstand stehen. Förderfähig sind lediglich die Investitionskosten für forschungsintensive Anlagenbestandteile, die noch weiterentwickelt und für den erstmaligen großindustriellen Einsatz erprobt werden müssen.

Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel mit 25 % anteilfinanziert werden können. Abhängig vom Forschungsrisiko und der kommerziellen Verwertungsnähe des Vorhabens ist gegebenenfalls eine Anhebung der Förderquote möglich. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 75 % gefördert werden können. Helmholtz-Zentren müssen detailliert begründen, in welchem Umfang eine über die Programmorientierte Förderung (POF) hinausgehende Projektförderung erforderlich ist.

Die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss über die beantragte BMBF-Förderung hinaus belastbar nachgewiesen werden, z. B. durch Eigenmittel, industrielle Drittmittel oder andere Finanzierungsquellen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich – PtJ
Geschäftsbereich Nachhaltigkeit
Fachbereich Umweltinnovationen (UMW 1)
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin

beauftragt.

Ansprechpartner sind

Frau Anja Degenhardt

Telefon: 0 30/2 01 99-4 06
Telefax: 0 30/2 01 99-33 30

E-Mail: a.degenhardt@fz-juelich.de

Herr Dr. Andreas Jacobi
Telefon: 0 30/2 01 99-4 85
Telefax: 0 30/2 01 99-33 30

E-Mail: a.jacobi@fz-juelich.de

Nähere Informationen zur Fördermaßnahme erhalten Sie über die Internetseite: www.ptj.de/r+impuls .

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist einstufig. Dem Projektträger sind detaillierte Projektskizzen bis zu den Stichtagen:

2. März 2015 (13.00 Uhr)
1. März 2016 (13.00 Uhr)

vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Einreichungstermine werden ggf. durch eine Änderungsbekanntmachung veröffentlicht.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Koordinator über das Internetportal easy online einzureichen. Der Zugang zu diesem Portal wird über die o. g. Internetseite des Projektträgers veröffentlicht. Den Formblättern ist eine detaillierte Projektskizze beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal 30 Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Seitenränder 2 cm):

Deckblatt: Thema des beabsichtigten (Verbund)Projektes, Projektdauer, Anzahl und Art der Partner, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers

I. Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
  • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme
  • Bedarf bei den Unternehmen/volkswirtschaftliche Relevanz
  • Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  • Quantifizierung der Ressourceneffizienzpotenziale anhand des vorgegebenen Formblattes (wird über die Internetseite des Projektträgers veröffentlicht): u. a. Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen und zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, Beitrag zum Umweltschutz, insbesondere Energie- und CO2-Einsparungen

II. Stand der Wissenschaft und Technik sowie bisherige Arbeiten

  • Stand der Wissenschaft und Technik (einschließlich alternative Lösungen, der Ergebnisverwertung entgegenstehende Rechte, Informationsrecherchen)
  • Bisher erreichter Entwicklungsstand bzw. Reifegrad der Technologie (TRL 5 ist Voraussetzung)
  • Bisherige Arbeiten des Antragstellers

III. Beschreibung des Arbeitsplans

  • Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes (inklusive Unterauftragnehmer)
  • Konzept für die technische und wirtschaftliche Umsetzung
  • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
  • Meilensteinplanung, Abbruchkriterium nach der Pre-Engineering-Phase nach maximal einem Jahr (Nachweis der Erreichbarkeit des TRL 8)
  • Darstellung von messbaren Erfolgskriterien
  • Regelmäßige Fortschreibung zu den realisierbaren Potenzialen

IV. Verwertungsplan (für jeden Partner mit Zeithorizont)

  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten: insbesondere im Hinblick auf potentielle Märkte (Produkte/Systeme) und andere Nutzungen; Schutz des geistigen Eigentums
  • Wissenschaftliche und/oder technische Erfolgsaussichten: u. a., wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z. B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können.
  • Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit: die nächste Phase bzw. die nächsten innovatorischen Schritte zur erfolgreichen Umsetzung der Vorhabenergebnisse

V. Arbeitsteilung/Zusammenarbeit mit Dritten

  • kurze Partnerdarstellung, ggf. eigene Vorarbeiten, geplante Arbeitsteilung
  • Europäische oder internationale Zusammenarbeit (falls geplant): Mehrwert für Deutschland, kurze Partnerdarstellung, ggf. eigene Vorarbeiten, geplante Arbeitsteilung, Kofinanzierung der ausländischen Partner

VI. Finanzierungsplan

  • Notwendigkeit der Zuwendung
  • Finanzielles Mengengerüst für das Gesamtprojekt mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln/sonstigen Mitteln, auch über die beantragte BMBF-Förderung hinaus)
  • Angabe der voraussichtlichen Kosten, Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln, Ressourcengrobplanung (d. h. Personal, Material, Geräte)

Aus der Vorlage einer Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen nach folgenden Kriterien bewertet:
  • Beitrag zu den Zielen der Fördermaßnahme (Beitrag zur nachhaltigen Nutzung knapper Ressourcen, Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit wirtschaftsstrategischen Rohstoffen, Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität, Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz, Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, weitere Nachhaltigkeitsbeiträge)
  • Innovationshöhe (erstmalige Umsetzung einer innovativen Technik, technologischer Reifegrad, Hochwertigkeit der Technologie oder Dienstleistung, Neuartigkeit der Fragestellungen und Lösungsansätze, Forschungsrisiko, Erreichbarkeit/Erhalt einer Weltspitzenposition)
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes/Umsetzungskonzept (Qualität und Effizienz der Methodologie und des Arbeitsplans, Interdisziplinarität, Erkenntnisgewinn, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette)
  • Qualität des Konsortiums (Qualifikation der Partner, bisherige und geplante Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern, Wirtschaftsbeteiligung, KMU-Beteiligung, Projektmanagement, ggf. Mehrwert durch europäische/inter­nationale Zusammenarbeit)
  • Ergebnisverwertung (überzeugendes Konzept zur wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Verwertung der Ergebnisse, Einsatzmöglichkeit für Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, branchenübergreifende Ansätze, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer)

Für das begleitende Technologietransferprojekt entscheidet die Qualität des Konzepts hinsichtlich Organisation und Effizienz des Managements sowie die wissenschaftliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Skizzeneinreicher bei der koordinierenden Begleitung von Fördermaßnahmen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung unter Beteiligung externer Gutachter/innen entschieden wird.

Die Nutzung des elektronischen Systems „easy online“ zur Vorlage eines förmlichen Antrages für FuE-Verbundvor­haben (nach Aufforderung durch den Projektträger) wird dringend empfohlen. Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse hier abgerufen werden.

Ein Förderbeginn ab dem 3. Quartal 2015 ist vorgesehen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie den §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 18. August 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
R. Ollig

1Forschung und Entwicklung

2Bundesministerium für Bildung und Forschung