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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet des Selbstdatenschutzes im Rahmen des Förderprogramms „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“

Vom 13.10.2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Internet hat sich in den letzten 20 Jahren weltweit zum zentralen Kommunikationsmedium unserer global vernetzten Gesellschaft entwickelt. Im Zuge dieser Entwicklung sind weltumspannende soziale Netzwerke entstanden, mobile Apps erlauben das Auffinden von Personen und Orten, Online-Spielen oder den Austausch großer Datenmengen von nahezu jedem Ort der Welt aus.

Diese Kommunikation hinterlässt digitale Spuren, die vielfach in Kauf genommen werden müssen, um die Dienste nutzen zu können. Die enthaltenen personenbeziehbaren oder sogar personenbezogenen Informationen werden oft ohne Wissen der Betroffenen und ohne Möglichkeit zur Einflussnahme genutzt. Diensteanbietern oder anderen Interessenten ist es auf diese Weise möglich, Profile der Nutzerinnen und Nutzer zu erstellen. Durch die Verknüpfung von Informationen können so tiefgehende Einblicke in das Leben von Betroffenen erlangt werden, mit möglicherweise negativen Konsequenzen. Oft können die Betroffenen das nicht erkennen oder steuern. So können beispielsweise Nachteile bei Versicherungs- oder Kreditabschlüssen die Folge einer Profilbildung sein, oder schlechtere Voraussetzungen bei der Stellen- und Wohnungssuche bestehen. Neue, intelligente Methoden für die Bearbeitung großer Datenmengen (Big Data) verschärfen dieses Problem weiter.

Diese Entwicklungen sind eine Bedrohung der Datenschutzgrundrechte und ein tiefgehender Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, die Erforschung neuer Ansätze und die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen für die Selbstbestimmung in der digitalen Welt zu fördern. Ziel dieser Bekanntmachung ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass verbesserte Möglichkeiten für den selbstbestimmten Umgang mit sensiblen Daten für Bürgerinnen und Bürgern erforscht und entwickelt werden. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wissenschaft und Wirtschaft. Durch das Bereitstellen wirksamer Schutzmechanismen ergeben sich wirtschaftliche Chancen für deutsche Anbieter innovativer Lösungen. Die Forschung leistet damit auch einen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind wirksame und alltagstaugliche Ansätze für den Selbstdatenschutz in der digitalen Welt, um die informationelle Selbstbestimmung nachhaltig zu verbessern.

Selbstdatenschutz bezeichnet die durch die Einzelne oder den Einzelnen zum Schutz der persönlichen Daten eingesetzten Maßnahmen, für die somit auch die Verantwortlichkeiten bei der einzelnen Person liegen. Dazu gehören technische, organisatorische sowie rechtliche Maßnahmen. Sie können einerseits auf die Vermeidung der Herausgabe personenbezogener Informationen im Sinne einer Datensparsamkeit zielen. Andererseits werden Technologien wie Verschlüsselung, Anonymisierung und Pseudonymisierung eingesetzt, um sensible Informationen vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Bisherige Ansätze zum Selbstdatenschutz konnten sich noch nicht in der Breite durchsetzen, u. a. auf Grund mangelnder Alltagstauglichkeit.

Es besteht daher Forschungsbedarf hinsichtlich innovativer und alltagstauglicher Lösungsansätze, Technologien und komplementärer Maßnahmen, welche Laien auch im privaten Kontext erst befähigen, die Datenschutzrisiken besser einzuschätzen. Weitergabe und Nutzung von Daten müssen dafür verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden und die Daten vor Zugriffen geschützt werden. Relevante Anwendungsszenarien liegen dabei u. a. in der Kommuni­kation via Internet und sozialer Medien sowie im eCommerce. Insbesondere die mobile Nutzung des Internets ist heute noch mit einem erhöhten Nutzungsrisiko belastet.

Im Rahmen der Förderbekanntmachung werden vorzugsweise interdisziplinäre Verbünde, in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelvorhaben gefördert, die innovative Konzepte oder Ansätze der digitalen Selbstbestimmung und des Selbstdatenschutzes erforschen und entwickeln. Die Konzepte und Lösungen sollten in einen konkreten Anwendungsbereich eingebettet und die Akzeptanz innerhalb der adressierten Anwendergruppen dargestellt werden. Die Vorhaben müssen mindestens eines der folgenden Schwerpunktthemen adressieren:

  • Nachvollziehbarkeit verbessern: Die Möglichkeit, Datenverarbeitungsvorgänge nachzuvollziehen ist in vielen Anwendungen und Diensten nur rudimentär vorhanden. Um die Vertrauenswürdigkeit zu erhöhen und die Einflussmöglichkeiten des Einzelnen zu stärken, sollen Lösungen geschaffen werden, welche die Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Nutzerinnen und Nutzer auf einfache Art und Weise gewährleisten. Im Fokus stehen technische, organisatorische bzw. rechtliche Möglichkeiten, wie das Nachvollziehen an Dienstleister oder Einzelpersonen delegiert werden kann, um Nutzerinnen und Nutzer zu entlasten.
  • Risikobewertung ermöglichen: Die Gefahren beim Einsatz von IKT lassen sich oftmals nicht direkt wahrnehmen. Daher werden der Schutzbedarf sowie die möglicherweise weitreichenden Konsequenzen der Datennutzung durch Dritte oft unterschätzt. Um den Handlungsbedarf für den Selbstdatenschutz sichtbar zu machen, sollen neue Ansätze zur besseren Einschätzung von Datenschutzrisiken auch durch Laien erforscht werden.
  • Alltagstaugliche Anonymisierung und Pseudonymisierung schaffen: Bei der Nutzung von Internet-Diensten, wie z. B. Suchmaschinen, entstehen oft ungewollte Datenspuren. Durch die Entwicklung benutzerfreundlicher Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken und durch die Berücksichtigung von Grundsätzen der Datensparsamkeit sollen Datenspuren vermieden und die Möglichkeiten zur unerwünschten Bildung von Profilen eingeschränkt werden. Dabei ist zu betrachten, welche Konsequenzen sich daraus für die Geschäftsmodelle im Internet ergeben.
  • Vertraulichkeit unterstützen: Um im Internet vertraulich kommunizieren zu können und sensible Informationen zu schützen, können Verschlüsselungsverfahren eingesetzt werden. Deren wirksame Anwendung erfordert u. a. die Aushandlung kryptographischer Schlüssel sowie die Anbindung an Vertrauensinfrastrukturen. Es sollen daher alltagstaugliche und breit einsetzbare Verfahren zur Unterstützung einer vertraulichen Kommunikation und Datenhaltung entwickelt werden, welche auch für Laien nutzbar sind.

Die Relevanz der Lösungskonzepte sollte sich durch die entsprechende Beteiligung von Unternehmen deutlich in der Verbundstruktur widerspiegeln. In der Technologieentwicklung sind ethische, rechtliche, sozialwissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Implikationen sowie potenzielle Entwicklungen der Netzkulturen zu berücksichtigen. Möglich sind in Einzelfällen auch Einzelvorhaben, welche auf die Erforschung wissenschaftlicher Grundlagen für spätere Anwendungen abzielen. Die skizzierten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgehen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten und für Einzelprojekte sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen [KMU], Definition von KMU siehe www.forschungsrahmenprogramm.de/kmu-definition.htm ). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Verbundprojekte haben Anwender der neuartigen Technologien zur digitalen Selbstbestimmung und zum Selbstdatenschutz mit einzubeziehen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft und/oder der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). An den Verbundprojekten müssen insbesondere solche Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen wollen. Für wissenschaftliche Einzelprojekte sind Verbünde auch ohne eine Beteiligung von Unternehmen antragsberechtigt.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm (cordis.europa.eu) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vor­haben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme „Datenschutz: selbstbestimmt in der digitalen Welt“ hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Projektträger Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit
Steinplatz 1
10623 Berlin

Ansprechpartner: Dr. Stefan Weber
Telefon: 0 30/31 00 78-4 97
Telefax: 0 30/31 00 78-2 47
Internet: www.vdivde-it.de/KIS/foerderbekanntmachungen/bm-selbstbestimmung

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können von der Website des Projektträgers heruntergeladen werden:

www.vdivde-it.de/projektfoerderung/dokumente-fuer-die-projektfoerderung

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger

bis spätestens zum 16. Januar 2015

zunächst Projektskizzen in elektronischer Form unter https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/bm-selbstbestimmung in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen sollen einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung (mit Berücksichtigung der Projektpauschale im Fall von Universitäten) beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Selbstbestimmung und den Selbstdatenschutz in der digitalen Welt erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT unter der oben genannten Telefonnummer Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen können nach folgender Gliederung erstellt werden:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Neuheit des Lösungsansatzes, Stand der Wissenschaft und Technik, Patentlage
  3. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  4. Markpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung des/der beantragenden Unternehmen/s, konkrete Darlegung des Geschäftsmodells und Markt­perspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  6. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  7. Finanzierungsplan
  8. Verwertungsplan

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz der Skizze im Rahmen der Schwerpunkte der Bekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und Anwendungsbezug
  • Neuheit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • technologisches und wirtschaftliches Potenzial
  • Qualifikation der Partner
  • Projektmanagement
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungskonzepts, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen
  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.

Für die Verbundprojekte wird zudem die Qualität der Verbundstruktur als Kriterium herangezogen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die Erstellung von förmlichen Förderanträgen soll durch die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erfolgen. Informationen dazu erhalten Antragsteller online beim Projektträger: www.vdivde-it.de/KIS/foerderbekanntmachungen/bm-selbstbestimmung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2.3 Angebot einer Informationsveranstaltung

Skizzeneinreichern wird die Möglichkeit geboten, Ende November im Rahmen einer Informationsveranstaltung Kontakte zu möglichen Partnern für ein gemeinsames Verbundprojekt aufzubauen. Informationen dazu erhalten Antragsteller online beim Projektträger: www.vdivde-it.de/KIS/foerderbekanntmachungen/bm-selbstbestimmung

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 13. Oktober 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Holger Bodag

Änderung der Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsinitiativen auf dem Gebiet des Selbstdatenschutzes. Bundesanzeiger vom 07.09.2017