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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministerium für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Projektideen im Rahmen der Maßnahme "Forschungsnetz Systemmedizin der Leber – LiSyM"

Vom 27.10.2014

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

In Deutschland sind ca. fünf Millionen Menschen von Lebererkrankungen betroffen. Trotz vieler Fortschritte in der Behandlung sind die Ursachen oft nicht genau bekannt. Die Aufklärung grundlegender Mechanismen bei der Entstehung von Lebererkrankungen und die Entwicklung neuer Behandlungsansätze sind daher von hoher Wichtigkeit und stellen gleichzeitig das Gesundheitssystem vor eine große Herausforderung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Rahmen des Programms Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten den Ansatz der Systembiologie genutzt, um dieser Herausforderung zu begegnen. Aufbauend auf den Erfolgen der Fördermaßnahmen HepatoSys und HepatoSys2, werden in dem seit dem Jahr 2010 geförderten Kompetenznetz Die Virtuelle Leber (VLN) verschiedene physiologische Prozesse der Leber, wie Verfettung, Regeneration und Entzündung, mit Hilfe des systembiologischen Forschungsansatzes untersucht. Das Ziel ist die Entwicklung von mathematischen Multiskalen-Modellen, mit deren Hilfe die Physiologie, Morphologie und Funktion der menschlichen Leber abgebildet werden können. Durch die erstmalige Anwendung des systembiologischen Forschungsansatzes auf ein vollständiges Organ des Menschen leistet das Netzwerk auf diesem Gebiet Pionierarbeit und wird als weltweit einzigartig angesehen. Die im Kompetenznetz Die Virtuelle Leber generierten Multiskalen-Modelle erlauben auf diese Weise ein ganzheitliches Verständnis der Leber, beginnend mit einzelnen zellulären Prozessen bis hin zur Anatomie und Funktion auf Organebene. Erste Ansätze für eine Übertragung in die Klinik wurden bereits erfolgreich entwickelt. Weiterführende Informationen zum Kompetenznetz sind im Internet unter www.virtual-liver.de zu finden.

Mit der hier veröffentlichten Fördermaßnahme Forschungsnetz Systemmedizin der Leber – LiSyM soll als nächster Schritt der systembiologische Ansatz, d. h. die Interaktion von biologischem Experiment und mathematischer Modellierung, in die anwendungsnahe Leberforschung überführt werden. Die methodische und technologische Plattform des Kompetenznetzes Die Virtuelle Leber soll eingesetzt werden, um einen bisher ungedeckten Forschungsbedarf auf diesem Gebiet zu bedienen und auf breiter Front erstmals Computermodelle in die klinische Anwendung zu bringen. Dafür werden disziplinenübergreifende Kooperationen von Ärzten, Molekularbiologen und Bioinformatikern gefördert.

Das übergeordnete Ziel des Forschungsnetzes Systemmedizin der Leber – LiSyM ist die Identifizierung und Modellierung gemeinsamer Schlüsselprozesse, die zur Entstehung von Lebererkrankungen führen. Um aus dem Verständnis dieser Schlüsselprozesse heraus neuartige Therapie- und Präventionsansätze zu entwickeln, sollen krankheitsrelevante und möglichst personalisierte Multiskalen-Modelle abgeleitet werden. Diese sollen erstmals auf einem ganzheitlichen Verständnis des Organs Leber basieren und das umfangreiche Wissen auf allen Skalen der Leber in konkrete Verbesserungen für den einzelnen Patienten umsetzen. Basierend auf aktuellen Fortschritten in der klinischen Leberforschung soll mit diesem Forschungsansatz eine frühzeitige Behandlung ermöglicht werden, mit der schweren Krankheits­verläufen vorgebeugt werden kann.

Durch die Umsetzung der vorliegenden Fördermaßnahme werden die Ziele des Forschungs- und Förderkonzepts e:Med – Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin im Modul „Zukunfts- und Querschnittsthemen“ unterstützt und übergreifende Impulse zur Erreichung der Ziele in den Aktionsfeldern „Gebündelte Erforschung von Volkskrankheiten“, „Individualisierte Medizin“ und „Präventions- und Ernährungsforschung“ des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung gesetzt (http://www.bmbf.de/pub/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung .

Zuwendungen an wirtschaftlich tätige Antragstellende sind in der Regel staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie werden in diesem Fall als Einzelbeihilfen nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt, und unterliegen den Beschränkungen nach Artikel 25 AGVO. Dadurch sind sie im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.

Ein Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist, ist von der Förderung ausgeschlossen (Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO).

2 Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme Forschungsnetz LiSyM baut auf den Erkenntnissen des Kompetenznetzes VLN auf. In inter­disziplinärer Zusammenarbeit wurden mathematische Modelle von verschiedenen physiologischen Prozessen in der Leber über mehrere Größen- und Zeitskalen erarbeitet. Anhand von "Showcases" mit Bezug zu einem konkreten Krankheitsbild wurden Forschungsaktivitäten innerhalb des Kompetenznetzes gebündelt und fokussiert. Diese Struktur hat sich als zielführend erwiesen und soll in der vorliegenden Maßnahme genutzt werden, um die Forschungsergebnisse zu bündeln und für eine Anwendung in der Medizin nutzbar zu machen. Dabei wird insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit Klinikern notwendig, um effiziente Synergien zwischen Systembiologie und klinischer Leberforschung freizusetzen.

Es werden interdisziplinäre Forschungsverbünde gefördert, die auf eine übergeordnete medizinisch relevante Fragestellung fokussiert sind und über eine gute Ausgangslage (Klinische Daten und Modelle) verfügen. Der Erkenntnis­gewinn kann sowohl die Entstehung von Lebererkrankungen betreffen als auch das Gebiet der Diagnostik oder die Entwicklung neuer Therapieverfahren. Für diesen Zweck sollen sich experimentelle und theoretische Arbeitsgruppen auf regionaler oder überregionaler Ebene mit mindestens einer klinischen Forschungseinrichtung zusammenschließen und die notwendige Expertise und verfügbare Ressourcen bündeln. Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund werden nicht berücksichtigt. Die Anteile aus dem theoretischen (z. B. mathematische Modellierung, Bioinformatik) und dem experimentellen (z. B. Molekularbiologie, Zellbiologie, Genetik, Biochemie) Bereich müssen in ausgewogener Weise in der Projektplanung berücksichtigt sein. Die Einbindung von Fachkompetenz aus dem klinischen Bereich ist gemäß dem Zuwendungszweck obligatorisch. Weitere Disziplinen (z. B. theoretische Physik, Biostatistik) können gemäß den thematischen Anforderungen ergänzt werden.

Es besteht die Möglichkeit junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen des Forschungsnetzes LiSyM als Leiter einer Nachwuchsgruppe zu fördern. Vorzugsweise sind diese in die Forschungsverbünde zu integrieren, in denen sie eigenverantwortlich einen Teil der Verbundarbeiten durchführen. Für den Förderzeitraum kann für Nachwuchsgruppen, basierend auf den geltenden tarifvertraglichen Regelungen, projektbezogen die Stelle der Nachwuchsgruppenleiterin/des Nachwuchsleiters bis zu E14 TVöD, für weiteres wissenschaftliches Personal bis zu eine Stelle E13 TVöD (Postdoktorand) und bis zu zwei Stellen 13/2 TVÖD (Doktorand), sowie gegebenenfalls notwendiges technisches Personal gefördert werden. Für alle Stellen kann auch äquivalentes ärztliches Personal gefördert werden. Die Erstattung von Sach- und Investitionsmitteln sowie Reisekosten erfolgt nach Maßgabe der geltenden sonstigen Zuwendungsbestimmungen. Nachwuchsgruppen werden in der Regel als Einzelvorhaben gefördert.

Die einzelnen Forschungsverbünde mit den assoziierten Nachwuchsgruppen sind in einem übergeordneten Forschungsnetz organisiert und bilden jeweils nationale Knoten, in denen eine konkrete medizinische Fragestellung bearbeitet wird und die nach dem Vorbild der Showcase-Struktur organisiert sind. Kooperationen zwischen den einzelnen Verbünden bzw. Knoten sind anzustreben, um vorhandene Ressourcen und Expertise zielführend und unterstützend für das Netzwerk einzusetzen. Bei der Projektauswahl spielt deshalb die Bereitschaft das eigene Vorhaben in eine übergeordnete Strategie zum Aufbau und Organisation des Forschungsnetzes LiSyM einzubetten eine entscheidende Rolle.

Das Forschungsnetz LiSyM hat Pilotcharakter und dient als Vorbild für die zukünftige Etablierung von Zentren für Systemmedizin, denen ein hohes Potential zur Lösung zukünftiger gesundheitsrelevanter Probleme zugesprochen wird.

Die Forschungsarbeiten der Verbünde sollen durch folgende übergeordnete wissenschaftliche Fragestellungen und Herausforderungen geleitet werden:

  • Anbindung der systembiologischen Forschung an ein klinisches Umfeld mit hoher Expertise in der Erforschung von Lebererkrankungen
  • Aufklärung und Modellierung gemeinsamer, übergeordneter Schlüsselprozesse, die zur Entstehung von Lebererkrankungen führen
  • Identifizierung von möglichen Angriffspunkten für neue Medikamente, der Entwicklung von prognostischen Biomarkern, neuen Interventionsstrategien oder Ansätzen zur Prävention
  • Generierung von Standards, die eine Anwendung der Forschungsergebnisse in der Medizin erlauben
  • Entwicklung von innovativen, skalenübergreifenden und in einem medizinischen Umfeld nutzbaren Modellierungsansätzen
  • Validierung der Ergebnisse aus der experimentellen Forschung anhand von klinischen Daten
  • Organisation des einfachen, schnellen und multiplen Zugriffs auf Patientendaten
  • Etablierung eines zentralen Datenmanagements für den offenen Austausch von Protokollen und Daten innerhalb des Forschungsnetzes
  • Nutzung von Methoden und Expertise der Medizinischen Informatik für die Auswertung von medizinischen Daten und die klinische Anwendung von Computermodellen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Innerhalb des Forschungsnetzes LiSyM sollen alle erarbeiteten Daten und Modelle verfügbar gemacht werden. Daher soll ein zentrales Datenmanagement etabliert werden. Die Anbindung an bereits bestehende Datenmanagement­systeme der Systembiologie wird begrüßt.

Die erfolgreiche Bearbeitung der komplexen, multidisziplinären Fragestellungen im Forschungsnetz LiSyM erfordert eine besonders intensive und effiziente Zusammenarbeit aller beteiligten Arbeitseinheiten. Um diese zu gewährleisten, ist, aufbauend auf den Erfahrungen des Kompetenznetzes Die Virtuelle Leber, ein Programm-Management einzurichten. Das Programm-Management unterstützt die Steuerung des gesamten Netzwerks und ist gemeinsam mit den Projektleitern verantwortlich für den regelmäßigen Informationsaustausch und für eine abgestimmte Arbeitsplanung. Weiterhin wird erwartet, dass es eine eigene wissenschaftliche Plattform zur internen und externen Kommunikation schafft (z. B. jährliche Workshops, Doktorandentreffen, Kooperationstreffen).

Mit Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist gleichzeitig ein Umsetzungskonzept für den Bereich des Programmmanagements des Forschungsnetzes LiSyM mit dezidierter Finanzplanung vorzulegen.

Die Forschungsprojekte können unter Berücksichtigung der benannten Rahmenbedingungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren konzipiert und eingereicht werden. Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte und Finanzpläne sollen für einen entsprechenden Zeitraum ausgestaltet werden.

Die Bewilligung des Forschungsnetzes erfolgt für eine Laufzeit von maximal fünf Jahren. Nach einer Laufzeit von zweieinhalb Jahren werden die geförderten Projekte inklusive des Programm-Managements einer Zwischenbegutachtung unterzogen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm einzusehen).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Das Forschungsnetz LiSyM hat seine Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt ( www.foerderportal.bund.de Menüpunkte Formularschrank – BMBF – Allgemeine Vordrucke – Vordruck 0110) entnommen werden.

Alle Zuwendungsempfänger müssen die Zusammenarbeit mit dem Programmmanagement und dem zentralen Datenmanagement bestätigen. Bereits in der Projektskizze ist der mögliche Eigenbeitrag für den Aufbau und Organisation des Forschungsnetzes und die Bereitschaft zum Datenaustausch innerhalb des Netzwerks zu dokumentieren. Eine fehlende Bereitschaftserklärung kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur übergreifenden Nutzung und Einhaltung festgelegter Standards, die experimentelle Arbeiten und mathematische Modellierung kombinieren.

Um die angesprochenen Themenfelder zielführend zu bearbeiten, muss die Verfügbarkeit bzw. der Zugang zu klinischen Materialbanken (Zellen, Gewebe, Blut, DNA, eventuell ganze Organe etc.) und den damit einhergehenden klinischen Daten der Probanden (Patientenkohorten mit umfassender klinischer Charakterisierung) gesichert sein. Die Materialbanken sollten für diesen Zweck standardisiert und ihr früherer Nutzen durch entsprechende Publikationen belegt sein.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Die Forschungsverbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG –die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Die einschlägigen Schwellenwerte und Förderquoten der AGVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Lebenswissenschaften, Gesundheit, Fachhochschulen (LGF)
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich

Telefon: 0 24 61/61 55 43
Telefax: 0 24 61/61 90 80
Internet: http://www.ptj.de

beauftragt.

Ansprechpartner:

Dr. Anne Mönning
Telefon: 0 24 61/61-92 89
E-Mail: a.moenning@fz-juelich.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Projekte ist zweistufig angelegt und umschließt einen fachlichen Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zur Auswahl der Forschungsverbünde zu erlauben. Im Fall einer Nachwuchsgruppe ist der Projektskizze ein Lebenslauf des Projektleiters beizufügen.

Die Projektskizzen sind durch die Nachwuchswissenschaftlerin oder den Nachwuchswissenschaftler bzw. nach Abstimmung mit den Projektpartnern durch die Verbundkoordinatorin oder den Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema und Zielsetzung des eigenen Vorhabens im Hinblick auf die in Nummer 2 genannten Ziele
  2. Darstellung des eigenen Beitrags zu einer Gesamtstrategie zum Aufbau eines Forschungsnetzes Systemmedizin der Leber
  3. Beschreibung der Relevanz der ausgewählten übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung
  4. Stand von Wissenschaft und Technik mit Relevanz für das Vorhaben, bisherige eigene Arbeiten, gegebenenfalls Patente und wirtschaftliche Bedeutung
  5. Beteiligte Partner und deren Kompetenzen
  6. Struktur des Verbundvorhabens und der Verbundkoordinatio
  7. Detaillierte Beschreibung des wissenschaftlichen Konzepts inklusive Meilensteinplanung
  8. Detailliertes Finanzgerüst mit Jahresansätzen
  9. Strategie zu Datenmanagement und Datenstandardisierung
  10. Verwertungsplan
  11. Ansätze für ein Verstetigungskonzept zur langfristigen Sicherung der Expertise
  12. Notwendigkeit der Zuwendung

Der Umfang der Projektskizzen darf 25 Seiten, inklusive Anhang, nicht überschreiten. Weitere verbindliche Anforderungen an die Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller ( www.ptj.de/lisym ) niedergelegt. Anträge, die den formalen Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal „pt(outline*“ ( https://pt-it.de/ptoutline/application/lisym ). Das Portal wird voraussichtlich Ende November freigeschaltet werden. Hier ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet. Damit die elektronische Version der Vorhabenübersicht und der Projektskizzen Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift der Koordinatorin oder des Koordinators beim Projektträger eingereicht werden.

Die Eingaben im Internet-Portal „pt(outline*“ können bis zum 26. Februar 2015 eingereicht werden. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Einreichungsfrist geschlossen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität des Vorhabens
  • Bezug zum Gesamtkonzept Forschungsnetz Systemmedizin der Leber
  • Wissenschaftliche und technische Qualifikation der Antragsteller, relevante Vorleistungen
  • Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit im Hinblick auf den systemmedizinischen Ansatz sowie gegebenenfalls auf den Transfer in die Anwendung
  • Qualität des Datenmanagements und der Datenstandardisierung
  • Projektmanagement und Projektstruktur
  • Qualität des Verwertungsplans insbesondere hinsichtlich des konkreten medizinischen Anwendungsbezugs
  • Angaben zum Verstetigungskonzept

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe erhalten die Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren und Nachwuchsgruppenleiterinnen bzw. Nachwuchsgruppenleiter gleichzeitig mit dem Ergebnis der Begutachtung der Projektskizzen die Aufforderung zusammen mit dem Programmmanagement die übergeordnete Strategie zum Aufbau und Organisation des Forschungsnetzes LiSyM auszuarbeiten. Hierzu müssen klar definierte Meilensteine für das Forschungsnetz insgesamt formuliert werden und darüber hinaus alle beteiligten Partner ihre detaillierten Arbeitspakete im Kontext des Gesamtkonzepts darstellen.

Dieser Prozess ist notwendig, um sicher zu stellen, dass das Forschungsnetz LiSyM auch über die Grenzen der einzelnen Verbundprojekte hinaus vernetzt ist und eine effiziente Zusammenarbeit erreicht wird.

Die Organisation des Prozesses wird durch den Projektträger unterstützt (bei Bedarf unter Einbeziehung der Gutachterexpertise).

Die ausgewählten Projekte/Partner im Forschungsnetz werden außerdem unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de (Menüpunkte Formularschrank – BMBF) abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Zweieinhalb Jahre nach dem Start der Projekte wird eine Zwischenevaluierung des Forschungsnetzes LiSyM durchgeführt. Gegenstand der Evaluierung ist die Bewertung der bis dahin erzielten Ergebnisse des Forschungsnetzes, seiner Koordinationsstrukturen und des Verstetigungskonzepts im Hinblick auf die Ziele der Bekanntmachung und die Empfehlungen der initialen Begutachtung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 27. Oktober 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Roesler

1FuE: Forschung und Entwicklung