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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien „Erfassung des Systems Erde aus dem Weltraum“ im Rahmen des BMBF/DFG-Sonderprogramms GEOTECHNOLOGIEN.

1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Durch die hochgenaue Vermessung des Schwere- und Magnetfeldes der Erde mit Satelliten ist es heute möglich, Massenumlagerungen im Erdinneren, Veränderungen der Meeresströmungen und der polaren Eiskappen sowie regionale und jahreszeitliche Variationen des Grundwasserspiegels mit einer bisher nicht für möglich gehaltenen Präzision zu messen. Satellitenmessungen leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag, das komplexe „System Erde“ besser zu verstehen.

Die Erfassung dieser Systemparameter, die unter anderem für die Klimavorhersage und eine nachhaltige Trinkwassersicherung von großer Bedeutung sind, erfolgt im Rahmen der Satellitenmissionen CHAMP, GRACE und GOCE, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurden. Wissenschaftler und Technologieunternehmen aus Deutschland sind an der Konzeption und dem Bau dieser neuen Generation von Kleinsatelliten wie auch an der Realisierung der internationalen Weltraummissionen federführend beteiligt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahre 2001 im Rahmen des gemeinsamen BMBF/DFG-Programms GEOTECHNOLOGIEN Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu dem Themenschwerpunkt „Erfassung des Systems Erde aus dem Weltraum“ in Gang gesetzt. Deutschland besitzt heute in der Entwicklung, der Nutzung und dem Bau von Kleinsatelliten ein weltweit führendes wissenschaftliches und technologisches Know-how. Gemeinsam mit möglichen Förderaktivitäten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sollen existierende Forschungsansätze weiterentwickelt werden, um noch bestehende Forschungsdefizite gezielt abzubauen und die Basis für konkrete Handlungsempfehlungen zu erweitern.

Eingebettet in das Umfeld der internationalen Satellitenmissionen CHAMP, GRACE und GOCE stützen sich zukünftige Forschungsarbeiten auf die Nutzung der Satellitendaten für aktuelle interdisziplinäre Fragestellungen und Anwendungen aus den Bereichen Geophysik, Ozeanographie, Hydrologie, Geodäsie und Glaziologie. Durch die vielfachen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen können auf diese Weise wesentliche technologische und wissenschaftliche Grundlagen für ein nachhaltiges Erdmanagement entwickelt und global umgesetzt werden.

Das BMBF beabsichtigt, ab Mitte 2005 für drei Jahre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) zum Thema „Erfassung des Systems Erde aus dem Weltraum“ zu fördern. Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen nach Maßgabe der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis und der Verwaltungsvor-schriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtmäßigen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten:

2.1 Schwerefeldmissionen
Eine Schlüsselrolle bei der Erfassung von Massenanomalien, Massentransporten und Massenaustauschvorgängen über die Bestimmung der räumlichen und zeitlichen Variationen des Schwerefeldes kommt den zur Zeit operationellen Satellitenmissionen CHAMP und GRACE und der anstehenden Gravitationsgradiometriemission GOCE zu.

Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht für folgende Themenkomplexe:

  • Entwicklung einheitlicher geophysikalischer Reduktionsmodelle zur Modellierung von Gezeiten und von klimatologischen, ozeanographischen und hydrologischen Einflüssen,
  • Optimierung der Verwertung von GRACE-Sensordaten hinsichtlich Genauigkeit und raum-zeitlicher Auflösung sowie echtzeitnaher Verfügbarkeit von Zeitvariationen; wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzung von CHAMP und GRACE-Schwerefeldprodukten in Geophysik, Ozeanographie, Hydrologie, Geodäsie und Glaziologie,
  • Entwicklung von Auswertemethoden von GOCE-Sensordaten und Reduktionsmodellen mit dem Ziel einer maximalen räumlichen Auflösung des Gravitationsfeldes der Erde und Vorbereitung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzung in Ozeanographie, Klimamodellierung, Geophysik und Geodäsie,
  • Entwicklung von Kombinationsverfahren unter Nutzung der Synergien von CHAMP, GRACE und GOCE und von terrestrischer Schwerefeldinformation,
  • Entwicklung von Validierungsverfahren und -experimenten.

2.2 Magnetfeldmissionen
Präzise, global verteilte Magnetfeldmessungen geben wichtige Aufschlüsse über eine Reihe von Prozessen und Zuständen im Erdinnern. Hierzu zählen Massenströme im flüssigen Kern, elektische Leitfähigkeit im Mantel und die Tiefe der Curie-Temperatur in der Lithosphäre. Grundlage für die Gewinnung der räumlichen und zeitlichen Variationen des geomagnetischen Feldes ist z. Zt. der Satellit CHAMP.

Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht für folgende Themenkomplexe:

  • Optimierung der operationellen Auswertetechniken unter Berücksichtigung der CHAMP Sensorcharakteristiken; Verwendung der Daten in Magnetfeldmodellierungen,
  • Konstruktion globaler Krustenmodelle durch kombinierte Auswertung satelliten-gestützter und aeromagnetischer Messungen, unter Einbeziehung seismischer, gravimetrischer, petrologischer und geothermischer Zusatzinformationen.

2.3 Realisierung eines globalen geodätisch - geodynamischen Beobachtungssystems
Die Erforschung der Massen- und Energieflüsse im Erdsystem erfordert die zuverlässige und globale Ermittlung kleiner Signale in hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung. Hierbei müssen Variationen von Land-, Eis und Ozeanoberflächen mit denen des Gravitations- und Magnetfeldes kombiniert und in Erdmodelle assimiliert werden. Dieser Prozess erfordert die Integration aller beteiligten Messsysteme zu einem integrierten, erdumspannenden Observatorium bzw. Beobachtungssystem.

Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht für

  • die technologische, methodische und informationstechnische Realisierung eines globalen Beobachtungssystems. Dies erfordert die Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter Datenerfassungssysteme, eines echtzeitnahen Datentransports, einer einheitlichen Georeferenzierung und eine den hohen Genauigkeitsanforderungen genügende Datenmodellierung;
  • die Entwicklung komplementärer Sensorsysteme, wie Fluggravimetrie bzw. Flugmagnetometrie, GPS/GALILEO-Anwendungen für Scatterometrie, Reflektometrie und Altimetrie sowie für Geosensoren;
  • die Erstellung von konsistenten geodätisch-geophysikalischen Datenreihen, wie dynamische Meerestopographie, kontinentaler Wasserkreislauf, Eisverlagerungen, postglaziale Deformationsraten als Eingangsgrößen für Erdmodelle und Grundlage für Massenbilanzierungen. Die Entwicklung von Validierungsverfahren und -experimenten.

2.4 Sensorsynergien für geowissenschaftliche Anwendungen
Die Forderung nach Erforschung des Erdsystems macht eine Synergie aller verfügbaren Beobachtungstypen und die Kombination der Subsystemmodelle notwendig.

Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht für folgende Themenkomplexe:

  • Kombinierte Nutzung von Seismik, Magnet- und Schwerefeld für die Modellierung der Dynamik der festen Erde,
  • Erforschung der Möglichkeiten der kombinierten Nutzung von Magnet- und Schwerefeldmodellen für die Modellierung der Ozeanzirkulation,
  • Untersuchung des Potentials von Multisatellitenkonzepten für die Erdsystemforschung (zur Erhöhung der raum-zeitlichen Auflösung und zur Elimination von Aliasing),
  • Anwendung des GALILEO-Systems für die kinematische Positionierung von Satelliten und Flugzeugen, für Zeitsynchronisation und für Deformations-messungen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Nachwuchswissenschaftler(innen) der Antragsberechtigten sollen möglichst in die Vorhaben eingebunden werden.

Forschungseinrichtrungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Bei Verbundprojekten ist von den Partnern der Koordinator zu benennen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen legt die Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen in größeren Verbundprojekten nahe. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der unter den Nummern 2.1 bis 2.4 skizzierten Fragestellungen erwartet. Gefördert werden soll auch der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die wirtschaftliche Anwendung. Dazu ist eine aktive Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft anzustreben.

Antragsteller müssen daher die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Bei Verbundprojekten haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Koope-rationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner gemäß den vom BMBF vorgegebenen Kriterien, die einem Merkblatt zu entnehmen sind ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ), nachgewiesen werden. Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag kurz dargestellt werden. Weiterhin sollen Antragsteller prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Überlegungen und Planungen dazu sind mit dem Antrag auf Bundeszuwendung ebenfalls darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind unter http://www.eubuero.de und über den elektronischen Dienst der Europäischen Kommission http://www.cordis.lu abrufbar.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Falls Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, sind Bemessungsgrundlage die zuwendungsfähigen Kosten, die in der Regel bis 50% anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bei der Bemessung der Förderquote ist - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu beachten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P bzw. ANBest-GK) in Verbindung mit den Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98),
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger Jülich
Meeres-, Polarforschung,
Geowissenschaften, Schifffahrt und Meerestechnik (PtJ-MGS)
Postfach 301144
18119 Rostock-Warnemünde
0381 / 5197-280
0381 / 51509
E-Mail: ptj-mgs@fz-juelich.de

beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich. Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easyonline .

Auf Anforderung stellt der Projektträger auch die Formulare zur Verfügung.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

7.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig. Förmliche Förderanträge sind in 5-facher Ausfertigung bis zum 15.02.2005 dem Projektträger und in 1-facher Ausfertigung dem

Koordinierungsbüro GEOTECHNOLOGIEN
Wissenschaftspark „Albert Einstein“
Telegrafenberg A6
14473 Potsdam
0331 / 288-1070
0331 / 288-1077
E-Mail: geotech@gfz-potsdam.de

auf dem Postweg vorzulegen (möglichst unter Nutzung von „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ in schriftlicher und elektronischer Form). Eine Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Förderanträge der einzelnen Partner eines Verbundprojektes sind in deutscher und englischer Sprache abzufassen. Der Umfang soll max. 20 Seiten je Verbundpartner nicht überschreiten. Außerdem ist zu jedem Verbund eine Zusammenfassung des Koordinators in deutscher und englischer Sprache vorzulegen, die 5 Seiten nicht überschreiten soll.

Die vorgelegten Förderanträge werden durch internationale Fachgutachter bewertet.

Bewertungskriterien für eine Förderung sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen vor allem

  • Programmbezug und Forschungsrelevanz,
  • Innovationsgehalt, wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projektes im Verhältnis zum erreichten Stand der Forschung,
  • ausgewiesene Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin und seines/ihres Teams,
  • Interdisziplinarität des Vorhabens und internationale Einbindung,
  • Erfolgsaussichten des Vorhabens und die erwartete Relevanz für die Umsetzung und Nutzung.

Das Votum der Gutachter ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Das BMBF entscheidet nach abschließender Prüfung über die Förderanträge. Sollten die verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle förderwürdigen Vorhaben zu berücksichtigen, wird nach Priorität entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 5. Januar 2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Ollig