Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für den Forschungsschwerpunkt "Arbeit in der digitalisierten Welt" im Rahmen des FuE-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Dachprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen".

Vom 11.02.2015

Nahezu jede Form der Erwerbsarbeit in Deutschland wird heute von informations- und kommunikationstechnischen Arbeitsmitteln begleitet. In Produktionsumgebungen, die von Industrie 4.0 geprägt werden, wird dies besonders deutlich. Die Arbeit mit digitalen Werkzeugen und Medien durchzieht alle Branchen und wird zum vorherrschenden Merkmal der modernen Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig wird die Schnittstelle zwischen Mensch und Technik immer enger. Sensorik, Simulationsmodelle oder avatarbegleitete Software unterstützen im Arbeitsalltag, die Datenverfügbarkeit, Möglichkeiten der Datenerfassung und Datenregelkreise nehmen zu.

Zugleich kann Software nicht jede Form von Arbeit ersetzen. Die Digitalisierung als soziale Innovation bedarf der Einbeziehung aller Akteure und die Investition in Konzepte, die für die Menschen in unserer Gesellschaft weiterhin gute Arbeit und ein gutes Leben ermöglichen.

Mit dem Wissenschaftsjahr 2014 "Die digitale Gesellschaft" hat das BMBF1 über Chancen und Grenzen einer digitalen Gesellschaft informiert. Gleichzeitig wurde ein Dialog über die Zukunft der Digitalisierung angestoßen, der deutlich werden ließ, dass technische Innovationen wie die Digitalisierung die Arbeitswelt grundlegend verändern und gleichzeitig neue Fragen aufwerfen werden. Der Arbeitsmarkt steht vor großen Herausforderungen, wenn neue Arbeitsformen entstehen. Arbeitsprozesse, Führungsstrukturen oder Unternehmenskulturen in der Arbeitswelt stehen vor großen Veränderungen. Fragen der Ergonomie sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellen sich genauso wie Fragen der Abgrenzung zwischen Beruf und Außerberuflichem, zwischen Autonomie und Kontrolle oder des Zusammenwirkens von Menschen und Technik.

Die Chancen der Digitalisierung der Arbeitswelt gilt es auch im Sinne der Beschäftigten zu nutzen. Grundlegend dafür sind eine angemessene und durchdachte Arbeitsgestaltung und Arbeitsorganisation sowie eine Arbeits- und Organi­sationskultur, auf die mit dieser Bekanntmachung eingegangen wird.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Bekanntmachung erfolgt als Teil des Dachprogramms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" auf der Grundlage des FuE2-Programms "Zukunft der Arbeit". Das Dachprogramm hat das übergeordnete Ziel, anwendbare Lösungen zu finden, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten und auszubauen, Arbeit wirtschaftlich und sozialverträglich zu gestalten sowie die Produktions- und Dienstleistungsprozesse effizient und umweltgerecht weiterzuentwickeln.

Die Fördermaßnahme ist außerdem Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Gesamtwirtschaft in Deutschland durch umfassende Forschungs- und Innovationspolitik sowie auf höhere Wertschöpfung und neue zukunftssichere Beschäftigungspotenziale. Die Bekanntmachung greift das zentrale Ziel der Hightech-Strategie auf, mit kreativen Ideen Zukunftschancen und Arbeitsplätze von morgen zu schaffen und im Sinne auch der "Digitalen Agenda 2014 – 2017" der Bundesregierung, Auswirkungen der digitalen Technologien auf Beschäftigung und Arbeitsmärkte, den Gesundheitsschutz sowie die Unternehmensorganisationen stärker in den Blick zu nehmen und Lösungsansätze für das Arbeiten in der digitalen Welt zu entwickeln. Die zur Untersuchung der Auswirkungen des Internets auf Politik und Gesellschaft eingerichtete Enquetekommission "Internet und digitale Gesellschaft" hat in diesem Zusammenhang im April 2013 in Form von "Leitlinien für gute digitale Arbeit" Empfehlungen veröffentlicht, welche bereits eine fundierte Diskussions- und Arbeitsgrundlage bilden.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt steht erst am Anfang. Neben technischen Entwicklungen in diesem Kontext ist insbesondere auch die soziale Dimension der Digitalisierung der Arbeit zu betrachten. Arbeitsorganisation und Arbeitsprozesse sind von sozialen Faktoren geprägt. Parallel zum technischen Fortschritt sind FuE erforderlich, mit denen die Balance zwischen technischen und sozialen Innovationen hergestellt wird und Arbeitsstrukturen so gestaltet sind, dass Berufstätige aller Branchen auch in digitalisierten Arbeitsumgebungen im Sinne einer guten Arbeit tätig und innovativ sein können. Die sozialen Innovationen sind Grundlage für mehr Unabhängigkeit und neuer Wertschöpfung.

Vernetzte digitale Arbeit eröffnet die Möglichkeit räumlicher und zeitlicher Flexibilität. Diese erweiterte Autonomie hinsichtlich des Arbeitsorts wie auch der Ausgestaltung der individuellen Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ist als Chance für Erwerbstätige und Unternehmen zu erschließen und gleichzeitig sind damit einhergehende Risiken zu erkennen und zu minimieren. Forschung und Praxis sind daher aufgerufen, beschäftigungswirksame und arbeitnehmerfreundliche soziale Innovationen zu entwickeln und auf diese Weise die Basis für das "Arbeiten in der digitalisierten Welt" zu schaffen. Damit wird nachhaltig zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Menschen in unserer Gesellschaft beigetragen.

Im Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft sind Modelle und geeignete Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, mit denen die positiven Aspekte der Digitalisierung der Arbeitswelt für Unternehmen und Beschäftigte identifiziert und erschlossen werden. Gleichzeitig sind auch die Risiken in den Blick zu nehmen. Durch innovative Ansätze der Arbeits- und Technologiegestaltung sowie Kompetenzentwicklung sollen die Herausforderungen der Digitalisierung im Sinne der Beschäftigten und der Beschäftigungswirkung angegangen werden.

Aktuelle und zukünftige Herausforderungen sind zu analysieren und hieraus der erforderliche Handlungsbedarf abzuleiten. Mit diesem Ziel im Blick fördert das BMBF aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union FuE-Vorhaben, welche die mit dem Arbeiten in der digitalisierten Welt beschriebenen Themen- und Fragestellungen mit hohem Praxisbezug umsetzen.

Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der modellhaften Umsetzung der Projektergebnisse in Unternehmen und insbesondere KMU eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben­basis bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung des Programms aus dem ESF erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des ­Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ESF-Verordnung) und der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (Allgemeine Strukturfonds­verordnung). Jegliche delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsbestimmungen, die in Verbindung mit der Strukturfondsförderung stehen und erlassen wurden bzw. noch erlassen werden, vervollständigen die rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage ist das Operationelle Programm des Bundes für den ESF für die Förderperiode 2014 – 2020 (CCI:2014DE05SFOP002). Die Förderung nach dieser Richtlinie ist der Interventionspriorität "Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii der ESF-Verordnung zugeordnet.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Für die Förderung sind drei thematische FuE-Bereiche (siehe die Nummern 2.1, 2.2 und 2.3) vorgesehen. Vorhaben, die in diesen Bereichen gefördert werden, müssen mit Bezug auf den jeweiligen Anwendungsfall Herausforderungen, Chancen und Folgewirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt analysieren und in die weitere Ausarbeitung einbe­ziehen.

Die Vernetzung der Vorhaben innerhalb und zwischen den FuE-Bereichen ist durch entsprechende Maßnahmen (z. B. aktiver Ergebnisaustausch über Publikationen oder Workshops) sicherzustellen.

Die unter den Nummern 2.1, 2.2 und 2.3 genannten FuE-Bereiche erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Schließung von Forschungslücken und die Hebung von Synergien, die einen Mehrwert für das Vorhaben und den Förderschwerpunkt bedeuten, sind erwünscht. Eine Anpassung der FuE-Bereiche ist hierzu möglich.

Die FuE-Arbeiten im vorwettbewerblichen Bereich sollen in den unten genannten FuE-Bereichen zu neuen Konzepten und wesentlichen Verbesserungen führen. Die gemeinsamen Lösungen sollen im Rahmen der Vorhaben modellhaft bei den Unternehmen umgesetzt werden. FuE-Arbeiten, welche die Transformation der Ergebnisse auf weitere, über das eigene Projekt bzw. den Verbund hinausgehende Anwendungsbereiche ausdehnen, sind ausdrücklich erwünscht.

In den thematischen Bereichen bestehen weitere Forschungsaufgaben in der Realisierung des gesellschaftlichen ­Anspruchs der Chancengleichheit unter besonderer Beachtung des Gender Mainstreaming (siehe Gleichstellungs­ziele des ESF, Teil der Europa 2020-Strategie, http://www.esf-gleichstellung.de/16.html sowie http://www.esf-gleichstellung.de/93.html?&cHash=a9a327a91f&tx_ttnes[cat]=65) und in der Erarbeitung von Kriterien für den Nachweis des Nutzens der Projekte.

Um eine möglichst breite Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft für die angestrebten Lösungen zu erzeugen, ist ein rechtskonformer und verantwortlicher Umgang mit Prozess-, Kunden- und Beschäftigtendaten unabdingbar. Persönlichkeits- und Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben und ethische Aspekte in auszuarbeitende Konzepte angemessen einbezogen werden.

2.1 Digitalisierung der Arbeit als soziale Innovationschance

Die technischen Möglichkeiten der digitalen Arbeit eröffnen neue Chancen der zeitlichen, räumlichen und organisatorischen Flexibilität. Die Bindung an standardisierte Zeiten, Organisationen und feste Arbeitsorte werden mit der Ausweitung der Digitalisierung der Arbeitswelt zunehmend aufgelöst. Arbeitsformen wie Vertrauensarbeit, Home Office, mobiles und flexibles Arbeiten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Social Collaboration, Open Innovation, virtuelle Präsenz lassen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit fließend werden. Die digitale Vernetzung kann dadurch den Wünschen vieler Beschäftigter entgegenkommen, denn sie bietet die Chance zur Erhöhung des selbstbestimmten Handelns sowie der besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit, Familie und Beruf. Gleichzeitig bringt die digitale Technik oft die Anforderung an eine Abgrenzung von Berufs- und Privatleben mit sich. Vorteile der neuen Flexibilität sind daher auch auf mögliche Nachteile zu untersuchen. Chancen und Risiken sind im Sinne der Beschäftigten und Unternehmen auszugleichen. Eine innovative Arbeitsorganisation und eine verantwortungsvolle Selbstorganisation der ­Beschäftigten im beruflichen Alltag, welche einer psychosozialen Fehl- oder Überbeanspruchung vorbeugen sollen, werden zunehmend notwendig. Gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen sind in diesem Zusammenhang zu gestalten und zu sichern (vgl. hierzu auch Nummer 2.3).

Unternehmensorganisation, Führungsstrukturen und Beteiligungsprozesse werden zukünftig ebenso wie das unmittelbare Arbeitsumfeld jedes einzelnen Menschen anders gestaltet sein. Im Dienstleistungsbereich ist beispielsweise eine Auflösung bisheriger Grenzen zwischen Koordinationstätigkeiten und Interaktionsarbeit zu beobachten. Wurde bisher die Koordinationsarbeit vor allem von Führungskräften wahrgenommen und Interaktionsarbeit von Beschäftigten auf der ausführenden Ebene geleistet, vermischen sich diese durch die zunehmende Digitalisierung immer stärker. Die organisatorischen Folgen für Menschen und Unternehmen sind zu untersuchen. Passende Formen der Arbeitsorganisation mit dem Fokus auf die im digitalisierten Umfeld stattfindende Projekt- und Teamarbeit sind zu analysieren und Konzepte zu erstellen, die die Chancen der digitalisierten Zusammenarbeit, der kollaborativen Prozesse positiv nutzen.

Im Fokus steht die Frage, wie aus den digitalen Möglichkeiten ein ausgeglichener nachhaltiger Mehrwert für Menschen und Unternehmen in der Arbeitswelt abgeleitet werden kann, welcher Fehlbeanspruchungen minimiert und Kompetenzentwicklung begünstigt sowie die erweiterte Autonomie für die Arbeitssituation von Beschäftigten ermöglicht.

Forschungsbedarf wird zu den folgenden Punkten gesehen:

  1. Erforschung und Entwicklung von Arbeitsmodellen und -konzepten in der digitalisierten Welt zur
  • Schaffung einer Balance zwischen betrieblichen und auftragsbezogenen Zeit- und Leistungserwartungen und Arbeitsansprüchen sowie zwischen Erreichbarkeit und Verfügbarkeit sowie dem Schutz der Gesundheit, der ­Privatsphäre und den daraus resultierenden Handlungsbedarfen für einen arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Ordnungsrahmen.
  • Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse sowie der partizipativen Wertschöpfung (z. B. Nutzung der Flexibilisierung für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Außerberuflichem, Schaffung von beschäftigungswirksamen Innovationen auch im Hinblick einer soziotechnischen Arbeitsgestaltung, Etablierung von Respekt und Vertrauen sowie ethischen Standards zwischen den unterschiedlichen Akteuren, Unterstützung bei der Nutzung impliziten und expliziten Wissens im Arbeitsprozess, produktive Wechselwirkung zwischen digitalisierten und nicht digitalisierten Arbeitsanteilen und die Gestaltung ihres Zusammenspiels, Unterstützung von Kreativität und Flexibilität in virtuellen Arbeitsbedingungen).
  • Erhöhung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit (Beschäftigungspotenziale) und die Stärkung gesundheitlicher Ressourcen von Erwerbspersonen (vgl. hierzu auch Forschungsbedarfe unter Nummer 2.3).
  1. Erforschung der Auswirkungen digitaler Arbeit auf Beschäftigung und deren Gestaltung im Hinblick auf
  • Erweiterung, Sicherstellung und ggf. Wiederherstellung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Menschen über die gesamte Lebensarbeitszeit (Arbeitsorganisation, Qualifizierungs- und Kompetenzentwicklung auch im Hinblick auf Medienkompetenz und soziale Kompetenzen, Fort- und Weiterbildungsbedarf sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lernen im Prozess der Arbeit und Assistenzsysteme).
  • die erweiterte Autonomie und Entwicklung von Maßnahmen zum Beispiel zur Steigerung kollaborativer Handlungskompetenzen oder einer erfolgreichen und gesundheitsförderlichen Selbstorganisation.
  • notwendige Qualifikations- und Kompetenzprofile auch in Branchen, die erst am Anfang des Prozesses zur Digitalisierung der Arbeit stehen, wie zum Beispiel soziale Dienstleistungen oder Handwerk.
  • Identifikation von nachhaltigen Arbeitsstandards in den Wertschöpfungsketten.
  1. Erforschung und Entwicklung neuer Führungs- und Beteiligungskonzepte im Hinblick auf
  • veränderte Verantwortungs- und Vermittlungsstrukturen durch digitale Arbeitsformen zum Beispiel im Hinblick auf neue Anforderungen an nachhaltige, positive und motivierende Führung (Steuerung und Management) und die breite Umsetzung einer Führungskultur, welche Fehlbelastungen vorbeugt.
  • neue interdisziplinäre fachliche Anforderungen (bereichs- und fachübergreifendes Denken und Interaktion, systemanalytische Kompetenzen) und in diesem Kontext berufsgruppenübergreifende Kooperationen im Betrieb.
  • Messung und Bewertung digitaler Team- und Organisationsentwicklung.
  • reflexive Arbeits- und Organisationskulturen sowie kollaborativer Handlungskompetenzen, wie sie verstärkt im Bereich der virtuellen Team- und Projektarbeit erforderlich sind.
  • Nutzung fortschrittlicher betrieblicher Kooperations- und Partizipationsformen.

2.2 Sharing Economy, Mobile und Cloud Computing als Auslöser für Arbeitsinnovationen

Die Digitalisierung ist verbunden mit einer zunehmenden Verfügbarkeit von Informationen und Daten: Persönliche ­Daten und Wissen werden im Zeitalter der "sozialen Medien" in großem Umfang erhoben und auch von Einzelnen zur Verfügung gestellt. Dies gilt gesamtgesellschaftlich wie auch für die Arbeitswelt. Die weitreichende Digitalisierung verändert damit das zwischenmenschliche Denken und Handeln.

Die digitale Vernetzung ermöglicht es, zahlreiche individualisierte Daten und Informationen von Beschäftigten, Kunden oder Zulieferern zu erheben. Gleichzeitig verschaffen nahezu allgegenwärtig verfügbare Informationen die Möglichkeit, Arbeitsprozesse mit anderen zu teilen und komplexe Aufgaben gemeinschaftlich zu lösen. Der personalisierte Zugang zu digitalen Medien und Informationen wird immer selbstverständlicher, er wird von "mobile computing" und anderen Formaten unterstützt, wodurch neue Möglichkeiten zur Erschließung kollektiven Wissens und des gemeinschaftlichen Nutzens entstehen. Es stellt sich die Frage des Umgangs mit Eigentumsrechten geistiger Erzeugnisse. In der "sharing economy" treffen daher Urheberrechtsfragen mit neuen arbeits-, wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen zusammen.

Ebenso stellt sich die Frage der Datensicherheit sowie des Schutzes von Einzelnen und im Wettbewerb befindlichen Organisationen. Durch das weltweite Datenwachstum werden intelligente Lösungen und ethische Normen für den Umgang mit "Big Data" in der Arbeitswelt benötigt, welche die enormen Potenziale für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft nutzen und gleichzeitig vor einem möglichen Missbrauch der Daten der Beschäftigten schützen.

Zur Erhöhung der Innovationsfähigkeit und zur weiteren Verbesserung der Arbeitsgestaltung ist es erforderlich, die digitalisierten Arbeitswelten zu gestalten. Um die Chancen aus der Digitalisierung als mögliche Auslöser für soziale bzw. Arbeitsinnovationen aufzugreifen, besteht Forschungsbedarf insbesondere zu folgenden Punkten:

  1. Erforschung der Auswirkungen der digitalisierten Arbeit und daraus zu entwickelnde Maßnahmen im Hinblick auf
  • neue Technologien wie Cloud Computing, Big Data und Arbeitsformen wie Crowdsourcing, Cloud Working, ­flexibles Sourcing, etc. und damit einhergehende Geschäftsmodelle bei digitalisierten Arbeitsverhältnissen mit Blick auf rechtliche, soziale und Arbeitsstandards sowie daraus resultierende Handlungs- und Lösungsansätze.
  • die Veränderung von betrieblichen Arbeitsprozessen und Beteiligungsformen hinsichtlich der Zunahme kollaborativer Arbeitsprozesse, ausgelöst z. B. durch Cloud-Computing, zu einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Gestaltung der Arbeitsqualität und unter besonderer Berücksichtigung von KMUs.
  • die Reorganisation und Umsetzung arbeitsteiliger Prozesse mit digitaler Unterstützung unter Gewährleistung des Ansatzes von „Guter Arbeit“ und unter Betrachtung möglicher Grenzen von Digitalisierung (soziale Dienstleistungen).
  • neue Formen der Erwerbsarbeit sowie von Arbeitsverhältnissen mit dem Ziel der Absicherung von Erwerbstätigen auch bei Zunahme hochflexibler Arbeitsverhältnisse und steigender Komplexität von Arbeit.
  • Aus- und Weiterbildungsbedarfe in Folge von Cloud Computing und Crowdsourcing.
  1. Entwicklung und Umsetzung von Konzepten in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zu
  • Beschäftigtendatenschutz und der Persönlichkeitsrechte (Datensicherheit und Regelung von Verantwortlichkeiten bei Datenmissbrauch, Datentransparenz).
  • Mitwirkung und Mitverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung von Unternehmensprozessen in zunehmend digitalisierten Unternehmen.
  • Gestaltung von digitalisierten Arbeitswelten zur Erhöhung der Innovationsfähigkeit und humanen Arbeitsgestaltung.

2.3 Ergonomische und gesundheitsförderliche Arbeitssystemgestaltung im digitalen Zeitalter

Die Digitalisierung ist insbesondere durch fortschreitende inner- und überbetriebliche Vernetzung unter gleichzeitig intensiver Nutzung von Sensorik, Simulationsmodellen oder avatarbegleiteter Software charakterisiert. Bisherige ergonomische Erkenntnisse reichen für die Gestaltung von digital unterstützten Arbeitssystemen aufgrund der zunehmenden Anzahl technischer Innovationen und neuer Formen des vernetzten und mobilen Arbeitens nicht aus. Die beispielsweise außerhalb von traditionellen Büroarbeitsplätzen genutzten Smartphones mit kleinen Tastaturen oder mobil über längere Zeit auf den Knien genutzte Notebooks sind heute immer häufiger eingesetzte Arbeitsmittel. An dieser Stelle sind für die mobil eingesetzten Arbeitsmittel Erkenntnisse erforderlich, um eine gesundheitsverträgliche Dauernutzung zu gewährleisten. Hierbei sind die Umgebungsfaktoren der Arbeit zu berücksichtigen und Aussagen zu kognitiven oder visuellen Belastungen durch Aufmerksamkeit und Interaktion im 3D-Raum erforderlich, um neue ergonomische Konzepte und präventive Maßnahmen auch unter den Voraussetzungen des demografischen Wandels abzuleiten.

Die aus der Sensorik zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten eröffnen noch weit darüber hinausgehende unmittelbare Schnittstellen zwischen Mensch und Technik. Crossmedial unterstützte Produktentwicklung, Fernwartung oder Beratung im virtuellen Raum werden genauso wie technikbasierte Systeme der sensomotorischen Unterstützung, vernetzte Arbeitsprozesse und stärkere Mensch-Computer-Interaktion im Zuge der Digitalisierung zunehmend den beruflichen Alltag darstellen. Ihr Potenzial ist für die gesundheitsförderliche Arbeitssystemgestaltung erst in Anfängen erschlossen und muss ebenso wie die Entwicklung von Ansätzen zur Erhöhung der gesundheitlichen Ressourcen von Menschen verstärkt in den Fokus gerückt werden.

Die Chancen neuer digitaler Techniken sind durch eine anwendungsorientierte Technikentwicklung in Kombination mit innovativen Ansätzen der Arbeitsgestaltung zu entwickeln. Im Bereich der anwendungsorientierten Technikentwicklung besteht die Innovationschance darin, im Sinne einer Entwickler-Nutzer-Kooperation Reflektionsprozesse im Dialog mit Beschäftigten als Nutzer der technikbasierten Anwendungen zu organisieren und darauf aufbauend Anwendungs­konzepte zu entwickeln, die in stärkerem Maße den Blick auf gesundheitliche Ressourcen und Gefährdungspotenziale flexibler und technikbasierter Arbeitsstrukturen lenken. Mit den dringend erforderlichen Gestaltungslösungen wird ein Beitrag im Sinne nachhaltiger Arbeitsqualität unter ergonomischem und gesundheitsbezogenem Zuschnitt geleistet, der kontinuierlich durch die Weiterentwicklung bestehender Fort- und Weiterbildungskonzepte zu begleiten ist.

Forschungsbedarf wird zu den folgenden Punkten gesehen:

  1. Erforschung und Ableitung von ergonomischen und gesundheitsförderlichen Modellen aus der durch die Digitalisierung entstandenen
  • neuen Mensch-Computer-Schnittstellen durch Sensorik und Digitalisierung sowie deren Pilotierung.
  • psychischen Beanspruchung und Belastung und daraus entwickelte Lösungsansätze zur Sicherung der psychischen Gesundheit.
  • potenziellen Digital Divides (z. B. bedingt durch Altersunterschiede, Vorbildung) in ausgewählten Branchen und Entwicklung von Überwindungsstrategien.
  1. Entwicklung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen und Konzepten in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zur
  • Umsetzung einer nachhaltigen Personal- und Gesundheitspolitik im Hinblick auf eine gesundheitsförderliche und präventive Gestaltung digitaler Arbeit mit Fokus auf Stärkung gesundheitlicher, insbesondere sozialer Ressourcen und Verminderung von Gefährdungspotenzialen.
  • Schaffung adäquater Arbeitsorganisations- und Managementformen wie beispielsweise Voraussetzungen für ­gesundheits- und entwicklungsförderliche Team- und Projektarbeit.
  • Nutzung digitaler Technologien und technischer Assistenzsysteme für den Gesundheitsschutz sowie Implementierung der entwickelten Konzepte.
  • Gewährleistung und wirksame Anpassung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z. B. arbeitsgestalterische ­Rahmenbedingungen von Co-Working-Spaces, E-Working-Arbeitsplätzen).
  • Schulung organisationaler und individueller Kompetenzen für einen erfolgreichen Umgang mit der digitalisierten Arbeitswelt, wie zum Beispiel zur Vorbeugung der Belastungen durch Interaktion und Arbeit in und außerhalb von virtuellen Räumen, sowie Etablierung dieser Schulungen.
  • gestaltungsorientierten Optimierung mobiler Arbeitsinstrumente und Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse zur Ergonomie, Technik- und Arbeitsgestaltung und des Arbeitsschutzes.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, Kammern, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Eine Ergebnisverwertung durch die Unternehmen ist sicherzustellen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU an dieser Fördermaßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission in der aktuellen Version zur Anwendung ( http://europa.eu/legislation_summaries/enterprise/business_environment/n26026_de.htm ).

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Durchführung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundprojekte) und die Beteiligung mindestens eines Unternehmens als Verbundpartner.

Die Beteiligungen von KMU sind dabei für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Projektvorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Berücksichtigt werden ausschließlich Vorschläge, die eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in einem der beteiligten Unternehmen in der Projektlaufzeit und nach Projektende vorsehen, sowie eine Übertragbarkeit und Verwertung in weite Teile der Unternehmenslandschaft in Deutschland erwarten lassen.

Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen.

Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf KMU erwartet. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit haben.

Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und Initiativen in diesem Bereich erwartet. Die Mitarbeit an öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des BMBF (z. B. Tagungen des BMBF, Messeauftritte) wird vorausgesetzt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Dies soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – entnommen werden ( hier ).

Vorhaben von Großunternehmen können unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt, wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von ­Artikel 6 AGVO vorliegt.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. (Diese Pauschale ist von der ESF-Kofinanzierung ausgenommen.) Weitere Hinweise dazu können Sie den folgenden Webseiten entnehmen: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block oder https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php

Die maximal zulässige Förderungshöhe richtet sich dabei projektspezifisch nach den Bestimmungen des EU-Beihilferechts und insbesondere der AGVO. Gefördert werden in diesem Zusammenhang ausschließlich Beihilfetypen gemäß den Artikeln 25 und 31 AGVO. Die jeweiligen in der AGVO vorgegebenen Förderquoten und Schwellenwerte dürfen dabei nicht überschritten werden.

Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.

Die maximale Zuschusshöhe für Förderungen nach dieser Richtlinie beträgt 100 % (ESF- und Bundesmittel).

Der nationale Eigenanteil der Antragstellenden kann grundsätzlich auch durch andere öffentliche Mittel (z. B. kommunale oder Landesmittel) und nicht-öffentliche Mittel Dritter erbracht werden, sofern Mittel nicht dem ESF oder anderen EU-Fonds entstammen.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte gemäß Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO ist nicht möglich.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die einschlägigen Schwellenwerte und Beihilfehöchstintensitäten der AGVO werden bei den jeweiligen Zuwendungen nicht überschritten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bei Gebietskörperschaften werden auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil eines Zuwendungsbescheids.

Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung (siehe Nummer 1.2 dieser Förderrichtlinien). Weitere Informationen zum ESF finden sich auf den Internetseiten des ESF für Deutschland unter http://www.esf.de .

6.1 Querschnittsziele

Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, bei der Förderung die Einhaltung der Querschnittsziele nach Artikel 7 und 8 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) zu beachten. Mit Blick auf die Querschnittsziele "Nachhaltige Entwicklung" sowie "Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in ESF-Programmen" trägt das Programm zu Verbesserungen in den Bereichen der Digitalisierung mobiler Arbeit bei, indem es einen breiten Zugang zum Arbeitsplatz sowie zu lebenslangem Lernen im Rahmen der Erwerbstätigkeit ermöglicht. Insbesondere werden durch das Programm für solche Gruppen nachhaltig Hürden abgebaut, die aufgrund ihrer familiären Situation (Eltern-, Pflege- und anderweitig familiär begründete Teilzeit) nicht in Vollzeit beschäftigt sein und somit nicht vollumfänglich am Erwerbsleben teilhaben können. Zu dieser Per­sonengruppe gehört derzeit noch immer ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Frauen. Mit Blick auf das erklärte Ziel soziale Innovationen zu stärken, trägt der Forschungsschwerpunkt mit der Erforschung und Entwicklung innovativer Ansätze zur Lösung sozialer, beschäftigungs- und bildungspolitischer Aufgaben bei. Es unterstützt somit die Erreichung der Ziele der Europa 2020-Strategie und des Nationalen Reformprogramms (NRP) 2014.

6.2 Prüfung

Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid ist die Bewilligungsbehörde in dem dort niedergelegten Umfang berechtigt, die Verwendung der Zuwendung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91 und 100 BHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind aufgrund der Mittel aus dem ESF die Europäische Kommission einschließlich des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäische Rechnungshof, das BMBF sowie sonstige vom BMBF beauftragte Stellen, die ESF-Bescheinigungsbehörde des Bundes, die ESF-Prüfbehörde des Bundes sowie die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes prüfberechtigt.

6.3 Belegaufbewahrung

Gemäß Artikel 140 der Allgemeinen Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind alle Belege und Unterlagen für das geförderte Vorhaben zwei Jahre nach dem 31. Dezember des Jahres, indem die Schlussabrechnung des Projekts in der Abrechnung gegenüber der Kommission aufgenommen wurde, aufzubewahren. Über das genaue Enddatum der Belegauf­bewahrungsfrist für sämtliche Projektunterlagen informiert die Bewilligungsstelle den Zuwendungsempfänger nach abschließender Prüfung des Verwendungsnachweises. Die mitgeteilte Frist zur Belegaufbewahrung im Sinne der EU gilt nur, sofern nicht aus steuerlichen Gründen oder weiteren nationalen Vorschriften (z. B. bei Gerichtsverfahren) längere Aufbewahrungsfristen bestimmt sind.

6.4 Mitwirkung/Datenspeicherung

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, im Rahmen der Finanzkontrolle durch die unter "Prüfung" genannten Stellen mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Mit seinem Antrag erklärt sich der Antragstellende damit einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbegleitung, Projektbewertung/Evaluierung, Projektfinanzverwaltung und Überprüfung/Prüfung zu erheben, zu speichern und an die beauftragten Stellen weiterzuleiten. ­Die Erfüllung der Berichtspflichten und die Erhebung und Pflege der Daten sind Voraussetzung für den Abruf von Fördermitteln bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die Projektträger.

6.5 Datenerfassung/Evaluation

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für ESF-Interven­tionen gemäß Anhang I der ESF-Verordnung als auch weitere programmrelevante Daten zu erheben und dem Zu­wendungsgeber zu vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Dazu erheben sie diese Daten bei den am Projekt ­Teilnehmenden und am Projekt beteiligten Partnern. Insbesondere die am Projekt Teilnehmenden werden durch den Projektträger über die Notwendigkeit, die Rechtmäßigkeit und den Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung ­informiert und holen die entsprechenden Bestätigungen ein. Die Daten bilden die Grundlage für die Berichtspflichten der Verwaltungsbehörde gegenüber der Europäischen Kommission. Zudem sind die Zuwendungsempfänger/die Begünstigten verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung des Programms beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Insbesondere müssen sie die erforderlichen Projektdaten zur finanziellen und materiellen Steuerung in das von der Verwaltungsbehörde eingerichtete IT-System regelmäßig eingeben. Fehlende Daten können Zahlungsaussetzungen zur Folge haben.

6.6 Liste der Vorhaben

Die Zuwendungsempfänger erklären sich damit einverstanden, dass entsprechend Artikel 115 Absatz 2 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung in Verbindung mit Anhang XII der Allgemeinen Strukturfondsverordnung mindestens folgende Informationen in einer Liste der Vorhaben veröffentlicht werden:

  • Name des Begünstigten (Nennung ausschließlich von juristischen Personen und nicht von natürlichen Personen);
  • Bezeichnung des Vorhabens;
  • Zusammenfassung des Vorhabens;
  • Datum des Beginns des Vorhabens;
  • Datum des Endes des Vorhabens (voraussichtliches Datum des Abschlusses der konkreten Arbeiten oder der vollständigen Durchführung des Vorhabens);
  • Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens;
  • Unions-Kofinanzierungssatz pro Prioritätsachse;
  • Postleitzahl des Vorhabens oder andere angemessene Standortindikatoren;
  • Land;
  • Bezeichnung der Interventionskategorie für das Vorhaben gemäß Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe b Ziffer vi;
  • Datum der letzten Aktualisierung der Liste der Vorhaben.

6.7 Kommunikation

Mit seinem Antrag verpflichtet sich der Antragstellende dazu, den Anforderungen an die Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten gemäß Anhang XII der Allgemeinen Verordnung zu entsprechen und auf eine Förderung des Programms durch den ESF hinzuweisen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Koordinierung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das Projektträger-Konsortium KIT-DLR "Projektträgerschaft Produktion – Dienstleistung – Arbeitsgestaltung" beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen
Astrid Gussenstätter
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: +49 2 28/38 21-13 47
Telefax: +49 2 28/38 21-12 48
Internet: http://www.pt-dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auf dem Förderportal des Bundes abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden ( hier ).

Die Einreichung der Projektskizzen sollte elektronisch über das unten angegebene Internetportal erfolgen.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Informationen und Erläuterungen erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Dem Projektträger (Anschrift siehe oben) sind

bis spätestens 15. Juli 2015 (Datum des Eingangs im Projektträger)

Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Es werden Skizzen erwartet, die eine wirkungsvolle Beteiligung von Unternehmen vorsehen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (formlose Vorhabenbeschreibungen)

Die Einreichung der Projektskizzen sollte elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline (Fördermaßnahme "AG-Digitalisierung" wählen) erfolgen.

Der direkte Link lautet: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme= ­ARBEIT-DIGITAL&bereich=DIGITALE_ARBEIT&typ=SKI

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

An das Fristende zum 15. Juli 2015 schließt sich ein unabhängiges Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren an. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Interessenten bei positiv bewerteten Skizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

7.2.2 Art und Umfang der Projektskizzen

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 10 DIN-A4-Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten (Arial, mindestens 11 Pkt. Schriftgröße, 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.

Für die geplanten FuE-Arbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des ­Skizzeneinreichers.
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen.
  • Zielsetzung, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit und Erkenntniszugewinn der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen und Entwicklungsaktivitäten.
  • Kosten- bzw. Ausgabenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Personenmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Personenmonaten liegen).
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird.
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen).
  • Konzept zur modellhaften Realisierung des Lösungsansatzes im Unternehmen in der Projektlaufzeit und nach Projektende.
  • Nennung von Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse ­in Wirtschaft, Wissenschaft, in der Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände und Intermediäre. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen klar daraus zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern aktiv unterstützt wird.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Zuordnung und Passfähigkeit zu einem Themenfeld: siehe die Nummern 2.1, 2.2 und 2.3;
  • Innovationspotenzial und Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z. B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Relevanz);
  • wissenschaftlich-technische und sozioökonomische Qualität der Projektskizze;
  • interdisziplinärer Ansatz zur Schaffung einer umfassenden Analyse und Problemlösung;
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure;
  • Zusammensetzung des Verbunds, aktive Einbindung von Unternehmen als Verbundpartner und anderen Anwendern, sowie Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement);
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen;
  • Breitenwirksamkeit: Einsatzmöglichkeiten für KMU aus verschiedenen Branchen, etc.;
  • Qualität des Konzepts zur modellhaften Umsetzung im Unternehmen sowie zur Verwertung der Ergebnisse nach Projektende.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den hier genannten Kriterien durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Das BMBF wird auf der Grundlage der Bewertungen die für eine Förderung geeigneten Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" erforderlich ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie eine ggf. später erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 11. Februar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Rudolf Leisen

1 - BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung
2 - FuE = Forschung und Entwicklung