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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Innovative Ansätze zukunftsorientierter beruflicher Weiterbildung".

Vom 27.01.2015

Weiterbildung als Teil lebenslangen Lernens ist eine wichtige Grundbedingung für soziale Teilhabe, gesellschaftliche Partizipation und Integration sowie Voraussetzung für Chancengerechtigkeit jedes Einzelnen.

Infolge der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren wird für die Weiterbildung in Deutschland insgesamt ein bildungs- und gesellschaftspolitischer Bedeutungszuwachs prognostiziert.

Im Besonderen wird die berufliche Weiterbildung, also die berufliche Qualifikation und deren kontinuierliche Anpassung an sich immer rascher wandelnde Anforderungen, zu einer zentralen Aufgabe der Gestaltung der individuellen Erwerbsbiographie. Ebenso wird der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen vom Stand der Entwicklung von Qualifikationen und Kompetenzen ihrer Fachkräfte mitbestimmt.

Als gesellschaftspolitische Aufgabenstellung sind die strukturellen Weichen für gute und nachhaltige berufliche Weiterbildung so zu stellen, dass die Unternehmen das Potenzial für qualifizierte Facharbeit sichern können und berufliche Weiterbildung ein unverzichtbarer Baustein in den individuellen Erwerbs- und Bildungsbiographien wird.

Die vorhandenen Formen beruflichen Weiterlernens sind zu hinterfragen, zu bewerten und gegebenenfalls neu auszurichten. Dazu zählt nicht nur das formale, sondern auch das non-formale und informelle berufliche Lernen sowie die Entwicklung von Kompetenzen wertschätzend und verbindlich einzubeziehen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Bekanntmachung wird die Entwicklung von konzeptionellen Ansätzen und Umsetzungsstrategien für eine zeitgemäße Gestaltung beruflicher Weiterbildung gefördert, die Lösungen und Lösungsansätze für Handlungserfordernisse und Handlungsfelder beschreiben und erproben sowie deren Implementierung in die Weiterbildungspraxis evaluieren.

Diese Deskription der Weiterbildungskultur soll Gestaltungsmöglichkeiten für eine innovative, demographiesensible Weiterbildungspolitik eröffnen.

Es ist davon auszugehen, dass berufliche Weiterbildung eine besondere strategische Funktion bei der Sicherung ­gesellschaftlicher wie individueller Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit hat. Dabei begründen die aus der demographischen Entwicklung resultierenden Herausforderungen eine Neuausrichtung des Weiterbildungssystems, das ­formale Weiterbildung in gleicher Weise wie non-formale und informelle Bildungsprozesse in den Blick nimmt.

Die zu fördernden Vorhaben sollen die wachsende Relevanz der Gestaltung sozialer Kontexte für das Lernen im ­Lebensverlauf, insbesondere im Erwachsenenalter, berücksichtigen. Lebenslanges Weiterlernen ist in gleicher Weise individuelle Chance wie gesellschaftliche Herausforderung. Indem es etwa gelingt, die kognitive Fähigkeit zum lebenslangen Lernen auch für Ältere im und außerhalb des Erwerbssystems zu institutionalisieren, eröffnen sich Chancen für selbstbestimmte Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe im Alter.

Die Bundesregierung geht in ihrer Demographiestrategie ebenso wie die Europäische Kommission in ihrer Strategie Europa 2020 davon aus, dass Weiterbildung für eine dynamische, innovative wirtschaftliche Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnt. Daraus resultiert die Anforderung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Qualifizierung und Weiterbildung zum wirtschaftlichen Erfolg und zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen beizutragen.

Digitalisierung und technologischer Wandel und die damit verbundenen veränderten Anforderungen im Berufsalltag, Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt sowie die Relativierung der Rolle des Lebensberufes und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit erfordern ein ständiges Neues Lernen und Zurechtfinden in sich immer schneller wandelnden Lebenssituationen.

Die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse führt schon heute zu einem erhöhten individuellen Weiterbildungsbedarf, der in die aktive Gestaltung der eigenen Erwerbs- und Bildungsbiographie arbeitgeberunabhängig realisiert werden sollte. Bei diesem Bedarf geht es primär um Kompetenzzuwächse, ohne dass unmittelbar ein Abschluss anvisiert wird. Kern eines zukünftigen Weiterbildungssystems ist es deshalb, die Weiterbildungsmöglichkeiten weiter zu verbessern und dafür dauerhafte tragfähige Strukturen aufzubauen.

Perspektivisch integriert und berücksichtigt eine zeitgemäße Weiterbildungskultur neben den individuellen Bildungs- und Erwerbsbiographien auch das komplexe Nebeneinander von Aufgaben und Anforderungen aus Weiterbildung, Familie und Erwerbsarbeit. Darauf gilt es, mit entsprechenden strategischen Maßnahmen zu reagieren.

All diese Prozesse sind zu hinterfragen, um berufliche Weiterbildung neu auszurichten. Es gilt, ein System der beruflichen Weiterbildung zu initiieren und zu gestalten, das diesen zukünftigen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht.

Dies insbesondere, um die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung weiter zu erhöhen und neue Erwerbspersonen- oder Bevölkerungsgruppen zu motivieren und zu gewinnen. Informelles Lernen und Kompetenzentwicklung sind für das lebenslange und berufliche Weiterlernen mit Verbindlichkeit und gesellschaftlicher Akzeptanz produktiv zu machen und allgemein verfügbare Weiterbildungsberatung könnte dazu beitragen, Bildungs- und Erwerbsbiographien zu synchronisieren.

Letztlich gilt es, ein Weiterbildungssystem zu gestalten, das auf struktureller Offenheit und individueller Selbstorganisation von Lernprozessen basiert, nachfrageorientiert und prozessbasiert ist. Dabei sind wissenschaftlich begründete Qualitätsstandards für die Bewertung der diversen Weiterbildungskontexte, -prozesse und -praxen zu entwickeln und deren Erträge nachzuweisen.

Dafür sind Professionalisierungskonzepte zu entwickeln, um die dazu erforderliche Fortbildung und Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals in Betrieben, bei Bildungsträgern und in der weiteren Weiterbildungspraxis zu unter­stützen.

Für eine in diesem Sinn gestaltete Weiterbildungspraxis bedarf es entsprechender Forschungs- und Entwicklungs­arbeiten als Grundlage.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF1-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die ausgewählten Vorhaben sollen die bildungspolitischen Aktivitäten des BMBF zur Weiterbildung flankieren und insbesondere zu einem ergänzenden Beitrag zur Ausgestaltung eines an den Erfordernissen der Zeit orientierten ­Systems der beruflichen Weiterbildung führen. Hierbei sollen die Vorhaben sich auf mindestens eines der folgenden Handlungsfelder bzw. Themenschwerpunkte beziehen.

2.1 

Arbeitskräfte und Qualifikationsentwicklung; Qualifizierung und Weiterbildung (von formal nicht Qualifizierten, ­Migrantinnen und Migranten, Frauen, Älteren); Sicherung des Potentials für qualifizierte Facharbeit (Fachkräftesicherung und Potenzialentwicklung) und horizontale Mobilität

Zur weiteren Konsolidierung der nationalen Wirtschaftskraft ist es notwendig, jetzt und zukünftig Potenziale für qualifizierte Facharbeit zu sichern. Berufliche Weiterbildung trägt dazu bei, gegebene Potenziale zu optimieren und Fachkräftereserven zu erschließen.

Der Blick richtet sich deshalb vor allem auf Erwachsene, die bislang in der beruflichen Weiterbildung unterrepräsentiert sind: Geringfügig Beschäftigte und nicht formal Qualifizierte, in Teilzeit Beschäftigte, insbesondere Frauen, ältere ­Erwerbstätige sowie Migrantinnen und Migranten. Für diese sogenannte stille Reserve geht es deshalb sowohl um eine quantitative Ausweitung der Angebote für berufliche Weiterbildung als auch um die Etablierung neuer Formen der beruflichen Qualifikation. Es geht um eine bessere Verbindung von Lebens- und Erwerbssituationen mit Weiterbildung, aber auch um eine andere Konstruktion von Weiterbildungsangeboten, die individualisiert formale, non-formale und informelle Lerngelegenheiten bündelt.

In diesem Kontext werden zu folgenden Themen Projektkonzepte ausgeschrieben:

  • Beschreibung und Entwicklung von innovativen Lernformen zur gezielten Nutzung bekannter Förderinstrumente für die berufsbezogene Weiterbildung nicht formal Qualifizierter; gegebenenfalls Entwicklung komplementär wirkender Förderinstrumente, die Aspekte der Digitalisierung berücksichtigen.
  • Entwicklung oder Erprobung innovativer Weiterbildungsformate und erwachsenengerechter didaktischer Konzepte zur arbeitsplatznahen Qualifizierung von nicht formal Qualifizierten.
  • Entwicklung und Evaluation von Verfahren zur Kompetenzfeststellung und -zertifizierung insbesondere älterer ­Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

2.2 

Professionsentwicklung und Professionalisierung

Für die Qualität der Weiterbildung kommt der Qualifizierung des Weiterbildungspersonals eine Schlüsselrolle zu.

Zahlenmäßig ist das Personal in der Weiterbildung eine große, außerordentlich heterogene und fluide Gruppe, die sich auf unterschiedliche Branchen und Teilmärkte verteilt. Weiterbildungspersonal ist in der betrieblichen Personal- und Organisationsentwicklung, bei Unternehmensberatungen und Bildungsdienstleistern ebenso tätig, wie in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, der Erwachsenenbildung, der Weiterbildungsberatung, der Rehabilitation oder auch bei Mediendienstleistern.

So vielfältig wie die Tätigkeitsfelder sind auch die Aufgaben und Anforderungen für bzw. an Weiterbildner. Neben die Vorbereitung und Durchführung von Seminaren und Lehrgängen, als dem Kern der Lehrtätigkeit, sind weitere Aufgaben wie Lern- und Weiterbildungsberatung, Diagnose von Lernproblemen und die Erstellung von Kompetenzprofilen, Coaching, Prozessbegleitung von Arbeitsgruppen sowie sozialpädagogische Betreuung getreten. Insofern gilt es, sowohl das Berufsbild derjenigen, die in der Weiterbildung lehrend tätig sind als auch das Aufgabenverständnis der in diesem Bereich Tätigen als Grundlage für die Professionsentwicklung zu konturieren.

Auch die Lehraufgaben, als traditioneller Kern der Lehrtätigkeit, haben sich gewandelt. Zur Vermittlung von Wissen ist die Gestaltung von Lernarrangements gekommen. Zum Professionsverständnis gehört es, selbst gesteuertes oder organisiertes Lernen zu organisieren und als Lernbegleiter zu agieren, der Lernprozesse ermöglicht, unterstützt und moderiert.

Entscheidend für die Qualität der Weiterbildung hinsichtlich der Prozesse und der erzielten Lernergebnisse ist neben der Qualifikation der Lehrenden auch ihr Verhalten im Kontakt mit den Lernenden. Damit werden die wesentlichen Parameter für die Professionalität des Weiterbildungspersonals beschrieben.

In diesem Kontext werden zu folgenden Themen Projektkonzepte ausgeschrieben:

  • Entwicklung berufsbegleitender Aufbaustudiengänge, die die Fortbildungsabschlüsse "Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge" und "Geprüfter Berufspädagoge" einbeziehen bzw. auf diesen aufbauen, für eine Qualifikation der in der Weiterbildung Tätigen.
  • Identifizierung und Typisierungen von Berufs- und Tätigkeitsfeldern sowie Standards für Aufgaben und Stellung des Weiterbildungspersonals.
  • Entwicklung einer Weiterbildungsdidaktik für selbst organisierte Lernprozesse; Möglichkeiten der Digitalisierung sind zu nutzen.
  • Entwicklung von Standards für Kompetenzprofile von Weiterbildnern und pädagogischem Personal (Weiterbildungsberater, Lernbegleiter, Coach; Trainer u. Ä.) sowie den Fortbildungsabschluss "Geprüfter Berufspädagoge".
  • Studie zur Konturierung der Profession des Weiterbildungspersonals (Professionsentwicklung) und Formulierung von Anforderungen bzw. Kompetenzen für professionelles, weiterbildnerisches Handeln (Professionalisierung).

2.3 

Qualitätsstandards für Weiterbildungsmaßnahmen

Die Gestaltung erfolgreicher Lernprozesse steht im engen Zusammenhang mit der Qualität der Bildungs- und Weiterbildungsprozesse. Die Qualitätsziele jedoch sind vielfach mehrdeutig und werden zudem von unterschiedlichen Ak­teuren unterschiedlich definiert bzw. interpretiert. Nicht zuletzt werden die erzielten Lernergebnisse auch von den Leistungen des Bildungspersonals und der Bildungsanbieter beeinflusst. Insofern sind Qualitätsziele argumentativ zu begründen und Qualitätsstandards diskursiv für unterschiedliche Handlungsfelder (Weiterbildungseinrichtungen; Weiterbildungsmaßnahmen, Weiterbildungsberatung) zu entwickeln.

Um gute Weiterbildung zu garantieren, sind die Weiterbildungsprozesse, ebenso wie die Weiterbildungsprodukte und -dienstleistungen, permanent zu evaluieren.

In diesem Kontext werden zu folgenden Themen Projektkonzepte ausgeschrieben:

  • Formulierung von Mindeststandards für Qualitätssysteme für berufliche Weiterbildung; beispielsweise sollten die im BMBF-Programm "Perspektive Berufsabschluss" entwickelten Qualitätsstandards aufgegriffen und weiterentwickelt werden;
  • Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Studie zur Wirkung von Qualitätsmanagement und -sicherungssystemen in der Weiterbildungspraxis hinsichtlich Qualität des Lehrens und Lernens sowie der Lernergebnisse.
  • Entwicklung von Qualitätssystemen für betriebliche Weiterbildung, die sowohl formalisiertes als auch non-formales und informelles Lernen referieren.

2.4 

Weiterbildungsforschung

Forschungsaktivitäten zur Weiterbildung zergliedern sich disziplinär und nach spezifischen Gegenständen, nach Zielgruppen und Instrumenten, was vorwiegend in der disziplinären Ausrichtung des Wissenschaftssystems begründet ist. Eine investigative, trans- und multidisziplinäre Forschung, wie sie für den Gegenstandsbereich Weiterbildung angezeigt ist, erfordert jedoch die Erschließung anderer Theorieansätze und Denkweisen.

Da Weiterbildungsforschung bevorzugt anwendungsbezogene Forschung ist, gilt es, sie auch mit Grundlagenforschung zu flankieren.

In diesem Kontext werden zu folgenden Themen (wissenschaftlich, empirische) Studien ausgeschrieben:

  • Statistische Erhebung zur Darstellung privater wie öffentlicher Aufwendungen für Weiterbildung.
  • Entwicklung eines Konzeptes zur Darstellung von Weiterbildungseffekten und Wirkungsforschung.
  • Studie zum Zusammenhang von demographischer Entwicklung, sozio-ökonomischem Strukturwandel und Digitalisierung.

3 Projektstruktur und Zuwendungsempfänger

Es werden ausschließlich Projekte von Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben gegebenenfalls im Verbund mit Partnern gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich ist.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines "Verbundprojektes" haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln, die bei Antragstellung abgeschlossen sein muss. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110, https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 , entnommen werden.

Allgemein können Vorhaben unter dieser Förderrichtlinie nur dann gefördert werden, wenn die Förderung einen Anreizeffekt im Sinne von Artikel 8 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hat: Danach müssen die Zuwendungsempfänger den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens stellen (Artikel 8 Absatz 2); darüber hinaus können Vorhaben von Großunternehmen nur gefördert werden, wenn der Zuwendungsempfänger nachweist, dass es aufgrund der Zuwendung zu einer signifikanten Zunahme des Umfangs, der Reichweite, des Gesamtbetrags der für das Vorhaben aufgewendeten Mittel oder einer signifikanten Beschleunigung seines Abschlusses gekommen ist (Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a bis d).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Der Förderhöchstbetrag wird mit 450 000 Euro festgelegt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Für KMU2 erlaubt die AGVO gegebenenfalls höhere Förderquoten (KMU – entsprechend der KMU-Definition der EU: http://ec.europa.eu/index_en.htm ).

Bei Zuwendungen an Unternehmen im Sinne von Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist zu beachten, dass die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c bis f AGVO genannten Schwellenwerte und die in den Artikeln 26, 27, 31, 32 und 33 AGVO genannten Förderquoten nicht überschritten werden. Als Unternehmen im Sinne des Beihilferechts gilt jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, wobei eine Tätigkeit wirtschaftlich ist, wenn sie darin besteht, auf einem bestimmten Markt Waren und/oder Dienstleistungen anzubieten (Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 8, Nummer 2.1 [17.]).

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Laufzeit der geförderten Maßnahme beträgt im Regelfall bis zu drei Jahre (siehe Nummer 3).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE3-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers/einer Durchführungsstelle und Anforderung von Unterlagen

Mit der administrativen Abwicklung und inhaltlichen Begleitung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt.

Ansprechpartner sind:

Zu inhaltlichen Fragen:

Frau Barbara Hemkes
Telefon: 02 28/1 07 15 17
E-Mail: hemkes@bibb.de

Zu formalen Fragen:

Herr Alexander Brandt-Memet
Telefon: 02 28/10 71 51
E-Mail: brandt@bibb.de
Frau Christa Tengler
Telefon: 02 28/1 07 15 19
E-Mail: tengler@bibb.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-onlin"“ dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Erste Stufe: Elektronische Projektskizze

Dem BIBB sind zunächst elektronische Projektskizzen über das Internetportal "easy-online" bis zum 2. April 2015 vorzulegen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Anleitung zur Erstellung von Projektskizzen findet sich ebenfalls in "easy-online". Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um eine abschließende fachliche Begutachtung zu erlauben. Dabei wird folgende Gliederung der Skizze vorgeschlagen:

  • Projektbeschreibung.
  • Wissenschaftliche Ziele mit detailliertem Bezug zum Zuwendungszweck.
  • Art und Umfang der vorgeschlagenen Projektkooperation.
  • Vorgeschlagene Verwertung künftiger Projektergebnisse.
  • Verteilung der Arbeiten.
  • Zeitplan.
  • Angaben zur Höhe der Ausgaben des Vorhabens, wobei Personalausgaben und strukturierte Sachmittelausgaben gesondert auszuweisen sind.
  • falls Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden sollen, sind diese gesondert auszuweisen,
  • bisherige projektrelevante Erfahrungen.
  • Wichtigste projektrelevante Veröffentlichungen.

Damit die elektronische Version der Vorhabenbeschreibung Bestandskraft erlangt, muss das Dokument nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators bzw. bei Einzelprojekten der Projektleiterin/des Projektleiters beim BIBB eingereicht werden. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

7.2.2 Auswahl von Projektskizzen

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen der Förderinitiative.
  • Relevanz des Forschungsansatzes, Qualität und Originalität der Lösungsstrategie.
  • Erfolgsaussichten und Verwertbarkeit der Projektergebnisse.
  • Exzellenz und Expertise des Antragstellers und der beteiligten Partner; einschlägige Vorarbeiten aller Beteiligten.
  • Angemessenheit von Größe und Struktur des Vorhabens, Qualität und Stringenz der Zeit-, Arbeits- und Budget­planung und arbeitsteiligen Vernetzung der Partner.

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.3 Zweite Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Auswahl der geförderten Projektskizzen werden die deutschen Projektpartner zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Über diese Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden. Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und eine Förderung/Finanzierung der ausländischen Partner sichergestellt ist.

Aus der Vorlage der Projektskizzen sowie der Projektanträge können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 27. Januar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Munk

- BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung
2 - KMU = kleine und mittlere Unternehmen
3 - FuE = Forschung und Entwicklung