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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik" im Rahmen des Programms "Photonik Forschung Deutschland".

Vom 06.02.2015

Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Photonik“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit und die ­Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Photonik zählt mit etwa 140 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 28 Milliarden Euro zu den wesent­lichen Zukunftsfeldern, die die Hightech-Strategie der Bundesregierung adressiert. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.

Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen. Sowohl in etablierten Bereichen der Optischen Technologien als auch bei der Umsetzung neuer Schlüsseltechnologien in die betriebliche Praxis hat sich in den letzten Jahren eine neue Szene innovativer Unternehmen herausgebildet, die es zu stärken gilt.

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle vorwettbewerbliche FuE1-Vorhaben zur Stärkung der ­Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der FuE angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien – der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der Photonik zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden themenübergreifend FuE-Vorhaben im Bereich Photonik. Dabei werden beispielhaft folgende Themen bzw. Fragestellungen mit einbezogen:

  • Photonik in der Produktion
  • Optische Messtechnik und Sensorik
  • Optische Komponenten und Systeme
  • Beleuchtungstechnik
  • Organische Elektronik

In die Verbünde sind kommerzielle Endanwender forschungsbegleitend mit einzubeziehen. Die Endanwender beteiligen sich als nicht geförderte (assoziierte) Partner aktiv und in angemessenem Umfang an den Projektarbeiten. Der Umfang der Beteiligung ist im Arbeits- und Finanzplan zu belegen.

Die Koordination von Verbundvorhaben mehrerer Partner liegt grundsätzlich bei einem der beteiligten KMUs. Die ­Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMUs zugutekommen und ist anhand eines Verwertungsplans darzustellen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Vor Einreichung des Projektvorschlags sollen die Projektpartner die Innovationshöhe ihres Projekts prüfen. Falls das beabsichtigte Vorhaben vorrangig eine Entwicklung von Produkten zum Ziel hat, wird angeregt zu prüfen, ob eine Erreichung des Projektvorschlags über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Frage kommt. Nähere Informationen zu ZIM sind unter http://www.zim-bmwi.de/ zu finden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/growth/smes/ ). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (siehe Nummer 7) persönlich beraten lassen.

Darüber hinaus sind mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1 000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Millionen Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 %), antragsberechtigt.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko.

Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Photonik. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU- bzw. Mittelstandskriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten kleinen und mittelständischen Unternehmen (Hersteller/Anwender) zugutekommen.

Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der Photonik aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Insbesondere wird angeregt zu prüfen, ob eine europäische Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Nähere Informationen zu EUREKA sind unter EUREKA-Büro zu finden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Nur bei Verbundprojekten: Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – ( https://foerderportal.bund.de/easy ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Verbundes – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden ­zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bei Antragstellern, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100 000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie die Notifizierung des Förderprogramms Photonik Forschung Deutschland berücksichtigen. Diese lassen für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe Nummer 3) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen. Im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" kann KMU ein Bonus in Höhe von 10%-Punkten zusätzlich zur Förderquote gewährt werden.

Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 % an den Gesamtkosten/ -ausgaben des Verbundprojekts erreicht wird. Dazu ist gegebenenfalls eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich, so dass eine Verbundförderquote von maximal 50 % (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen) erreicht wird.

Darüber hinaus wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU) den beteiligten kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). ­Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF 98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur ­Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

Interessierten Unternehmen – insbesondere Erstantragstellern – wird empfohlen, sich für eine ausführliche Erstberatung mit der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes in Verbindung zu setzen. Als Lotsendienst berät sie bei der Zuordnung von Projektideen, vermittelt zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern und unterstützt insbesondere bei der Klärung der Antragsberechtigung (siehe Nummer 3).

Lotsendienst für Unternehmen
bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
Beratungstelefon: 08 00/2 62 30 09 (kostenfrei)
E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Telefax: 0 30/2 01 99-4 70

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik" hat das BMBF seinen

Projektträger Photonik, Optische Technologien
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner:

Gerhard Funke
Telefon: (02 11) 62 14-6 27
E-Mail: funke@vdi.de
Internet: www.kmu-innovativ.de
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich für eine ausführliche Beratung mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger in Verbindung zu setzen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik" auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden. Auf dem Internetportal sind die benötigten Informationen für eine Beteiligung an der Bekanntmachung verfügbar.

Damit die Onlineversion der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich in Papierform fristgerecht unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind

jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

Die Projektskizze ist in Abstimmung mit den Projektpartnern vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesent­lichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie dürfen höchstens zehn Seiten umfassen (einfacher Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe 11 pt). Skizzen, die diese Vorgabe nicht erfüllen, können von der Bewertung ausgeschlossen und ohne weitere Begründung abgelehnt werden.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
  3. Notwendigkeit der Zuwendung: Wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  4. Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  6. Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen inkl. Darstellung des Arbeitsaufwandes aller beteiligten Partner
  7. Finanzierungsplan aller an den Arbeiten beteiligten Partnern
  8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit) mit Zeithorizont und Planzahlen

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf, Produktrelevanz und Bedeutung des Forschungsziels für die beteiligten Unternehmen
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  • Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • technologisches und wirtschaftliches Potenzial der vorgeschlagenen Lösung
  • Qualifikation der Partner
  • Projektmanagement und gegebenenfalls Verbundstruktur
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial
  • Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
  • Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken
  • realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die einge­reichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förder­entscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das Portal "easy-Online". Es ist auf allen Systemen im Browser barrierefrei nutzbar. Sie erreichen das easy-Online-Portal im Internet unter folgender Adresse: https://foerderportal.bund.de/easyonline .

Hier können auch Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Alternativ können diese auch unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die Förderentscheidung erfolgt in der Regel zwei Monate nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. Februar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Schlie-Roosen

1 - FuE = Forschung und Entwicklung