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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie zur Förderung von Projekten und Fachveranstaltungen im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" ("Erfolg mit MINT – Neue Chancen für Frauen"). Bundesanzeiger vom 13.10.2015.

Vom 02.10.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Deutschland soll zum digitalen Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Dazu werden gegenwärtig und zukünftig ­hochqualifizierte Nachwuchskräfte in naturwissenschaftlich-technischen Berufsfeldern, insbesondere der Informationstechnologien, benötigt. Das Potenzial der jungen, gut ausgebildeten Frauengeneration muss deshalb besser in die Innovationskultur Deutschlands eingebunden werden. Junge Frauen sollen verstärkt für innovations- und zukunftsträchtige Berufe im MINT-Bereich gewonnen werden und so den digitalen Wandel bis in die Spitzenpositionen von Wissenschaft, Forschung und Unternehmen mitgestalten.

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Bildungs- und Zukunftschancen junger Menschen nicht von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft oder von individuellen Grunddispositionen, wie etwa Behinderungen, abhängen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Jahr 2008 den Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen "Komm, mach MINT" initiiert. Die daran beteiligten Organisationen, Institutionen und Länder haben konkrete Maßnahmen aufgelegt, um den Anteil von Frauen in (akademischen) MINT-Berufen und -Studiengängen zu erhöhen und einen Kulturwandel in Wissenschaft und Unternehmen im MINT-Berufssegment anzustoßen. Dies ist erforderlich im Hinblick auf das politische Ziel, auch die Frauenanteile an Führungspositionen in diesem zukunftsbedeutsamen Gestaltungsfeld zu erhöhen.

Das BMBF leistet mit dieser Förderbekanntmachung einen Beitrag zur Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft im Rahmen der Digitalen Agenda der Bundesregierung und unterstützt die Umsetzung der Ziele des Nationalen Pakts für Frauen in MINT-Berufen.

Die für die Förderung in Frage kommenden Projekte sollen als Forschungsprojekte, Umsetzungsmaßnahmen oder fachliche Veranstaltungen (letztere insbesondere zur Ansprache der Zielgruppe und besseren Vernetzung derselben) wesentlich zur Einbindung von Frauen in den digitalen Wandel beitragen. Mit innovativen Ansätzen, wie z. B. auch informationstechnologischen Formaten, sollen junge Frauen bei der (akademischen) Berufs- und Studienwahl zugunsten eines MINT-Faches und im weiteren Karriereverlauf unterstützt werden. Durch regionale Zusammenschlüsse von Bildungseinrichtungen, Unternehmen, MINT-Initiativen und/oder weiteren Institutionen zur Förderung von Frauen in MINT-Berufen soll die Effizienz bisher schon vorhandener Angebote oder Maßnahmen gesteigert werden. Sofern die Beteiligung von Betrieben und Unternehmen im Rahmen von Kooperationen und Verbundprojekten vorgesehen ist, kann diese nur mit angemessener Eigenbeteiligung der Wirtschaft erfolgen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Im Einklang mit der Digitalen Agenda der Bundesregierung und zur inhaltlichen Unterstützung der Pakt-MINT-Ziel­setzungen im Förderbereich "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" fördert das BMBF Projekte, die der Umsetzung der oben genannten Ziele entsprechen bzw. der Umsetzung von Forschungsergebnissen dienen. Dazu gehört u. a. auch die Etablierung und Stärkung von adressatinnengerechten und -orientierten Projektangeboten – insbesondere in Zusammenarbeit mit Projektpartnern und -partnerinnen aus der Wirtschaft. Regionale Verbünde von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Institutionen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden (z. B. auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände), MINT-Initiativen, Medienpartnern und/oder Bildungs- und Praxispartnern, die ihre Maßnahmen bundesländerübergreifend konzipieren, werden ausdrücklich zur Beteiligung aufgefordert.

Förderfähig sind

  • ein- oder mehrtägige innovative Angebote zur (akademischen) Berufs- und Studienwahlorientierung für junge Frauen (z. B. "Hightech-Schnuppertage", Tech-Caching-Parcours, MINT-Parcours, MINT-Sommerakademien, MINT-Camps) im Rahmen regionaler Zusammenschlüsse oder anderer adäquater Formate mit entsprechender Strahlkraft;
  • Umsetzung von Coaching- und Vernetzungsangeboten für Studentinnen, Berufseinsteigerinnen und Young ­Professionals in regionalen oder überregionalen MINT-Zusammenschlüssen;
  • Projekte, die die höhere Teilhabe von Frauen an IT-Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zum Ziel haben bzw. zielgerichtet Frauen gewinnen, sich in Berufsfeldern der neuen Hightech-Strategie zu engagieren (z. B. Industrie 4.0, IT-Sicherheit, Smart Services/Data, Digitale Vernetzung, Digitale Wissenschaft/Bildung, Digitales Lernen);
  • Veranstaltungen, die dem Transfer von Ergebnissen der Genderforschung im MINT-Kontext sowie der Netzwerktätigkeit von Frauen in diesem Bereich dienen;
  • Tagungen und Kongresse zur wissenschaftlichen gender- und inklusionsspezifischen Aufarbeitung von MINT-Forschungsfragen;
  • Projekte zur Etablierung von regionalen Zusammenschlüssen zur Stärkung von Frauen in MINT-Berufen oder zur Unterstützung beim Auf- und Ausbau derselben;
  • Vorhaben im Bereich Beratung und Information zur Förderung eines erfolgreichen Übergangs von in MINT-Fächern akademisch qualifizierten Frauen in den ersten Arbeitsmarkt – insbesondere im Bereich der Informationstechno­logien;
  • interaktive Beteiligungsformate für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z. B. Lehrkräfte, Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, Medienvertreterinnen und -vertreter, Verbandsverantwortliche, Sozialpartner, Vertreterinnen und Vertreter von wissenschaftlichen Akademien, Eltern);
  • Forschungsprojekte zur Gewinnung neuer Erkenntnisse zu den oben beschriebenen Themenkomplexen.

Es wird erwartet, dass die beantragte Fördermaßnahme

  • möglichst regionale oder bundesländerübergreifende Kooperationen vertieft oder begründet;
  • die Chancengerechtigkeit für junge Frauen in MINT-Fächern, insbesondere in den Berufsfeldern der Hightech-Strategie, verbessert;
  • hochqualifizierte Frauen aus den MINT-Fächern auf ihrem Karriereweg an die Spitze von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen unterstützt;
  • die Auseinandersetzung mit oder die Entwicklung von innovativen Fragestellungen bzw. die Erprobung neuer ­Methoden in den Bereichen akademischer Berufs- und Studienwahlorientierungsprozesse gender- bzw. diversity­gerecht vorantreibt oder
  • Prozesse des interdisziplinären Austauschs entwickelt und initiiert und zur Etablierung bzw. Stärkung von Vernetzungszusammenhängen beiträgt;
  • Mädchen und Frauen in besonderen Lebenssituationen (z. B. Frauen aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte, Mädchen und Frauen mit Behinderungen, jugendliche Alleinerziehende) bei ihrer Ausbildungs-, Studien- und Berufswahl verstärkt in den Blick nimmt und so Hemmnisse auf dem Weg in Berufsfelder der neuen Hightech-Strategie abbaut.

Die möglichst regionalen oder bundesländerübergreifenden Vorhaben können unter anderem

  • sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgerichtet sein,
  • der gender-/diversitygerechten Umsetzung der Digitalen Agenda dienen,
  • neue Formen der Nutzung digitaler Medien in die gendergerechte Berufsorientierung auf MINT-Bereiche erproben oder deren Wirkung untersuchen,
  • auf den Transfer von Ergebnissen aus der fachorientierten Genderforschung abstellen,
  • Beiträge zur Aktivierung der Potenziale von jungen Frauen entwickeln und erproben,
  • zur adressatinnengerechten Ausgestaltung von MINT-Fachdidaktiken beitragen,
  • Maßnahmen zum geschlechtergerechten Kulturwandel in MINT-Fächern und -Unternehmen konzipieren und umsetzen,
  • zur Stärkung der Genderkompetenz von Akteurinnen und Akteuren im MINT-Bereich beitragen,
  • Möglichkeiten zur Überwindung androzentrischer Fachkulturen und tradierter Geschlechtersegregation in Natur­wissenschaften und Technik erforschen

oder

  • zur Berücksichtigung von Genderaspekten in naturwissenschaftlich-technischen Forschungsfeldern beitragen.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen ohne Modellcharakter,
  • Maßnahmen, die originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit oder der Schulen/Hochschulen sind,
  • Stipendienprogramme und ähnliche Maßnahmen der personenbezogenen Individualförderung,
  • bereits durch das BMBF geförderte Maßnahmen (z. B. im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms BOP oder des Förderprogramms Digitale Medien in der beruflichen Bildung).

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen – KMU – laut Definition der Europäischen Gemeinschaft), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die über ausgewiesene Kompetenzen in genderspezifischen MINT-Kontexten und/oder in der MINT-orientierten Genderforschung verfügen. Des Weiteren sollten die potenziellen Zuwendungsempfänger möglichst über ausgewiesene Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Adressatinnen gerechten Projekten, Tagungen und Netzwerkaktivitäten zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit verfügen.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Projekte gemäß Nummer 2 dieser Förderrichtlinie, die nicht in die Kompetenz der Länder fallen oder den gesetzlichen Auftrag anderer Institutionen berühren.

Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ( Gesundheit ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110; Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für bis zu dreijährige Vorhaben als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Der Umfang der Förderung richtet sich grundsätzlich nach dem Arbeitsprogramm des geplanten Projektes.

Beantragt werden können:

  • Personalausgaben/-kosten,
  • Sachausgaben/-kosten: Sachmittel (wie Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte), Publikationskosten und Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen (dies schließt auch Mittel für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen mit ein),
  • Reisekosten.

Im Falle von Hochschulen sind Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind, nicht zuwendungsfähig. Dies gilt insbesondere für Literatur, Computer-Hardware und Standard-Software; diese werden grundsätzlich als Grundausstattung angesehen.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Bei Vorhaben mit überwiegenden Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Netzwerken, zur Anbahnung von Forschungsprojekten, Erfahrungsaustausche und Ähnliches handelt es sich nicht um originäre Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und es kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) und die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis" (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben" (NKBF98).

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften" (ANBest-GK) Bestandteil des Zuwendungsbescheids.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil eines Zuwendungsbescheids werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger – Chancengleichheit/Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
D – 53227 Bonn
E-Mail: gender@dlr.de

Ansprechpersonen sind:

Frau Katrin Nikoleyczik (Telefon: 02 28/38 21-18 15) und
Frau Dr. Frauke Bolln (Telefon: 02 28/38 21-16 08).

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem in Nummer 7.1 genannten Projektträger bis spätestens

1. Dezember 2015 und 1. Dezember 2016

zunächst Projektskizzen in elektronischer Form – unter Nutzung von "easy-Online" ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ) – sowie in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung (ein einseitiges Original sowie vier doppelseitige Kopien, jeweils ungebunden) auf dem Postweg vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Der maximale Seitenumfang der Projektskizzen (Schriftgrad 11, Arial, 1,5-facher Zeilenabstand, 2,5 cm Rand) beträgt 20 DIN A4-Seiten (zuzüglich Literaturverzeichnis und gegebenenfalls Interessenbekundungen). Darüber hinausgehende Darstellungen werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt.

Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

  1. Deckblatt mit allgemeinen Angaben zum Projekt:
  • Titel des Projekts,
  • ggf. beteiligte Kooperationspartner,
  • Hauptansprechperson bzw. Projektkoordination (inklusive Kontaktdaten),
  • beantragte Laufzeit,
  • beantragte Fördersumme.
  1. Darstellung des Projekts:
  • Zielstellung des Projekts ausgehend vom Bedarf der Zielgruppe(n), dem Stand des Wissens und dem Eigen­interesse der Antragstellenden,
  • Gesamtziele des Projekts und Bezug zu den förderpolitischen Zielen (siehe Nummer 1 und 2 dieser Förderrichtlinie),
  • bisherige Arbeiten und Genderexpertise der Antragstellenden,
  • Angaben zu den relevanten Zielgruppen,
  • Erläuterung des Konzepts (bei Forschungsprojekten einschließlich Beschreibung der Fragestellung) sowie der geplanten Vorgehensweisen und Methoden (einschließlich grober Arbeitsplanung),
  • bei Verbundprojekten: Expertise der beteiligten Kooperationspartner und ihr Zusammenwirken im Verbund,
  • Angaben zur öffentlichkeitswirksamen Aufbereitung,
  • Angaben zur Verwertung der Ergebnisse (wirtschaftlich und wissenschaftlich und zur nachhaltigen Verstetigung nach Abschluss der Förderung).

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Fundierung des Projekts, ggf. Einordnung in den Stand des Wissens über die Wirksamkeit von Instrumenten,
  • Qualität und Einschlägigkeit der bisherigen Arbeiten der vorgesehenen Projektleitung,
  • Bezug zu den in Nummer 1 und 2 dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Zielen, Zielgruppen und Handlungsfeldern,
  • Relevanz und Anwendungsbezug der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Maßnahmen im Themenfeld "Frauen in MINT",
  • Einbindung von und Vernetzung mit Fachleuten und Fachorganisationen,
  • Angemessenheit des Projektdesigns,
  • Nachhaltigkeit der Verwertungsstrategie.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die Anträge müssen neben den üblichen Ausführungen zu organisatorischen, wissenschaftlichen und fachlich-inhaltlichen Planungen und Zielstellungen eine konkrete Abschätzung des Zeit- und Kostenrahmens, eine ressourcen­bezogene Arbeits- und Zeitplanung, einen detaillierten Finanzierungsplan (Personal-, Sachausgaben bzw. -kosten, Reisekosten, Eigen- oder weitere Drittmittel) und eine Begründung der Notwendigkeit der Zuwendung durch den Bund beinhalten.

Die eingegangenen Anträge werden nach den in Nummer 7.2.1 genannten Kriterien bewertet. Darüber hinaus werden die eingegangenen Anträge anhand folgender Kriterien bewertet und geprüft:

  • inhaltliche und methodische Qualität des geplanten Projekts,
  • Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms,
  • Wirtschaftlichkeit der Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung,
  • Verwertungsplan mit Zeithorizont.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Projektantrags und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser zweiten Verfahrensstufe eingereicht wurden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ).

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 2. Oktober 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Christina Hadulla-Kuhlmann