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Bekanntmachung : Datum:

Förderrichtlinie für Partner-Projekte des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur – de.NBI. Bundesanzeiger vom 18.11.2015

Vom 03.11.2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Infolge des technologischen Fortschritts in den modernen Lebenswissenschaften im Bereich der Nukleinsäuresequenzierung, weiterer Omics- sowie bildgebender Verfahren werden in immer kürzeren Zeiträumen immer größere Datenmengen (Big Data) produziert. Die Analyse und Nutzung dieser Daten bietet neue Chancen und Potenziale für den Erkenntnis- und Wertschöpfungsprozess in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Daten-Generierung im großen Stil stellt jedoch hohe Anforderungen an die Prozessierung, Speicherung und Archivierung der erhobenen Daten. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können diese Daten später adäquat genutzt werden, um daraus Wissen zu generieren. Eine international wettbewerbsfähige und zugleich standardisierte Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung großer Datenmengen setzt die Verfügbarkeit geeigneter, leistungsfähiger Hardwareressourcen, geeigneter Datenbanken sowie leistungsstarker bioinformatischer Werkzeuge voraus. Die stetig wachsende Komplexität und Größe der Datensätze erfordert die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser bioinformatischen Werkzeuge. Nur so kann auch künftig das Ziel, aus Daten Informationen und somit Wissen zu generieren, gewährleistet werden.

Mit dem gezielten Aufbau des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur – de.NBI ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Herausforderungen für die Anwendung der Big Data in den Lebenswissenschaften begegnet. Durch die Etablierung des Netzwerks de.NBI wird die Verfügbarkeit sowohl von Hardware (Rechen- und Speicherkapazitäten) als auch von Datenressourcen sowie bioinformatischen Werkzeugen in den Lebenswissenschaften erweitert und verbessert. Mithilfe einer breiten Palette von Trainings- und Bildungsaktivitäten wird sichergestellt, dass die umfangreichen Erfahrungen der de.NBI-Konsortialpartner in der Bioinformatik an Nutzer in der lebenswissenschaftlichen Forschung weitergegeben werden.

Das Netzwerk de.NBI besteht aus sechs lokalen, spezialisierten und technisch gut ausgerüsteten Leistungszentren mit großer Expertise in verschiedenen thematischen Bereichen der modernen Lebenswissenschaften. Das Netzwerk wird durch zwei Netzwerkknoten, einen Datenbankknoten mit vier lokalen Datenbanken und einen Datenmanagement­knoten in seinem Aufbau vervollständigt. Von dem im März 2015 gestarteten Deutschen Zentrum für Bioinformatik-Infrastruktur wird ein breites Portfolio bioinformatischer Dienstleistungen angeboten. Mit der Fördermaßnahme de.NBI-Partner- ­Projekte soll das Angebot des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur durch die Ein­bindung weiterer außerhalb des Netzwerks vorhandener Expertisen vervollständigt werden. Hierzu sollen die neu ­hinzukommenden Partner-Projekte eng mit den bestehenden de.NBI-Leistungszentren und -Netzwerkknoten zusammenarbeiten. Neben Partnern aus universitären und außeruniversitären Einrichtungen können auch Partner aus der gewerblichen Wirtschaft mit FuE¹-Kapazität (insbesondere KMU²) in die Fördermaßnahme de.NBI-Partner eingebunden werden. Dabei sollen insbesondere solche Themen- und Dienstleistungsbereiche aufgegriffen werden, die komplementär zu den Inhalten des jetzigen Netzwerks sind. Die zu integrierenden Partner-Projekte (Dienstleister/Datenbanken) sind aufgefordert, während des gesamten Förderzeitraums ihre bioinformatischen Dienstleistungen anzubieten und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mit der Erweiterung des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur um die Partner-Projekte soll die Bereitstellung bioinformatischer Dienstleistungen in allen Bereichen der lebenswissenschaftlichen Forschung ausgebaut und damit der Einsatz von Zukunftstechnologien in allen Bereichen der lebenswissenschaftlichen Forschung gesichert werden. Dadurch wird nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland verbessert.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro­päischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden ­Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die die Expertise des bestehenden Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur ergänzen. Sowohl das Dienstleistungsangebot als auch die Datenbanken und das Datenmanagement sollen durch Ausbau der derzeit im Netzwerk vorhandenen Expertise und Kapazität erweitert und gestärkt werden. Die Größe eines Partner-Projekts wird dabei maßgeblich durch die Themenstellung und die vorhandene Kapazität in diesem Themengebiet bestimmt. Die Partner-Projekte müssen sich in das bestehende de.NBI-Netzwerk integrieren, um Redundanzen im Angebot von de.NBI auszuschließen. Die Integration der Partner-Projekte kann durch Anbindung an die bestehenden de.NBI-Leistungszentren und -Netzwerkknoten erfolgen.

Den Partner-Projekten wird daher empfohlen, im Vorfeld der Beantragung Kontakt zu den bestehenden de.NBI-Leistungszentren und -Netzwerkknoten und/oder zu der de.NBI-Geschäftsstelle aufzunehmen. Die Beschreibung der Leistungszentren und -Netzwerkknoten sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner sind dem Link www.denbi.de zu entnehmen. Über den Link contact@denbi.de kann Kontakt zu der Geschäftsstelle aufgenommen werden. Nach einer Bewilligung werden die Partner-Projekte als gleichberechtigte Partner in die bestehenden Netzwerkstrukturen eingegliedert.

Mögliche Beispiele für thematische Ergänzungen des bestehenden Netzwerks durch Partner-Projekte könnten ­folgende Themenbereiche sein:

  • Epigenetik
  • Metabolomics
  • Lipidomics
  • bildgebende Informatik
  • mechanistische Modellierung
  • Simulation von Stoffwechselwegen
  • Werkzeuge zur Simulation in der Systembiologie
  • vergleichende phylogenetische und genomische Algorithmen
  • Optimierung von Datenbanken und deren Datenstrukturen
  • Metadatenebene/Metainformation für die Integration von Omics-Daten
  • bioinformatische Verfahren für die synthetische Biologie.

Es können aber auch über die genannten Inhalte hinausgehende thematische Schwerpunkte aufgegriffen werden.

Die Partner-Projekte sollen über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden. Die Laufzeit der Partner-Projekte soll die Gesamtlaufzeit des de.NBI-Netzwerks (Februar 2020) nicht überschreiten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ­Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland. Die Beteiligung von KMU ist aus­drücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm .

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller müssen bereit sein, sich konstruktiv und gemeinschaftlich an den Zielen des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur zu beteiligen und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Bioinformatik und lebenswissenschaftlicher Forschung haben.

Das de.NBI-Netzwerk verfügt über eine zentrale Verwaltungseinheit, bestehend aus einer Koordinierungsstelle und einem Koordinator. Aufgabe des de.NBI-Koordinators ist die Steuerung des Netzwerks. Er sichert den Informationsaustausch zwischen den Partnern des Netzwerks und vertritt dieses nach außen. Die neu hinzukommenden Partner-Projekte müssen sich in die etablierten Strukturen des Netzwerks eingliedern und die Funktion der Koordinierungseinheit anerkennen.

Die Partner-Projekte müssen nachweisen, dass sie sich im Hinblick auf die Anwendung mathematischer und experimenteller Methoden für Datengenerierung, Datenstandardisierung, Modellierung, Simulation oder Systemanalyse auf Standards/Strukturen stützen, die im Bioinformatik-Netzwerk verwendet und erweitert werden. Die allgemeinen Regelungen zum Datenschutz sind auf allen Ebenen der Datenspeicherung und Datenverarbeitung einzuhalten. Darüber hinaus können gegebenenfalls weitere Regelungen und internationale Standards, wie sie beispielsweise für den Umgang mit humanbiologischem Material gelten, Anwendung finden (z. B. OECD Guidelines for Human Biobanks and Genetic Research Databases, 2009 oder die Empfehlungen des Europarates über Forschung mit humanbiologischem Material).

Im Rahmen der Qualitätssicherung des Förderinstruments verpflichten sich die in der Antragstellung erfolgreichen und geförderten Partner-Projekte, an hierzu notwendigen Maßnahmen (Umfragen, Workshops, etc.) teilzunehmen.

Die Partner-Projekte müssen die Rahmenbedingungen des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur, welche die Koordinationsstruktur des Gesamtprojekts, die Organisation von Kooperationsprozessen sowie die Koordinierung der Verstetigung des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur festlegen, anerkennen. Die bisherigen Verbundpartner der ersten Förderrunde des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt. Die hinzukommenden Partner-Projekte der zweiten Förderrunde werden in diesen bestehenden Kooperationsvertrag aufgenommen. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft des neuen Partner-Projekts mit den übrigen Mitgliedern des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur über die im "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" genannten Mindestbestandteile (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte) vorliegen.

Bei der Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen müssten die Bedingungen eines Koopera­tionsvorhabens, insbesondere hinsichtlich der Beiträge zu seinen Kosten, der Teilung der Risiken und Ergebnisse, der Verbreitung der Ergebnisse, des Zugangs zu Rechten des geistigen Eigentums und der Regeln für deren Zuweisung vor Beginn des Vorhabens festgelegt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung kann auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Lebenswissenschaften, Gesundheit, Fachhochschulen
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 0 24 61/61 55 43
Telefax: 0 24 61/61 26 90
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

Ansprechpartner:

Dr. Yvonne Pfeiffenschneider
Telefon: 0 24 61/61-38 52
E-Mail: y.pfeiffenschneider@fz-juelich.de
Dr. Anne Mönning
Telefon: 0 24 61/61-92 89
E-Mail: a.moenning@fz-juelich.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen ( https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und umschließt einen fachlichen Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zur Auswahl der Partner-Projekte zu erlauben. Die Zielsetzung der Partner-Projekte ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Leistungszentrum und dem de.NBI-Koordinator abzustimmen.

Die Projektskizzen sind vom Projektleiter des Partner-Projekts bzw. im Falle des Zusammenschlusses von mehreren Einrichtungen zu einem Verbundprojekt nach Abstimmung mit den Projektpartnern durch die vorgesehene Verbundkoordinatorin/den Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen an den Projektträger in englischer Sprache empfohlen.

Der Umfang der Projektskizzen darf 20 Seiten DIN A4 inklusive des Anhangs nicht überschreiten. Weitere verbindliche Anforderungen an die Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Antragsteller (www.ptj.de/denbi-partner) niedergelegt. Anträge, die den dort vorgegebenen Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die Vorlage von Projektskizzen erfolgt elektronisch über das Internet-Portal ( https://pt-it.de/ptoutline/application/denbi-partner ). Hier ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet. Damit die elektronischen Versionen der Vorhabenübersicht und der Projektskizzen Bestandskraft erlangen, müssen beide Dokumente nach erfolgter elektronischer Antragstellung zusätzlich in Papierform mit der Unterschrift des Verbundkoordinators oder der Koordinatorin beim Projektträger eingereicht werden.

Die Projektskizzen können im Internet-Portal pt-outline bis zum 22. Februar 2016 eingereicht werden. Das Portal wird mit Ablauf der Einreichungsfrist geschlossen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende ­Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger erforderlich. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Für die Projektskizze der de.NBI-Partner-Projekte ist folgende Gliederung zu verwenden:

  • Darstellung der Ausgangslage des Partner-Projekts
  • Schwerpunktsetzung des Partner-Projekts, Darstellung der Ergänzung des Netzwerks und Abgrenzung zu bereits geförderten Leistungszentren des Netzwerks unter besonderer Berücksichtigung des Dienstleistungsaspekts
  • Organisationsstruktur und Management des Partner-Projekts
  • Beteiligte Akteure und relevante Expertisen
  • Vorhandene technische Infrastrukturen, Datenressourcen, bioinformatische Werkzeuge sowie weitere für das Netzwerk zur Verfügung stehenden Leistungen und Nachweis des Nutzungsgrads der Strukturen und Leistungen durch die experimentelle lebenswissenschaftliche Forschung
  • Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung
  • Interdisziplinäre Kooperationen (Bioinformatik – experimentelle Forschung)
  • Nationale und internationale Einbindung
  • Beschreibung der mittel- und langfristigen Ziele, die das Partner-Projekt verfolgt, sowie der Strategien, mit denen diese realisiert werden sollen. Darstellung eines Nachhaltigkeitskonzepts zur langfristigen Sicherung dieser Ziele
  • Konzept zur Integration des Partner-Projekts in das Deutsche Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur und Dar­stellung des hieraus resultierenden Mehrwerts.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag des Partner-Projekts für das Deutsche Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur: Fokus des Partner-Projekts, nationale Bedeutung und internationale Einbettung
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten: Ziele, Strategien und Managementstruktur
  • Wissenschaftliche und technische Qualifikation der Antragsteller, relevante Vorleistungen
  • Qualität und Relevanz der bereitgestellten technischen Infrastrukturen, Datenressourcen inklusive bioinformatische Leistungen; Bezug zur lebenswissenschaftlichen Forschung
  • Qualität des Nachhaltigkeitskonzepts.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der fachlichen Begutachtung werden die für eine Förderung geeigneten Partner-Projekte ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Beendigung des gutachterlichen Verfahrens werden in der zweiten Verfahrensstufe diejenigen Interessentinnen und Interessenten, deren Projektskizzen die erforderliche Priorität erhielten, unter Angabe eines Termins aufgefordert, in Abstimmung mit dem de.NBI-Koordinator einen förmlichen Förderantrag der de.NBI-Partner-Projekte vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

  • Detaillierter Finanzplan des Vorhabens
  • Ausführlicher Verwertungsplan
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung
  • Detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Richtlinie)
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser ­Fördermaßnahme (siehe Nummer 1 dieser Richtlinie)
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird über diesen Antrag nach abschließender Prüfung über eine Förderung entschieden.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. Ein korrespondierender Link wird bei einem positiven Begutachtungsergebnis vom Projektträger mitgeteilt.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 3. November 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Christiane Buchholz

- FuE = Forschung und Entwicklung
- KMU = kleine und mittlere Unternehmen