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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet "Globale Ressource Wasser" (GROW) im Rahmen des Förderprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklung" (FONA³). Bundesanzeiger vom 25.11.2015

Vom 09.11.2015

Wasser ist unentbehrlich für die menschliche Gesundheit, eine intakte Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.

Seit dem Jahr 2000 ist die Weltbevölkerung um mehr als 1 Milliarde Menschen auf derzeit 7,3 Milliarden Menschen angewachsen. Im gleichen Zeitraum ist der globale Wasserbedarf um etwa 20% gestiegen. Die Situation wird verschärft durch den bis zum Jahr 2050 prognostizierten weiteren Anstieg des globalen Wasserbedarfes um zusätzliche 55% und die damit zunehmend einhergehenden Nutzungskonflikte. Es wird z. B. erwartet, dass der Wasserverbrauch der produzierenden Industrie im gleichen Zeitraum um 400% steigen wird.

Die Übernutzung der globalen Wasserressourcen prägt bereits heute das Erscheinungsbild der Erde. Der Wassermangel hat dabei nicht nur Folgen für den einzelnen Menschen, die Ökosysteme und die wirtschaftliche Entwicklung. Unzureichende Basisversorgung mit Wasser ist zusätzlich auch ein Faktor, der die Stabilität politischer Systeme schwächen kann. Für das Jahr 2050 wird erwartet, dass 40% der Weltbevölkerung in Gebieten mit Wasserstress lebt.

In Anbetracht dieser Herausforderungen unternimmt die internationale Staatengemeinschaft nun erstmals gemeinsame Anstrengungen für einen verbesserten Umgang mit der Ressource Wasser. Die Teilnehmerstaaten der Vereinten Nationen streben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) bis zum Jahr 2030 soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene an. Wasser ist dabei ein zentraler Bestandteil. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und gleichzeitig die Versorgung aller Menschen mit Trinkwasser und Sanitärsystemen zu gewährleisten. Dabei gilt es, die Wasserverschmutzung zu verringern und die Effizienz der Wassernutzung deutlich zu erhöhen.

Die Einigung auf die Sustainable Development Goals schafft eine wichtige Grundlage für gemeinsames Handeln auf internationaler Ebene. Die Forschung ist nun gefragt, diesen Prozess aktiv durch die Entwicklung innovativer Lösungsansätze zu unterstützen und durch begleitende Bildungsmaßnahmen nachhaltig zu verankern.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Fördermaßnahme sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einschließlich begleitender Bildungsmaßnahmen zu einer verbesserten und vorausschauenden Bewirtschaftung der Wasserressourcen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) der Vereinten Nationen im Wassersektor.

Kennzeichnend für die Fördermaßnahme ist die Verknüpfung zwischen lokalem und globalem Handeln. Aufbauend auf einem verbesserten Verständnis des Zustandes der Wasserressourcen und der Entwicklung des globalen Wasserbedarfes sollen lokale Lösungen für ein nachhaltiges Wassermanagement entwickelt werden. Die Verknüpfung hat sowohl eine geographische Dimension (z.B. Lösungsansätze für grenzüberschreitende Wasserkonflikte) als auch eine konzeptionelle Dimension (z.B. Wirksamkeit von Steuerungsmechanismen oder Capacity development). Sie ist entscheidend für die schnelle globale Verbreitung lokal erfolgreicher Lösungen.

Im Zentrum steht die Erhöhung der Steuerungskompetenz im Wassersektor (good governance). Ausgehend von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen Ansätze entwickelt werden, mit denen effiziente Technologien und Nutzungsweisen langfristig in der täglichen Anwendung verankert werden können. Dazu sollen auch Bildungsmaßnahmen für die relevanten Akteure beitragen, mit denen die Übertragung von erfolgreichen Umsetzungen auf andere Regionen ermöglicht werden soll.

Entscheidungsträger in Unternehmen und Verwaltung benötigen aktuelle Informationen und Bewertungen zum Zustand der Wasserressourcen ebenso wie nachvollziehbare Prognosen zur regionalen und globalen Bedarfsentwicklung. Hierdurch können Risiken früher identifiziert und Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele transparent dokumentiert werden. Dabei sollen moderne Informations- und Kommunikationstechnologien effektiv zum Einsatz gebracht werden.

Relevante Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft sollen deshalb von Anfang an mit eingebunden werden. Die Forschungsprojekte sollen sich am konkreten Bedarf lokaler Entscheidungsträger in öffentlicher Verwaltung oder Wirtschaft ausrichten, um Praxisbezug und Verwertung der Forschungsergebnisse sicherzustellen.

Die Etablierung einer nachhaltigen Wasserversorgung bietet auch wirtschaftliche Chancen. Im Zuge der nachhaltigen Entwicklungsziele werden weltweit erhebliche Investitionen in die Wasserinfrastruktur notwendig. Neben den öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetzen betrifft dies zum Beispiel auch den Ausbau der industriellen Abwasserbehandlung. Die Fördermaßnahme unterstützt die Verbreitung der von deutschen Unternehmen angebotenen Wassertechnologien und qualifizierten Beratungsleistungen.

Die vorliegende Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderschwerpunktes "Nachhaltiges Wassermanagement" (NaWaM) im Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklung" (FONA³) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" - AGVO) (ABl. L187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 a) und b) AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung und pilothafte Umsetzung innovativer Ansätze, um Beiträge zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu liefern. Hierzu soll Handlungswissen zum Ausbau der Steuerungskompetenz im Wassersektor entstehen (good governance). Dies schließt die Entwicklung neuer Methoden zur Zustandserfassung der globalen Wasserressourcen und zur Prognose des globalen Wasserbedarfs ein.

Gefördert werden ausgewählte Forschungsvorhaben in den folgenden drei Themenfeldern:

  • Steuerungskompetenz im Wassersektor
  • Globale Wasserressourcen
  • Globaler Wasserbedarf

Die Projekte können auf ein Themenfeld fokussiert werden, aber auch eine Kombination der Themenfelder ist möglich.

Im Rahmen der Fördermaßnahme ist auch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger durchgeführt wird und organisatorische, fachlich inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt.

2.1 Steuerungskompetenz im Wassersektor

Allein das Wissen um die globalen Herausforderungen im Wassersektor reicht nicht aus, um zu konkreten Zustandsverbesserungen zu gelangen. Forschung und Praxis der letzten Jahrzehnte haben klar gezeigt, dass trotz verfügbarer Technologien die Aufnahme und Umsetzung einer effizienten, gerechten und nachhaltigen Wasserbewirtschaftung nur stark verzögert erfolgt.

Die Bedeutung gesellschaftlicher, sozialer und kultureller Faktoren bei der Umsetzung von Innovationen wurde in diesem Bereich bislang oft unterschätzt. Probleme in der Umsetzung ergeben sich nicht nur durch einen Mangel an Kompetenz oder Akzeptanz, sondern sind auch eine Frage der Anreizmechanismen für eine effiziente und nachhaltige Wassernutzung.

Für die Erfüllung anspruchsvoller internationaler Ziele, wie z.B. die Sustainable Development Goals 2030 der Vereinten Nationen, werden in vielen Ländern wesentliche Veränderungen in der Verwaltungspraxis notwendig. Auch grundsätzliche Anpassungen von Verbrauchsverhalten und Wertesystem sind erforderlich. Für Entscheidungsträger in Unternehmen und Verwaltung, Institutionen der beruflichen und schulischen Bildung sowie Universtäten werden Methoden benötigt, mit denen Handlungswissen effektiv vermittelt werden kann.

Es ist wichtig, den angestrebten Fortschritt bei den genannten Veränderungen zu messen und zu dokumentieren. Daher sind speziell für das multi-dimensionale Konzept der Nachhaltigkeit geeignete Kennzahlen zu identifizieren und ihre Anwendbarkeit nachzuweisen.

Hieraus ergeben sich unter anderem folgende Forschungsthemen:

  • Entwicklung systemischer Ansätze zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch innovative Technologien, Dienstleistungskonzepte und Managementinstrumente unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit
  • Untersuchung von quantitativen Kennzahlen und evidenzbasierten Indikatoren als Grundlage für die Beurteilung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Wassersektor

  • Entwicklung innovativer Aus- und Weiterbildungsprogramme (Capacity Development) zur internationalen Verbreitung nachhaltiger Wassertechnologien sowie zur verbesserten Verwaltung von Wasserressourcen (good governance)

  • Untersuchung ethischer und rechtlicher Rahmenbedingungen bei der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen im regionalen Kontext.

Die Forschungsthemen sollen im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse und Implementierungsfähigkeit bearbeitet werden. Dabei sollen sie sich auf konkrete Anwendungsfälle in passenden Zielregionen mit ausgewählten (innovativen) Lösungskonzepten und Managementinstrumenten beziehen. Das gilt sinngemäß auch für Kennzahlen, Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen und die Untersuchung von Rahmenbedingungen bei der nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen, welche zumindest in Form von Fallstudien und gemeinsam mit einem Anwender bzw. Entscheidungsträger im Forschungsvorhaben bearbeitet werden sollen.

2.2 Globale Wasserressourcen

Intakte Ökosysteme stellen Rückzugsräume für Mensch und Natur dar und garantieren die langfristige Verfügbarkeit von Wasser. Die Wertschätzung von Ökosystemleistungen sowie die Methoden zur Ermittlung des Wasserbedarfs von Ökosystemen unterlagen in jüngerer Zeit einem erheblichen Wandel. Eine methodisch konsistente, aktuelle und umfassende Zustandsbeschreibung der globalen Wasserressourcen und der damit verbundenen Ökosysteme ist daher eine zentrale Voraussetzung für fundierte regionale und globale Zielsetzungen. In den letzten Jahren haben Innovationen speziell in der satellitengestützten Fernerkundung neue Möglichkeiten eröffnet, um Wassersysteme im globalen Maßstab beobachten zu können. Gleichzeitig wurden technische Grenzen bei der automatisierten Übertragung und Datenbankauswertung überwunden. Die Forschung ist nun gefragt, die umfangreichen Rohdaten zu nutzen, um handlungsrelevante Informationen abzuleiten. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Netzwerke und Zusammenschlüsse von Technologie (hardware) und innovativen, lösungsorientierten Modellen (software) in Zukunft als Kompaktlösungen zur Anwendung kommen und den Informationsfluss verbessern können. Durch die neuen Verknüpfungen soll die Zeitspanne zwischen Datenerhebung, Erkennen des Handlungsdruckes und resultierender Managemententscheidung in Unternehmen und Behörden verkürzt werden.

Aufbauend auf der verbesserten Charakterisierung der weltweiten Wasserressourcen sind regional Grenzmengen der nachhaltigen Wassernutzung zu bestimmen und unter Berücksichtigung des globalen Wandels in die Zukunft zu extrapolieren.

Hieraus ergeben sich unter anderem folgende Forschungsthemen:

  • Verbesserte Konzepte für das Management und den Erhalt wasserabhängiger Ökosysteme als Beitrag zum globalen Schutz der Ressource Wasser

  • Innovative Verwendung von Fernerkundungsmethoden und telemetrischen Monitoringnetzwerken zur Zustandserfassung der Wasserressourcen, der Wassernutzung und der Veränderung abhängiger Ökosysteme

  • Nutzergerechte Methoden zur nachvollziehbaren Beschreibung der Übernutzung globaler und regionaler Wasserressourcen und zur konsistenten Bestimmung der langfristig aus Ökosystemen entnehmbaren Wassermengen

  • Prognoserechnungen zur Veränderung des quantitativen und qualitativen Zustandes der Wasserressourcen auf regionaler Ebene in Bezug auf die globale Entwicklung.

Die Forschungsthemen sollen im Hinblick auf die Verwertbarkeit der Ergebnisse und Implementierungsfähigkeit auf ausgewählte Ökosysteme, Fernerkundungsmethoden und telemetrische Monitoringnetzwerke bezogen werden. Analog sollen Prognoserechnungen über Wasserressourcen anhand der real verfügbaren Daten und Kommunikation mit Anwendern der Wasserpraxis entwickelt, verifiziert und für die spätere Anwendung demonstriert werden.

2.3 Globaler Wasserbedarf

Der gesellschaftliche Wasserbedarf wird sich unter dem Einfluss von demographischem, ökonomischem und klimatischem Wandel sowohl in seiner globalen Größe, als auch in seiner regionalen Verteilung und in der Aufteilung zwischen verschiedenen Sektoren der Wassernutzung (Landwirtschaft, Industrie, häuslicher Verbrauch) wesentlich verändern. Dabei stehen die Veränderungen insgesamt unter dem Zeichen einer Ressourcenverknappung. Lokale Übernutzungen können sich zu regionalen und überregionalen Problemen ausweiten. Der Welthandel wurde zwar als Treiber der menschlichen Wassernutzung und des Wassertransportes über Warenströme erkannt, allerdings liegen nur unzureichende Kenntnisse über mögliche Steuerungsmechanismen und Werkzeuge zur Analyse der Wirkzusammenhänge in Bezug auf die Wasserbilanz vor. Im Fokus steht die Erforschung von Maßnahmen, die nicht von der Bereitstellung zusätzlicher externer Ressourcen abhängen, sondern z.B. durch die Schaffung neuer Anreizsysteme vorhandene Ressourcen wirksamer einsetzen. Dabei muss insbesondere der zukünftige Wasserbedarf unter Berücksichtigung des Nexus Wasser-Nahrung-Energie verstanden werden, um z.B. den steigenden Nahrungsbedarf und den steigenden Bedarf nach nachwachsenden Rohstoffen zur Energieversorgung zu berücksichtigen. Vertrauenswürdige Abschätzungen zur Entwicklung des Wasserbedarfes stellen ein wichtiges Werkzeug für die Bewusstseinsbildung dar.

Hieraus ergeben sich unter anderem folgende Forschungsthemen:

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Erhöhung der Wassernutzungseffizienz

  • Verbesserte anwendbare Methoden zur Beschreibung des globalen Wasseraustausches über virtuelles Wasser sowie zur Beschreibung der Auswirkungen von Produktionsprozessen auf Wassersysteme (Wasserfußabdruck) und der damit verbundenen Risiken

  • Innovative Konzepte zur Verankerung eines ressourcenschonenden Wassermanagements in den Nachhaltigkeitsleitbildern von Unternehmen

  • Konzepte zur Reduktion von wasserbezogenen Unternehmensrisiken im Einklang mit gesamtgesellschaftlichen Anforderungen

  • Identifizierung von Zielkonflikten und Quantifizierung der gegenseitigen Abhängigkeiten ("Trade-Offs") zwischen konkurrierenden Wassernutzungen in Bezug auf physische Mengen sowie wirtschaftliche und soziale Werte

  • Identifizierung und Bewertung von Steuerungsmechanismen (z.B. Anreizsysteme), um vorhandene Wasserressourcen wirksamer einzusetzen

  • Analyse großräumiger Wassertransferschemata (Pipelines, Kanalbauwerke) und anderer überregionaler Wasserinfrastrukturen zur Deckung des Wasserbedarfes unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte

  • Analyse der Auswirkungen andauernder Umstrukturierungen im Energiesektor auf die globale Allokation von Wasserressourcen: Nutzungskonkurrenz im Nexus Wasser-Nahrung-Energie

  • Szenarien zur Entwicklung des globalen Wasserbedarfes

Die Forschungsthemen sollen mit konkretem Anwendungsbezug bearbeitet werden, d. h. es sollen innovative Lösungskonzepte für ausgewählte Anwendungsfälle für und mit maßgebenden Bedarfsträgern entwickelt werden.

2.4 Vernetzungs- und Transfervorhaben

Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische und inhaltliche Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele dabei sind die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse aus den Verbundvorhaben sowie die themenübergreifende Vernetzung und der Transfer in die Praxis. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Inhaltliche Abstimmungen innerhalb der Fördermaßnahme sowie Analyse und Synthese der Ergebnisse und Erkenntnisse aus den verschiedenen Verbundprojekten

  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Statusseminaren sowie Arbeitstreffen und Diskussionsforen zu verbundübergreifenden Fragestellungen

  • Unterstützung bei der Ergebnisumsetzung und -verbreitung unter Berücksichtigung international existierender Gesetze, Regelwerke, Richtlinien und Standards

  • Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen über die Fördermaßnahme und die Verbundprojekte, insbesondere auch durch den Aufbau und Betrieb einer Internetplattform

  • Vernetzung der Fördermaßnahme mit vergleichbaren relevanten nationalen und internationalen Forschungsaktivitäten zur Gewährleistung einer inhaltlichen Abstimmung

3. Zuwendungsempfänger

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Bei international orientierten Projekten erfolgt grundsätzlich nur eine Förderung der deutschen Verbundpartner.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Hierbei sind besonders die im Wassersektor aktiven Ingenieur-, Planungs- und Beratungsbüros aufgefordert, sich an den Forschungsprojekten zu beteiligen. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 1. Januar 2005 zur Anwendung. https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF à Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte

Von den Partnern eines Verbundvorhabens ist ein Koordinator zu benennen, der für das Verbundvorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsfähig sind ausschließlich innovative anwendungsorientierte Forschungsansätze, Technologien und Konzepte, die neuartige Lösungen zum Management der globalen Ressource Wasser ermöglichen, zu einer stärkeren Vernetzung von Wissen führen, eine Umsetzung erwarten lassen und Anknüpfungspunkte zu relevanten nationalen/internationalen Aktivitäten bieten. Reine Grundlagenforschung oder Produktentwicklungen werden nicht gefördert.

Weitere Voraussetzungen für eine Förderung in den drei Themenfeldern sind:

  • Einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand des Wissens bzw. zum Stand der Technik

  • Bedarfsorientierte Zielsetzung und Konzeption des Lösungsansatzes

  • die Zusammenarbeit von Einrichtungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben

  • erkennbar gute Kenntnis der für das Erreichen und die Umsetzung der Vorhabenziele relevanten Gesellschafts- und Verwaltungsstrukturen, insbesondere bei internationalen Vorhaben

  • eine eindeutige inhaltliche und organisatorische Struktur der Projektvorschläge

  • eine maßgebliche finanzielle Eigenbeteiligung durch die in Verbundprojekte eingebundenen Unternehmen, sowie durch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

  • eine klare Erkennbarkeit des Verwertungsinteresses der einzelnen Verbundpartner, das anhand spezifischer, belastbarer Verwertungspläne zu dokumentieren ist

International ausgerichtete Projekte sollen sich vorzugsweise auf konkrete Anwendungsfälle sowie ausgesuchte Zielregionen und Lösungskonzepte beziehen. Dabei sind die für die Durchführung und die spätere Umsetzung der Ergebnisse relevanten Einrichtungen vor Ort mit eigenständigen Beiträgen einzubinden.

Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wird begrüßt.

Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft der Teilnehmer zur Zusammenarbeit mit dem Vernetzungs- und Transfervorhaben voraus. Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen, sowie an der Bearbeitung evtl. Querschnittsthemen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219 ).

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation “Horizont 2020“ vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit z.B. eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis der Prüfungen soll im Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) berücksichtigen. Die AGVO lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ - und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Für das Vernetzungs- und Transfervorhaben wird keine Projektpauschale gezahlt.

Die Verbundvorhaben sind in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) und die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF federführend die Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit (Konsortium Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich und Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Projektträger Karlsruhe, Hermann-von–Helmholtz-Platz 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen) beauftragt.

Ansprechpartner ist:

Herr Dr. Leif Wolf
Projektträger Karlsruhe
Wassertechnologie und Entsorgung (PTKA-WTE)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefonnummer: +49 721 608-28224
Faxnummer: +49 721 608-928224
E-Mail-Adresse: leif.wolf@kit.edu

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe bis spätestens 15.03.2016 Projektskizzen in deutscher Sprache online über das Internet-Portal "pt-outline" vorzulegen. Der Zugang zu diesem Portal erfolgt über die Internetseite https://www.pt-it.de/ptoutline/application/grow2015

Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss das über "pt-outline" generierte Deckblatt zusätzlich mit der Projektskizze fristgerecht zu dem o. g. Termin rechtsverbindlich unterschrieben beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Projektskizzen, die nach dem o. a. Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist so zu gestalten, dass sie selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Gliederung aufweist (Umfang auf Deutsch maximal zehn Seiten exkl. Deckblatt, DIN-A4-Format, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, Rand jeweils 2 cm, Anlagen sind nicht zugelassen):

  1. Zielsetzungen: Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Verbundprojektidee), inkl. Problemrelevanz bzw. nachweisbarem Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung)

  2. Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme und des zugrundeliegenden FONA³ Rahmenprogramms

  3. Lösungsweg: Beschreibung der notwendigen Forschungsarbeiten, Arbeits-, Meilenstein- und Zeitplanung

  4. Struktur des Projektes: Projektmanagement, Koordination, Zusammenarbeit der beteiligten Partner inkl. Kurzdarstellung der beteiligten Partner, sowie Darstellung der Wege und Maßnahmen zur Einbindung von Entscheidungsträgern

  5. Ressourcenplanung: Angabe der voraussichtlichen Kosten bzw. Ausgaben und Beteiligung mit Eigen- und Drittmitteln für jeden Partner

  6. Ergebnisverwertung: wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Verwertungsabsichten, insbesondere auch zur konkreten Umsetzung der Forschungsergebnisse im Untersuchungsgebiet / am Untersuchungsstandort und bei den einzelnen Partnern, Marktpotenzial, Wirtschaftlichkeit und gesellschaftliche Bedeutung, Anwendungspotenziale, Übertragbarkeit

Aus der Vorlage einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vorgeprüft und danach von unabhängigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit bewertet.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Beitrag des Vorhabens zur Erreichung der Ziele dieser Förderrichtlinien und des zugrundeliegenden Rahmenprogramms

  2. Problemrelevanz bzw. nachweisbarer Anwendungsbezug (technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung)

  3. Innovationsgrad bzw. -höhe (Kombination von technischen und nicht-technischen Elementen) des Projektkonzeptes

  4. Wissenschaftlich-technische Qualität, Originalität und Neuartigkeit des Lösungsansatzes

  5. Qualifikation des Konsortiums (Profil und Leistungsfähigkeit der eingebundenen Partner), Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation) und Projektstruktur (Zuständigkeiten, Schnittstellen und Angemessenheit der Ressourcenplanung)

  6. Verwertungsperspektiven und Erfolgsaussichten des Vorhabens sowie Vernetzungspotenziale (Umsetzungsorientierung im Untersuchungsgebiet / am Untersuchungsstandort und Übertragbarkeit des Ansatzes)

  7. Inter- bzw. Transdisziplinarität (fach-, branchen- bzw. sektorübergreifender Ansatz und Qualität der Beteiligung von Entscheidungsträgern)

  8. Angemessenheit der Mittelplanung.

Für das Vernetzungs- und Transfervorhaben:

  1. Qualität des Konzeptes für die Vernetzung in der Fördermaßnahme und den Transfer der Ergebnisse

  2. Profil, wissenschaftlich/technische Exzellenz und Vorerfahrung der Antragsteller (inkl. Profil und Leistungsfähigkeit ggf. eingebundener Partner)

  3. Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Vernetzungs- und Transfervorhabens

Entsprechend der o. a. Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen. In diesem Antrag muss der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung erläutert werden. Darüber hinaus müssen in den Vorhabenbeschreibungen die Ziele der Partner sowie insbesondere der Arbeits- und Verwertungsplan ausführlicher und konkreter dargestellt werden. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen aus der Begutachtung der Projektskizze sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Grundsätzlich sind bei Einreichung eines Verbundvorhabens die Bestimmungen des BMBF im Rahmen der Projektförderung zu beachten. Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

Die eingegangenen Anträge werden nach den unter Punkt 7.2.1 genannten Kriterien auf der Basis des Votums der genannten Expertengruppe bewertet und danach über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen wurden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 9. November 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag:

Dr. U. Katenkamp