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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Geisteswissenschaften im gesellschaftlichen Dialog“

Teil I

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. 1. Zuwendungszweck

Ansehen und internationaler Ruf der europäischen und deutschen Geisteswissenschaften sind - im Unterschied zu öffentlichen Wahrnehmungen - gut. Europa ist der Kontinent der Geisteswissenschaften. Es ist seit alters ein Kontinent der Vielheit, und die Balance zwischen Einheit und Vielheit (der Sprachen, der Literaturen, der Kultur- und Sozialformen etc.) stellt von Beginn an ein Basisproblem der Geisteswissenschaften.

Innerhalb (und außerhalb) der Geisteswissenschaften wird jedoch häufig beklagt, dass sie als ressourcenschwache Fächer keinen Ort, keine Möglichkeiten und nur wenige Mittel für das die Disziplingrenzen überschreitende (wissenschaftliche) Gespräch haben. Dieses Gespräch aber wird mit Blick auf die rasante Entwicklung von Natur-, Lebens- und Neurowissenschaften immer dringlicher. Auch im inneruniversitären Wettbewerb wird ein Denken und Arbeiten über Fachgrenzen hinweg für Profilbildung und die sichtbare Ausprägung von wissenschaftlicher Exzellenz immer wichtiger. Orte der Begegnung und freie Forschungszeit für die disziplinüberschreitende Zusammenarbeit sind in den Geisteswissenschaften ein rares und kostbares Gut.

Das erste Ziel der Förderinitiative „Geisteswissenschaften im gesellschaftlichen Dialog“ ist es deshalb, durch die Förderung von Forschungsverbünden an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unter Beteiligung ausländischer Gastforscherinnen und Gastforscher neue interdisziplinäre Arbeitszusammenhänge aufzubauen. Die Forschungsverbünde sollen dazu dienen, dem transdisziplinären Gespräch Raum zu geben und der oft beklagten Isolation der geisteswissenschaftlichen Fächer entgegenzuwirken.

Im Erfolgsfall können diese Arbeitszusammenhänge zu Ausgangspunkten für die Profilbildung an Universitäten und die Entstehung exzellenter Forschungszentren und Netzwerke werden.

Zweitens sollen die Geisteswissenschaften darin unterstützt werden, Beiträge zur Selbstverständigung einer Gesellschaft über ihre Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu leisten. Prozesse wie die ökonomische und kulturelle Internationalisierung, Umbrüche in der Arbeitsgesellschaft, das sich verändernde Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft relativieren erprobte Verhaltens- und Denkmuster. Die Fördermaßnahme will die Geisteswissenschaften herausfordern, zur Problembewältigung und Gestaltung der Zukunft beizutragen, indem sie sich mit ihren Erkenntnissen auf diese gesellschaftlichen Veränderungen und Fragestellungen einlassen und gemeinsam mit anderen Wissenschaften Antworten finden.

Die forschungspolitische Initiative für die Geisteswissenschaften versteht sich deshalb als ein Angebot an die Geisteswissenschaften, an der Suche nach Lösungsansätzen für zentrale gesellschaftlich-kulturelle Fragen mitzuwirken. Die Geisteswissenschaften sollen ein Forum erhalten, das es ihnen ermöglicht, solche Fragen interdisziplinär bzw. transdisziplinär in Forschungsverbünden und Netzwerken zu bearbeiten und die Ergebnisse in eine interessierte breitere Öffentlichkeit zu vermitteln.

Von der Förderinitiative werden damit Fortschritte für die Geisteswissenschaften in zwei Richtungen erwartet:

  1. nach innen: die Stärkung des transdisziplinären Gesprächs und die Zusammenarbeit in den Geisteswissenschaften, auch unter Beteiligung der Sozial-, Natur- und Technikwissenschaften,
  2. nach aussen: die Intensivierung des Dialogs von Geisteswissenschaften in und mit der Gesellschaft

Die Förderung richtet sich vor allem an den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Einbindung der Forschung in internationale Forschungskooperationen ist ein Kernelement dieser Initiative. Zugleich wird angestrebt, dass die Forschungsverbünde konkret mit der universitären Lehre verknüpft sind und in diese zurück wirken, da eine der wichtigsten Funktionen der Geistes- und Sozialwissenschaften in Bildung und Ausbildung besteht.

1. 2. Rechtsgrundlagen

Vorhaben können für den oben genannten Zweck auf der Grundlage dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Vorgesehen ist zunächst die Förderung von interdisziplinären Verbundprojekten, die sich einem der folgenden zwei Themenschwerpunkte zuordnen lassen:

  1. Anthropologie - Der Wandel der Menschenbilder unter dem Einfluss von Informationstechnologie und moderner Naturwissenschaft,
  2. Europa - Kulturelle und soziale Bestimmungen Europas und des Europäischen.

Diese thematischen Schwerpunkte sind als weiter Rahmen zu verstehen, innerhalb dessen interessierte Geisteswissenschaftler verschiedener Disziplinen einen Forschungsverbund beantragen, in dem sie Aufgaben und Fragestellungen in den Mittelpunkt stellen, die

  1. im interdisziplinären Verbund gelöst werden können und sollen
  2. ertragreich für die innerfachliche Weiterentwicklung sind
  3. einen Beitrag zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Problemlagen zu leisten vermögen.

Einzelvorhaben ohne Zugehörigkeit zu einem Verbund können nicht gefördert werden. Weitere thematische Schwerpunkte sind für die Zukunft geplant.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Institute unterliegen den für das BMBF geltenden Regelungen hinsichtlich einer Zusatzfinanzierung.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4. 1. Methodische und sonstige Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Im Hinblick auf Förderanträge für Verbünde wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessenten vorausgesetzt. Partner eines Forschungsverbundes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) nachgewiesen werden.

Die Fördermaßnahme richtet sich inbesondere an den Forschungsnachwuchs. Die Kooperation mit ausländischen Forschungspartnern ist erwünscht und erhöht die Erfolgsaussicht. Insbesondere kann die Kooperation in Form der Beteiligung ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler erfolgen.

Die Forschungsverbünde sollen bereits während der Projektlaufzeit über die Fachöffentlichkeit hinaus ihre Fragestellungen und Ergebnisse in eine breite, außerwissenschaftliche Öffentlichkeit kommunizieren. Ein Indiz hierfür sind z. B. angestrebte Medienpartnerschaften, Veranstaltungsreihen oder Internetpräsenz. Instrumente und Finanzmittel hierfür sind im Antrag entsprechend einzuplanen. Weiterhin sollen Maßnahmen zur Rückkoppelung von Vorhabensergebnissen in die Lehre vorgesehen werden.

4.2. 6. EU-Forschungsrahmenprogramm

Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem 6. EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im nationalen Förderantrag kurz darzustellen.
Informationen zur EU-Förderung im 6. Forschungsrahmenprogramm sind unter http://www.rp6.de abrufbar oder können bei den nationalen Kontaktstellen DLR (Fon 0228 / 447-641) angefordert werden.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu FuE-Vorhaben gewährt werden für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojektes können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Der durch internationale Kooperation anfallende zusätzliche Mittelbedarf für Reisen ist grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergieeffekte für das geplante Forschungsvorhaben entstehen. Förderfähig sind ebenfalls Forschungsaufenthalte für bis zu zwei ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die in das Arbeitsprogramm des Forschungsverbunds eingebunden werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen - unabhängig von den BMBF-Grundsätzen - berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Forschungsverbünde, für Antragsteller aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des BMBF werden grundsätzlich Bestandteil der Zuwendungsbescheide:

  • für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98);
  • für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98).

7. Verfahren

7. 1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung federführend den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beauftragt:

Projektträger im DLR für das BMBF
Geisteswissenschaften
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 / 3821366;
Fax: 0228 / 3821323;
E-mail: heinz.thunecke@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartner: Dr. Heinz Thunecke.

Es wird empfohlen zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge (vgl. Nr. 7.3), Richtlinien, Merkblätter, Hinweise sowie die Nebenbestimmungen können im https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen und Projektskizzen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ empfohlen.

7. 2. Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweigleisig. Eingereicht werden können

  1. Anträge zur Durchführung eines Verbundprojektes
  2. Anträge zur Durchführung von Vorphasen zum Aufbau von Verbünden.
7. 2. 1. Anträge zur Durchführung eines Verbundprojektes

Angestrebt wird, im Rahmen dieser Bekanntmachung (Teil I) bis zu vier Forschungsverbünde zu fördern, deren Laufzeit zunächst auf drei Jahre befristet ist. Rechtsansprüche können aus der Vorlage von Vorhabensbeschreibungen nicht abgeleitet werden.

Begutachtungsfähige Anträge sind dem Projektträger bis zum 31.07. 2005 in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache (einseitiges Exemplar und 10 doppelseitige Kopien, gelocht und geheftet) vorzulegen. Die gemeinsame Vorhabensbeschreibung soll maximal 20 Seiten umfassen (A 4, 1,5zeilig). Die Teilvorhaben sollen ihre spezifischen Ziele und Arbeitspläne auf jeweils 5 Seiten darstellen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Vorhabensbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema des Verbundprojektes, die Antragsteller mit Institution, der Koordinator bzw. Sprecher des Verbundes, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen.

Die Vorhabensbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  1. Beschreibung der Problemstellung, Fragestellungen und Zielsetzung;
  2. Darstellung des Forschungsstandes und der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird;
  3. eigene Vorarbeiten der Antragsteller;
  4. vorgesehene Kooperationen und Arbeitsteilung im Verbund;
  5. Design und Methodik des Forschungsvorhabens;
  6. erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung (Vermittlung auch außerhalb der wissenschaftlichen Community);
  7. Arbeits- und Zeitplanung und Finanzierungsübersicht.
7. 2. 2. Anträge zur Durchführung von Vorphasen

Vorphasen zur Vorbereitung und Planung der Antragstellung für ein Verbundprojekt können für eine Laufzeit von bis zu 6 Monaten und bis zur Höhe von 50.000 € beantragt werden.
Anträge zur Durchführung von Vorphasen sind dem Projektträger bis zum 30.06.2005 (Poststempel) in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingereichte Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabensbeschreibung soll maximal 5-DIN-A4-Seiten umfassen. In der Vorhabensbeschreibung soll die beabsichtigte Themenstellung für das Verbundprojekt, die geplante Kooperation mit anderen Verbundpartnern sowie die einschlägigen Vorarbeiten skizziert werden. Als Ergebnis der Vorphase wird ein Antrag für die Durchführung eines Verbundprojektes erwartet (vgl. Punkt 7.2.1).

Aus der Vorlage von Anträgen für Vorphasen zur Vorbereitung von Forschungsverbünden können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Über deren Bewilligung entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Anträge zur Durchführung von Verbundprojekten werden von externen Sachverständigen begutachtet, die dem BMBF eine Empfehlung zur Förderung geben. Bewertungskriterien für eine Förderung von Verbundprojekten sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Kriterien:

  • Wissenschaftliche und methodische Qualität und Originalität des Projektes;
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe;
  • Einbezug ausländischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen;
  • Verbindung zur universitären Lehre;
  • inner- und außerwissenschaftliche Verwertungsperspektiven;
  • eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Verbundes.

Auf der Grundlage der Bewertung durch die Gutachter entscheidet das BMBF nach abschließender Antragsprüfung. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.4 Erfolgskriterien und Evaluierung

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Der Förderschwerpunkt soll auf Grundlage der Projekte nach drei Jahren unter Einbeziehung eines externen Sachverständigenkreises anhand der folgenden Kriterien bewertet werden.

Akademische Erfolgskriterien:

  • wissenschaftliche Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  • Beiträge zu nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  • wissenschaftliche Auszeichnungen.

Dialogorientierte Erfolgskriterien:

  • (populär)wissenschaftliche Veröffentlichungen in Zeitschriften, Tageszeitungen u. a.;
  • Präsenz in weiteren Medien (Radio, TV, Internet u. a.);
  • Resonanz auf Aktivitäten über die Fachöffentlichkeit hinaus.

Forschungspolitische Erfolgskriterien:

  • Stärkung der interdisziplinären Kompetenz (Zusammensetzung der Forschungsteams; Bildung von Einrichtung übergreifenden oder internationalen Kompetenznetzen);
  • Relevanz für die universitäre Lehre;
  • Resonanz in internationalen Forschungszusammenhängen.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 18.04.2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget