
Richtlinien über die Förderung der deutsch-französischen Kooperation zum Themenfeld "Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" der Bundesregierung. Bundesanzeiger vom 14.01.2016
Vom 4. Januar 2016
In Deutschland und in Frankreich lebt oder arbeitet ein hoher Anteil der Bevölkerung in Städten und Ballungsräumen. Die große Vielfalt von Freizeitaktivitäten und Kulturangeboten sowie die hohe Infrastrukturdichte tragen wesentlich zum Wohlstand und zur Lebensqualität in der Stadt bei. Jedoch können Infrastrukturdichte sowie ständige Veränderungen von Städten und Stadtquartieren zu neuen Bedrohungen für die Bevölkerung führen. Außerdem sind Städte langfristig größeren Transformationen unterworfen, die neuartige Sicherheitslösungen erfordern. Forschung kann dazu beitragen, die Sicherheit der offenen Gesellschaft in heutigen und zukünftigen Städten zu stärken.
Mit dieser Bekanntmachung streben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Agence Nationale de la Recherche (ANR) die Förderung interdisziplinärer Forschungsprojekte an, welche die Sicherheit in urbanen Räumen in Deutschland und Frankreich stärken. Damit setzen BMBF und ANR die langjährig erfolgreiche bilaterale Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung fort, mit der nicht nur die nationale Sicherheit in beiden Ländern gestärkt sondern auch ein Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur geleistet werden soll.
Das Rahmenprogramm der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017" (http://www.sifo.de) verfolgt das Ziel, den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.
Die vorliegenden Förderrichtlinien beruhen auf diesem Programm sowie der Vereinbarung zwischen dem BMBF und der ANR zur Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung vom Januar 2009.
Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die zur Erhöhung der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern beitragen, den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und Sicherheitsverfahren erschließen und die Grundrechte sowie die Freiheit der Menschen respektieren. Es wird erwartet, dass die Forschungsverbünde interdisziplinär und interinstitutionell aufgestellt sind und in Zusammenarbeit zwischen Natur- und Ingenieurwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften und Sicherheitsbehörden gemeinsam Sicherheitslösungen erarbeiten, die zur Praxis und zur Gesellschaft passen. In den Vorhaben sind gesellschaftliche, ethische, kulturelle und rechtliche Fragen zu berücksichtigen.
Diese Förderrichtlinien richten sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Die Einbeziehung von Partnern entlang der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie hin zu den Endnutzern, unterstützt die Anwendungsrelevanz der erarbeiteten Lösungen. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind vor allem Kommunen, Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Deutsches und Französisches Rotes Kreuz und andere Hilfsorganisationen), Betreiber kritischer Infrastrukturen, Verkehrsbetriebe und private Sicherheitsdienstleister.
Gefördert werden grundsätzlich deutsch-französische Verbundprojekte. Partner aus Deutschland und Frankreich sollen einander ergänzende Kompetenzen in ein gemeinsames Projekt einbringen, um zusammen Ergebnisse zu erzielen.
Vorhaben von in Deutschland ansässigen Partnern können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4a und 4b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Vorhaben französischer Partner können von der ANR auf Grundlage der Bekanntmachung "Building the European Research Area (ERA) and France’s international attractiveness" als Teil des "2016 Action Plan" der ANR (http://www.agence-nationale-recherche.fr/en/funding-opportunities/work-programme-2016/) gefördert werden.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte zur Erforschung innovativer Lösungen, mit denen die zivile Sicherheit in Städten und Ballungsräumen gestärkt wird. Die Projekte können sowohl aktuelle Sicherheitslagen als auch die Sicherheit in zukünftigen Städten zum Gegenstand haben und müssen einen Mehrwert aus der deutsch-französischen Zusammenarbeit schöpfen.
Die Förderung erfolgt zu folgenden Themenschwerpunkten:
Deutsch-französische Projektvorschläge, die sich mit der zukünftigen Sicherheit urbaner Räume, aber nicht mit einem der oben genannten Themenschwerpunkte befassen, können gefördert werden, wenn der Mehrwert für die deutsch-französische Kooperation dies klar rechtfertigt.
Allen Projektvorschlägen ist ein klares und nachvollziehbares ziviles Sicherheitsszenario zugrunde zu legen. Daher sollen die Vorschläge auf praxisorientierte Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung abzielen, die ein hohes Anwendungspotenzial aufweisen und klar über den aktuellen Erkenntnisstand hinausgehen. Die wissenschaftliche Exzellenz muss klar erkennbar, der Verwertungsplan realistisch und nachvollziehbar sein.
Projektvorschläge sollen auf ganzheitliche Lösungen ausgerichtet sein und einen interdisziplinären Ansatz verfolgen. Unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten sollen auch rechtliche Fragestellungen (zum Beispiel zum Datenschutz und zu Haftungsfragen), ethische und gesellschaftliche Aspekte sowie zukunftsorientierte Ansätze zur Aus-, Fort- und Weiterbildung einbezogen werden, sofern diese Punkte relevant sind.
In den Projektvorschlägen ist darzulegen, inwiefern die Lösungen bestehenden Normen und Standards entsprechen. Bei entsprechender Eignung können auch projektbezogene Standardisierungs- und Normierungsaktivitäten gefördert werden.
Das BMBF und die ANR ermutigen deutsche und französische Forschende, auch unter dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zusammenzuarbeiten.
In Deutschland antragsberechtigt sind:
sowie Endnutzer im Sinne dieser Richtlinien:
Eine Forschungseinrichtung, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert wird, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinien werden bilaterale Kooperationen unterstützt. Die Verbünde setzen sich aus deutschen und französischen Partnern zusammen. Die Gewährung einer Zuwendung an deutsche Partner des bilateralen Projekts ist an die Förderung der französischen Partner durch die ANR gebunden.
In Ausnahmefällen können auch Verbünde mit Partnern ausschließlich aus Deutschland gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vorgeschlagene Projekte einen außergewöhnlichen wissenschaftlichen oder praktischen Wert aufweisen.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Ergebnisse aus den bereits geförderten Projekten sind zu berücksichtigen.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann (siehe zum Beispiel http://ec.europa.eu/research/participants/portal/). Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner des Verbundprojekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF und der ANR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten zu den vom BMBF vorgegebenen Kriterien können einem Merkblatt des BMBF unter "Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte", Vordruck-Nr.0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6), entnommen werden.
Die Partner bestimmen jeweils einen Koordinierenden für den deutschen und den französischen Teil des Projekts. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Sprecherin oder ein gemeinsamer Sprecher ("Spokesperson") für das bilaterale Projekt festzulegen.
Die Zuwendungen seitens BMBF können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von KMU eine differenzierte Aufschlagregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Details sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).
Bei Forschungsvorhaben an deutschen Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die Zuwendungen seitens der ANR an französische Partner werden gemäß den Förderregeln der ANR vergeben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.
Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Steffen Muhle
Telefon: +49 2 11/62 14-3 75
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: muhle@vdi.de
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt, um den Aufwand für die Forschungspartner möglichst gering zu halten. In der ersten Stufe werden gemeinsame deutsch-französische Projektskizzen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden auf deutscher Seite förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt. Auf französischer Seite erfolgt die Vorbereitung zur Unterzeichnung von Zuwendungsvereinbarungen nach dem dort üblichen Verfahren.
Vorlage von Projektskizzen
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator eine gemeinsame, begutachtungsfähige, gut verständliche und ohne weitere Hilfsmittel nachvollziehbare Projektskizze aller deutschen und französischen Partner im Umfang von maximal 35 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen) in englischer Sprache bis spätestens zum 25. April 2016 ein.
Die Einreichung in Deutschland erfolgt über das Online-Tool zur Einreichung von Projektskizzen: http://www.vditz.de/forschungsfoerderung/sicherheitsforschung/. Die für eine Beteiligung an den Förderrichtlinien benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich muss eine durch die Koordinatorin/den Koordinator unterschriebene Druckfassung fristgerecht beim Projektträger eingehen.
Darüber hinaus ist eine identische Fassung der gemeinsamen Projektskizze aller deutschen und französischen Partner bei der ANR nach Maßgabe der Bekanntmachung der ANR zur dort genannten Frist einzureichen.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:
1. Zusammenfassung des Projektvorschlags
2. Ziele und Kontext des Projekts
2.1. Gesamtziel
2.2. Kontext und Bezug des Projektvorschlags zur Förderbekanntmachung
2.3. Stand von Wissenschaft und Technik sowie Patentanmeldungen (durch Antragsteller, Dritte)
2.4. Wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele des vorgeschlagenen Projekts einschließlich der angestrebten Innovationen und Durchführbarkeit des Projekts
3. Projektkonsortium
3.1. Qualifikation und Beitrag der einzelnen Partner
3.2. Konsortium als Ganzes, einschließlich der Verteilung der Rollen und Komplementarität
3.3. Mehrwert der deutsch-französischen Kooperation für das Projekt
4. Arbeitsplan
4.1. Gesamtprojektstruktur
4.2. Ausführliche Beschreibung der Arbeitspakete
4.3. Meilenstein
4.4. Netzwerkplan
5. Verbreitung und Verwertung
5.1. Umgang mit dem geistigen Eigentum und Wissen, das aus dem Projekt hervorgeht
5.2. Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse der beteiligten Partner
5.3. Vorläufige Analyse ethischer, datenschutzbezogener und rechtlicher Fragen
5.4. Mehrwert für die deutsch-französische Forschungszusammenarbeit
6. Abschätzung der Kosten und des Förderbedarfs für jeden Partner
7. Referenzen
Es steht den Verbundpartnern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Auswahl von Projektskizzen
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen in einem zwischen BMBF und ANR abgestimmten Verfahren ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF wird der Verbundkoordinatorin oder dem Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin oder den Koordinator über das Auswahlergebnis informiert. Das BMBF, der Projektträger und die ANR behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.
Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In Deutschland werden in der zweiten Verfahrensstufe die Verbundpartner von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. Hierbei gelten zusätzlich zu den oben genannten Kriterien folgende Bewertungskriterien:
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
In Deutschland:
Dr. Steffen Muhle
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Telefon: +49 2 11/62 14-3 75
Telefax: +49 2 11/62 14-4 84
E-Mail: muhle@vdi.de
In Frankreich:
Dr. Loic Dubois
Agence Nationale de la Recherche
Telefon: +33 1 78 09 80 95
E-Mail: loic.dubois@anr.fr
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf des Rahmenprogramms "Forschung für die zivile Sicherheit 2012 bis 2017".
Bonn, den 4. Januar 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Wolf Junker