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Bekanntmachung : Datum:

Richtlinie für einen gemeinsamen deutsch-russischen Förderwettbewerb mit dem Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU. Bundesanzeiger vom 11.02.2016

Vom 12.01.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die herausragende Bedeutung von Innovationen sowohl für die Sicherung unseres Wohlstands und unserer Lebensqualität als auch für das Angehen globaler Herausforderungen wird in der neuen Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland" von 2014 herausgestellt. Gute Ideen sollen schnell in innovative Produkte und Dienstleistungen überführt werden. Dies kann durch die Nutzung des Innovationspotenzials internationaler Partner für gemeinsame Entwicklungen unterstützt und beschleunigt werden.

Forschungs- und Innovationszusammenarbeit ist zentraler Bestandteil der deutsch-russischen "Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation." Forschende Unternehmen in Deutschland können bei gemeinsamen Entwicklungen mit russischen Kollegen von den russischen Stärken in Grundlagen- und angewandter Forschung profitieren. Beide Länder engagieren sich zudem für bessere Rahmenbedingungen für Innovationen, u. a. eine engere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft.

In diesem Zusammenhang wurde im Dezember 2007 eine Vereinbarung zur Förderung deutsch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung (FuE) geschlossen. Bisher haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Russische Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) fünf Ausschreibungen zur Förderung deutsch-russischer FuE-Projekte in verschiedenen Technologiefeldern durchgeführt. Aufgrund der Evaluierungen der bisherigen Bekanntmachungen führen BMBF und FASIE das erfolgreiche Förderprogramm mit einer neuen Ausschreibungsrunde weiter.

Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung von innovativen deutsch-russischen Forschungsprojekten in Zukunftstechnologien.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF "Internationale Kooperation" und soll durch strategische Förderung von Forschungsprojekten zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation beitragen. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und dauerhafte wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)2 des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, z. B. die Entwicklung eines Prototypen oder Demonstrators. Diese FuE-Vorhaben müssen den untenstehenden Bereichen zuzuordnen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist der beschleunigte Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung in Kooperation mit russischen Forschern.

Gefördert werden FuE-Verbundprojekte, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus der Russischen Föderation einen oder mehrere der nachfolgenden Themenschwerpunkte bearbeiten:

  1. Biotechnologien und angewandte Gesundheitsforschung
  2. Nanotechnologien
  3. Umwelttechnologien
  4. Optische Technologien

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zur internationalen Vernetzung leisten.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)¹ mit Sitz in Deutschland, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens drei Partnern, davon einer auf russischer Seite und zwei auf deutscher Seite. Dem russischen Projektpartner werden die Zuschüsse von FASIE gewährt. Den deutschen Projektpartnern werden die Zuschüsse vom BMBF gewährt.

Die Förderung zielt ab auf Projekte, in denen die Forschung und Entwicklung zu einem Produkt und/oder Verfahren vorangebracht wird und in denen ein Unternehmen eine führende Rolle einnimmt. Dabei sollen auf deutscher Seite mindestens ein KMU und eine Forschungseinrichtung oder Hochschule an dem Vorhaben beteiligt sein. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potential für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit Russland dokumentieren.

Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare ; Bereich BMBF dort "Allgemeine Vor­drucke und Vorlagen für Berichte").

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. Dies schließt die Teilnahme an möglichen BMBF-Workshops ein.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

In Deutschland können Projekte in der Regel mit maximal 150 000 Euro (für beide deutschen Partner zusammen) für die Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten gefördert werden. Bemessungsgrundlage für deutsche Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projekt­bezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren [HZ] und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Aus­gaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten, in der Regel gewährten Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

  1. Personal zur Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten bzw. Forschungsarbeiten
    Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für Personal werden bezuschusst.
  2. vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
    Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Transportkosten, Literatur, Mieten, Patentkosten, Marketingkosten, Aufträge etc.) ist in begrenztem Umfang möglich.
  3. Reisen und Aufenthalte von deutschen und ausländischen Wissenschaftlern und Experten²
    Für die Förderung von Reisen deutscher Wissenschaftler und Experten gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
    Für die Förderung von Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftler und Experten gilt:
    Die An- und Abreisekosten/-ausgaben bis zum und vom Ort des Projektpartners in Deutschland werden vom entsendenden Land übernommen. Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2 300 Euro pro Monat bezuschusst. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.
    Für die An- und Abreise zu Projekttreffen in Deutschland können auch Reisekosten/-ausgaben deutscher Partner übernommen werden.
  4. Workshops
    Projektworkshops oder Workshops zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland wie folgt unterstützt werden:
    Für die Durchführung von Workshops in Deutschland können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden. Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe c) gezahlt.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)".

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)".

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen ­Antragssystems

Auf deutscher Seite:

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Ansprechpartner sind:

Fachlicher Ansprechpartner (Bereich: angewandte Gesundheitsforschung, Biotechnologien)

Stefan Klumpp
Telefon: +49 2 28/38 21-20 38
E-Mail: stefan.klumpp@dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin (Bereich: Nanotechnologien inklusive Materialforschung)

Dr. Karin Kiewisch
Telefon: +49 2 28/38 21-18 55
E-Mail: karin.kiewisch@dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin (Bereich: Umwelttechnologien)

Maria Josten
Telefon: +49 2 28/38 21-14 15
E-Mail: maria.josten@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner (Bereich: Optische Technologien)

Dr. Jörn Grünewald
Telefon: +49 2 28/38 21-14 57
E-Mail: joern.gruenewald@dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin:

Iryna Ibel
Telefon: +49 2 28/38 21-18 03
E-Mail: Iryna.Ibel@dlr.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Auf russischer Seite wird die Fördermaßnahme von FASIE betreut:

Foundation for Assistance to Small Innovative Enterprises (FASIE)
1 Obydensky per, 1, bld 5
119034 Moscow, Russia

Olga Levchenko
Telefon: +7-4 95-2 31-38 51
E-Mail: Levchenko@fasie.ru

Die Projekte können von FASIE nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Russischen Föderation zur Projektförderung sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

Antragsberechtigt sind innovative kleine Unternehmen in Einklang mit der in Russland gültigen Definition nach Artikel 4 des Föderalen Gesetzes Nr. 209-FZ oder 217 FZ. Besonders aufgefordert zur Antragsstellung werden Verbundprojekte zwischen kleinen innovativen Unternehmen und Universitäten oder Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung auf der russischen Seite erfolgt über das Unternehmen.

In Russland beträgt die Fördersumme pro Projekt ebenfalls bis zu 150 000 Euro für die Dauer von bis zu 24 Monaten. In Russland ist eine Eigenbeteiligung des Unternehmens von 50 % der Zuwendung erforderlich.

Förderfähig auf der russischen Seite sind:

  1. Personalkosten
  2. Reisekosten innerhalb Russlands
  3. Dienstleistungen dritter Organisationen im Bereich FuE
  4. Materialien, Rohstoffe, Zubehör
  5. Anlagen
  6. Sonstige Ausgaben (Büromieten, Anlagen, Telefonkosten und Bankdienstleistungen)

7.2 Zweistufiges Verfahren

Auf der deutschen Seite ist das Antragsverfahren zweistufig angelegt.

Deutsche und russische Antragsteller, die ein Konsortium bilden wollen, sollen eine das gemeinsame Projekt beschreibende Skizze in elektronischer Form (pdf-Datei), in der auch die gemeinsame Antragstellung aller Partner dokumentiert ist, erstellen und termingerecht über den deutschen Antragsteller beim DLR Projektträger einreichen.

Russische Antragsteller müssen parallel einen Antrag über das elektronische Einreichsystem von FASIE stellen: http://online.fasie.ru . Die russische Einreichfrist liegt aus organisatorischen Gründen eine Woche nach der deutschen Einreichfrist. Auf der russischen Seite besteht keine zweite Stufe.

Skizzen, die nur auf einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt und können nicht gefördert werden. Auf deutscher Seite ist zur Erstellung von Projektskizzen das elektronische Skizzentool "PT-Outline" und bei den später einzureichenden förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 8. April 2016

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über das Skizzentool "PT-Outline" ( https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/users/login/FASIE_VI ) vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Umfang der Projektskizze soll zehn Seiten nicht überschreiten. Skizzen können auf Deutsch oder Englisch abgefasst werden. Im Falle einer englischen Skizze ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:

  1. Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern
  2. Aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse)
  3. Fachlicher Rahmen des Vorhabens
    1. geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in Nummer 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme
    2. Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels sowie des Innovationspotentials
    3. Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik
    4. evtl. Beteiligung Dritter
  4. Internationale Kooperation im Rahmen des Vorhabens
    1. Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit
    2. Beiträge der internationalen Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen
    3. Erfahrungen der beteiligten Partner in der internationalen Zusammenarbeit, bisherige Zusammenarbeit
  5. Nachhaltigkeit der Maßnahme/Verwertungsplan
    1. erwartete wissenschaftliche Ergebnisse
    2. Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in Russland
    3. geplante Verwertung (vor allem wirtschaftliche Verwertung des Konsortiums und insbesondere durch die deutschen Partner, Angaben zu Zielgruppen, Marktpotential, potentiellen Wettbewerbern, Markteintrittsbarrieren, bestehenden Schutzrechten, Umgang mit Schutzrechten im Konsortium)
    4. geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke

VI. Beschreibung der geplanten Arbeitsschritte des Kooperationsprojekts

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen
  2. Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung (Nummer 1) und dem in Nummer 2 genannten Gegenstand der Förderung, einschließlich des Innovationspotentials des Vorhabens
  3. Fachliche Kriterien
    1. fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
    2. Bezug zur Programmatik des BMBF im Thema
    3. Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten deutschen und internationalen Partner
    4. wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse
  4. Kriterien der internationalen Zusammenarbeit
    1. Aufbau neuer internationaler Partnerschaften
    2. Erfahrung des Antragsstellers in internationaler Zusammenarbeit
    3. Verstetigung bilateraler Partnerschaften
    4. Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  5. Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung; Arbeitsschritte; zeitlicher Rahmen)

Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung sowohl auf deutscher als auch auf russischer Seite werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird dem Verbundkoordinator schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:

  1. Eine detaillierte Teil-Vorhabenbeschreibung
  2. Eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
    1. Realisierbarkeit des Arbeitsplans
    2. Plausibilität des Zeitplans
  3. Detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
    1. Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel
    2. Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit

Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 (II) und (III) genannten Kriterien bewertet.

Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.

Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese soll den Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben aufgeführten Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 12. Januar 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
M. Schlicht

- Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen. Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden.
Diese Definition der KMU beruht auf Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 65/2014
Quelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare (Bereich BMBF/Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte/Vordruck Nr. 0119) und http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.