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Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Förderschwerpunkt „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“

1. Zuwendungszweck; Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fokussiert in seinem Rahmenprogramm „Forschung für die Nachhaltigkeit“ ( Forschung für die Nachhaltigkeit ) den breit angelegten Zielkatalog der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung auf vier ausgewählte Aktionsfelder:

  1. Konzepte für mehr Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft
  2. Nachhaltige Nutzungskonzepte für Regionen
  3. Konzepte für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
  4. Strategien für gesellschaftliches Handeln in Richtung Nachhaltigkeit

Ziel des neuen Förderschwerpunkts „Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“ ist es, volkswirtschaftliche Forschungsansätze zu fördern, die einen wirksamen wissenschaftlichen Beitrag zur Konkretisierung, Weiterentwicklung und Umsetzung dieser Nachhaltigkeitskonzepte leisten können. Erwartet werden insbesondere Lösungsvorschläge für das Aktionsfeld 4.

Ausgangspunkt ist der Befund, dass das Potenzial der Wirtschaftswissenschaften zur Lösung von Nachhaltigkeitsproblemen bislang nicht ausgeschöpft wurde. Gründe dafür können in der vom Wissenschaftsrat (2002) diagnostizierten geringen Relevanz der deutschen ökonomischen Forschung für wirtschaftspolitische Fragestellungen gesehen werden wie auch in einer weitgehend isolierten Entwicklung verschiedener Konzepte und Theorien der wirtschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung. Durch die Weiterentwicklung realitätsnaher Theorien und ihrer Verknüpfung mit empirischen Forschungsmethoden sowie durch eine verbesserte Anschlussfähigkeit an die internationale Nachhaltigkeitsforschung anderer Disziplinen sollen die Potenziale der volkswirtschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung zur Entwicklung von Handlungsstrategien in den genannten Bereichen mobilisiert werden.

Eine nachhaltige Entwicklung hängt in hohem Maße von der Innovationsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft ab, also der Fähigkeit zur Durchsetzung gesellschaftlicher und technologischer Neuerungen, die auf Nachhaltigkeit gerichtet sind. Dabei ist sowohl die Eigendynamik des ökonomischen Systems zu beachten als auch Wechselwirkungen dieses Systems mit anderen gesellschaftlichen Subsystemen und der natürlichen Umwelt. In der Analyse von Innovationsprozessen haben die Wirtschaftswissenschaften wie auch in Bewertungsfragen bereits beachtliche Kompetenz entwickelt. Im Rahmen der Förderung wird daher solchen Forschungsarbeiten besondere Bedeutung zugemessen, welche in ihren Beiträgen zu den unter 2. genannten Themenfeldern die genannten Aspekte der Nachhaltigkeitsinnovationen und Nachhaltigkeitsbewertungen im Sinne von Querschnittsdimensionen berücksichtigen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem dargestellten Verwendungszweck entsprechen und sich auf folgende Themenfelder beziehen:

  1. Ökonomische Konzepte für eine gesellschafts- und umweltverträgliche Globalisierung
  2. Ökonomie nachhaltigen Konsums
  3. Integrierte Modelle und Instrumente der ökologischen Steuerung

Vor dem Hintergrund einer bislang fehlenden konsensualen Nachhaltigkeitsdefinition und unterschiedlicher ökonomischer Operationalisierungen des Nachhaltigkeitsbegriffs werden die Antragsteller aufgefordert jeweils darzulegen, auf welche Definition von Nachhaltigkeit Bezug genommen wird. Dabei wird besonderer Wert gelegt darauf, dass sich Antragsteller im Spannungsfeld von Nachhaltigkeit als einem langfristigen Stabilitätsziel und nachhaltiger Entwicklung als dynamisch-innovativem Prozess unter Unsicherheit klar verorten.

zu I.: Ökonomische Konzepte für eine gesellschafts- und umweltverträgliche Globalisierung

Aus der zunehmenden Internationalisierung wirtschaftlicher Beziehungen und der damit verbundenen Mobilität von Kapital, Gütern und Personen ergeben sich neue Herausforderungen für die Standortpolitik in industrialisierten Staaten, Schwellen- und Entwicklungsländern. Es soll untersucht werden, wie die internationale Liberalisierung und Harmonisierung von Handelsregeln sowie die Entwicklung der Faktormobilitäten auf Struktur und Niveau verschiedener Nachhaltigkeitsparameter wirkt und wie verbleibende Gestaltungsspielräume systematisch in die Zielfindungsprozesse und Grundsätze der nationalen Politik integriert werden können.

Die Globalisierung hat einen umfassenden Strukturwandel ausgelöst, der in einzelnen Regionen mit Schrumpfungsprozessen einher gehen kann. Es sollen Effekte der Globalisierung auf regionale Nachhaltigkeitsziele bestimmt und bewertet werden. Ziel ist die Entwicklung regionaler Bewältigungsstrategien.

Wie kann die internationale Diffusion von Nachhaltigkeitsinnovationen beschleunigt werden? Ausgehend von den zahlreichen vorliegenden Fallstudien zu Entstehung und Verbreitung von Nachhaltigkeitsinnovationen (Lead Markets, Innovationssysteme) sollen internationale Diffusionsprozesse und deren makroökonomische Effekte empirisch gestützt analysiert werden. Dabei ist die Rolle von Akteursgruppen im Innovationsprozess - als solche können neben Unternehmen auch politische und soziale Akteure angesehen werden - zu berücksichtigen.

Einen wesentlichen Einfluss auf den Globalisierungsprozess haben internationale institutionelle Strukturen. Dazu zählen das internationale Recht und Konventionen, aber auch freiwillige Vereinbarungen zwischen internationalen Akteuren und informelle Regeln. Aus ökonomischer Sicht sollen praktikable Vorschläge erarbeitet werden, wie Institutionen des Welthandels effektiver auf Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet werden können. Dabei soll - unter Einbeziehung relevanter Akteure - ein breites Bewertungskonzept zur Anwendung kommen, das neben ökonomischen Gesichtspunkten wie Effizienz, Verteilung und Innovationsfreundlichkeit auch Aspekte der Implementierung umfasst.

zu II.: Ökonomie nachhaltigen Konsums

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die unter Einbezug geeigneter Praxisakteure – Konsumenten bzw. deren Netzwerke, Verbände, Politik, Verwaltung, Unternehmen oder Medien – auf die Erarbeitung von Strategien zur Aktivierung und Verbreitung nachhaltigerer Konsumstile gerichtet sind. Zur Entwicklung solcher Strategien können die Wirtschaftswissenschaften dann effektive Beiträge leisten, wenn sie sich um ein differenziertes Verständnis des Konsumentenverhaltens jenseits der Homogenitäts- und Rationalitätsannahmen des homo oeconomicus bemühen und der Realität vielfältiger Lebensstile Rechnung tragen.

Es können auch außermarktliche Versorgungsprozesse als Grundlage von Konsumentscheidungen erfasst und in ihren Wirkungen auf Nachhaltigkeitsziele untersucht werden. Ein großes Potenzial besteht einerseits in der Verknüpfung neuerer konsum- und haushaltstheoretischer Ansätze mit empirischen Mikrodaten, andererseits in der Rezeption soziokultureller Einflussfaktoren (Werte, Normen und Konventionen sozialer Bezugsgruppen) in ökonomische Konsumtheorien.

Von Interesse sind empirisch belastbare Untersuchungen darüber, inwieweit nachhaltige Produkte und Dienstleistungen durch die fehlende Internalisierung ökologischer und sozialer Kosten, durch mangelnde öffentliche Infrastruktur oder zu hohe Transaktionskosten tatsächlich benachteiligt sind und sich deshalb beim Konsumenten nicht durchsetzen. Forschungsarbeiten können sich insbesondere auch auf Informationsasymmetrien in netzgebundenen oder intransparenten Märkten und die Verbesserung der Diffusionsbedingungen nachhaltiger Angebote beziehen. Ferner soll untersucht werden, ob und wie im Rahmen der ökologischen Modernisierung Rebound-Effekte vermieden werden können. Relevant ist weiterhin, in welchem Maße die öffentliche Beschaffung eine Pionierrolle für nachhaltigen Konsum spielen kann. Zudem ist die Bedeutung von privaten Haushalten und Interessenverbänden als Stakeholder in unternehmensbezogenen (corporate social responsibility, fair trade) und wirtschaftspolitischen Prozessen auf nationaler und internationaler Ebene zu untersuchen.

zu III.: Integrierte Modelle und Instrumente der ökologischen Steuerung

Gefördert werden Forschungsvorhaben, die einen Beitrag zur integrierten Abschätzung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Wechselwirkungen und zur Bewertung von Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen erbringen. Die ökologische Steuerung durch Umweltpolitik ist vor dem Hintergrund der Vollzugserfahrungen und –perspektiven politisch und ökonomisch zu bewerten und weiter zu entwickeln.

Mit Hilfe integrierter Modelle, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte abbilden, sollen die dynamischen Wechselwirkungen zwischen der Sphäre des Menschen (Ökonomie und Gesellschaft) und der Natur systemanalytisch und mit Hilfe empirisch fundierter ökonomisch-ökologischer Modelle analysiert werden. Die Auswahl der Modelle soll sich überzeugend am zu lösenden Nachhaltigkeitsproblem orientieren. Wünschenswert ist die Nutzung der umfangreichen Datenbestände aus der Umwelt- und Sozialberichterstattung (z.B. des Statistischen Bundesamtes).

Die Wirtschaftswissenschaften nehmen im Nachhaltigkeitsdiskurs eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Naturzuständen bzw. wirtschaftlichen und sozialen Lagen ein. Die Bewertung außermarktlicher Vermögensbestände ist jedoch ein immer noch ungenügend gelöstes Problem der Wirtschaftswissenschaften mit hoher Relevanz für die Nachhaltigkeitspolitik. Forschungsarbeiten sollen auf die Verbesserung von Methoden der ökonomischen Bewertung von Naturvermögen und Ökosystemdienstleistungen zielen und deren Praktikabilität im konkreten Problemzusammenhang demonstrieren. Ökonomische Bewertungsmethoden sollen nach Möglichkeit unter Einbeziehung umwelt- und sozialwissenschaftlicher Methoden erweitert werden. Methodenvergleichende Studien bzw. Bewertungsmodelle, die in konkrete institutionelle Entscheidungsprozesse eingebunden sind, sind besonders förderungswürdig.

Ökonomische Instrumente sind heute in der deutschen und europäischen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik weit verbreitet (z.B. Umweltzertifikate und -abgaben, Öko- und Nachhaltigkeitsaudits etc.). Allerdings wurden die komplexen Wirkungen dieser Steuerungsinstrumente auf verteilungs- und innovationspolitische Ziele bislang kaum empirisch analysiert. Für bestimmte Umweltprobleme, bspw. in der Landnutzungspolitik, werden derzeit neue Lösungen diskutiert, die - ggf. auf der Basis internationaler Erfahrungen - einer integrierten Abschätzung bedürfen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Beiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden innovative Forschungsansätze und Methoden aus dem gesamten Spektrum der Volkswirtschaftslehre, die praktikable Lösungen für Fragen der Nachhaltigkeitspolitik anstoßen und zu einer stärkeren Verankerung der Wirtschaftswissenschaften im deutschen und internationalen Nachhaltigkeitsdiskurs führen. Vorausgesetzt werden einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse des aktuellen Standes der Nachhaltigkeitsforschung.

Für eine problemorientierte Forschung erscheint die Verknüpfung von anwendungsnahen Theorien mit empirischen Forschungsmethoden besonders aussichtsreich. Prioritär werden daher Verbundvorhaben gefördert, die theoretische Erklärungsansätze mit empirischen Analysen verbinden, wobei der Verbund problembezogen zu begründen ist. Es können aber auch innovative Einzelvorhaben gefördert werden. Verbundanträge sollen maximal drei Arbeitsgruppen umfassen und eine klare inhaltliche und organisatorische Struktur aufweisen, die insbesondere die Koordination und weitere Aufgabenverteilung darlegt.

Die Forschung soll international ausgerichtet sein und die Sichtbarkeit der deutschen Nachhaltigkeitsforschung im internationalen Kontext erhöhen. Dies kann durch projektbezogene institutionelle Kooperationen oder den internationalen Austausch von Forschungsergebnissen und Publikationen erreicht werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem deutsche Portal zum 7. FRP vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung soll im nationalen Antrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojektes“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss die grundsätzliche Übereinkunft der Verbundpartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

Je nach Aufgabenstellung erwünscht ist die Zusammenarbeit mit relevanten Praxisakteuren, die in unterschiedlichen Bereichen (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbände, zivilgesellschaftliche Gruppen) und auf unterschiedlichen Ebenen (lokal, national und international) wirken können. Die Kooperationsbereitschaft der Praxisakteure ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (letter of interest, Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, Kooperationsvereinbarung o.ä.).

Projektbezogene interdisziplinäre Kooperationen sind ebenfalls möglich. Sie sind umfassend bezogen auf die Untersuchungsprobleme zu begründen und in ein nachvollziehbares Integrationskonzept einzubetten. Die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse an den wirtschaftswissenschaftlichen Diskurs muss gewährleistet sein.

Darüber hinaus wird in allen Vorhaben Wert auf ein nachvollziehbares Konzept für die Ergebnisintegration sowie eine kontinuierliche wissenschaftliche und praxisorientierte Ergebniskommunikation gelegt.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigten. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger
GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH
Projektträger (PT GSF)
Kühbachstr. 11
81543 München
Tel.: 089 / 651088 51;
Fax: 089 / 651088 54;
E-Mail: pt-ukf@gsf.de
Internet:

beauftragt.

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist Herr Thomas Schulz.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ wird auch für Projektskizzen dringend empfohlen.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen bis zum 05.11.2005 (Datum des Poststempels) beim Projektträger auf dem Postweg einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Projektskizzen sind folgende Vorgaben zu beachten:

  1. Umfang der Skizze maximal 10 Seiten (Arial 11, Zeilenabstand 1,5);
  2. Vorlage eines einseitigen Exemplars und 20 doppelseitiger Kopien;
  3. Vorlage der Antragsskizze auf Diskette;
  4. Der Projektskizze ist ein Deckblatt voranzustellen, das Angaben zum Antragsteller (Institution), Projektleiter, Kooperations- und Praxispartner, Titel des Vorhabens, Laufzeit, und Höhe der Förderung und Förderquote enthält;
  5. Der Projektskizze können Curricula, Literaturlisten und letters of intent der Praxispartner als Anhang beigefügt werden.

Die Projektskizzen sollen nach folgenden Punkten gegliedert werden:

  1. Thema
  2. Antragsteller/Verbundpartner
  3. Beschreibung des Problems und der wissenschaftlichen Defizite
  4. Bezug zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung
  5. Wissenschaftliche Ziele des Vorhabens
  6. Anwendungsorientierte Ziele während und nach der Projektlaufzeit (Verwertungsplan mit Angabe des Zeithorizonts)
  7. Arbeitsprogramm und Methoden
  8. Synergiepotenziale (z. B. Nutzung vorhandener Daten/Modelle sowie Anknüpfungspunkte an Vorhaben der EU, des Bundes oder anderer Forschungsförderer)
  9. Expertise (disziplinäre und interdisziplinäre wissenschaftliche Kompetenzen [ggf. Anhang], Vorarbeiten [ggf. Anhang], Publikationen [Anhang], bisherige Zusammenarbeit mit Akteuren der Nachhaltigkeitspolitik [ggf. Anhang])
  10. Kooperation mit Praxisakteuren (Art, Aufgaben, Letters of interest [Anhang])
  11. Abschätzung des Zeit- und Kostenrahmens

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Projektskizzen werden unter Mitwirkung externer, vom BMBF berufener, Experten, nach folgenden Kriterien bewertet:

  • thematische und fachliche Expertise;
  • wissenschaftliche Qualität;
  • empirische Fundierung;
  • internationale Orientierung;
  • ggf. Praxisbeteiligung oder Interdisziplinarität;
  • Problem(lösungs)relevanz;
  • Umgang mit Dynamik bzw. Phänomenen des Wandels und der Innovation;
  • akademische und anwendungsorientierte Verwertungsperspektiven.

Auf der Grundlage der Bewertung werden förderwürdige Skizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.4. Erfolgskriterien und Evaluierung

Die Zuwendungsempfänger müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunktes sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger GSF vor. Einzelne Erfolgskriterien sind u.a.:

Anwendungsorientierte Erfolgskriterien:

  • populärwissenschaftliche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Tageszeitungen und weiteren Medien einschließlich zielgruppenadäquater Ansprache;
  • Ausrichtung von oder Vorträge bei Nutzerkonferenzen im internationalen oder nationalen Umfeld;
  • Beratung relevanter Stakeholder;

Akademische Erfolgskriterien:

  • wissenschaftliche Veröffentlichungen: englisch- und deutschsprachige Sammelwerke, Monografien und Lehrbücher, Beiträge in referierten internationalen oder nationalen Periodika;
  • Ausrichtung von oder Vorträge bei wissenschaftlichen Tagungen im internationalen oder nationalen Umfeld;
  • wissenschaftliche Qualifizierungsschritte und Auszeichnungen;

Förderpolitische Erfolgskriterien:

  • internationale Sichtbarkeit und Vernetzung;
  • Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten über die Projektlaufzeit hinaus zur empirischen Fundierung volkswirtschaftlicher Theorien;
  • ggf. erfolgreiche Integration außerwissenschaftlichen Wissens und Vernetzung von Wissenschaft und Praxis;
  • ggf. Stärkung der interdisziplinären Kompetenz und Vernetzung über das Projektende hinaus.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 05.08.2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget