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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte „Systembiologie an Mikroorganismen (SysMO)“ im Rahmenprogramm „Biotechnologie“

Vorbemerkungen

Die Bekanntmachung der nachstehenden Förderrichtlinien dient der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte zur „Systembiologie an Mikroorganismen (SysMO)“. SysMO ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Österreich, der Niederländischen Organisation für wissenschaftliche Forschung, dem Wissenschaftsrat von Norwegen, dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Spanien und dem Wissenschaftsrat für Biotechnologie und biologische Forschung in Großbritannien - im weiteren PARTNER genannt - getragen wird.

Die Regelungen der Nrn. 1, 3, 5 und 8 dieser Bekanntmachung werden inhaltlich zeitgleich auch von den PARTNERN in ihren Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nrn. 2, 4, 6, 7, 9 und 10 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die PARTNER veröffentlichen insoweit aber vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen. SysMO richtet sich in allen beteiligten Ländern an Hochschulen und außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen.

1. Zuwendungszweck

Die biochemische und molekularbiologische Forschung der letzten Jahrzehnte hat die molekulare Struktur der Zelle offengelegt und zelluläre Prozessabläufe verständlich gemacht. Die Interaktion dieser molekularen Strukturen ist hochdynamisch und wird durch feedback- und forward-Regulation sowie durch Quervernetzungen mit allen zellulären Hierarchien kontrolliert. Um das biologische System als Ganzes zu verstehen, ist jedoch ein quantitatives Verständnis dieser regulatorischen Prozesse notwendig. Der Schritt von einer qualitativen statischen Beschreibung der Vorgänge hin zu einem quantitativen dynamischen Verständnis eines biologischen Systems und seiner funktionellen Eigenschaften ist das Ziel der Systembiologie. Eine langfristig zu verwirklichende Vorstellung dabei ist es, ein mathematisches Modell für ein gegebenes biologisches System zu entwickeln, d.h. eine in silico-Zelle zu konstruieren und damit biologische Experimente am Computer simulieren zu können. Es liegt auf der Hand, dass ein solches mathematisches Modell eine Vielzahl neuer und innovativer Anwendungen in der Medizin (patientenbezogene Entwicklung von Diagnostika, Medikamenten und Therapien), in der Biotechnologie (z. B. Ablösung chemischer Verfahren durch maßgeschneiderte, energie- und ressourcenoptimierte biotechnologische Produktionsverfahren), im Umweltschutz (z.B. Entwicklung von Verfahren zur zielgenauen bakteriologischen Umweltsanierung) und vielen anderen Bereichen ermöglicht. Die Systembiologie wird deshalb nicht nur die biomedizinische und biotechnologische Forschung auf eine qualitativ neue Stufe heben und dadurch zum Erkenntnisfortschritt und Erkenntnisgewinn entscheidend beitragen. Sie wird auch von Anfang an große Bedeutung für die einschlägigen Wirtschaftsbereiche haben.

Einzellige Mikroorganismen sind wegen ihrer im Vergleich zu vielzelligen Organismen relativ geringen Komplexität und wegen ihrer großen medizinischen und wirtschaftlichen Bedeutung hervorragend für systembiologische Forschungsansätze geeignet. Im Rahmen der Ausschreibung SysMO sollen daher solche einzelligen Mikroorganismen Gegenstand der Forschung sein, die neben ihrer wissenschaftlichen Bedeutung erhebliches Potential für Anwendungen in den Bereichen Biotechnologie, Gesundheit, Ernährung, Energie und Umwelt besitzen.

Die Systembiologie erfordert einen interdisziplinären Forschungsansatz. In den im Rahmen von SysMO zur Förderung gelangenden Projekten werden deshalb Biologen, Mediziner, Mathematiker, Informatiker, Chemiker und Ingenieure arbeitsteilig zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist eine kritische Masse an Forschungskapazität und know-how erforderlich, um systembiologische Fragestellungen lösen zu können. Diese Forschungskapazität ist gegenwärtig in keinem europäischen Land allein in ausreichendem Maße vorhanden. Deshalb ist SysMO als transnationale europäische Fördermaßnahme konzipiert und bündelt das Forschungspotential Österreichs, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Spaniens und des Vereinigten Königreichs.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Biotechnologie“ zusammen mit den in den Vorbemerkungen aufgeführten europäischen Staaten FuE-Aktivitäten zu fördern, die einen Beitrag zu den Zielen des transnationalen Förderprogramms „SysMO“ leisten. Neben dem für die Systembiologie zwingend erforderlichen interdisziplinären und arbeitsteiligen Forschungsansatz soll auch die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sowie die europäische Integration in der Systembiologie durch die Zusammenarbeit europäischer Arbeitsgruppen gefördert und ausgebaut werden. Ein weiteres Ziel von SysMO ist es, den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Anwendung und Verwertung zu unterstützen und die guten wissenschaftlichen Zusammenarbeiten zwischen den Ländern zu stärken.

2. Rechtsgrundlagen

Projekte von Partnern mit Sitz in Deutschland können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Bundeszuwendun-gen gefördert werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBF aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Für die Projektbeteiligten in den einzelnen Partnerstaaten gelten die Regelungen, die das fördernde Land jeweils national bekannt gibt.

3. Gegenstand der Förderung

Das Ziel von SysMO ist die Etablierung einer Systembiologie einzelliger Mikroorganismen in Übereinstimmung mit dem unter Nr. 1 dieser Bekanntmachung beschriebenen Zuwendungszweck. Gegenstand der in SysMO geförderten Projekte ist es, mit Blick auf konkrete biologische Fragestellungen (z. B. Genregulation, Differenzierung, Metabolismus) Verfahren zur standardisierten Datengenerierung (z. B. Gen- und Proteinexpression, Protein-Protein-Interaktion) einzusetzen, diese in silico zu simulieren, danach im Experiment zu verifizieren und anschließend wieder zur Verfeinerung der Computersimulation einzusetzen. Ein solcher iterativer Prozess und dessen experimentelle Überprüfung sollen schließlich zum systemaren Verständnis biologischer Prozesse einschließlich ihrer Modellierung führen. Eine solche Modellbildung biologischer Prozesse wird es ermöglichen, Vorhersagen über das Verhalten biologischer Systeme unter dem Einfluß variabler interner und externer Parameter zu treffen, um zelluläre Abläufe mit Blick auf die geschilderten mannigfachen potentiellen Anwendungsfelder kontrollieren, adaptieren und optimieren zu können. Eine ausführliche Darlegung des Gegenstands der Förderung ist der Schrift „SysMo - A European transnational funding- and research initiative“ zu entnehmen, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und auf den Internet-Seiten des Projektträgers PTJ http://www.fz-juelich.de/ptj oder http://www.sysmo.net hinterlegt wurde und dort abgerufen werden kann.

3.1. Projektstruktur

Im Rahmen von SysMO sollen transnationale, interdisziplinär und arbeitsteilig organisierte Verbundprojekte mit hohem Innovationsgrad und wissenschaftlich-technischem und/oder wirtschaftlichem Risiko gefördert werden. Priorität haben transnationale Initiativen, die die europäische Systembiologie zu einer weltweiten Spitzenposition führen. Die Projekte stellen herausragende Expertise sowohl im experimentellen als auch im bioinformatischen und theoretischen Bereich bereit. An jedem Projekt sollen Arbeitsgruppen aus mindestens drei Partnerländern beteiligt sein. Alle Arbeitsgruppen unterwerfen sich den im Rahmen von SysMO getroffenen Regeln und Vereinbarungen. Arbeitsgruppen aus Ländern, die in dieser Bekanntmachung nicht erwähnt sind, können sich dann an Projekten beteiligen, wenn sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen und ihre Expertise zur Erreichung der Verbundziele unverzichtbar ist. Diese Arbeitsgruppen unterwerfen sich ebenfalls allen im Rahmen von SysMO getroffenen Regeln und Vereinbarungen.

3.2. Projektmanagement

Jedes Verbundprojekt wird von einem Projektkoordinator geführt, der das Projekt gegenüber dem Lenkungsgremium zu vertreten hat. Der Projektkoordinator sollte von einem Projektassistenten unterstützt werden. Alle Projektkoordinatoren gemeinsam bilden das wissenschaftliche Koordinationskomitee, das die Förderaktivität SysMO nach außen und innen in allen wissenschaftlichen Belangen gegenüber den beteiligten nationalen Fördereinrichtungen (in Deutschland gegenüber dem BMBF/PTJ) vertritt. Das wissenschaftliche Koordinationskomitee ist einem Lenkungsausschuß gegenüber berichtspflichtig, der von einem Sekretariat unterstützt wird. Vertreter aller an SysMO beteiligten Fördereinrichtungen sind Mitglieder des Lenkungsausschusses (Deutschland wird durch das BMBF/PTJ vertreten). Weitere Einzelheiten sind der Schrift „Projektmanagement in SysMO“ zu entnehmen, die Bestandteil dieser Bekanntmachung ist und von den Websiten des Projektträgers PTJ oder http://www.sysmo.net abgerufen werden kann.

3.3. Datenmanagement

Die Projekte müssen nachweisen, dass sie sich im Hinblick auf die Anwendung mathematischer und experimenteller Methoden für Datengenerierung, Datenstandardisierung, Modellierung, Simulation oder Systemanalyse auf Strukturen stützen, welche Redundanz mit bestehenden Strukturen und Aktivitäten vermeiden und Vernetzung bzw. Synergien ermöglichen. Deutsche Gruppen sollen sich hierbei auf Plattformen stützen, die bereits im Rahmen der Fördermaßnahmen „GenoMik“ oder „Systeme des Lebens – Systembiologie“ erfolgreich etabliert wurden. Strukturelle und wissenschaftliche Interaktionen mit diesen und anderen Fördermaßnahmen des BMBF sind deutlich zu machen.
Innerhalb von SysMo sollen die Arbeiten zum Datenmanagement über verbundübergreifende Strukturen vernetzt werden.

Es wird erwartet, daß alle Daten eines gegebenen Projekts zu demjenigen frühestmöglichen Zeitpunkt veröffentlicht werden, der mit ihrer gegebenenfalls erforderlichen Patentierung vereinbar ist. Alle Daten sollen ohne Einschränkungen für den akademischen Bereich in einem geeigneten Format einer breiteren wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für alle Projekte sollen die geplanten Regelungen für die Datenspeicherung, die Datenpflege, die Datenveröffentlichung und den externen Datenzugriff erläutert werden.

3.4. Forschungsgegenstand

Die biologischen Fragestellungen eines Verbundes sind auf einen definierten einzelligen Mikroorganismus mit Modellcharakter für wissenschaftliche und potentielle wirtschaftliche Fragestellungen zu fokussieren. Alternativ kann ein Ansatz gewählt werden, der sich auf eine biologische Fragestellung (z. B. Zentralstoffwechsel) ausrichtet, die von grundlegender wissenschaftlicher und potentieller wirtschaftlicher Bedeutung für verschiedene einzellige Mikroorganismen ist und an diesen untersucht wird. Für die Wahl der zu untersuchenden Mikroorganismen gelten folgende Kriterien:

  • Das Genom des Mikroorganismus ist sequenziert und annotiert.
  • Für eine ausreichende Zahl von Genen ist die Funktion bekannt.
  • Der Organismus kann unter definierten Bedingungen kultiviert werden.
  • Der Organismus ist zugänglich für genetische Methoden (z. B. Transformation, Mutationen).
  • Umfassende mikrobiologische und biochemische Daten sind vorhanden.
  • Umfassende Transkriptom-, Proteom- und Metabolom-Daten sind zugänglich.
  • Der Organismus und die experimentellen Daten ermöglichen die mathematische Modellierung von zellulären Dynamiken und Systemanalysen. Höchste Qualität der experimentellen Daten ist dabei die Grundvoraussetzung für die Systembiologie.
  • Der Organismus eröffnet hohe wissenschaftliche Relevanz und zugleich ein großes Potential für ökonomische Anwendungen. Beispiele für biologische Fragestellungen, sind die Regulation von spezifischen Stoffwechselwegen, die Adaptation an Streßbedingungen usw.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem deutsche Portal zum 7. FRP vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.

6. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes der beteiligten nationalen Länder finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus dem jeweils eigenen Land. Zuwendungen des BMBF können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Für einen dreijährigen Förderzeitraum stehen ca. 5 Mio. € zur Verfügung.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen (einschließlich Hochschulkliniken) und außeruniversitären Forschungsinstitutionen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen Kosten), die bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei der Bemessung der Förderquote ist unabhängig von den BMBF-Grundsätzen der Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission für staatliche FuE-Beihilfen zu berücksichtigen.

Die Förderung kann für zunächst drei Jahre gewährt werden. Nach 2 1/2 Jahren findet eine transnationale Evaluierung statt. Im Falle einer positiven Evaluierung wird eine zweite Förderphase von 2 Jahren in Aussicht stellt.

Das BMBF beabsichtigt, bis zu drei von Deutschland koordinierte Projekte zu fördern. Darüber hinaus sollen Einzelprojekte mit deutscher Beteiligung gefördert werden, die von Partnern aus anderen Ländern koordiniert werden.

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

8. Verfahren

8.1. Informationsveranstaltung

Im Vorfeld der Förderverfahren wird eine europäische Informationsveranstaltung durchgeführt, um interessierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus den beteiligten Ländern zusammenzuführen und eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Die Informationsveranstaltung findet im Oktober 2005 in Berlin statt.

Zur Anmeldung an der Informationsveranstaltung ist ein Formblatt zu verwenden, das auf der Website des Projektträgers PTJ ( http://www.fz-juelich.de/ptj ) bzw. http://www.sysmo.net hinterlegt ist. Termin und Anmeldefristen (Ausschlussfristen) für eine Teilnahme an der Informationsveranstaltung werden auf der o.g. Website rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Einreichung eines Projektvorschlages beim PTJ oder die spätere Gewährung einer Zuwendung.

8.2. Einschalten von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Förderaktivität für deutsche Projektpartner hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen

Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Tel.: ++49-(0)2461-618602
Fax.:++49-(0)2461-612690
e-mail: s.grolle@fz-juelich.de
Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easyonline abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „ https://foerderportal.bund.de/easyonline “ dringend empfohlen.

Die Ansprechpartner in den an SysMO beteiligten Ländern werden im Anhang zu dieser Bekanntmachung und in den jeweiligen nationalen Bekanntmachungen der anderen Länder benannt. Es wird empfohlen, vor dem Einreichen einer Projektskizze (s. Nr. 8.3) Kontakt mit dem national jeweils zuständigen Ansprechpartner aufzunehmen.

8.3. Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist mehrstufig. Zunächst ist in schriftlicher Form mit elektronischer Kopie (CD-ROM, DVD) vom Verbundkoordinator bis spätestens 6. Januar 2006 dem SysMO-Sekretariat beim PTJ in Jülich (s. unter Nr. 8.2) eine Projektskizze vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Für die Erstellung von Projektskizzen sind zwei Formulare zu verwenden, die unter http://www.fz-juelich.de/ptj bzw. auf den Internetseiten der national jeweils zuständigen Fördereinrichtungen hinterlegt sind. Beide Formulare sind in englischer Sprache auszufüllen.

Formular Nr. 1 fordert die Darstellung einer Übersicht zum Verbund sowie allgemeine Aussagen zur Struktur, zur Finanzierung, zum Zeitplan, zum Projektmanagement und zum Beitrag des Vorhabens zu den Zielen von SysMO. Der Umfang von 2 Seiten darf nicht überschritten werden. Die geforderten Aussagen sind schriftlich vorgegeben.

Im Formular Nr. 2 beschreiben die einzelnen Verbundpartner nach den Formularvorgaben ihre geplanten Forschungsarbeiten mit Zeit- und Finanzplan sowie deren Einordnung in den Gesamtkontext des Verbundes. Zudem soll auf die Verwertung der Projektergebnisse eingegangen werden. Pro Teilprojekt dürfen drei Seiten Text (Arial 11) einschließlich etwaiger Abbildungen nicht überschritten werden.

Als Anhang müssen eine tabellarische und ausführliche Übersicht, der Finanzplan für den Verbund und seine Teilprojekte, Lebensläufe der Projektleiter einschließlich einer Liste von Originalpublikationen der letzten 3 Jahre und laufende nationale und internationale Drittmittelvorhaben beigefügt werden.

8.4. Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren über die eingereichten Projektskizzen erfolgt in drei Phasen:

Die eingereichten Projektskizzen werden in der ersten Phase vom Lenkungsausschuss unter Berücksichtigung folgender Kriterien begutachtet:

  • Die eingereichte Projektskizze umfasst Hochschulen/Forschungseinrichtungen aus mindestens drei Partnerländern, erfüllt formale Kriterien der SysMO-Bekanntmachung und ist in englischer Sprache verfasst.
  • Hochschulen/Forschungseinrichtungen aus Drittstaaten, die an der eingereichten Projektskizze beteiligt sind, belegen ihre eigene Finanzierung.
  • Das Projektmanagement entspricht den Anforderungen der Bekanntmachung SysMO.
  • Die vorgegebene Vorlagefrist wurde eingehalten.
  • Die Projektskizze entspricht den in der der Bekanntmachung SysMO vorgegebenen formalen Kriterien.

Die Projektkoordinatoren werden über das Ergebnis dieser Begutachtung innerhalb von 1 Monat schriftlich unterrichtet.

Anschließend werden in einer zweiten Phase die vom Lenkungsausschuss positiv bewerteten Projektskizzen durch einen vom Lenkungsausschuss berufenen unabhängigen internationalen wissenschaftlichen Beirat anhand der spezifischen Bewertungskriterien (Einzelheiten s. Pkt. 6) begutachtet. Der wissenschaftliche Beirat wird eine Rangliste der zu bewertenden Projektskizzen erstellen und dem Lenkungsausschuss zur abschließenden Bewertung übergeben.

Der Lenkungsausschuss wird dann in einer dritten Phase auf der Grundlage der vom wissenschaftlichen Beirat erstellten Rangliste die Projektvorschläge abschließend bewerten.

Der zweiten und dritten Phase der Bewertung werden folgende spezifischen Kriterien zugrunde gelegt:

  • Das Forschungsvorhaben entspricht den mit der Bekanntmachung SysMO verfolgten wissenschaftlichen Zielen.
  • Von den Forschungsvorhaben werden erhebliche Effekte auf den wissenschaftlichen Fortschritt in der Systembiologie an Mikroorganismen erwartet. Die Projekte sollen von wissenschaftlicher Originalität sein und auf wirtschaftliche Anwendungen zielen.
  • Die Antragsteller müssen auf dem zu bearbeitenden Gebiet ausgewiesen sein und dies durch Publikationen belegen.
  • Der Verbund ist in ausreichendem Maße interdisziplinär und arbeitsteilig organisiert. Entsprechend ausgewiesene Expertise sowohl im experimentellen als auch theoretisch-mathematischen Bereich ist eingebunden, so dass eine erfolgreiche Durchführung des Projekts zu erwarten ist.
  • Die Projekte basieren auf einer biologischen Fragestellung. Die Anwendung neuer experimenteller und mathematischer Techniken für einen datenbasierten und hypothesengetriebenen systembiologischen Ansatz ist Bestandteil der geplanten Arbeiten.
  • Die zu bearbeitenden einzelligen Mikroorganismen sind von hoher Relevanz für die Wirtschaft und die zu erwartenden Forschungsergebnisse besitzen ein hohes Anwendungspotenzial z. B. im Bereich Gesundheit, Ernährung oder Umwelt.
  • Die im Verbund gewählte interdisziplinär und arbeitsteilig organisierte wissenschaftliche Zusammenarbeit muss den Mehrwert für die Entwicklung der Systembiologie deutlich machen.
  • Der Verbund zeigt Anknüpfungspunkte zu weiteren Forschungs- und Fördermaßnahmen der beteiligten Länder auf. Für deutsche Gruppen bedeutet dies, strukturelle und wissenschaftliche Interaktionen mit weiteren Fördermaßnahmen des BMBF in den Bereichen GenoMik, Proteomforschung, Bioinformatik und Systembiologie aufzuzeigen und während der Projektdurchführung sicherzustellen.

Alle Interessenten werden innerhalb von zwei Monaten über das abschließende Votum des Lenkungsausschusses informiert. Die Projektkoordinatoren der für eine Förderung empfohlenen Projekte werden gleichzeitig zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Die Förderanträge sind beim SysMo-Sekretariat und gleichzeitig bei der jeweiligen nationalen Kontaktstelle einzureichen. Über die Förderung der Förderanträge wird dann nach abschließender Prüfung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

9. Projektmonitoring

Die an Projekten beteiligten und vom BMBF geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen legen jährlich zusätzlich in englischer Sprache einen Zwischenbericht nach den Anforderungen des PTJ vor.

Nach etwa 2 Jahren haben die Projektkoordinatoren einen Bericht über ihren Verbund vorlegen. Die Forschungsergebnisse aller an SysMO beteiligten Verbundprojekte werden anlässlich eines Statusseminars unter Leitung des wissenschaftlichen Beirats und unter Teilnahme des Lenkungsausschusses präsentiert. Auf der Grundlage der Berichte und der Ergebnisse des Statusseminars wird der wissenschaftliche Beirat eine Empfehlung an den Lenkungsausschuss über eine mögliche weitere zweijährige Förderperiode der Verbundprojekte und individueller Arbeitsgruppen aussprechen.

10. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20 Juli 2005
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Prof. Dr. Frank Laplace