Navigation und Service

Logo Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung : Datum:

von Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Wechselwirkungen zwischen Natur- und Geisteswissenschaften“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Förderschwerpunktes „Wechselwirkungen zwischen Natur- und Geisteswissenschaften“. In diesem Förderschwerpunkt sollen geistes- und naturwissenschaftliche Fächer in interdisziplinären Forschungsverbünden zusammen arbeiten und sich gegenseitig bereichern.

Als Ausgangspunkte werden Fragestellungen a) aus der Archäologie und den Altertumswissenschaften und b) aus den Sprach- und Literaturwissenschaften gewählt. Die Forschungsfragestellungen entscheiden darüber, welche weiteren Disziplinen in das Vorhaben einbezogen werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Entsprechend der oben genannten Zielsetzung werden Forschungsverbünde aus wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung gefördert, die sowohl geisteswissenschaftliche als auch naturwissenschaftlich-technische, mathematische oder informationstechnologische Kompetenz in die interdisziplinäre Zusammenarbeit einbringen. Die Beteiligung von sowohl geisteswissenschaftlichen als auch im weitesten Sinne naturwissenschaftlichen Partnern ist zwingend. Anwendungsmöglichkeiten (im Sinne akademischer Anwendung oder – im weitesten Sinne - in der Wirtschaft) oder öffentlichkeitswirksame Darstellungen der Vorhaben, die den gesellschaftlichen Dialog anregen, sollten – sofern möglich - einbezogen werden.

In den Verbünden sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu den zwei Fächerschwerpunkten a) Archäologie und Altertumswissenschaften und b) Sprach- und Literaturwissenschaften durchgeführt werden.

Themen aus dem Schwerpunkt a) Archäologie und Altertumswissenschaften können sein:

  • Bewältigung naturbedingter und kultureller Umbruchsituationen wie beispielsweise Klimaveränderungen und Technologietransfer sowie Transfer von Ideen und Kulturtechniken
  • Nomadisierende Gruppen und Mobilität von Personen
  • Prozesse von der Sesshaftwerdung des Menschen hin zu komplexen Gesellschaften mit Aussagekraft für Konzepte von menschlicher und gesellschaftlicher Entwicklung
  • Kulturkontakte und -konflikte

Bei diesen archäologischen Themen sollten sowohl die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden als auch die geisteswissenschaftliche Deutung der gewonnenen naturwissenschaftlichen Daten berücksichtigt werden.

Themen aus dem Schwerpunkt b) Sprach- und Literaturwissenschaften können sein:

  • Umgang mit wissenschaftlichen Informationen und Daten:
    Die methodische und technische Erfassung, Speicherung, Bearbeitung und Auswertung unterschiedlichster Datentypen, die beispielsweise Sprache gesprochenen oder geschriebenen Charakters und Bilder und Vorgänge im Zusammenhang mit Sprache repräsentieren. Reflexion von Daten und Messungen bis hin zur Frage, ob Metrie zur Veränderung von kulturwissenschaftlichen Fragestellungen führt.
  • Wissensintegration:
    Die Dynamisierung und Synthetisierung von bestehendem und zukünftigem Wissen, beispielsweise durch Fortschritte in der Dokumentation von Schichten von Wissensordnungen oder Publikationsformen zwischen Buch und Internetportal. Analyse von Wissenssystemen. Prozesse, die zur Entstehung von Texten führen.
    Es wird erwartet, dass von den erreichten Ergebnissen auch weitere geistes- wie naturwissenschaftliche Fächer stark profitieren.
  • Wechselseitige Beeinflussung der Sprachen
  • Die Modellierung von sprach- und literaturwissenschaftlichen Phänomenen
  • Methoden und Standards samt deren technischer Umsetzung für die Bearbeitung linguistischer Korpora

Für beide Themenbereiche gilt, dass sowohl der Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden in den Geisteswissenschaften als auch umgekehrt, der Einsatz geisteswissenschaftlicher Methoden in den Naturwissenschaften erwünscht ist, um nicht zuletzt neue Methoden zu entwickeln

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht und sie können in einen Verbund integriert werden, jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Verbundvorhaben, die inhaltlich unter Punkt 2. (Gegenstand der Förderung) genannten Themenfelder aufgreifen.

Die Herangehensweise an die Fragestellung muss interdisziplinär sein. In den Forschungsprojekten sollen sowohl geisteswissenschaftliche als auch naturwissenschaftlich-mathematische, ingenieurwissenschaftliche oder informationstechnologische Zugänge genutzt werden und voneinander profitieren. Es wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessenten an einem Verbundprojekt vorausgesetzt.

Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110, siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) nachgewiesen werden. Bereits in der Skizze sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden Erklärungen (mit Unterschrift) sind der Verbundskizze beizulegen.

Nicht gefördert werden können

  • Untersuchungen ausschließlich zum Thema Erhaltung des Kulturerbes (Konservierung, Restaurierung)
  • Vorhaben, die allein auf dem Einsatz und der Anschaffung bereits marktverfügbarer Geräte, Hard- und Software etc. aufbauen
  • Projekte, die lediglich vertiefendes disziplinäres Wissen zu Archäologie, Altertumswissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaften und verwandten Fächern bereitstellen

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojektes können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Der durch internationale Kooperation anfallende zusätzliche Mittelbedarf für Reisen ist grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergieeffekte für das geplante Forschungsvorhaben entstehen. Förderfähig sind ebenfalls Forschungsaufenthalte für bis zu zwei ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die in das Arbeitsprogramm des Forschungsverbundes eingebunden werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt

Projektträger im DLR
Umwelt,Kultur Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-580 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-500
Internet: http://www.pt-dlr.de

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können hier abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.
Vordrucke für Verbundskizzen, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es ist offen und kompetitiv. Die fachliche Begutachtung erfolgt unter Beteiligung externer Experten.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger (s. o.) zunächst bis spätestens 31.07.2007 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form - möglichst unter Nutzung von "easy" - auf dem Postweg durch den/die vorgesehene(n) Verbundkoordinator/in vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Die Projektskizzen sind 10-facher Ausfertigung mit einer ungebundenen Kopiervorlage (DIN-A4-Format, 1,5zeilig, doppelseitig, Schriftgröße 11) und einer PDF-Version auf CD-ROM einzureichen. Der Umfang soll 20 Seiten für das Gesamtkonzept und höchstens 5 Seiten pro geplantem Teilprojekt (jeweils inkl. Literatur) nicht überschreiten.

Der Skizze ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem die Antragsteller mit Institution, der/die Koordinator/in des Verbundes, der Titel des Vorhabens, die Laufzeit, die Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Projektskizzen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Folgende Gliederung für die Verbunddarstellung ist einzuhalten:

  • Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzung
  • Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Förderschwerpunktes
  • Darstellung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird
  • Vorarbeiten der Antragsteller
  • vorgesehene Kooperationen der Forschungs- und Praxispartner und Arbeitsteilung im Verbund
  • Design und Methodik des Forschungsvorhabens
  • erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung bis hin zur Implementierung bzw. akademischen Anwendung
  • aus Sicht des Antragstellers konkretisierte Kriterien für den Projekterfolg
  • öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Medienbeiträge, Konzerte, Ausstellungen, etc.
  • Zeitplanung und Kostenschätzung (beantragte Förderung, Eigenbeteiligung, Drittmittel)

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Fragestellung
  • Interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und der Zusammensetzung des Forscherteams ( Beteiligung geisteswissenschaftliche und natur- oder technikwissenschaftliche Disziplinen)
  • Erstmaliger Einsatz oder Adaption des Instrumentariums für die Fragestellung.
  • Einbezug ausländischer Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
  • eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Verbundes

Unter Berücksichtigung des Votums des externen Gutachtergremiums werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/in förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Erfolgskriterien und Evaluierung

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunktes sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger sowie auf Programmebene unter Einbeziehung eines externen Sachverständigenkreises vor. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.

Akademische Erfolgskriterien:

  • wissenschaftliche Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen
  • akademische Verwertung der Forschungsergebnisse

Anwendungsorientierte Erfolgskriterien:

  • Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften u. a.
  • Präsenz in weiteren Medien (Tageszeitungen, TV, Radio, Internet u. a.)
  • öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen (Museen, Ausstellungen, Konzert, Podiumsdiskussionen, etc.)
  • akademische Anwendung der Ergebnisse
  • unternehmerische Verwertung der Ergebnisse

Forschungspolitische Erfolgskriterien:

  • Stärkung der interdisziplinären Kompetenz (Zusammensetzung der Forschungsteams; Bildung von institutsübergreifenden oder internationalen Netzwerken)

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 16. März 2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget