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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema „Intelligente Implantate“ innerhalb des Rahmenprogramms Mikrosysteme (2004-2009)

Vom 16.04.2007

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Übergeordnete forschungspolitische Zielstellungen der Innovationsförderung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind deshalb, sowohl Innovationen für die kurzfristige industrielle und gesellschaftliche Wertschöpfung zu realisieren als auch Zukunftsfelder zu erschließen und damit das Potenzial für künftige Innovationen zu gestalten. Die Mikrosystemtechnik leistet als eine der Innovationsfelder der Hightech-Strategie der Bundesregierung hierzu einen bedeutenden Beitrag (siehe http://www.bmbf.de/pub/bmbf_hts_lang.pdf). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher auf Grundlage des Rahmenprogramms „Mikrosysteme (2004-2009)“ Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu fördern, die ein hohes Innovationspotenzial für den Themenschwerpunkt „Intelligente Implantate“ und damit für die Medizintechnikbranche besitzen.

Intelligente Implantate sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Diagnose und Therapie, gehören aber technologisch und zulassungstechnisch zu den aufwändigsten Medizinprodukten. Intelligente Implantate im Sinne dieser Bekanntmachung sind aktive Implantate gemäß der europäischen Richtlinien über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG). Prominente Beispiele hierfür sind u. a. Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Chochlea-Implantate, Retina-Implantate und Implantate zur Neurostimulation. Eine besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang komplett implantierbare Closed-Loop-Anwendungen dar, z. B. ein künstlicher Pankreas. Voraussetzung für eine Förderung ist die vollständige Implantation der Medizinprodukte und der Vorhalt einer geeigneten Implantationsmethode.

Die hohe Innovationsdichte in der Mikrosystemtechnik stellt u. a. für die Kardiologie, Neurologie und Orthopädie völlig neue Instrumente zur Verfügung. Patienten profitieren von spezifischeren Diagnoseverfahren und wirksameren Therapien. Intelligente Implantate werden in der Zukunft weitaus geringere Abmessungen und Baugrößen bei höherer Komplexität und Funktionalität aufweisen. Ziel der Förderung ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Herstellern, Zulieferern und Anwendern, die auf Basis von Mikrosystemtechnik im Bereich „Intelligente Implantate“ Innovationen für bedeutende Märkte der Medizintechnik schaffen können.

Komplementär zu dieser Bekanntmachung wird die Bekanntmachung „Bioaktive Implantate“ veröffentlicht. Beide Bekanntmachungen sind Teil einer gemeinsamen Förderinitiative des BMBF zu Implantaten der nächsten Generation.

1.2 Rechtsgrundlagen

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Das BMBF stellt Fördermittel für industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte zur Verfügung, die die Umsetzung von Mikrosystemtechnik für „Intelligente Implantate“ vorantreiben. Gefördert werden Projekte zu innovativen Produkten oder Verfahren, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen mit bedeutendem Marktpotenzial führen und zu deren Realisation die genannte Schlüsseltechnologie einen wesentlichen Beitrag leistet. Kennzeichen der Projekte sind hohes Risiko und besondere Komplexität. Hierfür sind ein inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen unter Beteiligung von klinischen Partnern, Hochschulen und ggf. außeruniversitären Forschungseinrichtungen für eine gemeinsame Lösung erforderlich. Im begründeten Einzelfall können auch Wissenschaftliche Projekte mit ein bis zwei Forschungseinrichtungen gefördert werden.

Neue implantierbare Diagnose- und Therapieverfahren sollen sowohl der Verbesserung der Lebensqualität, als auch der Steigerung der Behandlungsqualität dienen. Durch eine optimale Anpassung der Implantate an die menschliche Physiologie wird der medizinische Nutzen für den Patienten verbessert. Ihren Einsatz finden „Intelligente Implantate“ vorrangig bei der Behandlung wichtiger Volkskrankheiten (z. B. metabolische Erkrankungen, kardiovaskuläre und onkologische Erkrankungen) und spezifischer Erkrankungen einer alternden Bevölkerung (z. B. muskuloskeletale und neurologische Erkrankungen).
Es sollen Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von kompletten Implantaten unter Berücksichtigung geeigneter Implantationsmethoden gefördert werden. Weiterhin sind Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von Schlüsselkomponenten förderfähig, wenn diese zentrale Fragestellungen einer optimale Funktionsfähigkeit von Implantaten adressieren. In beiden Fällen soll jedoch eine eigenständige industrielle Verwertung der Vorhabensergebnisse im Fokus der Projekte stehen. Vor diesem Hintergrund können Arbeitspakete im Forschungs- und Entwicklungszyklus bis einschließlich der Vorbereitung einer klinischen Studie gefördert werden. Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren technologischen Engpässen der Mikrosystemtechnik.

Besondere Bedeutung kommt hier folgenden Schlüsselkomponenten und -funktionen zu:

  • Physikalische und biochemische Sensoren
  • Aktorik wie z. B. Pumpen und Ventilen
  • Telemetrie
  • Energieversorgung
  • Elektroden
  • Closed-Loop-Anwendungen
  • Fertigungsprozesse
  • Datenermittlung und -auswertung
  • Gewebe-Technik-Interfaces
  • Biokompatibilität
  • Systemintegration
  • Aufbau- und Verbindungstechnik
  • Funktionelle Langzeitstabilität

Ziel ist eine schnelle Umsetzung der Ergebnisse in marktfähige Produkte. Dazu ist es auch erforderlich, dass Probleme der Standardisierung und Zuverlässigkeit von Intelligenten Implantaten beachtet werden. Die industrielle Umsetzung und Verwertung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums. Am Verbund ist daher in jedem Fall ein industrieller Systemanbieter (medizintechnisches Unternehmen oder Zulieferer) mit nachweisbarem Marktzugang maßgeblich zu beteiligen. Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten KMU führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Die Fördermaßnahme „Intelligente Implantate“ berücksichtigt auch die Überwindung nichttechnischer Innovationsbarrieren. Dazu gehören u. a. Themen der Zulassung als Medizinprodukt, Marktzugang und Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem. Hierzu wird begleitend zu den industriellen Verbundprojekten ein Begleitprojekt durchgeführt, das übergeordnete medizinische und marktspezifische Aspekte bearbeiten soll. Das Begleitprojekt wird zu einem späteren Zeitpunkt etabliert und ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Koordinatoren der ausgewählten industriellen Verbundprojekte werden zu einem späteren Zeitpunkt in die strategische Arbeit des Begleitprojektes als industrieller Beirat einbezogen. Eine aktive Mitarbeit wird ausdrücklich erwünscht. Dafür sollen in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.

Explizit ausgeschlossen aus der Förderung werden Lösungen zu dentalen Implantaten im zahnmedizinischen Sinne. Ebenfalls ausgenommen aus der Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung "Intelligente Implantate" ist der Fokus der Förderung der zeitgleichen Bekanntmachung "Bioaktive Implantate".

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU). Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

An einem Verbund müssen in der Regel mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Die Projektkonsortien müssen mindestens die zentralen Glieder der Wertschöpfungskette einbeziehen. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Ansprechpartner ist von den Partnern ein bei dem medizintechnischen System- oder Komponentenanbieter angesiedelter Koordinator zu benennen.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich – vorzugsweise durch FuE-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – an den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch 7.4).

Antragsberechtigt im Rahmen von wissenschaftlichen Vorprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte). Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit dem Begleitprojekt und anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Patentsituation sollte bereits bei Einreichung der Projektskizze bekannt sein und Strategien für den Schutz der eigenen Entwicklung beschrieben werden.
Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger für das Rahmenprogramm „Mikrosystemtechnik“, die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

Ansprechpartnerin: Christine Weiß
beauftragt.

Die Vordrucke für förmliche Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger Mikrosystemtechnik VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 15.08.2007 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Die Gliederung der Projektskizze sollte die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils aufgeführten Themen eingehen:

  1. Ziele
    • Thema des Verbundprojektes,
    • Gesamtziel des Verbundprojektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
    • Bezug des Verbundprojektes zu dieser Bekanntmachung,
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Verbundprojektes.
  2. Struktureller Aufbau des Verbundes
    • Projektkoordinator (Konsortialführer) und Kontaktdaten (Name des Koordinators mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail Adresse),
    • beteiligte Unternehmen und Einrichtungen (Adresse, Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeiter, Gründungsjahr, letzter Jahresumsatz),
    • Umsetzungskette (Forschung, Industrie, Anwender),
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner insbesondere mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes,
    • Funktion der Partner im Verbund.
  3. Vorhabensbeschreibung, Gesamtkonzept
    • Problembeschreibung,
    • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik,
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Thematische Zielsetzung mit Bezug zur Bekanntmachung.
  4. Beschreibung des Arbeitsplanes
    • Beschreibung der Arbeitspakete und der Arbeitsteilung der Projektpartner,
    • Gantt-Chart (Balkenplan),
    • Meilensteine mit Abbruchkriterien,
    • Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander.
  5. Verwertungsplan
    • Wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten,
    • Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • Vermarktungskonzept mit Zeithorizont:
      • Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
      • Welcher Partner kann welche Teilergebnisse (auch außerhalb des Kernprojektziels) vermarkten?
      • Wie groß werden die erzielbaren Umsätze / Einsparungen sein?
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung,
    • Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Brachen,
    • Beabsichtigter Umgang mit Rechten und Patenten,
    • Wirkung auf Arbeitsplätze und ökologische Aspekte.
  6. Notwendigkeit der Zuwendung
    • wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko der Verbundpartner,
    • grobes finanzielles Mengengerüst,
    • tabellarische Finanzierungsübersicht,
    • ggf. Beiträge anderer Geldgeber,
    • mögliche Finanzierung durch die Europäische Union.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes,
  • Vollständigkeit der Wertschöpfungskette,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • KMU-Ausrichtung,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes, insbesondere wirtschaftliches Potenzial,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu §44 BHO sowie §§48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
BMBF und Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.3) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekten eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses 2. separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“, Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 57-3275, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 16.04.2007
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking