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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf dem Gebiet "Analysewerkzeuge für Großgeräte der Submillimeter-Astronomie" im Rahmen des ASTRONET Joint Call „Common tools for future large sub-millimeter facilities“

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt - komplementär zu den Forschungsvorhaben im Rahmen der Maßnahme „Erdgebundene Astrophysik und Astroteilchenphysik“ vom 14. September 2007 – die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet "Analysewerkzeuge für Großgeräte der Submillimeter-Astronomie“ im Rahmen des Joint Call „Common tools for future large sub-millimeter facilities“ des europäischen ERA-Nets ASTRONET.

Die Maßnahme ist auf Grundlagenforschungen unter Einsatz ausgewählter, im Wesentlichen durch den Bund getragener Großgeräte der Submillimeter-Astronomie gerichtet. Im Fokus steht die Entwicklung innovativer Analysemethoden, wobei eine höchst aktuelle Fragestellung der astrophysikalischen Forschung den Ausgangspunkt bildet. Die wissenschaftlichen Themen basieren auf dem Bericht „A Science Vision for European Astronomy“1 , der im Rahmen von ASTRONET im Auftrag der darin zusammengeschlossenen Forschungsministerien und Zuwenderinstitutionen erarbeitet wurde, sowie auf Empfehlungen des Rates Deutscher Sternwarten (RDS) und den Ergebnissen des BMBF-Strategiegesprächs „Astrophysik und Astroteilchenphysik“ vom 5. Juli 2007.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Beteiligung von deutschen Forschungsinstitutionen an den gemeinsamen Forschungsvorhaben innerhalb des europäischen ERA-Nets ASTRONET können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die im Rahmen von ASTRONET koordinierte Fördermaßnahme wird von den nachfolgend aufgeführten europäischen Ministerien und Förderinstitutionen unterstützt:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Centre National de la Recherche Scientifique - Institut National des Sciences de l’Univers (CNRS-INSU)
  • Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek (NWO)
  • Ministerio de Educación y Ciencia (MEC)
  • Vetenskapsrådet (VR)
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF).

Es können ausschließlich transnationale Verbundprojekte2 gefördert werden. Hierbei haben die Förderinstitutionen die Absicht, jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Projektpartner zu fördern.
Seitens des BMBF wird die Förderung auf Vorhaben begrenzt sein, die mit der Zielrichtung Datenanalyse ausgerichtet sind auf die Vorbereitung der wissenschaftlichen Nutzung des zukünftigen Großgerätes der Submillimeter-Astronomie

  • Atacama Large Millimeter Array - ALMA,

das von der Europäischen Südsternwarte (ESO) errichtet und betrieben werden wird. Mögliche Aufgabenstellungen betreffen die

  • theoretische Modellierung und numerische Simulation,
  • Auswerteinfrastruktur einschließlich Datenanalyse und „Post-processing“ Verfahren, die über die Pipeline-Datenreduktion hinausgehen,
  • Bereitstellung von atomaren und molekularen Daten sowie anderer physikalischer Parameter in einer kohärenten auf das Großgerät ausgerichteten Art und Weise sowie durch die Entwicklung dedizierter Datenbankstrukturen.

Mit der Maßnahme sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, die wissenschaftlichen Fragestellungen über die Entstehung und Entwicklung von Galaxien, Sternen und Planeten, für deren Beantwortung die zukünftigen Großgeräte der Submillimeter-Astronomie von zentraler Bedeutung sind, effizient zu bearbeiten. Die Vorhaben sollen in erster Linie auf die Entwicklung solcher Analysewerkzeuge abzielen, die den wissenschaftlichen Ertrag des jeweiligen Großgerätes für die Beantwortung der aktuellen Fragen in der Astrophysik deutlich erhöhen. Die Ergebnisse aus den Vorhaben sollen der astronomischen Forschung in Europa uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Nicht Gegenstand der Maßnahme sind Labormessungen atomarer, molekularer und anderer physikalischer Parameter, die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen, die von der Entwicklung neuer Analysemethoden losgelöst sind, die Förderung von Standardausrüstungen im Umfeld des Großgerätes sowie der Betrieb der Forschungsanlagen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die transnationalen Verbundprojekte müssen Partner aus mindestens zwei Ländern, die durch die oben genannten Ministerien und Förderinstitutionen vertreten sind, aufweisen. Die Koordination der einzelnen Verbundprojekte ist von einer der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen zu leisten.

Des Weiteren sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Verbundprojekte zeichnen sich durch innovative und anspruchsvolle Ideen aus, die zu einer bedeutenden Erhöhung des wissenschaftlichen Ertrags des jeweiligen Großgerätes der Submillimeter-Astronomie führen.
  • Im Verbundprojekt ergänzen sich Expertise und Methodiken der beteiligten Partner gewinnbringend.
  • Mit der Durchführung des Vorhabens in der Form eines transnationalen Verbundprojektes lässt wird ein Mehrwert über das von den einzelnen Partnern mögliche Ergebnis deutlich hinaus erreicht.

Insgesamt soll durch Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die ggf. auch Teile des Vorhabens, die vom BMBF nicht gefördert werden können, übernehmen, ein optimaler Gewinn für das Gesamtvorhaben erzielt werden.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sein.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98) sein.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen, nationale Auskunftsstelle

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger:
Projektträger für das
Bundesministerium für Bildung und Forschung
am Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY
PT-DESY
22603 Hamburg
Telefon: +49 40 8998-3702
Telefax: +49 40 8994-3702
E-Mail: pt@desy.de
Internet: http://pt.desy.de/

beauftragt. Er fungiert bezüglich dieser Fördermaßnahme auch als nationale Auskunftsstelle für alle Fragen der Antragsteller aus deutschen Forschungsinstitutionen.

Ansprechpartner sind:
Dr. Olaf Kühnholz
Telefon: +49 40 8998-2917
E-Mail: olaf.kuehnholz@desy.de

Dr. Franz-Josef Zickgraf,
Telefon: +49 40 8998-4896
E-Mail: franz-josef.zickgraf@desy.de

Vordrucke und Hinweise für Förderanträge sowie die Kontaktinformationen für die nationalen Auskunftsstellen aller an der Fördermaßnahme beteiligten Länder sind beim ASTRONET Joint Secretariat über die Internetadresse http://www.astronet-eu.org/ zu finden.

BMBF-Richtlinien, -Merkblätter, -Hinweise und -Nebenbestimmungen können unter der Adresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens zum 15. April 2008, 23:59 Uhr MESZ ist dem ASTRONET Joint Secretariat vom Koordinator eines transnationalen Verbundprojektes eine gemeinsam von allen Partnern ausgearbeitete beurteilungsfähige Vorhabenbeschreibung (in englischer Sprache) in elektronischer Form unter Nutzung des von ASTRONET eingerichteten Portals http://www.astronet-eu.org/ einzureichen. Eingänge in Schriftform, per Telefax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Dem förmlichen Förderantrag ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  • Titel, Akronym
  • Zusammenfassung des Vorhabens (Maximum 1.000 Zeichen),
  • Kontaktinformationen für jeden Verbundpartner
  • Hintergrund, Problemstellung und Stand der Wissenschaft und Technik (Maximum 1 Seite)
  • wissenschaftliche und technische Ziele des Vorhabens (Maximum 1 Seite)
  • detaillierte Beschreibung des Vorhabens, einschließlich wissenschaftlicher Fragestellung und erwarteter Ergebnisse, Herangehensweise, Relevanz der wissenschaftlichen Fragestellung, Bedeutung des Vorhabens für das Team und über das Verbundprojekt hinaus (zusammen mit Projektplan Maximum 10 Seiten, einschließlich Abbildungen)
  • Projektplan einschließlich Zeitplan, Ergebnisberichte und Meilensteine, Teamkoordination und Teamstruktur, Arbeitspakete, Aktivitäten jedes Teammitglieds, potentielle Risiken und Plan zur Risikominderung, Ergebnisverwertungs- und -verteilungsplan (zusammen mit Beschreibung des Vorhabens Maximum 10 Seiten, einschließlich Abbildungen)
  • detaillierte Budgetplanung (pro Jahr) für jeden Partner, Angaben bezüglich etwaiger Co- oder sonstiger Finanzierung
  • Curriculum Vitae für jedes Teammitglied einschließlich einer Beschreibung der Forschungsaktivitäten und der 5 wichtigsten Publikationen (Maximum jeweils 2 Seiten).

Von den deutschen Antragstellern ist in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator parallel zur Antragstellung über ASTRONET je ein korrespondierender förmlicher Förderantrag in schriftlicher und elektronischer Form dem genannten Projektträger des BMBF auf dem Postweg vorzulegen. Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird dringend empfohlen ( http://www.kp.dlr.de/profi/easy ).

ASTRONET und die beteiligten Förderinstitutionen werden bei der Endauswahl der förderfähigen Projekte durch unabhängige Gutachter fachlich beraten. Das Votum des Gutachtergremiums dient als Entscheidungsgrundlage und trägt empfehlenden Charakter. Die Antragsteller werden von den Gutachterberichten in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Die Förderanträge stehen im Wettbewerb zueinander. Unter Anwendung der von ASTRONET genannten Kriterien

  • Wissenschaftliche und/oder technologische Exzellenz
    • wissenschaftliche Qualität des Forschungsplan
    • Realisierbarkeit des Forschungsplans
  • Durchführung
    • Kompetenz der Antragsteller
    • Qualität des Forschungsumfeldes
    • Begründung der beantragten Mittel
  • wissenschaftlich-technisches Potential
    • Neuartigkeit des Vorhabens
    • Mehrwert der Zusammenarbeit
    • Nutzen für die wissenschaftliche Gemeinschaft

erfolgt eine Prioritätensetzung. Die endgültige Förderentscheidung obliegt der jeweiligen an der Ausschreibung beteiligten Förderinstitution; im Falle deutscher Antragsteller ist dies das BMBF.

Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Januar 2009

Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von maximal drei Jahren ausgerichtet sein.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 1. Februar 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Rainer Koepke

1

http://www.eso.org/public/outreach/press-rel/pr-2007/Astronet_ScienceVision.pdf

2

Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens zwei wissenschaftliche Einrichtungen projektbezogen zusammenarbeiten. Nähere Auskünfte erteilt der in Ziff. 7 genannte Projektträger des

BMBF

.