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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Fördermaßnahme „Wettbewerb Energieeffiziente Stadt“ im Rahmen des Förderkonzepts "Grundlagenforschung Energie 2020+"

Präambel

Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele für den Klimaschutz gesetzt. Zur Erreichung dieser Ziele ist vor allem ein effizienterer Umgang mit Energie unerlässlich. Die Städte und Kommunen sind in diesem Zusammenhang Dreh- und Angelpunkt für viele der notwendigen Energieeffizienzverbesserungen, um eine wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche nachhaltige Energieversorgung zu erreichen.

Städte und Kommunen geben in ihrem Bereich die Randbedingungen für die Realisierung von Energieeffizienzverbesserungen vor, z.B. im Rahmen von Bebauungsplänen und Vorgaben für die Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus sind sie Anteilseigner der kommunalen und regionalen Gesellschaften (z. B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaften) und haben somit Einfluss auf die Energieeffizienz städtischer Versorgungsstrukturen.

Bislang gemachte Erfahrungen zeigen, dass die selbst gesetzten örtlichen Klimaschutzziele nicht wegen mangelnder Technik oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht erreicht werden - insbesondere nicht beim heutigen Energiepreisniveau. Es bedarf vielmehr des Wissens im Detail über die örtlich am besten geeigneten Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Strategie. Für die Entwicklung dieser Strategie ist eine ganzheitliche Analyse der Energieverbrauchs- und -versorgungssituation unter Einbeziehung aller relevanten Akteure einschließlich der Einwohner erforderlich. Dienstleistungen, auch im Umfeld der Energieversorgung, können maßgeblich zu innovativen Konzepten beitragen und haben daher besondere Bedeutung.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Städte sind in einem ständigen Wandel begriffen. Dieser Wandel wird in den kommenden Jahrzehnten durch massive demografische Veränderungen, durch Wertewandel sowie Veränderungen in der Arbeitswelt, der Mobilität, des Freizeitverhaltens und nicht zuletzt aufgrund technischer Entwicklungen stärker und schneller von statten gehen als je zuvor. Da Ausmaß und Richtung solcher Veränderungen nur in seltenen Fällen genau zu erfassen sind, müssen Entscheidungen über technische Systeme im Energieversorgungsbereich einer Stadt in einer ganzheitlichen Betrachtung mit größtmöglicher Flexibilität getroffen werden.

Im Rahmen der Forschungsunion zur Hightech-Strategie der Bundesregierung sowie auch in der Arbeitsgruppe 3 „Forschung und Energieeffizienz“ des Energiegipfels der Bundesregierung ist das Thema „Energieeffiziente Stadt“ ab Mitte 2006 diskutiert worden, und es wurde empfohlen, sich dieses Themas verstärkt anzunehmen.

Die Forschungsunion hatte vor allem vorgeschlagen, verschiedene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu diesem Thema zu bündeln. Zudem sollte die Dienstleistungsforschung stärker in die Forschungsförderung integriert werden. Der Vorschlag ist, seitdem er in der Forschungsunion das erste Mal dargestellt wurde, zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bundesressorts diskutiert worden.

Das BMWi hat im November 2007 einen neuen Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadt“ im Rahmen seiner Energieforschung im Bereich der „Rationellen Energieverwendung“ veröffentlicht. Hiermit sollen bisherige Forschungsaktivitäten aus den Bereichen energetische Gebäudesanierung, energieeffiziente Versorgungskonzepte und neue Energietechnologien integrativ in Kommunen angewandt und Synergien genutzt werden. Demonstrationsprojekte, die die Verbesserung der Energieeffizienz ganzer Siedlungsgebiete bzw. typischer Stadtteile (Quartiere) im Fokus haben, sollen dabei als öffentlichkeitswirksame Multiplikatoren dienen.

Da es beim Förderschwerpunkt des BMWi vor allem um die Demonstration bereits entwickelter Technologien geht, soll sich der Wettbewerb des BMBF insbesondere auf folgende Punkte konzentrieren:

  • Den Systemgedanken, d. h. den Wechselwirkungen zwischen verschiedenen städtischen Funktionsbereichen, deren Energieversorgung und den verschiedenen kommunalen Handlungsebenen soll eine besondere Bedeutung zukommen
  • Die zukunftsweisenden Ideen, sie sollen vor allem in den Projekten bearbeitet werden
  • Die Dienstleistungen, d. h., die vom BMBF zu fördernden Projekte sollen sich mit der Möglichkeit von Innovationen aus dem Bereich der Dienstleistungen, auch über die Dienstleistung der Energieversorgung hinaus, auseinandersetzen. Dienstleistungsaspekte sind als wichtiger Bestandteil der systemischen Sicht ausdrücklich mit zu berücksichtigen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Mit dem Wettbewerb „Energieeffiziente Stadt“ will das BMBF systemorientierte Aspekte aufgreifen. Es geht um die Erforschung ganzer Energie- bzw. Versorgungssysteme. Es sollen neuartige Konzepte für eine effizientere Energienutzung in Städten entwickelt, modellhaft umgesetzt und verbreitet werden. Dabei müssen die zukünftigen Entwicklungsszenarien unserer Städte berücksichtigt werden. Der Wettbewerb zielt auf die Stadt als rechtlich klar umrissene eigenständige Organisationsform öffentlichen Lebens. Sie umfasst die ganze Komplexität der Energieverwendung und hat ein entsprechend vielfältiges Potenzial der Effizienzsteigerung und Energieeinsparung. In Städten gibt es unterschiedliche Instanzen, die in Kooperation mit Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunalverwaltung innovative technische Lösungen für mehr Energieeffizienz und damit auch neue Dienstleistungen, Verfahren und Organisationsformen für das Leben und Wirtschaften entwickeln können.

Form des Wettbewerbs

Der Wettbewerb gliedert sich in drei Phasen:

  • Ideenskizze; ca. 10-15 Seiten mit Darlegung der Idee; Anforderungen s. u.
  • Erarbeitung von 10-15 Umsetzungskonzepten mit einer Fördersumme von jeweils 100 000 – 200 000 €; diese Konzepte werden aus den eingereichten Ideenskizzen ausgewählt. In dieser Phase kann den ausgewählten Kommunen auch ein begleitendes Coaching (durch eine parallel laufende Begleitforschung) angeboten werden.
  • 3-5 Umsetzungsprojekte in unterschiedlichen Gemeindegrößenklassen mit einer Fördersumme von jeweils ca. 1 Mio € pro Jahr (für 3-5 Jahre); diese werden nach Abschluss der Konzeptphase aus den Umsetzungskonzepten ausgewählt.

Förderziele

  • Die teilnehmenden Städte sollen eine Reduktion ihres Energiebedarfs um einen bestimmten Prozentsatz innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums anstreben. Hierbei sind die von der Bundesregierung definierten Ziele für den Klimaschutz (40 % CO2-Einsparung bis 2020) als Mindestmaß zugrunde zu legen.
  • Es sollen innovative Strategien, Technologien, Instrumente und Dienstleistungen zur Umwandlung einer „normalen“ Stadt in eine „energieeffiziente“ Stadt entwickelt und erprobt werden. Dabei sind vor allem zukunftsweisende Ansätze förderwürdig. Hiervon werden Impulse für innovative Strukturen und Prozesse bis hin zur Veränderung bzw. Neugestaltung städtischer Funktionsbereiche und Wertschöpfungsketten erwartet.

Inhaltliche Orientierung

Der Lebensraum Stadt soll als Gesamtsystem betrachtet werden. Folgende kommunale Handlungsfelder spielen in diesem Gesamtsystem beispielsweise eine Rolle:

  • Wohnen
  • Arbeiten
  • Ausbildung
  • Versorgung (einschließlich medizinischer Versorgung und Pflege)
  • Kultur und Freizeit
  • Verkehr und Transport

Um die gewünschte signifikante Reduktion des Energieverbrauchs in der Stadt erreichen zu können, kann bei den zu fördernden Konzepten eine Fokussierung auf Bereiche hohen Energieverbrauchs erfolgen.

Es sollen innovative Methoden, Konzepte und Modelle der Planungswissenschaften (Operations Research) auf typische oder zukunftsweisende städtische Funktionsbereiche hauptsächlich unter Energieversorgungsgesichtspunkten aber auch unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Randbedingungen entwickelt werden und zum Einsatz kommen. Folgende Aspekte könnten dabei von Bedeutung sein:

  • Umfassende Betrachtung des Energieversorgungssystems einer Kommune
  • Fortführung von Vernetzungsgedanken in Energiesystemen
  • Planung und Abwägung zentraler kontra dezentraler Energieversorgung
  • Planung städtischer Energie- und Wasserver- und -entsorgungssysteme
  • Mobilität (z. B. Verkehrssteuerung)
  • Städtische Beleuchtungskonzepte und Lichtnutzung
  • Energienutzungskonzepte und Akzeptanzfragen im Städtevergleich
  • Entwicklung von Methoden zur Priorisierung von Investitionen
  • Bilanzierung von Energieströmen und Emissionen
  • Steuerung der Energieversorgung: Vorhersage des Stromverbrauchs, Spitzenlastzeiten – gesamtstädtisches Energieoptimierungssystem
  • Auswirkungen von Energiekrisen auf Städte: Möglichkeiten einer an lokale Belange angepassten Energiepolitik, Analyse der Reaktionen auf Energiekrisen in der Geschichte, Politische Steuerung von Energiefragen
  • Kosten-Nutzen-Betrachtung aus kommunaler Sicht (z.B. interkommunale Wettbewerbsfähigkeit)
  • Überwindung von Barrieren beispielsweise finanzieller, struktureller oder rechtlicher Art
  • Gestaltung von Geschäftsprozessen, die Investitionen für Energieeffizienz marktgängig machen, u. a. durch Entwicklung neuer Finanzierungswerkzeuge bzw. Geschäftsmodelle (z. B. durch lokale Finanzdienstleister, die lange Amortisationszeiträume möglich machen)
  • Konzepte zur Akzeptanz in der Bevölkerung und zur Kundenintegration
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen, z. B. bei der Verbreitung von Maßnahmen zu Klimaschutz und Energieeffizienz sowie zur Sicherung der Nachhaltigkeit
  • Energienutzung und gesellschaftliche Entwicklung
  • Sicherstellung der Umsetzung (z. B. durch die Einbindung lokaler Akteure)
  • Aufbau und Entwicklung, Organisation geeigneter kommunaler Strukturen, z. B. durch geeignete Dienstleistungen
  • Übertragung und Bereitstellung von Erfahrungen für andere Städte

Bilanzierung von Erfolg und Wirkung

Wirkungen und quantitative Erfolge der geplanten und der umgesetzten Maßnahmen müssen während und zum Abschluss der Förderphasen bilanziert werden. Aufgrund der Unterschiedlichkeit von Städten und Kommunen wird kein aufwändiges einheitliches Bilanzierungssystem zur Quantifizierung des Ist-Standes und der Wirkungen für einen interkommunalen Vergleich vorgegeben. Die Kommune ist aber verpflichtet, ein enges Bewertungssystem mit Erfolgsindikatoren und einer Ausgangsbilanz zu entwickeln (z. B. hinsichtlich der erzielten CO2-Einsparungen, orientiert an den energie- und klimapolitischen
Zielen der Bundesregierung), an Hand derer die Entwicklung zu einer energieeffizienten Kommune verfolgt und beurteilt werden kann.

3. Zuwendungsverfahren

3.1 Ansprechpartner und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner: Dr. Hans-Joachim Krebs
(Tel.: 02461/61-4624; E-Mail: h.-j.krebs@fz-juelich.de
Themenfeld: Grundlagenforschung Energie

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträgern PtJ angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen:

Skizzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline
Anträge: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

3.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projektträger Jülich (PtJ: http://www.fz-juelich.de/ptj ) unter der o.a. Anschrift bis spätestens 01.08.2008 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Partner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von 10 bis 15 DIN A4-Seiten ein.

Die Projektskizze muss eine Darstellung mit folgender Gliederung enthalten:

  1. Ziele
    • Geltungsbereich der Projekte, Untersuchungsmethoden und Hauptziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, Systemansatz und Zukunftspotential der angestrebten Innovationen
    • Übertragbarkeit, Anwendungspotential
    • Projektkonsortium als Folge der wissenschaftlichen Fragestellungen und einzusetzenden Methoden im Bereich Operations Research und ggf. weiterer Disziplinen: Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • Einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. inkl. Unterauftragnehmer), einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Realisierungsplan (dauerhafte Verankerung in der Kommune)
  5. Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner)
  6. Netzplan (Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen)
  7. Finanzierungsplan (überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner)

Insbesondere sollte in der Skizze auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Erwartete quantitative und qualitative Wirkung
  • Kriterien für die Bilanzierung von Wirkungen und zum Fortschrittsnachweis
  • Berücksichtigung relevanter kommunaler Handlungsfelder
  • Innovationsgehalt
  • Berücksichtigung der Grundsätze zum „Service Engineering“
  • Übertragbarkeit auf andere Kommunen
  • Angaben zu einer möglichen Begleitforschung.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

3.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Qualität des Projektkonsortiums
  • Qualität und Belastbarkeit des Verwertungskonzepts
  • Systemische Gesamtbetrachtung der Stadt
  • Erwartete Wirkung
  • Dauerhaftigkeit
  • Realisierbarkeit
  • Übertragbarkeit
  • Vorbildcharakter
  • Repräsentativität
  • Methodik
  • Strukturelle Einbindung

Das BMBF und der beteiligte Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch eine unabhängige Expertenrunde beraten zu lassen. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Ein politischer Beschluss der Kommune ist sowohl für die Konzeptphase als auch für die Umsetzungsphase Voraussetzung für eine Förderung. Außerdem wird die Teilnahme an begleitender Evaluierungsforschung vorausgesetzt.

4. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie andere Institutionen (z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und andere Konsortien), mit Kommunen als Kooperationspartner

Räumliche Geltungsbereiche müssen Gemeindegebiete, Stadtteile, Städte oder Gebiete kooperierender Kommunen sein.

5. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

6. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Kommunen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bonn, den 09. April 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Karl Wollin