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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Altersgerechter Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben - AAL“

Die Bekanntmachung erfolgt in Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Beabsichtigt ist es, neue Impulse für die direkte Umsetzung von Forschungsergebnissen in Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie deren schnelle Verbreitung zu geben. Die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft, Dienstleistern, Sozialverbänden und Selbsthilfegruppen sowie Kranken- und Pflegekassen soll dabei auf wichtigen Innovationsfeldern intensiviert werden. Anwendungen neuer Technologien sollen frühzeitig erkannt und genutzt werden.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der demografische Wandel verändert unser Land. Im Jahr 2035 wird Deutschland eine der ältesten Bevölkerungen der Welt haben. Mehr als die Hälfte der Menschen wird dann 50 Jahre und älter, jeder dritte Mensch älter als 60 sein. Dies ist eine Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf Grundlage des Rahmenprogramms „Mikrosysteme“ und des Forschungsprogramms „IKT2020“ im Schwerpunkt Kommunikationstechnik die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ein hohes Innovationspotenzial für das Thema „Bildung und Forschung für die ältere Generation“ besitzen. Die Förderung ist gezielt auf die Lösung von Problemen der älteren Generation, insbesondere bei der Aufrechterhaltung von Selbständigkeit in einer bekannten häuslichen Umgebung, gerichtet. Durch eine frühzeitige Positionierung auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt werden Chancen des demografischen Wandels wirtschaftlich nutzbar. Darin liegen auch Potenziale für neue Märkte. So kann die demographische Entwicklung zu einem Motor für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung werden, sowie neue Exportchancen eröffnen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren technologischen Herausforderungen für „Altersgerechte Assistenzsysteme“, die eine Interaktion zwischen technischen und sozialen Systemen verbessern. Gefordert ist die Entwicklung und Integration von innovativen Ansätzen der Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere Mikrosystemtechnik . Ein wesentliches Ziel ist eine einfache Bedienbarkeit und eine nachträgliche Installierbarkeit der Assistenzsysteme. Das geplante Gesamtsystem muss deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Folgende vier Aspekte müssen Bestandteil anwendungsorientierter Verbundprojekte im Sinne eines ganzheitlichen Lösungsansatzes sein:

  • So lang wie möglich unabhängig zu Hause leben

    Eine hohe gesellschaftliche und individuelle Relevanz besteht darin, älteren Menschen so lange wie möglich ein Leben in der gewohnten und vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Zusätzlich sollen Krankenhausaufenthalte und Heimeinweisungen reduziert bzw. vermieden werden. Hierzu ist es notwendig, altersbedingte Funktionseinschränkungen vorzubeugen, diese auszugleichen und gesellschaftstypische oder chronische Krankheiten durch Prävention zu vermeiden bzw. in ihren Auswirkungen abzuschwächen. Sowohl altersspezifische körperliche, funktionale Einschränkungen (z. B. sensorische Verluste wie Sehen und Hören) und kognitive Beeinträchtigungen als auch altersspezifische Erkrankungen (z. B. an Gelenken, Muskeln, Knochen/Skelettsystem) und körperlich-organische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Schlaganfall) können zu Aktivitätseinschränkungen führen. Die Pflegebedürftigkeit steigt, wenn Basisaktivitäten, wie die selbständige Pflege und Versorgung der eigenen Person (z. B. Essen, Trinken, Baden, Duschen, An- und Ausziehen, ins Bett gelangen, aus dem Bett aufstehen), oder auch komplexere Tätigkeiten (z. B. Wäsche waschen, Wohnung reinigen, Mahlzeiten zubereiten, einkaufen, finanzielle Angelegenheiten regeln) nicht mehr gewährleistet sind. Ein wichtiger Aspekt ist auch die frühzeitige Entlassung älterer Personen aus einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung und deren z. B. technologisch abgesicherte Rekonvaleszenz in ihrer häuslichen Umgebung. Neue patientennahe Sensorik und Telekommunikationsdienste bieten Möglichkeiten der Fernunterstützung und verringern damit Gesundheitsrisiken im häuslichen Umfeld, geben älteren Menschen Sicherheit und helfen, soziale Kontakte zu erhalten. Der Aspekt „So lang wie möglich unabhängig zu Hause Leben“ sollte die bisherigen Erkenntnisse aus der Bekanntmachung „Technologie und Dienstleistungen im demografischen Wandel; insbesondere das Themenfeld „Häusliches Wohnen“, berücksichtigen.
  • Regionale Vernetzung der Partner

    Erwartet werden Lösungen mit ganzheitlichem Ansatz, die auf neuen Technologien und Dienstleistungen basieren. Hierfür ist eine regionale Konzentration insbesondere der Umsetzung sinnvoll. Durch lokale, interdisziplinäre Verbünde können spezifische regionale Besonderheiten z. B. einer städtischen oder ländlichen Umgebung gezielter adressiert werden. Diese Verbünde sollen aus zentralen Gliedern der Wertschöpfungskette wie Anbietern der Gesamtsysteme, Unternehmen, Dienstleistern, Wohnungswirtschaft, Ärzten, Krankenkassen, Nutzern, Betroffenenverbänden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Landespolitik bestehen.
  • Vorhalt belastbarer Geschäftsmodelle

    Ziel ist eine Umsetzung der Ergebnisse in marktfähige und für eine breite Schicht bezahlbare Produkte und Dienstleistungen. Voraussetzung hierfür sind belastbare Geschäftsmodelle, die alle Stufen der Wertschöpfungskette einbeziehen. Daher ist die Darstellung entsprechender Geschäftsmodelle inkl. der Finanzierung und Refinanzierung ein zentraler Bestandteil der Projektskizze mit hoher Bedeutung. Die Geschäftsmodelle sollen unter besonderer Berücksichtigung der Kenntnis gegenwärtiger Dienstleistungsforschung entwickelt und konzipiert sein. Am Verbund ist in jedem Fall ein kommerzieller Anbieter des Produktes oder der Dienstleistung mit nachweisbarem Marktzugang maßgeblich zu beteiligen. Ferner werden Projekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führen. Die Ergebnisse sollen unter realen Bedingungen entwickelt und evaluiert werden. Gefordert wird eine Bewertung sowohl aus Nutzerperspektive, als auch aus ökonomischer und regionaler Perspektive.
  • Einbindung in eine übergeordnete Begleitforschung

    Die Fördermaßnahme "Altersgerechter Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben (AAL)“ berücksichtigt auch die Überwindung nichttechnischer Innovationsbarrieren. Dazu gehören u. a. Themen der Standardisierung, ggf. Zulassung als Medizinprodukt, Marktzugang und ggf. Kostenübernahme durch das Gesundheitssystem. Hierzu wird begleitend zu den industriellen Verbundprojekten eine Begleitforschung durchgeführt, die diese übergeordneten Aspekte bearbeiten wird. Die Begleitforschung ist nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung. Die Koordinatoren der ausgewählten industriellen Verbundprojekte werden in die strategische Arbeit der Begleitforschung als Beirat einbezogen. Eine aktive Mitarbeit wird vorausgesetzt. Dafür sollen in den Arbeitsplänen Ressourcen vorgehalten werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU - Definition der Europäischen Kommission siehe http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ) sowie Träger, Leistungserbringer und Verbände des Gesundheitssystems. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (anwendergeführte Verbundprojekte). An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist von den Partnern der zentrale Anbieter des Gesamtsystems zu benennen.

Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit der Begleitforschung und anderen Verbünden erwartet. Aufgrund der Bedeutung des Themas für die Gesellschaft wird weiterhin die Mitarbeit an innovationsunterstützenden Maßnahmen des BMBF mit über das Projekt hinausgehender breiter Öffentlichkeitswirksamkeit erwartet.

Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zur breiten Anwendung bringen wollen und können.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von kleinen und mittleren Unternehmen eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF die Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und den für Kommunikationstechnologien zuständigen Projektträger im DLR (Linder Höhe, 51147 Köln) beauftragt. Ansprechpartner ist:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Mikrosystemtechnik
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030/310078-101
Internet: https://www.foerderinfo.bund.de/de/neue-werkstoffe-und-materialien-198.php

Ansprechpartnerin: Christine Weiß

Die Vordrucke für Förderanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse Internet abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

7.2 Vorlage von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger Mikrosystemtechnik der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 15. September 2008 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter: Internet in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten. Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Grobkonzept sollen die Ziele des Verbundprojektes, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Standes von Forschung und Technologie sowie der Relevanz für die Mikrosystemtechnik bzw. die Kommunikationstechnik erläutert werden.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept/Geschäftsmodel vorgelegt werden. In diesem müssen Marktpotenziale und Verwertungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden.

Ein Gliederungsvorschlag für die Projektskizze steht unter Internet . Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI/VDE-IT Kontakt aufzunehmen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
  • Beiträge zur Problemlösung (z. B. Steigerung von Lebensqualität und Kostensenkung), Neuheit und Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Hebelwirkung,
  • wissenschaftlich-technische Qualität der Projektskizze und Anwendungsbezug,
  • Vollständigkeit der Umsetzungskette, Berücksichtigung aller relevanten Akteure,
  • Zusammensetzung des Verbundes und Qualifikation der Partner,
  • Einbindung von KMU und Endnutzern,
  • Qualität des Verwertungskonzeptes / Geschäftsmodells,
  • Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.

An der Auswahlrunde wird ein unabhängiger Expertenkreis beteiligt. Dessen Votum ist eine Entscheidungsgrundlage für den Zuwendungsgeber. Die endgültige Entscheidung über die Zuwendung behält sich der Zuwendungsgeber vor.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung entschieden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.4 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahren (vgl. 7.3) erfolgreich gewesen und sollen im Rahmen eines FuE-Unterauftrages in die Verbundprojekte eingebunden werden bzw. sind zur Antragstellung aufgefordert worden, besteht für sie eine zusätzliche Möglichkeit für eine weitere Förderung. Die dafür benötigten Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe – Neue Technologien“ zum obigen Themenfeld beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten, separaten Förderantrags müssen mit obigem Projektthema in Zusammenhang stehen. Die thematische Nähe muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen.
Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, etc.) erhalten Sie beim BMBF, Fachreferat 515 „Forschung an Fachhochschulen“, Heinemannstr. 2, 53173 Bonn, Tel.: 0228/ 57-3275, ebenso wie die „Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen“.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. April 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Finking