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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Balance von Flexibilität und Stabilität in einer sich wandelnden Arbeitswelt“ im Rahmen des Programms „Arbeiten - Lernen - Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des BMBF-Forschungs- und Entwicklungsprogramms „Arbeiten – Lernen - Kompetenzen entwickeln. Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ (ALK), Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Balance von Flexibilität und Stabilität in einer sich wandelnden Arbeitswelt“ zu fördern.

Angesichts der hohen Wettbewerbsintensität im (globalisierten) Markt, der Diffusion neuer Technologien sowie der sozialen und demografischen Entwicklung in der Gesellschaft steigt der Veränderungsdruck für Unternehmen. Zusätzlich verstärken sich stetig wandelnde Bedingungen auf den Kapitalmärkten in allen modernen Gesellschaften die Notwendigkeit, die Anpassungsfähigkeit ihrer Produktions- und Dienstleistungsprozesse zu erhöhen. Als zentrale Voraussetzung für die Bewältigung dieses Strukturwandels, für Wirtschaftswachstum und für den Abbau von Arbeitslosigkeit gilt Flexibilität. Gleichzeitig steht dieser Notwendigkeit von Veränderungen das Bedürfnis von Menschen und Organisationen nach Verlässlichkeit und Stabilität gegenüber. Insgesamt geht es um eine gesellschaftliche Kultur der Veränderungsfähigkeit ebenso wie um individuelle Einstellungen und Unternehmenskulturen. Welche Merkmale derartige „Veränderungskulturen“ ausmachen, ist noch nicht hinreichend erforscht. Entsprechend soll die Förderbekanntmachung ausloten, welche Chancen und Risiken sich in der modernen Arbeitswelt beim Ausbalancieren der Ambivalenz zwischen Stabilität und Flexibilität zur Förderung von Innovationsfähigkeit nutzen lassen.

Für die Arbeitsforschung stehen hierbei vor allem drei Entwicklungslinien im Mittelpunkt, die immer Unternehmen und deren Organisation sowie die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen gleichermaßen betreffen:

  • Zunehmende Rationalisierung, Einführung neuer Produktionskonzepte, Dezentralisierung, Vermarktlichung, Internationalisierung und das schnelle „Verfallsdatum“ von Wissen führen zu tief greifenden Veränderungen in den Unternehmensstrukturen und werden von geänderten Arbeitsformen und -bedingungen begleitet.
  • Zunehmende Verbreitung neuer Beschäftigungsverhältnisse „destandardisiert“ die Erwerbsarbeit. Sie geht mit einem tendenziell sinkenden Anteil an Vollzeitbeschäftigung einher. Im Zuge dieser Entwicklung werden gleichzeitig neue leistungsorientierte Konzepte der indirekten Steuerung beispielsweise durch Zielvereinbarungen, neue Entlohnungsformen und Selbstorganisation durchgesetzt.
  • Auch bei der Vollzeitbeschäftigung ist eine zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeit, Qualifikationsanforderungen, Arbeitsort, Entlohnung, Erwerbsbiographie etc. festzustellen.

Trotz der gegenwärtig besonders betonten Rolle von Flexibilität in der Wettbewerbs- und Standortdiskussion ist Stabilität ein bedeutendes und wesentlich weniger erforschtes Element im Innovationsprozess. Auch dies betrifft die Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen: Denn ohne ein Mindestmaß an Stabilität sind weder Arbeitsplatzsicherheit, planbare Erwerbsbiographien noch Kundenbindung, Einzigartigkeit, Personal- und Organisationsentwicklung etc. möglich. Es geht also um eine Balance zwischen Flexibilität und Stabilität, aus der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit entstehen.

Aufgabe der Forschung und Entwicklung ist es, in Verbundvorhaben Widersprüche in diesem Prozess aufzudecken sowie Theorien, Modelle und Konzepte zu entwickeln, die Innovationsfähigkeit durch eine Balance zwischen Flexibilität und Stabilität schaffen. Die Umsetzung derartiger Konzepte in Unternehmen und Arbeitsprozessen ist dabei nicht nur eine Aufgabe der Arbeitsgestaltung, sondern ebenso Aufgabe der Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungen können – nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen – aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Für die Förderung wurden drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche definiert. Von Projekten, die in diesen thematischen Feldern gefördert werden, wird erwartet, dass sie

  • eine Zustandsbeschreibung hinsichtlich der Treiber und Hemmnisse im jeweiligen Anwendungsbeispiel liefern,
  • (mindestens) ein Konzept/Modell erarbeiten, das auch den Umgang mit dem demografischen Wandel berücksichtigt und
  • eine pilotmäßige Anwendung des Konzepts/Modells bei Praxispartnern erfolgt.

Die Untersuchung (Nr. 2.5) konzentriert sich auf die Erarbeitung und Dokumentation von Entwicklungen im gesamten Feld der Innovationsfähigkeit in einer demographisch gewandelten Arbeitswelt sowie auf den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengleichheit.

2.1 Vertrauenskulturen und Innovationsstrategien

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung und von entscheidender Bedeutung für Innovationsprozesse. Dabei werden unterschiedlichste Aspekte im Vertrauensbegriff verbunden bzw. vermischt: Es geht um Vertrauen in eine angemessene Bezahlung ebenso wie um Vertrauen in sichere Arbeitsplätze. „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ gilt als eine Qualität von Teams und wird in unterschiedlichen Unternehmenskulturen unterschiedlich ausgestaltet. Aus dieser Unterschiedlichkeit erwachsen Potenziale für Innovationen, die aus der Balance von Flexibilität und Stabilität gespeist werden:

  • Erforschung und Entwicklung von Vertrauenskonzepten, die in konkreten Anwendungssituationen hinsichtlich ihrer Wirkungen auf horizontale und vertikale Vertrauensbeziehungen hin erprobt werden können (horizontal: Beziehung der Beschäftigten untereinander, vertikal: Beziehung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten).
  • Modellhafte Entwicklung von Vertrauensmanagement in Unternehmen unter den Bedingungen zunehmender Flexibilisierung und mit Blick auf Partizipationsverfahren.
  • Darstellung der Aspekte von Vertrauen, die trotz unsicheren Ausgangs von Innovationsprozessen als stabil (unumstößlich) gelten und solchen, die flexibel (verhandelbar) gehandhabt werden.

2.2 Strategien interner und externer Flexibilisierung

Unternehmen, die sich steigenden Flexibilisierungsansprüchen stellen, verfolgen entweder eine Strategie der externen Flexibilisierung (Abschluss befristeter Arbeitsverträge, Nutzung von Leiharbeit, Outsourcing etc.) oder der internen Flexibilisierung (Auf- und Abbau von Überstunden, flexible Arbeitszeitmodelle etc.). Externe Flexibilisierung reagiert dabei am wenigsten auf Stabilitätsbelange und kann im Extremfall zur Auflösung des Unternehmens und zu einer Vielzahl von Neugründungen führen. Interne Flexibilität hingegen setzt auf einen „Kernbestand“ im Unternehmen und berücksichtigt auch dessen Stabilitätsanforderungen.

Eine dritte Option besteht darin, mit der Steigerung der Flexibilität der individuellen Kompetenzen der Belegschaftsmitglieder zu antworten, indem diese strukturell neues Wissen (auch selbstorganisiert) erwerben und ausbauen. Parallel dazu sind organisationale Kompetenzen zu entwickeln und flexibel zu halten. Alle Strategien bedürfen gezielter Personal- und Organisationsentwicklung. Da die unterschiedlichen Strategien in ihren Stärken und Schwächen verschieden sind, bieten sie Ansatzpunkte für die Gestaltung der Balance zwischen Flexibilität und Stabilität.

Dazu sind:

  • Konzepte und Ansätze zu entwickeln, die diese unterschiedlichen Strategien, ihre Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen beschreiben und in Anwendungsprojekten überprüfen.
  • Kriterien zu entwickeln, nach welchen Rahmenbedingungen Unternehmen entscheiden können, welche dieser Strategien für sie am besten geeignet sind.
  • Instrumente zur Überprüfung von Kompetenzniveaus zu erarbeiten, die aufgrund der Flexibilisierungsstrategien und damit verbundener Änderungen in der Arbeitsorganisation erworben wurden.

2.3 Förderung der Innovationsfähigkeit durch das Prinzip der Work-Life-Balance

Vorhersehbare, strukturierte Erwerbsbiographien werden zunehmend von diskontinuierlichen Erwerbskarrieren mit mehreren Berufs- und Betriebswechseln sowie Phasen von Nichterwerbsarbeit abgelöst. Damit wird die persönliche Zukunft weniger vorhersehbar und unsicherer. Konzepte wie die Work-Life-Balance stellen eine Möglichkeit dar, Flexibilisierung nicht nur als Risiko zu werten, sondern sie als eine Chance zu nutzen, Erwerbsarbeit und Privatleben, das auch freiwilliges gesellschaftliches Engagement einschließt, verträglich miteinander zu verbinden.

Einem derartigen Konzept, das die beiden „Welten“ verbinden will, stellt sich die Frage der Flexibilität und Stabilität doppelt. Ein ausbalancierter Umgang mit Flexibilität und Stabilität kann sowohl in der Arbeitswelt als auch im außerbetrieblichen Tätigkeitsbereich gelingen.

Wichtige Ansatzpunkte für eine Ausgewogenheit zwischen Flexibilität und Stabilität sind:

  • Konzepte und Theorien zu entwickeln, die die verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit und unterschiedliche Bewältigungsstrategien untersuchen und die betriebliche Belange ebenso reflektieren wie die Bedürfnisse der Menschen bezüglich Sinn erfüllender Lebensgestaltung insgesamt.
  • Instrumente, Lösungen und Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben, die Unternehmen wie Beschäftigten den Umgang mit Flexibilisierungsanforderungen ermöglichen, ohne die Stabilitätsvoraussetzungen im privaten Bereich (Familienleben und andere Tätigkeiten im sozialen Umfeld) zu zerstören.
  • Instrumente, Lösungen und Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben, die einen flexiblen Umgang mit Erfordernissen des privaten Bereichs ermöglichen, ohne die Stabilitätsvoraussetzungen in den Unternehmen und den Unternehmensnetzen zu zerstören und die darüber hinaus Stabilität für die Menschen erhalten (einschließlich ihres Selbstvertrauens bzw. ihrer Selbstsicherheit).

2.4 Metaprojekt

Gefördert werden soll ein Vorhaben, das

  • Maßnahmen zur Umsetzung und zum Transfer der in den thematischen Feldern geförderten Projekte in Kooperation mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Forschungsteam unterstützt,
  • die Aufgabe eines „Mediators“ übernimmt, indem es die Aktivitäten anderer Organisationen (z.B. der EU oder INQA) verfolgt und für diesen Förderschwerpunkt Kooperationsaufgaben wahrnimmt und bündelt sowie
  • den Förderschwerpunkt unterstützend begleitet, verbunden mit der Zielstellung, die Bedeutung der Ergebnisse für Politik und Gesellschaft herauszuarbeiten.

Förderhinweis: Das Einreichen einer Projektskizze für ein Metaprojekt schließt die Förderung eines anderen Einzelprojektes im Rahmen dieser Bekanntmachung aus.

2.5 Untersuchung

Gefördert wird eine Untersuchung, die sich mit der Verwirklichung des gesellschaftlichen Anspruchs von Chancengleichheit beschäftigt und insbesondere den Abbau von geschlechts- und alternsbedingten Benachteiligungen in den Mittelpunkt stellt. Eine Beschreibung unterschiedlicher Lebensstile als Ausdruck des Umgangs mit Erwerbsarbeit und individueller Lebensgestaltung sowie das Herausarbeiten von Unternehmenstypen, die charakteristisch sind für die erfolgreiche Gestaltung von Flexibilitäts- und Stabilitätsanforderungen, soll enthalten sein.

Von Interesse ist darüber hinaus die Erfassung und Bewertung zukunftsorientierter Lebensentwürfe unterschiedlicher sozialer Gruppen (Auszubildende, Studierende, Facharbeiter und Selbständige), um damit eine Antwort auf die Frage nach einer „neuen Solidarität zwischen den Generationen“ zu finden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU sowie Hochschulen (einschließlich Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Organisationen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. (vgl. zur KMU-Definition: http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm ).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus der Wirtschaft und der Wissenschaft zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte).

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen, nachgewiesen an Demonstrations- und Pilotlösungen, die Entwicklung und Realisierung von Konzepten zur Förderung einer ausgewogenen Balance zwischen Stabilität und Flexibilität unterstützen. Es sollen auch Wirtschaftlichkeitspotenziale und Erfolgskriterien aufgezeigt werden. Die Vorschläge sollen sich durch Leitbildfunktion und Referenzcharakter insbesondere zur Stärkung von KMU auszeichnen. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die konkrete unternehmensfunktions- und disziplinenübergreifende Ansätze aufweisen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Der Kooperation mit kompetenten Umsetzungsträgern wird dabei große Bedeutung beigemessen. Eine signifikante Breitenwirkung für KMU wird erwartet.

Multidisziplinäre Forschungsansätze und „ganzheitliche“ Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt zu entnehmen sind (BMBF-Vordruck 0110; im Internet abrufbar unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ). Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den beteiligten Unternehmen anstoßen.

Europäische Kooperation zur Forschung ist erwünscht, auch im Rahmen von EUREKA. Eine Förderung für deutsche Partner in EUREKA-Projekten ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Aufwendungshöhe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Fachhochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Eine Kofinanzierung durch ESF-Mittel ist grundsätzlich möglich.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.
Bei einer ESF-Kofinanzierung finden auch die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung. Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Projektträger im DLR, Projektträger für das BMBF
„Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen“
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
Ansprechpartner:
Dr. Claudius H. Riegler
Telefon 0228 3821-320
Telefax 0228 3821-248
E-Mail: claudius.riegler@dlr.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://pt-ad.pt-dlr.de/de/775.php abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen: https://foerderportal.bund.de/easyonline

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 1. Dezember 2008 zunächst Projektskizzen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (zu Nr. 2.1, 2.2, 2.3) in schriftlicher Form – möglichst unter Nutzung von „easy“ – auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird von den Partnern des Verbundes (Konsortium) zunächst nur eine gemeinsame Projektskizze des koordinierenden Partners mit konkretem Bezug zu dieser Bekanntmachung erwartet.

Projektskizzen zum Metaprojekt (Nr. 2.4) und Projektskizzen zur Untersuchung (Nr. 2.5) sind ebenfalls bis spätestens zum 1. Dezember 2008 vorzulegen.

Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als 10 Seiten folgende Angaben enthalten:

  • Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Vorhabens, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers;
  • Ausgangssituation (einschließlich Stand der Forschung) und spezifischer Bedarf bei den Unternehmen;
  • Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen;
  • Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, soll der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen, Ausnahme: Untersuchung);
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges;
  • Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Wirtschaftspartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufführen);
  • Möglichkeiten zur breiten Nutzung – insbesondere für KMU – sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Wissenschaft, Fachverbänden, Multiplikatoren, Berufsbildung, Fach-/Hochschulausbildung. Die betriebswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potenziellen Anwenderinnen und Anwendern (in einem Arbeitskreis o.ä.) aktiv unterstützt wird.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den festgelegten Kriterien des Programms durch den Projektträger vorgeprüft und danach von unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.

Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bewertungskriterien sind:

  • Einordnung in die thematischen FuE-Bereiche der Förderrichtlinien;
  • Zukunftsorientierung: Neuartigkeit der Fragestellung und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben;
  • Wissenschaftliche Qualität der Projektskizze, insbesondere Reflexion des Forschungsstandes und Klarheit der Projektstruktur;
  • Betriebswirtschaftliche Relevanz: Insgesamt wird die ökonomische, qualifikatorische und organisatorische Gestaltung der Lösung bewertet;
  • Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft;
  • Beitrag zum Erhalt und Verbesserung von Arbeitsplätzen unter den Aspekten demografischer Wandel, Chancengleichheit und Beschäftigungsfähigkeit;
  • Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Ende der Förderung; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien.

Für das Metaprojekt gelten neben den o.a. Bewertungskriterien zu den Vorhaben (Nr. 2.1, 2.2, 2.3) folgende weiteren Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze und Klarheit des Arbeitsplanes,
  • Qualität des Kooperationsansatzes mit anderen Projekten und Partnern sowie Wirksamkeit innerhalb des Förderschwerpunktes und des Programms,
  • Qualität des Kommunikations- und Diffusionskonzeptes, insbesondere für Ergebnisse.

Für die Untersuchung (Nr. 2.5) gelten neben den o.a. Bewertungskriterien folgende weitere Kriterien:

  • wissenschaftliche Qualität der Projektskizze, insbesondere des methodischen Ansatzes und des Lösungsweges sowie
  • angemessene Rezeption der Praxis und Anwendungsbezug der Ergebnisse.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung von „easy“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 5. August 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
316 – 70 592-1/2
Im Auftrag

Ursula Zahn-Elliott