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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien für das Programm „Lernen vor Ort“

Kernelemente des Programms

Mit dem Programm „Lernen vor Ort“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit Bundesmitteln und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der ESF-Förderperiode 2007-2013 gemeinsam mit deutschen Stiftungen erstmalig in Deutschland ausgewählte Kommunen (Kreise, kreisfreie Städte) darin, ein ganzheitliches, kohärentes Management für das Lernen im Lebenslauf zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Programm ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Diese bündelt zentrale Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Ziel, das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite zu verbessern und somit zur Sicherung von Wachstum und Fachkräftenachwuchs beizutragen.

Bildung wird vor allem vor Ort vermittelt: In Städten, Kreisen und Regionen durchlaufen die Menschen ihre Bildungsbiographie – von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Weiterbildung. Damit das Lernen im gesamten Lebenslauf erfolgreich sein kann, müssen die Bildungsstationen und Bildungsangebote vor Ort wie ein stimmiges, integriertes System aufeinander bezogen und abgestimmt sein. Oft sind sie vor Ort jedoch zersplittert und fragmentarisiert. Ziel ist es daher, bestehende Ansätze zur Entwicklung ressortübergreifender kommunaler Initiativen zur Umsetzung des Lebenslangen Lernens im Sinne eines kohärenten Bildungswesens vor Ort zu stärken und beispielhafte Impulse hinsichtlich der Verknüpfung spezifischer kommunaler Strategien zu setzen.

Die Stiftungen sind als Akteure der Bürgergesellschaft bereits als wichtige Impulsgeber für Bildungsinnovationen hervorgetreten. Ihre Kenntnisse, ihre Erfahrungen und ihre Innovationsbereitschaft sollen von den beteiligten Kommunen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft genutzt werden können. Diese Zusammenarbeit bietet die Chance, die einzelnen Profile und Methoden, die die beteiligten Stiftungen im Bildungsbereich entwickelt haben, systematisch an ausgewählten Standorten bei der Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Bildungswesens einzubeziehen, und dadurch Schubkraft für Innovationen in der Kommune zu entwickeln.

Das BMBF greift mit dem Programm „Lernen vor Ort“ die Empfehlungen des Innovationskreises Weiterbildung auf. Es knüpft darüber hinaus an das Aktionsprogramm „Lebensbegleitendes Lernen für alle“ und hier insbesondere an die Ergebnisse und Erfahrungen mit regionalen Netzwerken im Programm „Lernende Regionen“ an. Zu diesem Programm gibt es teilweise inhaltliche Schnittmengen, neuartig - mit Blick auf die Unterstützung kommunaler Bildungs-konzepte - ist jedoch der strukturelle Ansatz einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft.

Die im Rahmen der Vertiefung des Programms „Lernende Regionen“ im Handlungsfeld „Kommunale Kooperation“ entwickelten und erprobten Instrumente sind bei der Durchführung des neuen Förderprogramms ggf. ebenso zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln wie die einschlägigen Ergebnisse aus den BMBF-Programmen "Schule - Wirtschaft/Arbeitsleben" und "Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF-Programm)" sowie die Ergebnisse regionaler Projekte im Rahmen des Jobstarter-Programms.

Mit dem Programm „Lernen vor Ort“ soll das Lernen für den Erwerb und den Ausbau personaler, sozialer und fachlicher Kompetenzen im gesamten Lebenslauf Unterstützung erfahren. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung des Gemeinwesens in den Kommunen, für die Bewältigung des demographischen Wandels und zur Stärkung einer demokratischen Kultur geleistet werden. Für die Kommunen ist das Bildungsniveau ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Bildung ist ein entscheidender Standortfaktor. Kommunen haben daher ein starkes Interesse an einem bestmöglichen und aufeinander abgestimmten Bildungsangebot, das erfolgreiche Bildungsbiographien ermöglicht. Die Bildungssysteme vor Ort legen mit ihren Zielen, Inhalten, Arbeitsformen und Strukturen die Grundlage hierfür. Eine gute Bildungsorganisation erhöht die Bildungsbeteiligung vor Ort und verbessert die Angebote.

Transparente Bildungsangebote und klare Rahmenbedingungen für mögliche Bildungswege ermöglichen den Menschen, sich zu orientieren und ihre Bildungsbiographie eigenverantwortlich zu gestalten. Voraussetzung ist außerdem, dass die unterschiedlichen Bildungsbereiche, die ein Mensch in verschiedenen Phasen seines Lebens durchläuft, aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt sind. Der unmittelbare Bezugsrahmen für jede Bildungsbiographie ist die Kommune. Hier werden die Weichen für den späteren Bildungserfolg gestellt. Insbesondere die verschiedenen Bildungsphasen, angefangen von Kindertageseinrichtungen bis zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, sowie die entsprechenden Übergänge werden wesentlich durch die Akteure in den Kommunen gestaltet.

Das Programm „Lernen vor Ort“ will Kreise und kreisfreie Städte (vgl. Abschnitt 4) auf ihrem Weg zu einem ganzheitlichen Bildungswesen unterstützen, in dessen Mittelpunkt die Menschen und deren Bildungsbiographien stehen. Dabei sollen die Chancen für einen besseren Bildungszugang für viele Menschen verbessert und ein Beitrag zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit geleistet werden.

Das Programm will daher Kreise und kreisfreie Städte mit einer Ausschreibung dazu ermutigen, ein kommunales Bildungsmanagement (weiter) zu entwickeln und dabei mit weiteren Schlüsselakteuren der Bildung zu kooperieren. Zu einer solchen ganzheitlichen Initiative gehört auch, etwaige bereits vor Ort bestehende Programme, Projekte, Ressourcen oder Netzwerke in die Planung einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Hier kommen auch Programme anderer Ressorts in Betracht, wie etwa das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“, oder das vor kurzem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgeschriebene Programm „Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“.

Für die Entwicklung eines kommunalen Bildungsmanagement gibt die Initiative starke Anreize: Zunächst durch eine dreijährige finanzielle Förderung, die durch die inhaltliche Begleitung der ausgewählten Standorte durch kompetente Stiftungen flankiert wird. Für besonders gelungene und transferfähige Vorhaben kann die Förderung dann um zwei weitere Jahre verlängert werden. Die ausgewählten Standorte können so Modelle für vorbildliches kommunales Bildungsmanagement entwickeln, umsetzen und für einen Transfer zur Verfügung stellen.

1. Zuwendungszweck

Gegenstand des Programms ist die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten zum Lernen im Lebenslauf, bei denen alle Lernphasen der Bildungsbiographie Berücksichtigung finden. Wesentliches Merkmal solcher Konzeptionen ist die Zusammenführung der für Bildung in einer Kommune unterschiedlichen Zuständigkeiten und die Einbeziehung aller wichtigen Bereiche - insbesondere der Familienbildung, der frühkindlichen Bildung, der Übergangsphasen, der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung - unter besonderer Berücksichtigung einer ganzheitlichen Betrachtung individueller Bildungsbiographien. Es ist deshalb geplant, ausschließlich aufeinander bezogene und integrierte Konzepte zu fördern, die insbesondere auf eine bessere Verzahnung und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche abzielen.
Die Kommune hat für die Gestaltung des Lernens im Lebenslauf eine herausragende Verantwortung. Aus diesem Grund verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit den beteiligten Stiftungen im Rahmen des Programms "Lernen vor Ort" das Ziel, ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte dabei zu unterstützen,

  • die auf verschiedene Zuständigkeitsebenen und -bereiche (z. B. Bildung, Jugend, Soziales, Kultur, Stadtentwicklung und Wirtschaft) verteilten bildungsrelevanten Akteure und Aktivitäten vor Ort zu bündeln,
  • Ansprechpartnerin für die Menschen, für Träger, Institutionen und die regionale Wirtschaft in Bildungsfragen zu sein,
  • eine Zukunftsvision für den eigenen Bildungsstandort und damit für die Kommune zu entwickeln.

Damit soll ein Beitrag geleistet werden,

  • die Bildungsbeteiligung in Deutschland insgesamt zu erhöhen,
  • die Motivation für das Lernen im Lebenslauf langfristig zu stärken und
  • qualitative und quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen, im Sinne einer stärkeren Ausrichtung auf die Nutzerinnen und Nutzer, zu erreichen.

2. Zusammenarbeit mit Stiftungen, Stiftungsverbund

Die Initiative „Lernen vor Ort“ lebt von dem engen Zusammenspiel staatlicher Förderung und dem Engagement der Zivilgesellschaft. Die beteiligten Stiftungen spielen in der Initiative „Lernen vor Ort“ eine herausragende Rolle: Sie verfügen über reichhaltige Kenntnisse regionaler Gegebenheiten und weisen mit eigenen Initiativen und Projekten fachliche Kompetenz in der Bildung vor Ort auf.

Die Stiftungen werden die Kommunen als Paten im Rahmen einer Grundpatenschaft bei der Gesamtkonzeption und -umsetzung unterstützen und begleiten. Hierbei können die Stiftungen:

  • die Kommunen in ihrer Funktion als Moderatoren unterstützen,
  • die Bildungsexpertise aus ihren Projektarbeiten in den Entwicklungsprozess vor Ort einbringen,
  • ihre Expertise für die Erarbeitung eines Konzepts zur Nachhaltigkeit zur Verfügung stellen und
  • die Kommunen bei dem Aufbau von öffentlich-privaten Partnerschaften, insbesondere mit weiteren Akteuren der Zivilgesellschaft und Unternehmen, begleiten.

Zusätzlich oder alternativ können sie Kommunen im Rahmen einer Themenpatenschaft bei der Profilierung der Aktionsfelder (vgl. Abschnitt 3) unterstützen.

Die an der Initiative beteiligten Stiftungen arbeiten dabei ggf. mit anderen Stiftungen vor Ort in den genannten Aufgabenfeldern zusammen. Darüber hinaus werden sie ihre eigenen Bildungsinnovationen und damit zusammenhängende Erfahrungen in die Partnerschaft vor Ort aktiv einbringen. Die beteiligten Stiftungen haben sich zu diesem Zweck zu einem Stiftungsverbund zusammengeschlossen, der durch eine Geschäftsstelle betreut wird.

3. Gegenstand der Förderung

Grundlegende Aktionsfelder (3.1-3.4):

3.1 Kommunales Bildungsmanagement

Im Rahmen der Initiative „Lernen vor Ort“ sollen die Kommunen darin unterstützt werden, ein kommunales Bildungsmanagement zu etablieren. Die Kernaufgaben bestehen darin,

  • eine Bestandsaufnahme der Bildungsaktivitäten auf kommunaler Ebene zusammen-zustellen,
  • die auf verschiedene Ressorts verteilten Bildungszuständigkeiten und –aktivitäten vor Ort zu bündeln und in einem gemeinsam verantworteten Bildungsmanagement zusammen zu führen,
  • Informationen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Bildungsträger, Bildungsinstitutionen und die Wirtschaft in allen Bildungsfragen bereitzuhalten,
  • die verschiedenen Schlüsselakteure der Bildung (Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfe, Schulen, Volkshochschulen, weitere Weiterbildungseinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Unternehmen und, sofern vorhanden, Hochschulen) in der Kommune einzubinden und
  • ein Gesamtkonzept mit einer Zukunftsvision einer kommunalen Strategie für ein vor Ort gelingendes Lernen im Lebenslauf für die folgenden Jahre zu entwickeln.

3.2 Kommunales Bildungsmonitoring

Die Initiative „Lernen vor Ort“ unterstützt die Kommunen bei der Einführung und Erprobung eines kommunalen Bildungsmonitorings. Hierzu wird seitens des BMBF ein Instrument zur Verfügung gestellt, das von den teilnehmenden Kommunen verbindlich eingesetzt werden soll. Dieses Instrument erlaubt den Kreisen und kreisfreien Städten, auf Basis von regelmäßig verfügbaren Statistiken und anderen Informationsquellen eine Datengrundlage für die Gestaltung des Bildungswesens vor Ort selbst zu erstellen, die Informationen zu folgenden Bereichen beinhaltet:

  • Rahmenbedingungen und Grundinformationen (kommunale Bildungsdaten),
  • Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung,
  • Allgemeinbildende Schulen und non-formale Lernwelten im Schulalter,
  • Berufliche Ausbildung und Hochschulen,
  • Weiterbildung und Lernen im Erwachsenenalter,
  • Beteiligung Älterer an Weiterbildung und Lebenslangem Lernen,
  • Wirkungen und Erträge von Bildung, insbesondere im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungssituation in der Kommune,
  • Bildungsübergänge.

3.3 Bildungsberatung

Das Programm „Lernen vor Ort“ will Bildung näher an die Menschen bringen. Um Transparenz und Orientierung für die Einzelnen zu ermöglichen, muss es ein neutrales, bildungsbereichs- und trägerübergreifendes Beratungsangebot geben, für dessen Bereitstellung die Kommunen besonders geeignet sind. Das Programm soll dazu beitragen, die Beratungsangebote vor Ort eng aufeinander abzustimmen. Im Ergebnis soll ein an der Biographie der einzelnen Menschen und am Lernen im Lebenslauf orientiertes Beratungsangebot bereitgestellt werden.

Dabei sind folgende Elemente zu berücksichtigen:

  • Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für die Bildungsberatung,
  • Durchführung von Orientierungsberatung für Individuen und verschiedene Zielgruppen,
  • individuelle fachspezifische Beratung,
  • Durchführung von Qualifizierungs- und Berufsberatung (in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit),
  • Einsatz von Verfahren zu Kompetenzfeststellung,
  • Beratung für Fragen bei Bildungsübergängen.

3.4 Bildungsübergänge

Ein weiteres zentrales Anliegen der Initiative „Lernen vor Ort“ ist die Verbesserung der bildungsbezogenen Übergänge im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens durch ein entsprechendes Übergangsmanagement. Nicht gelingende Übergänge spiegeln sich häufig erst später in hohen (Ausbildungs-) Abbruchquoten und in einer geringen Beteiligung an Weiterbildung wider. Dabei spielt auch die Frage der Vereinbarkeit von (Weiter-) Bildung mit Beruf und Familie eine Rolle.

An den Übergangsbereichen wird besonders deutlich, wie hoch der Bedarf nach einer besseren Abstimmung zwischen den Bildungsbereichen und einer ganzheitlichen Betrachtung des einzelnen Bildungsverlaufs und des sozialen Umfelds der Menschen ist. Um insbesondere
(Aus-)Bildungsabbrüchen vorzubeugen und zu bewältigen, (Aus-)Bildungsabbruchquoten zu senken sowie die Bildungsbeteiligung zu erhöhen, ist die enge Kooperation und Arbeitsteilung aller vor Ort beteiligten Akteure notwendig.

Im Rahmen des Programms „Lernen vor Ort“ sollen Modelle des Übergangsmanagements entwickelt werden, deren Kern jeweils die bildungsbereichsübergreifende Begleitung der Lernenden ist, d. h. eine an der Biographie orientierte Begleitung über einzelne Bildungsabschnitte hinaus. Damit soll zugleich eine bessere Verzahnung und die Erhöhung der Durchlässigkeit der Bildungsbereiche vorangetrieben werden. Im Fokus stehen die Systematisierung und die Zusammenarbeit der an den Schnittstellen der Bildungsbereiche beteiligten Institutionen und beteiligten Einrichtungen in ausgewählten Übergangsbereichen, unter Berücksichtigung der Hochschulen. Unter Einbeziehung der betreffenden Akteure und Zielgruppen (einschließlich der Eltern) sollen Strukturen und Angebote entwickelt werden, die den reibungslosen Übergang zwischen den Systemen ermöglichen.

Dazu gehören insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Verbesserung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal, unterstützenden Einrichtungen und betreuenden Personen,
  • Entwicklung und Erprobung aufeinander abgestimmter Bildungsangebote,
  • Entwicklung von Standards im Management spezifischer Übergänge,
  • gemeinsame, verbindende Praxisprojekte zwischen Bildungsbereichen und Arbeitsleben.

Sofern Kreise und kreisfreie Städte bereits im Rahmen des BMBF-Programms „Perspektive Berufsabschluss“, Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement Schule – Ausbildung“ gefördert werden, kann der Bereich 3.4 nicht gefördert werden.

3.5 Weitere Aktionsfelder

Die Initiative „Lernen vor Ort“ will die Kommunen darin unterstützen, ihre Bildungsaktivitäten in zwei der im Folgenden genannten Aktionsfelder besonders zu profilieren. Die nachstehenden Aktionsfelder sind für bestimmte Kommunen von besonderer Relevanz. Lösungsansätze, die einzelne Kommunen für die genannten Bereiche entwickeln, sollen auf ungeförderte Kommunen übertragen werden können und damit Leuchtturmcharakter für die Initiative „Lernen vor Ort entfalten.

Für die nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder gilt insgesamt, dass sie nicht isoliert Gegenstand einer Förderung sein können, sondern nur als integrierter Bestandteil eines übergreifenden kommunalen Bildungskonzepts (siehe 3.1) einschliesslich der unter 3.2 – 3.4 aufgeführten Kernelemente.

Demographischer Wandel
Der demographische Wandel ist für viele Kommunen in Deutschland eine besondere Herausforderung. In dem Themenfeld geht es darum, das Bildungswesen vor Ort unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels in den Blick zu nehmen. Dabei sollen, auf der Grundlage einer regionalen Analyse zur demographischen Entwicklung der Kommune, Konzepte entwickelt und umgesetzt werden.

Konkrete Elemente solcher Konzepte können sein:

  • Veränderung der Angebotsstruktur der Bildungseinrichtungen vor dem Hintergrund geringer werdender Anteile von Jüngeren,
  • die Einbeziehung der Erfahrung älterer Bürgerinnen und Bürger für die Begleitung von Jugendlichen auf dem Weg in die Ausbildung und während der Ausbildung zur Verringerung der Abbrecherquoten,
  • die Stärkung und Weiterentwicklung von Kompetenzen im Bereich des Ehrenamts,
  • die Perspektive einer anders verteilten Lebensarbeitszeit.

Integration und Diversitätsmanagement
Zusammen mit dem demographischen Wandel ist der Umgang mit Menschen, die aufgrund von Herkunft, Behinderung oder Arbeitslosigkeit benachteiligt sind, von großer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von Kommunen. In diesem Aktionsfeld können u. a. Konzepte erarbeitet werden, die Benachteiligten neue Chancen durch Bildung eröffnen. Hierbei können insbesondere Modelle entwickelt und erprobt werden, die

  • den Zugang für Benachteiligte zu den verschiedenen Bildungseinrichtungen verbessern (z. B. über interkulturelle Angebote auch im Bereich der Weiterbildung, Professionalisierung des in der Weiterbildung beschäftigten Personals im Hinblick auf adressatengerechte Ansprache der betreffenden Zielgruppen) und
  • die Begleitung von Benachteiligten über qualifizierte, ehrenamtliche Hilfestellungen bei Bildung ermöglichen.

Familienbildung / Elternarbeit
Im Prozess des Lernens im Lebenslauf rückt die Rolle der Eltern und der Familien zunehmend in den Fokus. Auf kommunaler Ebene ist der Bereich der Eltern- und Familienbildung in der Regel bei kirchlichen oder städtischen Trägern angesiedelt, aber selten in den Gesamtkontext der kommunalen Bildungsplanung integriert. Das Aktionsfeld umfasst insbesondere die Entwicklung und Erprobung

  • von Elternschulungs- und Trainingskonzepten insbesondere für die frühe Elternzeit,
  • von innovativen Konzepten zum Nachholen und zur Anerkennung von Abschlüssen, von (Zusatz-) Qualifikationen oder allgemeinen Weiterbildungsangeboten unter besonderer Berücksichtung der Vereinbarkeit mit der Familie sowie
  • die außerschulische Unterstützung bei Leistungsproblemen in Ausbildung und Beruf, insbesondere im Kontext der Berufsorientierung der Schüler und Schülerinnen und
  • innovative Konzepte zur Verbesserung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule.

Demokratie und Kultur
Die Initiative Lernen vor Ort unterstützt die durch demographischen Wandel und Zuwanderung geprägte (Weiter-) Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Entwicklung einer demokratischen Kultur in den Kommunen. Für die Entwicklung demokratischer Werte und demokratischen Verhaltens bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen spielt die Bildung in den Kommunen eine wichtige Rolle. Im Rahmen des Aktionsfeldes sollen die Demokratie als Lebensform gestärkt und die dafür nötigen Kompetenzen im Kindergarten, in der Schule und in der Kommune entwickelt werden. Dafür muss staatliches Handeln eng mit zivilgesellschaftlichem Engagement verzahnt werden. Darüber hinaus sollen Konzepte im Bereich der kulturellen Bildung erprobt und umgesetzt werden. Im Einzelnen können hierbei die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gefördert werden, die

  • die Partizipation am demokratischen Gemeinwesen der Kommune stärken,
  • auf eine bessere Verzahnung von Kultur- und Bildungsangeboten vor Ort zielen (z.B. Zusammenarbeit zwischen Schulen, Musikschulen, Theatern).

Wirtschaft, Technik, Umwelt und Wissenschaft
Nur eine gut ausgebildete und mit den neuesten Technologien vertraute Generation wird den erwarteten hohen Fachkräftemangel decken können. Im Rahmen des Aktionsfelds sollen

  • innovative Qualifizierungskonzepte unter Berücksichtigung der Bedarfe der Unternehmen und in Kooperation mit Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen entwickelt und umgesetzt,
  • die technisch-wissenschaftlichen Kompetenzen insbesondere bei Jugendlichen verbessert,
  • ein „Früherkennungssystem“ für den Weiterbildungsbedarf in den Kommunen entwickelt und
  • neue Qualifizierungskonzepte unter besonderer Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen konzipiert und umgesetzt werden.

4. Förderfähigkeit, Zuwendungsvoraussetzungen / Zuwendungsempfänger

Die Zuwendung wird für die Weiterentwicklung und die Umsetzung eines kommunalen Handlungskonzeptes gewährt.

Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben oder im Verbund.

Antragsberechtigt sind bei

  • Einzelvorhaben: Kreise und kreisfreie Städte,
  • Verbundvorhaben: Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Verbundkoordination durch einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt.
    Die Antragstellung im Verbund ist möglich bei
    • Bestehen eines bereits etablierten überregionalen kommunalen Bildungsmanagements (kommunaler Verbund) oder
    • der beabsichtigten gemeinsamen Durchführung eines Projekts mit mehreren Akteuren.
  • Die Anzahl der Verbundpartner beschränkt sich grundsätzlich auf max. 5 Institutionen.

Die Beantragung als Verbundprojekt erfolgt nach den im BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) getroffenen Regelungen.

Das Programm wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung evaluiert. Die Bereitschaft zur Selbstevaluation des Projekts und zur Beteiligung an dem Monitoring und der Evaluation des Programms ist erforderlich. Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich auch zur Teilnahme am programmübergreifenden Transfer und zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt wird.

5. Rechtsgrundlage, Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

5.1

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds – hier Europäischer Sozialfonds (ESF) - beruht auf dem operationellen Programm für den Bund (am 20.12.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt - CCI 2007DE05UPO001).

5.2

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren begrenzt. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gewährt. Im Anschluss an die Förderung von 3 Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre.

Voraussetzung einer Weiterförderung nach 3 Jahren ist ein Antrag auf Aufstockung, der 5 Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre der Förderung vorgelegt wird. In diesem sind die Fortschritte des strukturellen Aufbaus sowie die Umsetzung innovativer Maßnahmen darzustellen. Darüber hinaus ist ein Transferkonzept zur Übertragung der Konzepte auf eine ungeförderte Partnerkommune vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Planung für die nachhaltige Fortschreibung des Vorhabens nach Auslaufen der BMBF-Förderung aufzuzeigen.

5.3

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung von abgegrenzten Teilausgaben, d.h. in Höhe von 100% der zuwendungsfähigen, abgegrenzten Ausgaben gewährt.

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Vergabe von Aufträgen und Ausgaben für Dienstreisen im Inland im Rahmen der programmweiten Aktivitäten.
Nicht zuwendungsfähig im Rahmen dieser Förderung sind Mieten, Rechnerausgaben, Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Software, Literatur, Gegenstände bis 410,00 Euro und Investitionen sowie wissenschaftliche Begleitung und Evaluation.

Diese sind außerhalb des Finanzierungsplans vom Netzwerk durch Eigen- und Drittmittel zu leisten. Das Volumen dieser Ausgaben ist in der Vorhabengesamtplanung auszuweisen. Im abschließenden Verwendungsnachweis sind auch die nicht bezuschussten, sondern vom Zuwendungsempfänger bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung darzustellen.

Erläuterungen und weitere Bestimmungen zu einzelnen Ausgaben:

  • Für Leistungen, die der Zuwendungsempfänger selbst nicht erbringen kann, können Aufträge vergeben werden. Die Gesamthöhe der Aufträge an Dritte muss deutlich unter den eigenen beabsichtigten Leistungen des Zuwendungsempfängers liegen.
  • Die Entwicklung von Datenbanken und Lernplattformen wird nicht gefördert. Bestehende Standards und Angebote sind zu nutzen und können erweitert werden, sind aber nicht Gegenstand der Förderung.
  • Die wissenschaftliche Begleitung des Gesamtprogramms (vgl. Abschnitt 4) erfolgt ausnahmslos durch den Zuwendungsgeber.

Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist nicht möglich.

5.4

Über die Förderung entscheidet das BMBF auf der Basis der abschließenden Begutachtung durch eine Jury. Der Jury gehören das BMBF, eine Vertretung der KMK, des Städtetags, eine Expertin/ein Experte aus dem Bereich der Regionalentwicklung, die Sozialpartner und eine nicht unmittelbar als Projektpartner eingebundene Vertretung der Stiftungen an.

5.5

Die Bemessung der Fördermittel richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und der im Antrag dargelegten Profilbildung.

5.6

Eine Kumulation von Mitteln aus diesem Programm und Fördermitteln anderer BMBF- Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet.

5.7

Die Fördermaßnahme dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunaler Ausgaben. Die Zuwendung wird vielmehr für die Bündelung der Bildungsaktivitäten vor Ort und damit anfallenden zusätzlichen abgegrenzten Teilausgaben gewährt. Im Antrag ist zu bestätigen, dass es sich um eine zusätzliche Maßnahme handelt.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) in Verbindung mit den „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98). Bei Verbundvorhaben mit Antragstellern, die keine Gebietskörperschaft bilden, gelten die ANBest-P in Verbindung mit den BNBest-BMBF 98.

Darüber hinaus finden auf Grund der ESF-Kofinanzierung die einschlägigen ESF-Bestimmungen Anwendung.

Die finanzielle Beteiligung des Europäischen Sozialfonds erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für kommunale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 betreffend den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie des Operationellen Programms des Bundes für den ESF, Förderperiode 2007-2013 (am 20.12.2007 von der Europäischen Kommission genehmigt).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF einen Projektträger beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228/3821 - 322
E-Mail: lernen-vor-ort@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe können Kreise/kreisfreie Städte beim Projektträger bis spätestens 16. Januar 2009, 16.00 Uhr eine Ideenskizze mit einem Konzeptvorschlag in elektronischer Form über die elektronische Skizzenerfassung PTOUTLINE einreichen, die unter https://www.pt-it.de/ptoutline/lvo verfügbar ist. Nach Abschluss aller Eingaben in das elektronische Skizzenerfassungssystem PTOUTLINE produziert dieses ein Datenblatt, das durch die einreichende Stelle mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift zu versehen und ebenfalls bis spätestens 16. Januar 2009 (es gilt der Poststempel) auf dem Postweg an den Projektträger abzusenden ist.

Die Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  • max. 15 Seiten (DIN-A 4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11),
  • kurze Darstellung des kommunalen Sachstands,
  • Gesamtziel des Vorhabens und Bezug zu den förderpolitischen Zielen des Programms,
  • Definition von Entwicklungsbedarf und Innovationsfeldern unter besonderer Berücksichtigung der Darstellung eines kohärenten kommunalen Konzepts (vgl. Abschnitt 3.1), dessen obligatorischen Elementen (Abschnitte 3.2-3.4) und der beabsichtigten Schwerpunktsetzungen (Abschnitt 3.5) sowie der nachhaltigen Perspektiven für das Vorhaben,
  • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele,
  • Arbeits- und Zeitplan,
  • Arbeitsteilung / Zusammenarbeit mit Dritten,
  • Angaben zur Höhe der Ausgaben des Vorhabens; Eigen- oder Drittmittel sind gesondert auszuweisen,
  • Übersicht über weitere laufende und weniger als zwei Jahre zurückliegende öffentliche Förderungen des Antragstellers,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.

In der Skizze kann bereits eine Partnerschaft mit einer Stiftung enthalten sein. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Eine zu diesem Zeitpunkt verabredete Patenschaft mit einer Stiftung spielt auch keine Rolle für die Bewertung der Ideenskizze.

Die Geschäftsstelle des Stiftungsverbundes gibt auf der Grundlage einer fachlichen Einschätzung der Ideenskizzen durch den Projektträger ein Votum hinsichtlich möglicher Patenschaften zwischen Kreisen/kreisfreien Städten und Stiftungen ab. Anschließend trifft die Jury (vgl. Abschnitt 5.4) eine Vorauswahl unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Beitrag des geplanten Vorhabens zur Erreichung der Zielvorstellungen der Förderinitiative, insbesondere der Umsetzung eines kohärenten, alle relevanten kommunalen Ressorts einbeziehenden Konzepts (vgl. Abschnitt 3.1),
  • Vorerfahrungen des Antragstellers und Entwicklungsstand des kommunalen Handlungskonzepts,
  • Nachvollziehbare Planung der Ausgaben des Gesamtvorhabens,
  • Tragfähige Perspektive zur Verstetigung des Konzeptes (Nachhaltigkeit),
  • Transferfähigkeit des gewählten Ansatzes.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen sowie Orte und Zeiten der Informationsveranstaltungen für die Einreichung von Projektskizzen sind folgender Internetseite zu entnehmen:
http://www.lernen-vor-ort.info/ .

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Auf Grundlage der Empfehlungen der Jury fordert der Projektträger einzelne Kreise/kreisfreie Städte zur Antragstellung auf und weist dabei, sofern noch keine Stiftung aus dem Stiftungsverbund Partner der betreffenden Kommune ist, auf Stiftungen aus dem Stiftungsverbund hin, die bei der Antragstellung mitwirken können. Stiftungen und Kommunen (Kreise/kreisfreie Städte) gehen in dieser Stufe des Verfahrens in der Regel eine Kooperation (vgl. Abschnitt 2) auf Grundlage einer Einverständniserklärung ein1.

Die Jury (vgl. Abschnitt 5.4) spricht auf Grundlage der fachlichen Vorprüfung der Anträge durch den Projektträger Empfehlungen zur Förderung aus. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Qualität der durch die Kommune erbrachten Vorleistungen beim Aufbau und bereits erreichter Organisationsgrad des Bildungswesens vor Ort (Vollständigkeit, Engagement und Relevanz der Akteure, Dauer der Zusammenarbeit, Leistungsspektrum),
  • Innovationsgrad der beabsichtigten Weiterentwicklung bestehender Ansätze unter Berücksichtigung der Vorarbeiten und Referenzen des Antragstellers,
  • Qualität des Konzepts für die Etablierung eines kommunalen Bildungsmanagements mit den unter Abschnitt 3 dieser Richtlinie beschriebenen Aufgaben,
  • ressortübergreifende Einbeziehung bildungsrelevanter Akteure und Aktivitäten auch bei der Planung,
  • Definition nachweisbarer qualitativer und quantitativer Zielvorgaben für die gewählten inhaltlichen Themenschwerpunkte (vgl. Abschnitt 3),
  • Höhe des bisher erbrachten und vorgesehenen weiteren Eigenengagements (außerhalb des Finanzierungsplans),
  • Berücksichtigung von Gender-Aspekten,
  • Qualität des Marketingkonzepts für das Lernen im Lebenslauf unter Berücksichtigung der Durchführung von kommunalen Bildungskonferenzen,
  • tragfähige Perspektive zur Verstetigung des Vorhabens (Nachhaltigkeit) sowie die Absicht der Kommune, im Förderzeitraum entwickelte Strukturen über die Förderphase hinaus fortzuführen,
  • Transferfähigkeit der zu erwartenden Projektergebnisse.

Das BMBF informiert die jeweils betroffenen Länder über die Empfehlungen der Jury und bittet um eine Stellungnahme und Bewertung. Ein Vorhaben wird ohne die Zustimmung durch das betreffende Land nicht gefördert.

Das BMBF bewilligt abschließend auf Grundlage der Bewertungen der Länder und der Förderempfehlungen der Jury.

7.3 Vordrucke

Vordrucke für die förmliche Antragstellung, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können unter www.foerderportal.bund.de abgerufen werden. Dazu wird auch auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ hingewiesen. Vordrucke werden auf Anforderung auch vom Projektträger zur Verfügung gestellt.

7.4 Abwicklung

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. Außerdem gelten die Vorschriften für die Bewirtschaftung der Mittel des Europäischen Sozialfonds.

Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 (BHO) zur Prüfung berechtigt; ebenso Organe der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes sowie die Prüfbehörde bzw. die von ihr beauftragten Prüfstellen für ESF-kofinanzierte Vorhaben.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 01.10.2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Corinna Maria Brüntink

1

Eine Ausnahme kann z. B. gemacht werden, wenn der Antrag die Programmzielerreichung in der geforderten Qualität ohne Beteiligung einer Stiftung erkennen lässt.