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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zur Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien (area studies)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Der Bedarf an fundiertem Wissen über andere Regionen der Welt wächst stetig. Angesichts von Globalisierungsprozessen und Wanderungsbewegungen gewinnen Kenntnisse lokaler und regionaler sowie transnationaler und transkultureller Gegebenheiten und Beziehungen eine immer größere Bedeutung. Die Nachfrage nach geisteswissenschaftlicher Expertise durch Politik und Wirtschaft reicht dabei über die kurzfristige und punktuelle Behandlung von Themen, Regionen und Verflechtungen hinaus. Regierungen, Medien, Unternehmen, Verbände oder Organisationen der Entwicklungspolitik fragen praxisrelevante Forschung und Beratung nach, um aktuelle Probleme und Konflikte lösen zu können.

Im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, die auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an unser Wissenschafts- und Innovationssystem antwortet, spielt die Förderinitiative „Freiraum für die Geisteswissenschaften“ mit den Regionalstudien (area studies) eine bedeutende Rolle.

Für Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Globalisierungsprozess ist es essentiell, dass die Fernkompetenz Deutschlands in Bezug auf verschiedene Weltregionen gezielt weiterentwickelt wird. Nur wenn ein breites Spektrum an Expertise bereit steht, wird es möglich sein, erfolgreich mit verschiedenen Weltregionen zu kommunizieren. Von daher wird in diesem Förderschwerpunkt neben der methodisch-fachlichen Exzellenz und Weiterentwicklung der Regionalstudien auch eine angemessene regionale Repräsentativität angestrebt.

Zu den Aufgaben der Regionalstudien (area studies) gehört es, Strukturen und Entwicklungsdynamiken anderer Gesellschaften aus aktueller sowie historischer Perspektive zu analysieren. Regionalstudien untersuchen globale Verflechtungsbeziehungen und Austauschprozesse kultureller, politischer, wirtschaftlicher, religiöser, sozialer oder rechtlicher Art. Vorstellungen von Raum und Kultur werden dabei zunehmend auf ihre theoretische Konstruktion hin hinterfragt sowie Grenzen und Räume in ihrem Wechselspiel zwischen Globalem und Lokalem reflektiert.

Die Regionalstudien in Deutschland halten zwar ein breites Spektrum an Wissen über verschiedene Weltregionen, Kulturen und Staaten bereit, aber manche Einzeldisziplinen haben eine starke historisch-philologische Ausprägung und eine Zusammenarbeit mit den systematischen Disziplinen erfolgt eher punktuell. Hinzu kommt, dass die institutionelle Verankerung äußerst heterogen ist. Sie reicht von einzelnen Professuren und Seminaren bis zu Zentren und Fakultäten und erstreckt sich über den universitären wie auch auf den außeruniversitären Bereich. Dadurch ist die vorhandene Kompetenz bundesweit zersplittert. Als Folge dieser Ausprägung und Fragmentierung werden die vorhandenen Ressourcen bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. Verstärkt werden sollten sinnvolle Vernetzungen bereits vorhandener regionalwissenschaftlicher Zentren bzw. Schwerpunkte sowie auch eine institutionelle Bündelung inneruniversitärer Kooperationen zwischen regionalwissenschaftlichen und systematischen Einzeldisziplinen.

Ziel des Förderangebotes ist es deshalb, die in den Regionalstudien vorhandene Fernkompetenz stärker durch neue Formen der Kooperation zu bündeln, weiterzuentwickeln und zu erproben. Gleichzeitig sollen transregionale fachspezifische / interdisziplinäre Fragestellungen vorangetrieben werden.

Die Stärkung der Regionalstudien soll in zweifacher Hinsicht erfolgen: universitäts- bzw. zentrenübergreifend durch Vernetzung und Ausbau dieser Zentren zu sog. Kompetenznetzen, sowie universitätsintern durch den Aufbau von Zentren für Regionalstudien. Mit den insgesamt realisierten Vorhaben soll möglichst ein repräsentatives regionales Spektrum der Welt abgebildet sein. Mit beiden unten aufgeführten Förderlinien kann zugleich ein Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der sogenannten Kleinen Fächer geleistet werden.

Konkret soll die Förderung dazu dienen,

  • eine strukturelle Stärkung der Regionalstudien (area studies) anzustoßen
  • Inhalte sowie methodische und theoretische Ansätze der Regionalstudien weiter zu entwickeln
  • neue Formen der Kooperation regionalwissenschaftlicher mit den systematischen Disziplinen wie z.B. Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften, Geschichte, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften zu entwickeln
  • innovative Formen der universitätsübergreifenden Zusammenarbeit der Regionalstudien untereinander zu stärken
  • vernetzte, interdisziplinäre Orte der Expertise in Deutschland sichtbar zu machen, die auf innovativen Konzepten beruhen und ein Movens in diesem geisteswissenschaftlichen Wissensfeld erzeugen
  • bestehende Einrichtungen im Ausland als Stützpunkte einzubeziehen und vorhandene Kontakte sowie Ressourcen effektiver zu nutzen
  • Anwendungsfelder für geisteswissenschaftliches Wissen z.B. durch den Aufbau und die Erprobung von Beratungsleistungen zu erschließen.

Mit diesem Förderangebot zur Stärkung und Weiterentwicklung von Regionalstudien wird im Rahmen der Förderinitiative des BMBF „Freiraum für die Geisteswissenschaften“ von 2007 ein weiterer Mosaikstein zur strukturellen Stärkung der geisteswissenschaftlichen Forschungslandschaft in Deutschland eingefügt. Damit werden auch Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Regionalstudien (area studies) von 2006 aufgegriffen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Die o.g. Zielsetzungen werden in zwei Förderlinien verfolgt, die die unterschiedlichen Bedarfe kleinerer und größerer Akteure berücksichtigen:

  1. Kompetenznetze zur Stärkung größerer Akteure bzw. bestehender Zentren
    Die Kompetenznetze sollen die bestehende Fragmentierung der Regionalstudien überwinden und das volle Potenzial der vorhandenen Ressourcen ausschöpfen. Es wird erwartet, dass vorhandene, leistungsfähige Schwerpunkte an einzelnen Hochschulen ausgebaut und miteinander über Bundesländergrenzen hinweg in Verbindung gebracht werden. Mit einem Kompetenznetz sollen mehrere Partner geeignete Instrumente und Organisationsformen der Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg finden und unter Nachhaltigkeits- und Verwertungsgesichtspunkten weiterentwickeln. Die Kooperation von regionalspezifischer und systematischer Forschung soll im Rahmen des Kompetenznetzes verbessert werden.

    Gefördert wird ein innovatives, interdisziplinäres Forschungskonzept, das transregional, oder auf einzelne Regionen ausgerichtet, angelegt sein kann und einen deutlichen Mehrwert zur Weiterentwicklung der Regionalstudien in Deutschland liefert. In das Konzept sollten auch bestehende Knotenpunkte im Ausland einbezogen werden.

    Auf der Grundlage einschlägiger Vorleistungen der Netzpartner sind förderfähig der Aufbau einer internen, effizienten Kommunikations- und Kooperationsstruktur (einschließlich einer Geschäftstelle), gemeinsame Forschungsvorhaben auf Basis des Forschungskonzepts, Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungsmodule etwa durch die Einbindung von kompetenten Akteuren auf lokaler oder regionaler Ebene. Aktivitäten, die die öffentliche Sichtbarkeit mit geeigneten Formen der Wissenschaftskommunikation im In- und Ausland stärken, sind ausdrücklich erwünscht. Es wird erwartet, dass Antragsteller Überlegungen zu einer Verstetigung der Aktivitäten nach Auslaufen der Fördermaßnahme anstellen.

    Das Kompetenznetz entscheidet selbst, in welchem Umfang und mit welchen Formen es sich in örtliche, nationale und internationale Kontexte einbringt (z.B. Gesprächsreihen, summer schools, Aufnahme von Gästen, Anstoß und Betreuung von weiteren Drittmittelprojekten von Nachwuchswissenschaftlern).
  2. Aufbau inneruniversitärer Vernetzung und Strukturbildung
    Die Vorhaben dieser Förderlinie sollen die Vernetzung und Strukturbildung innerhalb einer Universität/eines Standortes aufbauen und ebenfalls zu einer stärkeren Kooperation der Regionalstudien mit den systematischen Disziplinen oder den Regionalstudien untereinander beitragen. Die Bewerbung setzt deshalb den Zusammenschluss von Regionalstudien mit mindestens einer systematischen Disziplin oder den Zusammenschluss verschiedener Regionalstudien voraus.

    Gefördert wird ein innovatives, interdisziplinäres Forschungskonzept, das transregional, oder auf einzelne Regionen ausgerichtet, angelegt sein kann und einen deutlichen Mehrwert zur Weiterentwicklung der Regionalstudien in Deutschland liefert. Das Konzept soll verdeutlichen, wie die Verbindung in die umgebenden Fächerkulturen und systematischen Wissenschaften bzw. der regionalwissenschaftlichen Disziplinen untereinander intensiviert werden kann und wie Knotenpunkte im Ausland einbezogen werden können.

    Auf der Grundlage einschlägiger Vorleistungen sind förderfähig der Aufbau einer effizienten inneruniversitären Kommunikations- und Kooperationsstruktur (einschließlich einer Geschäftstelle), gemeinsame Forschungsvorhaben auf Basis des Forschungskonzepts, Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungsmodule etwa durch die Einbindung von kompetenten Akteuren auf lokaler oder regionaler Ebene. Öffentliche Sichtbarkeit im In- und Ausland schon während der Laufzeit ist ausdrücklich erwünscht. Regionalwissenschaftlich orientierte Einzelforschung kann eingebunden werden. Es wird erwartet, dass Antragsteller Überlegungen zu einer Verstetigung der Aktivitäten nach Auslaufen der Fördermaßnahme anstellen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Institute.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht, sie können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Für die jeweiligen Kompetenznetze wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessierten vorausgesetzt.

Die Zusammenarbeit im Kompetenznetz ist in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung über ein Kompetenznetz muss die grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110) nachgewiesen werden, siehe https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf .

Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bei erfolgreicher Evaluation kann eine Fortsetzung für weitere zwei Jahre beantragt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Geschäftsstelle/Koordination eines Kompetenznetzes bzw. einer inneruniversitären Vernetzung (Freistellung durch Finanzierung einer Vertretung, Miete, Sekretariat)
  • Post-Doc-Stellen, Doktoranden-Stellen, Stipendien für Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Mittel für studentische Hilfskräfte, Auslandsaufenthalte deutscher Wissenschaftler
  • Konferenzen, Workshops, summer schools
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Reisemittel (In- und Ausland)
  • Geschäftsbedarf

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beauftragt:

Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228/3821-577;
Fax: 0228/3821-500;
E-Mail: maria.boehme@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

Ansprechpartnerin: Dr. Maria Böhme
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Es wird empfohlen, vor der Vorlage von Skizzen / einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Eingereicht werden können

  1. Vorhabenbeschreibungen zur Förderlinie a und b
  2. Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung von Vorphasen der Förderlinie a

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen (Förderlinie a und b)

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 12.1.2009 vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Den Vorhabenbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellenden Personen mit Institutionen, Name des/der Koordinators/Koordinatorin, die Förderlinie, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen.

Die gemeinsame Vorhabenbeschreibung (Förderlinie a und b) soll maximal 25 Seiten umfassen (A 4, 1,5-zeilig). Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung.

Die Vorhabensbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:

  • Zusammenfassung
  • Forschungsfragestellung und -konzept für 4 Jahre
  • Darstellung des Vernetzungskonzepts und der Arbeitsteilung
  • erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung (internationale Sichtbarkeit, Vermittlung/Beratung auch außerhalb der wissenschaftlichen Community)
  • Überlegungen zur Verstetigung über die Projektlaufzeit hinaus
  • eigene Vorarbeiten der Antragstellenden
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Finanzierungsplan

Bewertungskriterien für eine Förderung von Vorhaben sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Punkte:

  • innovativer Beitrag und Mehrwert des Vorhabens zur Weiterentwicklung der Regionalstudien in Deutschland
  • Originalität und wissenschaftliche Qualität
  • interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe (Beteiligung systematischer Disziplinen oder verschiedener Regionalstudien)
  • Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Verbindung zur universitären Lehre und Rückkopplung von Vorhabenergebnissen
  • inner- und außerwissenschaftliche Verwertungsperspektiven
  • internationale Zusammenarbeit (auch Synergieeffekte, Kooperationen und Art der lokalen wie internationalen Zusammenarbeit z.B. mit bereits existierenden Knotenpunkten wie Auslandsinstitute der DGiA)
  • Stärkung der Regionalstudien als Anziehungspunkte für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beitrag zur Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Forschungsstandort
  • eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Vorhabens

Darüber hinaus werden in die Auswahl der zu fördernden Vorhaben Gesichtspunkte der regionalen Repräsentativität der Welt einfließen.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv.

7.2.2 Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung von Vorphasen der Förderlinie a

Sofern der Aufbau eines Kompetenznetzes sehr aufwändig ist und zunächst erheblicher inhaltlicher Vorabsprachen und Kooperationsverhandlungen bedarf, besteht die Möglichkeit, eine Vorphase zu beantragen. Vorphasen zur Vorbereitung und Planung eines Kompetenznetzes (Stärkung größerer Akteure bzw. bestehender Zentren) können für eine Laufzeit von bis zu 6 Monaten und bis zur Höhe von max. 40.000 Euro beantragt werden. Die Vorhabenbeschreibungen zur Durchführung von Vorphasen sind dem Projektträger bis zum 12.1.2009 in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingereichte Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die formlosen Vorhabenbeschreibungen sollen max. 10 Seiten (A 4, 1,5-zeilig) umfassen. Vorgelegt werden soll ein Grobkonzept mit der beabsichtigten Themenstellung, der geplanten Kooperation sowie der einschlägigen Vorarbeiten. Als Ergebnis der Vorphase wird ein Antrag zum Aufbau eines Kompetenznetzes (Stärkung größerer Akteure bzw. bestehender Zentren) erwartet (vgl. Punkt 7.2.1).

Der Vorhabenbeschreibung ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellenden Personen mit Institutionen, Name des/der Koordinators/Koordinatorin, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung.

Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung für Vorphasen kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Die Begutachtung findet unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten statt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv.

Bewertungskriterien für eine Förderung sind neben dem innovativen Ansatz die Erfolgsaussichten für den Aufbau des Kompetenznetzes.

Reisekosten:
Für Dienstreisen des Antragstellers kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von 5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Ein höherer Ansatz ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Reisemittel-Kalkulation. In beiden Fällen können jedoch nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden.

Verwendungsnachweis und Auszahlung der Zuwendung:

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.

  1. Der zahlenmäßige Nachweis gilt zugleich als Zahlungsanforderung und ist unverzüglich nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch einen Monat nach Ende der Laufzeit des Vorhabens vorzulegen.
  2. Als Sachbericht (Schlussbericht) gilt der eingereichte, vollständige Antrag für die Hauptphase.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises.

7.2.3 Vorlage von förmlichen Förderanträgen und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Koordinator/in des Kompetenznetzes einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 24.10.2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget