
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld „Gesellschaftliche Dimensionen der Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“
Vom 21. Oktober 2008
Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, Forschung zu gesellschaftlichen Dimensionen in der zivilen Sicherheit zu fördern. Erwartet werden eigenständige Projekte zu Entwicklungen der gesellschaftlichen Sicherheitskultur und institutionellen Sicherheitsarchitektur. Dabei sind nicht zuletzt Herausforderungen aus Technisierungsstrategien im Bereich der zivilen Sicherheit relevant. In diesem Kontext interessieren disziplinübergreifende Fragestellungen nach den gesellschaftlichen Voraussetzungen, Einbettungen und möglichen Konsequenzen innovativer Sicherheitslösungen. Wichtige Förderkriterien sind Erkenntnisgewinn bzw. Innovationshöhe, Relevanz der Erkenntnisse und Lösungsansätze, wissenschaftliche Qualität und Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.
Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2007 das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit" (http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de) beschlossen. Im Mittelpunkt dieses Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle. Sicherheitskritische Situationen und neue Bedrohungslagen erfordern hoch entwickelte Technologien sowie innovative Sicherheitssysteme und damit verbundene Handlungsstrategien.
Im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ wird die Sicherheitsforschung erstmals im Gesamtkontext betrachtet. Im Rahmen der Förderung werden Lösungen aus der Forschung erwartet, die Beiträge zur zivilen Sicherheit unter wesentlicher Berücksichtigung der gesellschaftlichen Dimensionen erbringen.
Kernidee des Programms ist, dass innovative Sicherheitslösungen nur dann erfolgreich sein können, wenn ihr Nutzen und Mehrwert transparent dargestellt und sie im Dialog mit Anwendern und Öffentlichkeit optimiert werden. Gesellschaftliche Fragestellungen sind deshalb von zentraler Bedeutung. Sie werden in den Dimensionen „Technik“, „Organisation“, „Sicherheitsarchitektur“ und „Sicherheitskultur“ bearbeitet (vgl. Säulenmodell unter http://www.bmbf.de). In den bisher erfolgten Förderbekanntmachungen der beiden Programmlinien „Szenarienorientierte Forschung" und „Technologieverbünde" ist die Behandlung gesellschaftlicher Fragen über den gesamten Forschungsprozess eng mit der Entwicklung von Technologien verzahnt. Sie sind integraler Bestandteil der einzelnen Projekte. Dabei werden vorrangig Fragen der Genese, der Akzeptanz, der Implementierung und der Folgen von Technisierungsprozessen (Technik) sowie Herausforderungen an Rahmenbedingungen, Strukturen und Handlungsmuster von sicherheitsrelevanten Akteuren (Organisation) bearbeitet.
Die vorliegende Bekanntmachung ist außerhalb dieser beiden Programmlinien situiert. Sie richtet sich primär auf sicherheitsbezogene Forschungen zu Werten, Wahrnehmungen, Kommunikation und Verhaltensweisen (Sicherheitskultur) und auf die nationale und internationale Konstitution des konzeptionellen, institutionellen und räumlichen Gefüges der Sicherheitsherstellung im Kontext des Wandels von Staatlichkeit (Sicherheitsarchitektur). Dabei gilt die grundsätzliche Innovations- und Praxisorientierung des Programms auch für diese Ausschreibung.
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist von der EU-Kommission notifiziert.
Die vorliegende Förderbekanntmachung richtet sich auf die Dimensionen „Sicherheitskultur“ und „Sicherheitsarchitektur“. Es sollen Querschnittfragen zu gesellschaftlichen Bedürfnissen und Erwartungen an Sicherheit sowie zu gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Akzeptanz der im Forschungsprogramm zur zivilen Sicherheit avisierten Sicherheitslösungen bearbeitet werden. Neben der Analyse von offenen Fragestellungen soll die Forschung auch dazu beitragen, ein besseres Verständnis für die technologische zivile Sicherheitsforschung in Wissenschaft und Öffentlichkeit zu entwickeln. Die Bekanntmachung umfasst drei Themenfelder.
Gefordert sind Forschungsprojekte zur Frage nach der Beschaffenheit von Sicherheitslagen, von gesellschaftlich verbreitetem Sicherheitsbewusstsein und von daraus resultierenden Bedürfnissen und Erwartungen an künftige Sicherheitsleistungen. Forschungsthemen können sein:
Der Fokus sollte auf der Erfassung gesellschaftsweit relevanter Gefährdungen und auf Großrisiken sowie auf der Ermittlung langfristiger Trends liegen. Der Anschluss der Indikatoren, der (quantitativen oder qualitativen) Datenbasis und der Erkenntnisse an internationale Trends bzw. internationale Studien ist erwünscht.
Gefordert sind innovative Beiträge zu Sicherheitslösungen aus ökonomischer Perspektive. Forschungsthemen können sein:
Die Studien sollten sich nicht auf einzelne Technologien bzw. Maßnahmen beschränken, sondern übergreifende Fragen bearbeiten.
Gefordert sind innovative Beiträge zur Identifikation und Bestandsaufnahme von Kernelementen der gegenwärtigen und zukünftigen Sicherheitsarchitektur sowie zu Lösungskonzepten für zentrale Sicherheitsfragen. Forschungsthemen können sein:
Die drei Themenfelder können in unterschiedlicher Ausrichtung bearbeitet werden:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland) und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen als Endnutzer (Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk u. a.) sind ebenfalls antragsberechtigt.
Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an Verbundprojekten zu beteiligen.
Förderfähig sind innovative Vorhaben zu den unter Nummer 2 (Gegenstand der Förderung) genannten Themenfeldern.
Gefördert werden vorzugsweise kooperativ angelegte Forschungsarbeiten, die disziplinäre Einzelthemen übergreifen. Die gewünschte Interdisziplinarität erstreckt sich vorwiegend auf die Zusammenarbeit innerhalb gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen, das heißt der Geistes-, Sozial-, Kultur-, Wirtschafts-, Rechtswissenschaften und andere. Die Einbindung von technischen bzw. naturwissenschaftlichen Disziplinen, von Unternehmen und Endnutzern (Infrastrukturbetreiber, Behörden oder Sicherheits- und Rettungskräfte) ist durchaus möglich und erwünscht. Durch innovative Fragestellungen und Methoden sollen profunde Einsichten in Grundprobleme von Sicherheit und in verbesserte Anwendungen neuer Technologien zur Herstellung von Sicherheit gewonnen werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass interdisziplinäre Kooperationen zur umfassenden Untersuchung komplexer Fragestellungen beitragen, die Qualität und Vergleichbarkeit der Erkenntnisse erhöhen und zu einer nachhaltigen Verbreitung der Ergebnisse führen.
Wenn die Form eines Verbundprojektes gewählt wird, haben die Partner ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In diesem Fall muss vor der Entscheidung eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner über bestimmte, vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (im Internet abrufbar unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
Vor Antragstellung ist zu prüfen, ob das beabsichtigte Projekt nicht sachlich besser in Verknüpfung zu szenarienorientierten oder technologieorientierten Forschungsfragestellungen (siehe Nummer 1.1) zu bearbeiten ist. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://www.cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html). Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Antrag kurz dargestellt und begründet werden. Kooperation mit europäischen Partnern ist erwünscht.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bemessungsgrundlagen für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Aufgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.
Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
Peter-Müller-Straße 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Karin Wey
Telefon: 0211/6214-433
Telefax: 0211/6214-484
E-Mail: wey@vdi.de
Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/sicherheitsforschung/bekanntmachungen abgerufen oder beim Projektträger VDI-Technologiezentrum angefordert werden kann. Es wird dringend empfohlen, das elektronische Antragssystem „easy“ zu nutzen.
Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI-Technologiezentrum GmbH spätestens bis zum 27. März 2009 zunächst die begutachtungsfähigen Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, eine aussagefähige Projektskizze inklusive Anlagen beim Projektträger ein. Der Umfang der Projektskizze sollte 20 DIN A 4-Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig, doppelseitig) nicht überschreiten.
Für die Projektskizze ist folgende Gliederung einzuhalten:
Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.
Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die Projektteilnehmerinnen/Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:
Auf der Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die Entscheidung des BMBF - das Auswahlergebnis - wird dem Verbundkoordinator/der Verbundkoordinatorin vom Projektträger schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit dem Ablauf der ersten Förderperiode im Jahr 2010.
Bonn, den 21. Oktober 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Christine Thomas