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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Richtlinie zur Förderung des Technikums - das Orientierungspraktikum für technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge“

Vorbemerkung

Immer mehr Unternehmen und Branchenverbände klagen über Nachwuchsprobleme. Insbesondere Studienabsolventinnen und –absolventen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften bzw. Technik - „MINT“) werden gesucht. Dieser Mangel an höher qualifizierten Fachkräften wird sich durch den demographischen Wandel noch verschärfen. Bis zum Jahr 2013 werden 330.000 Akademikerinnen und Akademiker im Bereich der gewerblichen Wirtschaft – davon 70.000 aus dem naturwissenschaftlichen und 85.000 aus dem ingenieurwissenschaftlichen Bereich – in den Ruhestand gehen. Diese Lücke können die jetzigen und die prognostizierten Absolventen-Jahrgänge nicht ausfüllen. Schließlich setzt sich der Trend, dass am Arbeitsmarkt auch strukturell immer mehr akademisch Qualifizierte nachgefragt werden, ungebrochen fort.

Deutschland braucht deshalb eine gemeinsame Anstrengung, um mit Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Fachkräftebasis für morgen zu sichern. Die Bundesregierung hat hier zentrale Weichenstellungen vorgenommen und am 9. Januar 2008 die Qualifizierungsinitiative für Deutschland beschlossen. Das „Technikum“ ist dort als eine von mehreren Maßnahmen eingebettet, die die Bundesregierung anstößt, um junge Menschen für technisch-naturwissenschaftliche Zusammenhänge und eine entsprechende Studien- und Berufswahl zu interessieren.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Laufzeit

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Einführung eines „Technikums“ will die Bundesregierung das Interesse für technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge steigern, die Informations- und Motivationsbasis stärken und mittelfristig dazu beitragen, Maßnahmen zu entwickeln, welche die Studienabbruchquoten senken können. Durch das Vorhaben sollen junge Menschen in der entscheidenden Berufsorientierungsphase in außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Unternehmen (im Folgenden „Betriebe“ genannt) Berufs- und Praxisbezug erwerben sowie ihre persönlichen Neigungen und Fähigkeiten kennen und vertiefen lernen.
Das „Technikum“ verschafft jungen Menschen einen Zugewinn an persönlicher Autonomie, indem sie in ihrer beruflichen Orientierungsphase Eindrücke typischer MINT-Berufe und -Studiengänge gewinnen sowie die wissenschaftliche Arbeit an einer Hochschule kennenlernen können. Damit werden ihre Startbedingungen für Studium und Beruf deutlich verbessert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren ein mehrmonatiges Berufsorientierungspraktikum direkt in den Betrieben. Sie werden dort fachlich angeleitet und individuell betreut und erhalten eine angemessene Praktikumsvergütung. Darüber hinaus wird ein übergreifender Rahmen bereitgestellt, zu dem ein pädagogisches Begleitprogramm gehört (siehe unten).

Dabei sollen insbesondere junge Frauen angesprochen werden, die bisher in den technisch-naturwissenschaftlichen Bereichen noch unterrepräsentiert sind. Trotz hervorragender schulischer Qualifikationen nehmen studienberechtigte Frauen seltener als Männer ein Studium im MINT-Bereich auf: Das „Technikum“ soll dazu beitragen, junge Frauen mit Interesse an Technik und Naturwissenschaft für ein MINT-Studium gewinnen.

Das „Technikum“ wird in registrierten (siehe 3.) Betrieben und ihren regionalen Partnern, wie den Hochschulen, angeboten. Dabei ist im Betrieb eine einführende Phase von zwei Monaten vorgesehen sowie mindestens eine projektbezogene Phase von geringstenfalls drei Monaten Dauer. Darüber hinaus sind weitere projektbezogene Phasen bis zu einer maximalen Gesamtdauer des „Technikums“ von 8 Monaten möglich. Im Rahmen projektbezogener Phasen erstellen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Praktikumsarbeiten, die eine aus dem Betrieb und dem Umfeld der Hochschule gewählte Fragestellung behandeln. Die Fragestellung wird - ausgehend von den persönlichen Neigungen - mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten während der einführenden Phase gemeinsam entwickelt.

Die weitere individuelle Ausgestaltung und Durchführung der Praktika liegt in Händen der Betriebe und ihrer Partner.

Für das „Technikum“ werden bundesweit begleitende und unterstützende Maßnahmen bereitgestellt:

  • Beratung und Unterstützung der registrierten Betriebe
    Im Mittelpunkt steht hierbei die Organisation der regionalen Kooperation von Betrieben mit Hochschulen – insbesondere für kleinere Unternehmen in strukturschwachen Räumen, die Ausgestaltung und Durchführung der Praktika im Betrieb sowie die Ansprache spezifischer, technikinteressierter Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Zur Unterstützung werden hierzu u.a. Arbeitshilfen bereitgestellt, gelungene Beispiele dokumentiert und Schulungen angeboten.
  • Überregionales, pädagogisches Begleitprogramm
    Das Begleitprogramm für die Praktikantinnen und Praktikanten besteht aus Veranstaltungen und webbasierten Angeboten. So findet u.a. eine Vorbereitung auf mögliche Aufgaben und Einsatzfelder während des Praktikums statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zudem bei der Studienwahl- und Berufsorientierung unterstützt und im technisch-naturwissenschaftlichen Verständnis trainiert. Sie erhalten Zugang zu einer webbasierten Lernplattform, über die sie sich präsentieren, vernetzen und austauschen sowie branchenspezifische Trainingseinheiten und Eignungstests absolvieren können und weiterführende Informationen erhalten (u.a. durch etablierte Angebote der Arbeitgeber).

    Innerhalb der einführenden Phase ist eine einwöchige Einführungsveranstaltung, u.a. mit Kompetenzmessung, vorgesehen; innerhalb der projektbezogenen Phase sind Seminare zu „MINT-Themen“ und zur Studiengangwahl sowie eine „Projektgala“ geplant.
    Das pädagogische Begleitprogramm wird regional organisiert und angeboten.
    Die Ausschreibung zum pädagogischen Begleitprogramm ist nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung.
  • Dokumentation der individuellen Entwicklung
    Die Praktikantinnen und Praktikanten ermitteln und dokumentieren - mit Unterstützung - die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen mit Hilfe des ProfilPASSes. Am Ende des Praktikums erhalten sie ein Zeugnis.
  • Unterstützung bei der Vermittlung
    Hierfür wird eine Internetplattform mit Praktikastellendatenbank und weiteren Informationen bereitgestellt. Die Datenbank enthält alle registrierten Betriebe, die ein Praktikum im Rahmen des „Technikums“ anbieten. Die Betriebe stellen sich vor (u.a. Branche, Struktur, ihre Bezüge zu MINT-Studienfächern), beschreiben ihr Angebot und nennen mögliche Praktikazeiträume bzw. offene Praktikastellen, auf die eine Bewerbung möglich ist. Neben einem öffentlichen, für alle zugänglichen Informationsbereich bietet das Portal angemeldeten Benutzerinnen und Benutzern je nach ihrer Rollenzugehörigkeit weitere Informationen und Funktionen.

    Die Vermittlung von Praktikastellen wird im Weiteren durch eine Hotline unterstützt.

Das „Technikum“ bietet den Betrieben u.a. die Möglichkeit, gesellschaftspolitische Verantwortung zur Minderung des Fachkräftemangels zu übernehmen, realistische Eindrücke aus dem Berufsalltag zu vermitteln und ihre Bekanntheit in der Region zu erhöhen. Überdies besteht die Chance, potentielle Nachwuchskräfte zu fördern und sowohl für den eigenen Betrieb als auch die Branche zu begeistern.
Den Hochschulen verschafft es u.a. die Möglichkeit, ihr Marketing in der Region auszuweiten und interessierte, motivierte Studentinnen bzw. Studenten mit klaren Vorstellungen zu gewinnen. Darüber hinaus besteht die Gelegenheit, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu systematisieren und berufsorientierende Aktivitäten zu verstärken.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91,100 BHO zur Prüfung berechtigt.

1.3 Laufzeit

Die Laufzeit der Fördermaßnahme „Technikum“ endet am 31.12.2011, das heißt, es können ausschließlich Praktika gefördert werden, deren Vertragslaufzeit vor dem 01.01.2012 beginnt.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von freiwilligen Praktika im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Berufsorientierung, bei denen nicht die Arbeitsleistung, sondern der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Vordergrund steht. Diese Praktika können im Zeitraum nach dem Erlangen der Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife und vor der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung absolviert werden; also nicht während der Schulzeit (als „Schülerin“ bzw. als „Schüler“) und auch nicht während des Studiums (als „Studentin“ bzw. als „Student“).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind registrierte Betriebe, die Ingenieurinnen bzw. Ingenieure und/oder Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler aus den MINT-Fachbereichen beschäftigen.

Das Registrierungsverfahren erfolgt webbasiert unter www.technikum.de durch die mit der Umsetzung des „Technikums“ beauftragte Service- und Programmstelle. Voraussetzungen für eine Registrierung sind:

  • Der Betrieb beschäftigt Ingenieurinnen bzw. Ingenieure und/oder Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler mit Studienabschluss in den MINT-Fachbereichen Bauingenieurwesen, Vermessungswesen, Geoingenieurwesen, Biowissenschaften, Chemie, Elektro- und Informationstechnik, Informatik, Geowissenschaften, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Mathematik, Physik, Physikalische Technologien / Werkstoffe, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen, die dort in üblichen, studienfachnahen Berufen tätig sind.
  • Es steht eine Mentorin oder ein Mentor bereit, die oder der für die Durchführung des individuell zu vereinbarenden Praktikumsplans verantwortlich ist.
  • Der Betrieb schließt mit mindestens einem MINT-Fachbereich einer regionalen Hochschule eine Kooperationsvereinbarung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist festgelegt, wer an der Hochschule Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Praktikantin oder den Praktikanten ist. Im Weiteren sind in mindestens einem der folgenden Punkte konkrete Absprachen zu treffen: Beiträge zum Praktikumsplan, Unterstützung der Praktikumsarbeit, vertiefte Studienberatung und Kompetenzvermittlung (z.B. Teilnahme an geeigneten Veranstaltungsreihen oder Exkursionen), Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende zu begleiten, (Teil-)Anerkennung des „Technikums“ als Pflichtpraktikum. Darüber hinaus können weitere Absprachen getroffen werden. (Eine Musterkooperationsvereinbarung steht unter www.technikum.de zur Verfügung.)

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Registrierung des Betriebes erfolgt durch die Service- und Programmstelle und ist Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung eines Zuschusses zur Durchführung von Praktika.
Der Betrieb verpflichtet sich mit Antragstellung, einen schriftlichen Vertrag auf Basis des § 26 BBiG mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten zu schließen, in dem mindestens folgende Punkte festzulegen sind (§§ 11 i.V.m. 26 BBiG):

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel des Berufsorientierungspraktikums im Rahmen des „Technikums“,
  2. Beginn und Dauer,
  3. Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit,
  4. Zahlung und Höhe der Vergütung (auch in Form von geldwerten Leistungen); der Betrieb gewährt „eine angemessene Vergütung" (§§ 17 i.V.m. 26 BBiG),
  5. Vereinbarung über die Beiträge für die jeweiligen Leistungen zur Sozialversicherung, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen entrichtet werden müssen,
  6. Dauer des Urlaubs,
  7. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann,
  8. Anforderungen an die projektbezogene Praktikumsarbeit,
  9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsorientierungspraktikum anzuwenden sind,
  10. Verpflichtung des Betriebs, der Praktikantin/ dem Praktikanten am Ende des Praktikums ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen (§§ 16 i.V.m. 26 BBiG),
  11. Freistellung der Praktikantin/ des Praktikanten durch den Betrieb für die pädagogischen Begleitmaßnahmen (§§ 15 i.V.m. 26 BBiG).

Darüber hinaus sind bei Vertragsabschluss folgende Regelungen einzuhalten:

Praktikantinnen und Praktikanten verpflichten sich:

  • während des Praktikums nicht an einer Hochschule oder anderen weiterführenden Schule eingeschrieben zu sein;
  • an den pädagogischen Begleitmaßnahmen teilzunehmen,
  • an der zentralen Webplattform, die die Service- und Programmstelle bereitstellt, anzumelden und zu präsentieren,
  • an Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung teilzunehmen.

Der Betrieb verpflichtet sich:

  • an Erhebungen der wissenschaftlichen Programmbegleitung teilzunehmen.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 350 EUR monatlich zur Förderung eines Praktikumsplatzes (Festbetragsfinanzierung) und wird in der Regel für einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten bis höchstens 8 Monaten gewährt.
Der Zuschuss in Höhe von 350 EUR wird für jeden vollen Kalendermonat gewährt, in dem ein Vertragsverhältnis mit einer Praktikantin bzw. einem Praktikanten bestanden hat. Für Kalendermonate, in denen nur zeitweise ein Vertragsverhältnis bestanden hat, wird ein Zuschuss in Höhe von 11,67 EUR je Tag (= 350 EUR % 30 Tage) gewährt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Praktikumsvertrages kann der Zuschuss im begründeten Ausnahmefall (zum Beispiel Immatrikulation an einer Hochschule) für den Zeitraum des tatsächlich geleisteten Praktikums im o.a. Umfang gewährt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung einer Service- und Programmstelle und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Service- und Programmstelle “Technikum“
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Bildungsforschung, Integration, Genderforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fax.: 0228-3821-604
Homepage: www.technikum.de

Ansprechpartnerin ist:
Frau H. Zeisig,
Telefon: 0228 3821 680
E-Mail: technikum@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung, aber auch weitere Informationen - u.a. zum Registrierungsverfahren oder hinsichtlich der Anforderungen an den Praktikumsvertrag - abgerufen werden. Auf der Homepage findet sich zudem der Zugang zum elektronischen Antragssystem.

7.2 Antrags-, Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Förderanträge sind – unter Beachtung der Laufzeit der Fördermaßnahme „Technikum“ (Nr. 1.3) - vor Abschluss eines Praktikumsvertrages und unter Verwendung des von der Service- und Programmstelle „Technikum“ bereitgestellten Antragssystems vorzulegen. Betriebe können eine Förderung für mehrere Praktikumsplätze gebündelt beantragen.

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Nach Prüfung der Anträge wird über eine Förderung entschieden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Der Praktikumsvertrag, eine formlose Aufstellung der im Zusammenhang mit dem Praktikum entstandenen Gesamtausgaben und der Praktikumsplan mit einer Bestätigung, dass die Durchführung des Praktikums entsprechend dem Praktikumsplan erfolgt ist, gelten als Verwendungsnachweis gem. Nr. 6 ANBest-P.
Die Mittel werden nach Durchführung eines Praktikums und nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Sofern einem Betrieb Zuschussmittel für mehrere Praktikumsplätze in einer Zuwendung bewilligt worden sind, können die Mittel in mehreren Teilbeträgen und zwar nach Durchführung jedes einzelnen Praktikums ausgezahlt werden. Dazu sind die o.g. für den jeweiligen Praktikumsplatz relevanten Verwendungsnachweisunterlagen („Teilverwendungsnachweis“) vorzulegen. Die Summe aller Teilverwendungsnachweise bildet in diesem Fall den Verwendungsnachweis für die bewilligte Zuwendung.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 30.04.2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Corinna Maria Brüntink