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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien der Fördermaßnahme Mittelfristige Klimarognosen (MiKlip).

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der beabsichtigten Fördermaßnahme ist es, ein Modellsystem zur Vorhersage der zu erwartenden Änderungen im Klima und seinen extremen Wetterausprägungen auf einer Zeitskala von bis zu 10 Jahren zu entwickeln, unter Berücksichtigung der anthropogen bedingten Klimaänderung als auch der natürlichen Variationen des Klimas. Technisch müssen hierzu Methoden der Jahreszeitenvorhersage und der Klimaprojektionen miteinander verknüpft werden.

Neben den Kurzfristvorhersagen auf der einen Seite und den langfristig ausgerichteten Klimaszenarienrechnungen auf der anderen Seite wächst der Bedarf an verlässlichen Aussagen zu Klimaentwicklungen im Bereich von Jahren bis hin zu Dekaden, da Planungshorizonte v.a. in der Wirtschaft, aber auch in Politik und Gesellschaft in der Regel in der Größenordnung von 10 Jahren angesiedelt sind. Das im Rahmen dieser Fördermaßnahme zu entwickelnde Modellsystem soll einen Beitrag dazu leisten, auch zu diesen Zeithorizonten verlässliche Aussagen zur Klimaentwicklung zu gewinnen. Mit den hiermit zu erzielenden Klimaprognosen werden somit auch die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Industrie und Gesellschaft an zukünftige Klimaschwankungen geschaffen. Die Bedarfslage dieser Endnutzer ist Ausgangspunkt für diese Fördermaßnahme.

Das zu entwickelnde Modellsystem betritt in vielerlei Hinsicht Neuland, mit großen Herausforderungen für die Weiter- und Neuentwicklung der Methodik. Dies betrifft insbesondere die Bestimmung des Anfangszustands, die Beschreibung der für die mittelfristige Klimaprognose entscheidenden Prozesse (z.B. durch Modellierung von Kryosphäre oder Biosphäre), die Erhöhung der räumlichen Auflösung durch Regionalisierung, die Verbesserung bzw. Anpassung des statistischen Post-Processings und letztendlich die Synthese und Validierung des gesamten Modellsystems.

Der vorliegende Ansatz erweitert das Spektrum der Forschungsaktivitäten und Maßnahmen zum Umgang mit Klimawandel im Rahmen der Hightech-Strategie (HTS) zum Klimaschutz im Bereich „Wissen – Grundlage für Klimaschutz und Anpassung“.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Es sollen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Ziel der Fördermaßnahme ist dabei die Entwicklung eines Modellsystems für mittelfristige Klimaprognosen über einen Zeithorizont von bis zu 10 Jahren.

Das Konzept für die Entwicklung des Modellsystems soll in seiner Grundstruktur zunächst die folgenden Bausteine bzw. Module enthalten:

  • Modul A: Bestimmung des Anfangszustandes und Initialisierung des Modellsystems
  • Modul B: Prozessbeschreibung und -modellierung
  • Modul C: Regionalisierung
  • Modul D: Synthese und Integration des Modellsystems
  • Modul E: Validierung und Ensembles

Die endgültige Strukturierung des Konzeptes wird ggf. auf der Basis der eingehenden Beiträge angepasst. Dabei kann sich der Zuschnitt der Module noch ändern.
Im Folgenden werden die Module, zu denen Beiträge erwartet werden, näher erläutert.

Modul A: Bestimmung des Anfangszustandes und Initialisierung des Modellsystems

Die zu modellierende dekadische Zeitskala erfordert einen neuen Zuschnitt der Bestimmung des Anfangszustandes in Bezug auf detaillierte räumlich-zeitliche Beobachtungen in den einzelnen Klimasubsystemen. Zudem erfordert die Integration dieser Daten neue Methoden zur Initialisierung des Modellsystems. Es werden Beiträge erwartet, die die Einbindung von mehrdimensionalen Beobachtungsdatensätzen des gekoppelten Systems Atmosphäre-Ozean-Kryosphäre-Landoberfläche ermöglichen. Insbesondere die Bestimmung der Anfangsbedingungen für die Ozeane, der Landoberflächen, der Kryosphäre und der unteren Stratosphäre (inklusive der Tropopausenregion) stehen hierbei im Mittelpunkt. Dabei sollen auch neuartige Methoden zur Erdbeobachtung, wie z.B. die ESA Earth Explorer Missionen, Berücksichtigung finden.

Modul B: Prozessbeschreibung und -modellierung

In Beiträgen für dieses Modul geht es um die Beschreibung von Subsystemen und Prozessen, die auf Zeit- und Raumskalen der mittelfristigen Klimaprognose relevant werden und die bisher noch nicht ausreichend oder gar nicht beschrieben und modelliert sind bzw. gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dies betrifft z.B. Klimasubsysteme wie die Biosphäre (inklusive der Erfassung von Landnutzungsänderungen), die Kryosphäre oder die Stratosphäre, aber auch Teile im Bereich der Atmosphärenchemie und Aerosolphysik.

Modul C: Regionalisierung

Für Nutzer sind Klimainformationen auf der regionalen Skala von entscheidender Bedeutung. Ein Regionalisierungsansatz ist daher auch für die dekadischen Vorhersagen notwendig. Bisher wurden vor allem statistische und dynamische Ansätze zur Regionalisierung verfolgt. In diesem Modul werden Beiträge erwartet, die Methoden und Techniken zur Regionalisierung von dekadischen Klimaprognosen aufzeigen und umsetzen.

Modul D: Synthese und Integration des Modellsystems

Ziel dieses Moduls ist es, die Struktur und Komposition des Modellsystems für die Mittelfristige Klimaprognose zu entwickeln. Hierbei wird auf Grundstrukturen der Erdsystem- / Klimamodellierung aufgebaut und um weitere Module, wie z.B. zur Prozessmodellierung (Modul B) erweitert und angepasst. Die Aufgabe wird sein, ein offenes Modellsystem zu entwickeln, das für Experimente mit unterschiedlichen Experiment-Setups und für alle in der Fördermaßnahme beteiligten Wissenschaftler zur Verfügung steht. Die Durchführung von Simulationen zur mittelfristigen Klimaprognose mit dem bestmöglichen Setup des Modellsystems ist eine weitere Aufgabe dieses zentralen und übergeordneten Themenmoduls. Zudem sollte das Modellsystem so ausgelegt sein, dass stets aktuelle Forschungsergebnisse aus den anderen Modulen in das Modellsystem integriert werden können.

Modul E: Validierung und Ensembles

Die Quantifizierung von Modellunsicherheiten, eine zuverlässige Bewertung der Ergebnisse der Vorhersagen und der direkte Vergleich der Ergebnisse verschiedener Simulationen werden durch eine umfassende und abgestimmte Validierung ermöglicht. Diese gibt außerdem Hinweise für die weitere Entwicklung und Kalibrierung des gesamten Modellsystems. Es werden neben einem respektiven Validierungskonzept Beiträge zu diesem Modul erwartet, die u.a. zuverlässige, qualitätskontrollierte Beobachtungsdaten aus dem gesamten Klimasystem (z.B. neue ESA Missionen) und analysierte bzw. re-analysierte Datensätze in die Validierung mit einbeziehen. Im Kontext der Validierung ist auch das Thema Variabilitätsmoden (Telekonnektionsmuster) in der Atmosphäre und in den Ozeanen als Reaktion auf die langfristigen Veränderungen von Treibhausgasen, Aerosolen und Landoberflächenänderungen ein weiteres Beispiel für mögliche Beiträge zu diesem Modul.
Die mittelfristige Klimaprognose wird, ebenso wie die moderne Wetter- und Jahreszeitenvorhersage, eine Wahrscheinlichkeitsaussage sein, welche über eine Ensemblevorhersage generiert wird. Für den Aspekt „Ensembles“ werden Beiträge speziell zu folgenden Themen erwartet:

  • Methoden für ein effizientes Erstellen von Ensembles für die mittelfristige Klimaprognose, die die miteinander im Konflikt stehenden Forderungen nach Qualität und Effizienz abgleichen.
  • Analyse und Bewertung der Prozesse, die für die Ensemble-Streuung verantwortlich sind.
  • Bestimmung von Wahrscheinlichkeitsinformationen (auch zu Extremereignissen) und Unsicherheiten durch ein entsprechendes Post-Processing.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) - und andere Institutionen bzw. juristische Personen. Informationen zur EU-verbindlichen KMU-Definition sind unter http://ec.europa.eu/small-business/faq/index_de.htm nachzulesen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Antragsteller müssen bereit sein, die Problemlösungen im Rahmen des durch die Entwicklung des Modellsystems entstehenden Netzwerkes arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - unter
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf entnommen werden.
Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine Förderung als EU-Vorhaben möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Projektes ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Fördermaßnahme MiKlip ist für einen Zeitraum von vier Jahren angelegt. Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Projekts - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Forschung, Entwicklung und Innovaion (FEuI)-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). Bei Gebietskörperschaften werden entsprechend die ANBest-Gk Bestandteil eines Zuwendungsbescheides.

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
- Projektträger im DLR -
Geschäftsbereich Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Fax: 0228 / 3821-540
E-Mail: Umweltsystemforschung@dlr.de
Internet:

Ansprechpartner sind:
Frau Dr. Annette Münzenberg,
Tel.: 0228 / 3821-566

Herr Dr. Jochen Stuck,
Tel.: 0228 / 3821-519

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es stützt sich auf ein unabhängiges Gutachtergremium unter Einbeziehung internationaler Experten ab. In der ersten Stufe sollen Projektskizzen vorgelegt werden. Auf deren Basis, Bewertung und Auswahl wird die inhaltliche Struktur und das Konsortium des Förderschwerpunkts festgelegt (siehe hierzu Absatz 7.2.1). In der zweiten Stufe werden dann aufbauend auf dem Ergebnis hieraus Vollanträge erstellt und eingereicht (vgl. 7.2.4.).

7.2.1 Struktur der ersten Stufe (Skizzen) zum Förderschwerpunkt

Es soll in einem offenen Verfahren ein möglichst breites Spektrum an Ideen und Beiträgen für ein integriertes System zur mittelfristigen Klimaprognose entstehen. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe kommen in der ersten Stufe (Einreichung von Projektskizzen) zwei Verfahrensschritte zur Anwendung, um das Forschungskonsortium zusammenzustellen. Diese beiden Verfahrensschritte, die im Folgenden beschrieben werden, werden gleichzeitig ausgeführt. Für die Einreichung von Beiträgen zu diesen beiden Schritten gilt der gleiche Stichtag (siehe 7.2.2).

  • Koordinatorenwettbewerb:
    Ziel des ersten Verfahrensschrittes ist die Auswahl von Koordinatoren der unter Abschnitt 2 genannten Module. Hierbei wird sich der Förderer durch ein unabhängiges Gutachtergremium beraten lassen. Zu den Aufgaben der Koordinatoren zählen die Erarbeitung der Struktur für das jeweilige Modul und die Verankerung des Moduls im Gesamtkonzept. Die ausgewählten Koordinatoren werden dann für das jeweilige Modul die Antragstellung übernehmen (vgl. 7.2.3). Darüber hinaus obliegt ihnen die Leitung des entsprechenden Moduls in der Projektdurchführung.
  • Ideenwettbewerb:
    Im Rahmen des zweiten Verfahrensschrittes sollen die Skizzen für fachliche Einzelbeiträge zu den Modulen eingereicht werden. Diese werden, parallel zum Koordinatorenwettbewerb, fachlich bewertet. Auch hierbei lässt sich der Förderer durch das Gutachtergremium beraten. Die Beiträge und das Ergebnis ihrer Bewertung bilden die Grundlage für die Zusammenstellung und Strukturierung der Einzelmodule und des abgestimmten Gesamtkonzepts für die mittelfristige Klimaprognose durch die ausgewählten Koordinatoren.

7.2.2 Einreichung, Vorlage und Bewertung von Skizzen

Es können gemäß den beiden unter 7.2.1 erläuterten Verfahrensschritten Beiträge zu folgenden Aspekten eingereicht werden:

  1. Skizzen für die Bewerbung auf eine der Positionen als Koordinator eines Moduls sollen ein Konzept zur Gestaltung des Moduls enthalten. Der Umfang dieser Skizzen soll max. 10 Seiten betragen. Die Skizze ist dabei folgendermaßen zu gliedern:
    1. Konzept zur Gestaltung und Durchführung des Moduls mit Darstellung der entscheidenden Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten, inklusive der Darstellung der Verankerung des Moduls im übergeordneten Kontext der mittelfristigen Klimaprognose, ausgehend vom bestehenden und erwarteten Wissensbedarf in der Gesellschaft
    2. Skizzierung der voraussichtlichen Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms auf Modulebene
    3. Skizzierung von eventuell bereits bestehenden Vernetzungen mit anderen Akteuren und mögliche Einbeziehung dieser in die Fördermaßnahme
    4. Darstellung der eigenen Expertise
    5. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel) zur Leitung des Moduls
  2. Skizzen für fachliche Einzelbeiträge (Einzelbewerber oder Verbund) sollen maximal 8 Seiten umfassen. Sie sind dabei folgendermaßen zu gliedern:
    1. Ziel- und Problemstellung, ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens, Neuheit des Lösungsansatzes
    2. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms; bei Bewerbern, die gleichzeitig einen Beitrag zu a) einreichen, ist ggf. der Bezug darzustellen, sofern es sich um das gleiche Modul handelt.
    3. Darstellung des Anwendungspotenzials mit Bewertung der erreichbaren Beiträge zum Ziel der Fördermaßnahme
    4. bei Verbundbeiträgen: Managementkonzept, Kooperationspartner und Arbeitsteilung
    5. Expertise der Projektbeteiligten
    6. Abschätzung des Zeit- sowie Kostenrahmens (benötigte Fördermittel und Eigenmittel)

Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung sind.

Das Forschungsthema legt die Bearbeitung der Fragestellungen in größeren Verbundprojekten nahe, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung von Beiträgen zu den unter den Absatz 2 aufgeführten Modulen wird empfohlen. Dabei zählt die Integration zu einem Gesamtmodell als eigenständiges Modul (Modul D).

Skizzen zu a) und b) sollen grundsätzlich über das Internet-Portal pt-outline https://www.pt-it.de/ptoutline/miklip/ online erstellt werden. Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich fristgerecht zu u.g. Termin unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Alternativ ist die Möglichkeit gegeben, die Projektskizze unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse Umweltsystemforschung@dlr.de zu schicken.

Das Gutachtergremium für diese Fördermaßnahme wird mit internationalen Experten besetzt sein. Daher sind die Vorhabensbeschreibungen grundsätzlich in englischer Sprache einzureichen.

Die Frist für die Einreichung von Skizzen zu a) und b) endet am 10.07.2009

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Bewertung der Skizzen zur Bewerbung auf eine Koordinatorenposition werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:

  • Forschungskonzept, Beitrag zum Gesamtkonzept für eine mittelfristige Klimaprognose und Berücksichtigung der Endnutzerperspektive
  • Qualität der Vorarbeiten
  • Expertise in Bezug auf das Forschungsthema
  • Vernetzung innerhalb der für die Fördermaßnahme relevanten Expertise
  • Koordinierungskompetenz

Bei der Bewertung der Skizzen zu fachlichen Einzelbeiträgen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Potenzial für einen wichtigen Beitrag zur Erstellung oder Verbesserung einer mittelfristigen Klimaprognose
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Beitrags und ggf. der Vorarbeiten
  • Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren
  • Bei Verbundbeiträgen: Qualität des Managementkonzepts (Struktur, Zuständigkeiten, Schnittstellen)

7.2.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Es ist beabsichtigt, zunächst die Skizzen zu a) und b) (Punkt 7.2.2) innerhalb von 2 Monaten nach dem Stichtag zu bewerten. Bei der Bewertung und Auswahl lassen sich BMBF und Projektträger von internationalen Gutachtern beraten. Dabei werden die o. g. Kriterien zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der Bewertung werden zunächst die Koordinatoren für die Module (siehe Abschnitt 2) ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Bewerbern schriftlich mitgeteilt und veröffentlicht.

Parallel zum Auswahlprozess der Koordinatoren für die Module erfolgt die Bewertung der fachlichen Einzelbeiträge durch das Gutachtergremium. Das Portfolio der eingereichten Beiträge zusammen mit deren fachlicher Bewertung der Gutachter steht dann als Grundlage für die weiteren Schritte des Aufbaus der Module und der Bildung des Gesamtkonsortiums zur Verfügung.
Die ausgewählten Koordinatoren der einzelnen Module erhalten eine Förderung, um gemeinsam und unter Berücksichtigung der eingereichten Skizzen für die fachlichen Einzelbeiträge ein Konsortium zur Bearbeitung des Themas „Mittelfristige Klimaprognosen“ zu bilden. Dabei werden Anregungen aus der Begutachtung mitgeteilt – auch Hinweise der Gutachter zu sinnvollen Kooperationen und Strukturen von Konsortien.

Die Module müssen im Folgenden in ein Gesamtkonzept zusammengeführt werden. In diesem Zuge soll auch die Koordination für das gesamte Konsortium festgelegt werden.
Das Gesamtkonzept (weiterhin auf Skizzenbasis, eine Struktur für die Darstellung des Gesamtkonzepts wird zeitnah vorgegeben und kommuniziert) wird vom Gutachtergremium geprüft und bewertet. Die Gutachter haben hierbei auch die Möglichkeit, Ergänzungen bzgl. nicht berücksichtigter Skizzen zu empfehlen.

7.2.4 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Begutachtung des Gesamtkonzepts erfolgt seitens des Förderers eine Aufforderung zur Einreichung von Vollanträgen der einzelnen Partner des Konsortiums.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 07.05.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Helbig