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Bekanntmachung : Datum:

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Effizienter Wirkstofftransport in biologischen Systemen – BioMatVital: BioTransporter" innerhalb des Förderprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING"

Vom 06.08.2009

Die Bekanntmachung "Effizienter Wirkstofftransport in biologischen Systemen - BioTransporter" ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die Hightech-Strategie verfolgt in den Innovationsfeldern Werkstoff- und Nanotechnologien das Ziel, durch Werkstoffinnovationen die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger deutscher Industriebranchen auszubauen sowie die Bedingungen für Gesundheit und Umwelt der Menschen zu verbessern. Mit der Fördermaßnahme „Effizienter Wirkstofftransport in biologischen Systemen - BioTransporter" sollen vorrangig die für Deutschland wichtigen Branchen Pharmazeutische Industrie und Medizintechnik sowie deren Zulieferindustrien gestärkt werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING" FuE-Projekte (Forschung und Entwicklung) zur Erforschung der Grundlagen für eine neue Generation von vorrangig therapeutischen Applikationssystemen zu fördern.

Die Wirkstoffforschung konzentriert sich auf biotechnologisch sowie nach wie vor auf chemisch hergestellte Substanzen. Auf beiden Routen wurden inzwischen hoch wirksame Substanzen hervorgebracht. Ungeachtet dessen erfolgt deren Gabe in aller Regel nicht lokal am Wirkort, sondern systemisch. Zudem erfolgt die Wirkstofffreisetzung allzu häufig wenig kontrolliert. Dies hat neben einer unnötig hohen Wirkstoffdosis in vielen Fällen u. a. unerwünschte Nebenwirkungen zur Folge.
Um das Potential neuer Wirkstoffe in vollem Umfang nutzen zu können, aber auch um die Effizienz bereits bekannter Wirkstoffe zu erhöhen, sind neue effiziente Applikationssysteme erforderlich, die in der Lage sind, Wirkstoffe in stabilisierter, nativer Form und ausreichend hoher Dosis kontrolliert mit einem definierten Freisetzungsprofil über einen festgelegten Zeitraum an einem festgelegten Wirkort abzugeben. Innovationen bei Applikationssystemen werden zu einer vereinfachten Handhabung, erhöhter Funktionalität, geringeren Nebeneffekten und besseren Ausnutzung von Wirkstoffen führen.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, deutsche Unternehmen und Institute bei der Erforschung für eine neue Generation von vorrangig therapeutischen Applikationssystemen zu unterstützen. Die Maßnahme soll einen grundlegenden Wandel in der Applikation von Wirkstoffen - von deren unspezifischen, systemischen Gabe zu deren spezifischen, lokalen Freisetzung befördern. Sie zielt vor allem auf die Gesundheitswirtschaft, aber auch auf anverwandte Branchen wie der Konsumgüter- und Chemieindustrie für Anwendungen am Menschen oder im biologischen Umfeld und damit auf Kern- wie Zukunftsbranchen der deutschen Industrie.

Mit der Förderaktivität soll den am Standort Deutschland ansässigen Unternehmen der Pharma-, Biotechnologie-, Medizintechnikindustrie ermöglicht werden, in Kooperation mit Unternehmen der Konsumgüter-, Maschinenbau- und Grundstoffindustrie sowie der Wissenschaft diesen grundlegenden Wandel zu gestalten.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die die Umsetzung von vorrangig therapeutischen Applikationssystemen in marktfähige Produkte und Verfahren vorantreiben.

Im Zentrum der Bekanntmachung steht die Erforschung und Entwicklung neuer oder entscheidend verbesserter Hilfsstoffe, Trägermaterialien und Systeme für die Applikation vorrangig pharmazeutischer Wirkstoffe. Zudem ist die ingenieurswissenschaftliche Umsetzung von Konzepten und Technologien für die Wirkstoffapplikation in produktionstaugliche Verfahren ein Schwerpunkt.

Im Vordergrund der Projekte sollen Anwendungen mit hohem und/oder sehr spezifischem medizinischem Bedarf stehen, bei denen sich ein Applikationssystem durch ein vorteilhaftes Nutzen-Aufwandprofil auszeichnet. Hierzu zählen beispielsweise Langzeittherapien, Lokaltherapien oder medikamentöse Therapien im Zusammenhang mit einer chirurgischen Intervention bei Zivilisations- und Tumorerkrankungen, angeborenen Defekten und anderen Orphan-Indikationen. Die adressierten Wirkstoffklassen sollten die Vorteilhaftigkeit einer Wirkstoff/Träger-Kombination klar erkennen lassen. Darunter fallen biomolekulare Wirkstoffe (z.B. Peptide, Proteine, Nukleinsäuren, Vakzine), aber auch schwerlösliche bzw. schwer resorbierbare chemisch hergestellte organische Wirkstoffe.

Folgende thematische Schwerpunkte liegen im Fokus der Förderung:

  1. Konzepte:
    • Zielgerichteter Wirkstofftransport (Targeting): darunter fallen Verfahren zum passiven oder aktiven, aber insbesondere auch zum loko-regionalen (z.B. pulmonal, transdermal, mukoadhäsiv, implantat-gestützt), physikalisch-vermittelten Targeting (z.B. magnetisch oder minimal-invasiv) oder subzellulären Targeting.
    • Transport über systemische Barrieren: Ansätze, bei denen zur (ggf. zeitweiligen) Überwindung physiologischer Resorptionsbarrieren keine Alternativen existieren, z.B. im Fall der Blut-Hirnschranke.
    • Stimulus-responsive Wirkstofffreisetzung: z.B. getriggerte Freisetzung durch externe Stimuli (z.B. Ultraschall) oder kontrollierte Freisetzung durch interne Stimuli (z.B. biochemisch).
    • Sensor-Aktor-gesteuerte Wirkstofffreisetzung: z.B. intra- oder extrakorporale, integrierte (Closed-Loop) oder drahtlose Systeme, vorzugsweise mit Freisetzungsprofilen, die auf herkömmlichem Weg nicht oder nur unzureichend möglich sind.
    • Drug-on-Device- oder Drug-in-Device-Technologien sowie Arzneimittel-Medizin-produkte-Kombinationen
    • Theragnostik: Materialentwicklung zur Kopplung von Diagnose und Therapie
  2. Hilfsstoffe und Trägermaterialien:
    Das begrenzte Spektrum zugelassener Hilfsstoffe bildet einen maßgeblichen Flaschenhals für therapeutische Applikationssysteme. Daher gilt es, neue Hilfsstoffe (insbesondere Polymere) zu erforschen oder auf Basis zugelassener Hilfsstoffe neue Funktionalitäten und Anwendungen zu erschließen:
    • Hilfsstoffe zur Solubilisierung schwerlöslicher Wirkstoffe
    • Multifunktionale Hilfsstoffe (insbesondere Polymere)
    • Hilfsstoffe zur Formulierung und Stabilisierung von biomolekularen Wirkstoffen
    • Resorbierbare Arzneistoffträger, z.B. bioabbaubare Polymere
    • Minimal-invasiv applizierbare Wirkstoff/Trägersysteme
    • Lungenverträgliche Materialien als Hilfsstoffe
  3. Prozess- und Applikationstechnologien:
    • Formulierungstechnologien zur effizienten Mikro- und Nanoverkapselung von Wirkstoffen bei hohem Beladungsgrad (>20%) und/oder geringem Burst-Release (< 30%)
    • Formulierungen oder Delivery-Systeme zur oralen Applikation sehr schwer löslicher Wirkstoffe, von Biologika oder Vakzinen
    • Delivery-Systeme zur mindestens zeitlich-biphasischen Freisetzung oder zur Langzeitmedikation
    • Parenterale Depotformulierungen oder Controlled-Release-Systeme für Biologika
    • Formulierungsmöglichkeiten für Nukleotid-basierte Wirkstoffe
    • Dosiersysteme für die personalisierte Medizin oder die altersgerechte Medikation
  4. Verfahrens- und Verpackungstechnologien
    • Produktionstaugliche Verfahren zur Herstellung von Biologika/Träger- und hierbei insbesondere von Nukleinsäure/Delivery-Systemen
    • Produktionstaugliche Skalierung von Formulierungs- und Delivery-Technologien
    • Verfahren zur kontinuierlichen Produktion von Wirkstoff-/Trägersystemen
    • Verfahren zur Inline-Prozessanalyse bzw. -kontrolle (z.B. bzgl. Verunreinigungen)
    • Produktionstaugliche Verfahren zur Entwicklung und Herstellung kindgerechter Arzneiformen und Applikationssysteme
    • Neue Materialien und Systeme zur Verpackung von Biologika (z.B. auf Kunststoffbasis)

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollten sich umsetzungsrelevante Endpunkte zum Ziel setzen. Hierzu zählen z.B.: erfolgreicher Proof-of-Concept im Tier, erfolgreicher Abschluss der vorklinischen Entwicklung, erfolgreicher Proof-of-Mechanism, erfolgreicher Abschluss der klinischen Phase I oder Phase IIa, erfolgreicher Nachweis der Herstellung unter GMP-Bedingungen oder erfolgreiche Realisierung eines Demonstrators.

Es können grundsätzlich auch Anwendungen in biologischen Systemen abseits der Human- oder Veterinärmedizin adressiert werden. Infrage kommen insbesondere Anwendungen von Formulierungen komplexer Systeme wie z. B. Agrochemikalien oder technische Enzyme. Bei diesen Anwendungen ist der Fokus der Arbeiten auf grundlegend neue Hilfsstoffe (insbesondere Polymere), Verfahren und Konzepte beschränkt. Die Arbeiten sollten idealerweise stofflich, zumindest jedoch konzeptionell auf den pharmazeutischen Bereich übertragbar sein. Von der Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ausgeschlossen sind Projekte zu Lebensmitteln.

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für eine erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich - vorzugsweise durch Forschungs- und Entwicklungsunteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - an den Verbundprojekten zu beteiligen (siehe dazu auch Nr. 7.4).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Die Projektkonsortien müssen zudem die zentralen Partner der Wertschöpfungskette einbeziehen. Die Beteiligung von forschenden Hilfsstoff- und Systemanbietern sowie Unternehmen der Anlagentechnik ist ausdrücklich erwünscht. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt.

An einem Verbund müssen mit Ausnahme der nachstehenden Regelung mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein. Widmet sich der Verbund zentral der Forschung an und Entwicklung von neuen pharmazeutischen Hilfsstoffen oder kompletten Delivery-Systemen, kann die Beteiligung eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft mit Marktzugang in begründeten Einzelfällen als hinreichend eingestuft werden.

Antragsteller sollen sich -auch im eigenen Interesse -im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm ( http://www.cordis.lu ) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Diesbezügliche Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 40% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung ( https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf ).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7 Verfahren

Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen, wobei der zweite Ausschreibungstermin noch bekannt gegeben wird.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt.
Die Projektskizzen sind einzureichen bei:

VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner ist:
Dr. rer. nat. Marc Awenius
Tel: +49 2 11 62 14-4 73
Fax: +49 2 11 62 14-4 84
E-Mail: awenius@vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://www.vditz.de/foerderung_aktuell oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum abgerufen werden kann.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens zum 15. Januar 2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Bekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung und Bewertung enthalten. Sie sollen nicht mehr als 20 Seiten umfassen. Projektskizzen sind unterschrieben direkt an die postalische Adresse des beauftragten Projektträgers zu senden und parallel in elektronischer Form an die o. g. E-Mail-Adresse zu schicken.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen:

  1. Ziele
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    • Wissenschaftliche und technische Arbeitsziele, wesentliche Innovationen
    • Projektkonsortium: Projektkoordinator, Informationen zu beteiligten Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Kontaktadressen, Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette
  2. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    • Bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    • einschlägige Vorarbeiten der Verbundpartner
  3. Arbeitsplan
    Ausführliche Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner (ggf. incl. Unterauftragnehmer), Arbeitsteilung im Verbund, Zusammenarbeit mit Dritten, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze.
  4. Verwertungsplan
    Wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial, Investitionsentscheidungen, wichtige Exportmärkte, bereits bestehende und geplante Kooperationen, national und international.
  5. Netzplan
    Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Verwertungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  6. Kosten- und Finanzierungsplan
    Überschlägige Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner, Notwendigkeit der Zuwendung

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (zweite Phase, siehe Nummer 7.2.1) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn (siehe 4) treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
  • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung, insbesondere Markt- und Arbeitsplatzpotenzial für den Standort Deutschland
  • Potenzial und Qualifikation des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts
  • Einbeziehung von KMU

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert.

7.2.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen

Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit für eine zusätzliche Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss aber weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung sollen im ausgeschriebenen Themenumfeld zusätzliches Forschungsprofil (z.B. Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) und weitere Forschungskompetenz durch ein kleines Projektteam (Bachelor-/Masterabsolventen und/oder Promovenden) erarbeitet werden. Die Begutachtung und Förderentscheidung erfolgt BMBF-intern bzw. in Abstimmung mit den jeweiligen Projektträgern.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie die "Hinweise für die Erstellung von Projektvorschlägen" etc.) erhalten Sie beim BMBF

Referat 515 "Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ"
53170 Bonn
Telefon: 0228 / 99 57-3468

oder auf der Homepage des BMBF.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 06.08.2009

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Liane Horst